Rechtswidrigkeit Flashcards
Was sind die gängigsten Rechtfertigungsgründe?
- 32 Stgb (Notwehr)
- 34 Stgb (rechtfertigender Notstand)
- 228 Bgb (Defensivnotstand)
- 904 Bgb (Aggresivnotstand)
- 859 Bgb
- 127 Stpo (Festnahmerecht)
Wie ist ein Rechtsfertigungstatbestand aufgebaut?
- Rechtfertigungslage
- Rechtfertigungshandlung
- Subj Rechtfertigungselement
Was ist die Rechtfertigungslage?
Existenz einer bestimmten Lage, in der ein Angriff bzw. eine Gefahr auf ein geschütztes Rechtsgut, vermeintlich, besteht
Was ist eine Rechtfertigungshandlung?
Eine Handlung, die dazu geeignet ist, den gegenwärtigen Angriff bzw. Gefahr abzuwenden
Was ist das Subj. Rechtsfertigungselement?
Die Kenntnis des Handelnden für das Bestehen einer Rechtsfertigungssituation.
Was umfasst die Rechtfertigungslage bei der Notwehr (Notwehrlage)?
„Notwehr ist die Verteidigung.. um einen GEGENWÄRTIGEN, RECHTSWIDRIGEN, ANGRIFF..abzuwenden“
- Angriff (jede durch Menschen hervorgerufene Gefahr für Individualrechtsgüter)
- Gegenwärtig (wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht, stattfindet oder fortdauert)
- Rechtswidrig (Angriff der nicht selbst von einem Rechtfertigungsgrund gedeckt ist)
Rechtfertigungshandlung bei Notwehr (Notwehrhandlung)?
Zunächst muss Verteidigung gegen Angreifer gerichtet sein (Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers)
- Geeignetheit (Verteidigung muss aus Sicht des Verteidiger nicht offensichtlich ungeeignet sein, um Angriff zu unterbinden)
- Erforderlichkeit (Verteidigung muss von Mittel getragen werden, was von allen geeigneten Mitteln, dass für den Angreifer schonenste ist)
- Gebotenheit (umfasst Umstände, welche eine Notwehrhandlung sozial unerträglich machen: krasses Missverhältnis der Rechtsgüter, schuldlose Angreifer, Nahestehende Personen, Notwehrprovokation)
Subjektives Rechtfertigungselement bei Notwehr?
Zweifaches erforderlich: Täter muss Notwehrlage erkannt haben und in der Absicht handeln das bedrohte Rechtsgut durch sein Handeln zu beschützen. Dies wird unter dem
VERTEIDIGUNGSWILLEN verstanden.
Notstandslage (228 BGB Defensivnotstand)?
Drohende Gefahr durch fremde oder herrenlose Sache für Rechtsgut von sich oder einem anderen.
Notstandshandlung ((228 BGB Defensivnotstand)?
Beschädigung oder Zerstörung, solange erforderlich ist und nicht außer Verhältnis zur Gefahr steht.
Subjektives Rechtfertigungselement Defensivnotstand?
Täter in Kenntnis der Notstandslage