Definitionen Flashcards

1
Q

Kausalität

A

Kausal ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
(Äquivalenztheorie) conditio-sine-qua-non

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2
Q

Objektive Zurechnung

A

Der Erfolg kann dem Täter objektiv zugerechnet werden, wenn dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert und vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst ist.

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3
Q

Vorsatz

A

Wille zur Verwirklichung eines Tatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Umstände

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4
Q

Dolus directus 1. Grades

A

Dem Täter kommt es im Sinne eines zielgerichteten Wollens gerade darauf an, den Eintritt des Tatbestandserfolg herbeizuführen. - Die Absicht, der Wille als dominierende Elemente.

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5
Q

Dolus Directus 2. Grades

A

Dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) liegt vor, wenn der Täter den Erfolg nicht unbedingt will, er aber sicheres Wissen darüber hat, dass dieser eintreten wird.
Wissen als dominantes Element

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6
Q

Dolus Eventualis

A

Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Gefahr des Erfolgseintritts für möglich hält und zumindest billigend in Kauf nimmt.

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7
Q

Fahrlässigkeit

A

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt

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8
Q

Angriff

A

Ein Angriff ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch ein menschliches Verhalten

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9
Q

Gesundheitsschädigung

A

Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften), negativ vom Normalzustand abweichenden Zustandes.

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10
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

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11
Q

Gewalt

A

Der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes (strittig).

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12
Q

Rechtswidrigkeit

A

Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine Handlung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen.

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13
Q

Fremd

A

Fremd ist jede Sache, die vom Täter aus betrachtet im Eigentum eines Dritten steht.

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14
Q

Sache

A

Alle körperlichen Gegenstände - §90 BGB

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15
Q

Handlung

A

Handlung ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten

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16
Q

Zerstören

A

Zerstören ist die wesentliche Beschädigung einer Sache oder Vernichtung ihrer Substanz, sodass die Sache für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird.

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17
Q

Beschädigen

A

Ein Beschädigen liegt in jeder körperlichen Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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18
Q

Gegenwärtig

A

Etwas steht unmittelbar bevor, findet grade statt oder dauert noch fort

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19
Q

Gefahr

A

Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit, für den Eintritt eines schädigenden Ereignisses besteht.

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20
Q

Arglosigkeit (Heimtücke 1. Prüfungsschritt)

A

Arglos ist wer keinen tätlichen Angriff auf Leib oder Leben erwartet.

21
Q

Wehrlosigkeit (Heimtücke 2. Prüfungsschritt)

A

Wehrlos ist, wer in Folge seiner Arglosigkeit Verteidigungsunfähig oder in seiner Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt ist.

22
Q

Bewusstes Ausnutzen (3. Prüfungsschritt Heimtücke)

A

planmäßiges Zunutzemachen

23
Q

Grausamkeit

A

Zufügung besonders starker körperlicher oder seelischer Qualen aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung

24
Q

Gemeingefährliche Mittel

A

Mittel, deren Wirkung auf Leib oder Leben einer Mehrzahl anderer Menschen der Täter nicht beherrscht.

25
Q

Mordlust

A

Antrieb der Tat entspringt allein dem Wunsch, einen anderen Menschen sterben zu sehen.

26
Q

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

A

umfasst Lustmord, Nekrophilie und Tötung durch Gewaltanwendung bei einem Sexualdelikt.

27
Q

Habgier

A

ungezügeltes und rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis

28
Q

Niedrige Beweggründe

A

Nach allgemeiner Ansicht sittlich auf tiefster Stufe stehende, besonders verwerfliche Motive.

29
Q

Ermöglichungsabsicht

A

zielgerichteter Wille, durch die Begehung der Tat eine andere Straftat zu ermöglichen.

30
Q

Verdeckungsabsicht

A

zielgerichteter Wille, durch die Tat eine andere vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten.

31
Q

Feindliche Willensrichtung (Heimtücke 4. Prüfungsschritt)

A

Objektiv nicht nachvollziehbare Motivation des Täters.
Altruistische motive werden berücksichtigt (zum vermeintlich besten des Opfers)

32
Q

Bestimmen (gem. §26 Anstiftung)

A

Das zumindest mitursächliche Hervorrufe des Tatentschlusses beim Haupttäter.

33
Q

Hilfe leisten (gem. §27 Beihilfe)

A

Jeder Tatbeitrag der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder fördert (psychisch wie physisch)

34
Q

Gift

A

Jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann.

35
Q

Gesundheitsschädliche Stoffe

A

Mechanisch oder thermisch wirkende Stoffe die geeignet sind die Gesundheit zu schädigen.

36
Q

Gefährliches Werkzeug

A

Gegenstand der von seiner Beschaffenheit in der konkreten Situation geeignet ist Verletzungen herbeizuführen.

37
Q

Hinterlistiger Überfall

A

Täter bereitet seinen Überfall so vor dass er seine wahren Absichten verdeckt, um die Abwehr zu erschweren.

38
Q

Gewahrsam

A

Die von einem Willen getragene und nach Verkehrsanschauung zu beurteilende tatsächliche Sachherschaft.

39
Q

Wegnahme

A

Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.

40
Q

Zueignung

A

Enteignungsvorsatz (dolus eventualis ausreichend) + Aneignungsabsicht (dolus directus 1. Grades erforderlich)

41
Q

Enteignung

A

Gewollte faktische Verdängung der Sache aus dem Sachherrschaftsbereich des Berechtigten (Eigentümer)

42
Q

Aneignung

A

Beabsichtige Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters selbst (Selbst-Aneignung) oder eines Dritten (Dritt-Aneignung)

43
Q

Täuschung über „Tatsachen“

A

Tatsachen sind äußere oder innere Vorgänge der Gegenwart oder Vergangenheit die dem Beweis zugänglich sind.

44
Q

Irrtum

A

Fehlvorstellung über Tatsachen

45
Q

Vermögensverfügung

A

Jedes tatsächliche oder rechtliche Verhalten des Getäuschten, dass sich unmittelbar im wirtschaftlichen Sinne vermögensmindernd auswirkt.

46
Q

Vermögensschaden

A

Gesamtwert des Vermögens nach der Vermögensverfügung

47
Q

Bereicherungsabsicht

A

Streben nach Vermögensmehrung

48
Q

Vermögensschaden

A

Gesamtwert des Vermögens nach der Vermögensverfügung

49
Q

Bereicherungsabsicht

A

Streben nach Vermögensmehrung