Definitionen Flashcards
Kausalität
Kausal ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
(Äquivalenztheorie) conditio-sine-qua-non
Objektive Zurechnung
Der Erfolg kann dem Täter objektiv zugerechnet werden, wenn dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert und vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst ist.
Vorsatz
Wille zur Verwirklichung eines Tatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Umstände
Dolus directus 1. Grades
Dem Täter kommt es im Sinne eines zielgerichteten Wollens gerade darauf an, den Eintritt des Tatbestandserfolg herbeizuführen. - Die Absicht, der Wille als dominierende Elemente.
Dolus Directus 2. Grades
Dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) liegt vor, wenn der Täter den Erfolg nicht unbedingt will, er aber sicheres Wissen darüber hat, dass dieser eintreten wird.
Wissen als dominantes Element
Dolus Eventualis
Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Gefahr des Erfolgseintritts für möglich hält und zumindest billigend in Kauf nimmt.
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
Angriff
Ein Angriff ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch ein menschliches Verhalten
Gesundheitsschädigung
Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften), negativ vom Normalzustand abweichenden Zustandes.
Körperliche Misshandlung
Jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Gewalt
Der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes (strittig).
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine Handlung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen.
Fremd
Fremd ist jede Sache, die vom Täter aus betrachtet im Eigentum eines Dritten steht.
Sache
Alle körperlichen Gegenstände - §90 BGB
Handlung
Handlung ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten
Zerstören
Zerstören ist die wesentliche Beschädigung einer Sache oder Vernichtung ihrer Substanz, sodass die Sache für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird.
Beschädigen
Ein Beschädigen liegt in jeder körperlichen Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Gegenwärtig
Etwas steht unmittelbar bevor, findet grade statt oder dauert noch fort
Gefahr
Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit, für den Eintritt eines schädigenden Ereignisses besteht.