Definitionen Flashcards
Kausalität
Kausal ist ein Verhalten dann, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
(Äquivalenztheorie) conditio-sine-qua-non
Objektive Zurechnung
Der Erfolg kann dem Täter objektiv zugerechnet werden, wenn dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert und vom Schutzzweck der verletzten Norm erfasst ist.
Vorsatz
Wille zur Verwirklichung eines Tatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Umstände
Dolus directus 1. Grades
Dem Täter kommt es im Sinne eines zielgerichteten Wollens gerade darauf an, den Eintritt des Tatbestandserfolg herbeizuführen. - Die Absicht, der Wille als dominierende Elemente.
Dolus Directus 2. Grades
Dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) liegt vor, wenn der Täter den Erfolg nicht unbedingt will, er aber sicheres Wissen darüber hat, dass dieser eintreten wird.
Wissen als dominantes Element
Dolus Eventualis
Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Gefahr des Erfolgseintritts für möglich hält und zumindest billigend in Kauf nimmt.
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
Angriff
Ein Angriff ist jede unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch ein menschliches Verhalten
Gesundheitsschädigung
Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften), negativ vom Normalzustand abweichenden Zustandes.
Körperliche Misshandlung
Jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Gewalt
Der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes (strittig).
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine Handlung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen.
Fremd
Fremd ist jede Sache, die vom Täter aus betrachtet im Eigentum eines Dritten steht.
Sache
Alle körperlichen Gegenstände - §90 BGB
Handlung
Handlung ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliche Verhalten
Zerstören
Zerstören ist die wesentliche Beschädigung einer Sache oder Vernichtung ihrer Substanz, sodass die Sache für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird.
Beschädigen
Ein Beschädigen liegt in jeder körperlichen Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Gegenwärtig
Etwas steht unmittelbar bevor, findet grade statt oder dauert noch fort
Gefahr
Zustand, bei dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit, für den Eintritt eines schädigenden Ereignisses besteht.
Arglosigkeit (Heimtücke 1. Prüfungsschritt)
Arglos ist wer keinen tätlichen Angriff auf Leib oder Leben erwartet.
Wehrlosigkeit (Heimtücke 2. Prüfungsschritt)
Wehrlos ist, wer in Folge seiner Arglosigkeit Verteidigungsunfähig oder in seiner Verteidigungsfähigkeit stark eingeschränkt ist.
Bewusstes Ausnutzen (3. Prüfungsschritt Heimtücke)
planmäßiges Zunutzemachen
Grausamkeit
Zufügung besonders starker körperlicher oder seelischer Qualen aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung
Gemeingefährliche Mittel
Mittel, deren Wirkung auf Leib oder Leben einer Mehrzahl anderer Menschen der Täter nicht beherrscht.
Mordlust
Antrieb der Tat entspringt allein dem Wunsch, einen anderen Menschen sterben zu sehen.
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
umfasst Lustmord, Nekrophilie und Tötung durch Gewaltanwendung bei einem Sexualdelikt.
Habgier
ungezügeltes und rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis
Niedrige Beweggründe
Nach allgemeiner Ansicht sittlich auf tiefster Stufe stehende, besonders verwerfliche Motive.
Ermöglichungsabsicht
zielgerichteter Wille, durch die Begehung der Tat eine andere Straftat zu ermöglichen.
Verdeckungsabsicht
zielgerichteter Wille, durch die Tat eine andere vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten.
Feindliche Willensrichtung (Heimtücke 4. Prüfungsschritt)
Objektiv nicht nachvollziehbare Motivation des Täters.
Altruistische motive werden berücksichtigt (zum vermeintlich besten des Opfers)
Bestimmen (gem. §26 Anstiftung)
Das zumindest mitursächliche Hervorrufe des Tatentschlusses beim Haupttäter.
Hilfe leisten (gem. §27 Beihilfe)
Jeder Tatbeitrag der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder fördert (psychisch wie physisch)
Gift
Jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann.
Gesundheitsschädliche Stoffe
Mechanisch oder thermisch wirkende Stoffe die geeignet sind die Gesundheit zu schädigen.
Gefährliches Werkzeug
Gegenstand der von seiner Beschaffenheit in der konkreten Situation geeignet ist Verletzungen herbeizuführen.
Hinterlistiger Überfall
Täter bereitet seinen Überfall so vor dass er seine wahren Absichten verdeckt, um die Abwehr zu erschweren.
Gewahrsam
Die von einem Willen getragene und nach Verkehrsanschauung zu beurteilende tatsächliche Sachherschaft.
Wegnahme
Wegnahme ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams.
Zueignung
Enteignungsvorsatz (dolus eventualis ausreichend) + Aneignungsabsicht (dolus directus 1. Grades erforderlich)
Enteignung
Gewollte faktische Verdängung der Sache aus dem Sachherrschaftsbereich des Berechtigten (Eigentümer)
Aneignung
Beabsichtige Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters selbst (Selbst-Aneignung) oder eines Dritten (Dritt-Aneignung)
Täuschung über „Tatsachen“
Tatsachen sind äußere oder innere Vorgänge der Gegenwart oder Vergangenheit die dem Beweis zugänglich sind.
Irrtum
Fehlvorstellung über Tatsachen
Vermögensverfügung
Jedes tatsächliche oder rechtliche Verhalten des Getäuschten, dass sich unmittelbar im wirtschaftlichen Sinne vermögensmindernd auswirkt.
Vermögensschaden
Gesamtwert des Vermögens nach der Vermögensverfügung
Bereicherungsabsicht
Streben nach Vermögensmehrung
Vermögensschaden
Gesamtwert des Vermögens nach der Vermögensverfügung
Bereicherungsabsicht
Streben nach Vermögensmehrung