Rechtskunde Flashcards

1
Q

Aus welchen Büchern besteht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?

A
  • 1 Buch BGB: Regelung über natürliche und juristische Personen, Rechtsgeschäftliche, Verträge, Verjährung und dgl.
  • 2 Buch BGB : Schuldenverhältnisse und Verträge
  • 3 Buch BGB: Sachenrecht, Eigentum, Besitz, Niesen brauch
  • 4 Buch BGB: Familienrecht, Scheidungsrecht
  • 5 Buch BGB: Erbrecht
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2
Q

Unterschied Eigentum und Besitz

A

Eigentumbedingt die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren, sofern nicht Rechte Dritter oder das Gesetz dem Entgegenstehen

DerBesitzist dagegen die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Ein Dritter besitzt eine Sache, er hat sie mit den anderen Worten in seinem Gewahrsam ist jedoch nicht Eigentümer der Sache.

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3
Q

Was regelt das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt?

A

Das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen, also zwischen natürlichen Personen (z. B. Einzelpersonen) und juristischen Personen (z. B. Unternehmen, Vereine). Es legt fest, wie Menschen und Unternehmen ihre Angelegenheiten untereinander regeln können, beispielsweise in Bezug auf Verträge, Eigentum, Schadenersatz und Familienangelegenheiten. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien zu schützen und zu ordnen.

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4
Q

Erkläre Geschäftsfähigkeit

A

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, rechtsgültige Geschäfte abzuschließen, wie Verträge. Sie beginnt in Deutschland in vollem Umfang mit der Volljährigkeit (18 Jahre). Bis dahin sind Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig (unter 7 Jahren).

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5
Q

Wen betrifft die Geschäftsunfähigkeit?

A

Geschäftsunfähigkeit betrifft** Personen unter 7 Jahren** und Menschen, die dauerhaft unter einer starken geistigen Beeinträchtigung leiden, sodass sie die Bedeutung ihrer Handlungen nicht verstehen können.

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6
Q

Wen betrifft beschränkte Geschäftsfähigkeit?

A

Beschränkte Geschäftsfähigkeit betrifft Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Sie können Rechtsgeschäfte abschließen, brauchen aber in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (meist Eltern).

Ausnahme:Paragraf 110 BGB-Taschengeld – Person die besch. Geschäftsfähig ist, darf mit dem Taschengeld vollwirksam Dinge erwerben ohne Einwilligung der Eltern

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7
Q

Wer ist voll geschäftsfähig?

A

Voll geschäftsfähig sind in Deutschland alle Personen ab 18 Jahren, die geistig gesund sind und die Bedeutung ihrer Handlungen verstehen können.

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8
Q

Definiere Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, die auf die Herbeiführung einer rechtlichen Folge abzielt, wie z.B. das Abschließen eines Vertrags. Sie besteht aus einem inneren Willen (dem Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswillen) und einer äußeren Erklärung (z.B. mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln).

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9
Q

Unterschied zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen

A
  • Empfangsbedürftige Willenserklärungen: Diese müssen einer anderen Person zugehen, um wirksam zu sein, z.B. Kündigungen oder Vertragsangebote. Die Erklärung wird erst wirksam, wenn der Empfänger sie erhalten hat.
  • Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen: Diese werden bereits wirksam, sobald sie abgegeben werden, ohne dass sie einem Empfänger zugehen müssen, z.B. ein Testament.

Wichtig:Absender muss im Streitfall beweisen, dass empfangsbedürftige Willenserklärung tatsächlich zugegangen ist

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10
Q

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

A

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind** vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (oft Unternehmen) für eine Vielzahl von Verträgen stellt. Sie regeln standardisiert Rechte und Pflichten und gelten für alle Vertragspartne**r, sofern diese den AGB zustimmen.

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11
Q

Was ist eine Einzelverfügung?

A

Eine Einzelverfügung ist eine Anordnung, die sich auf ein bestimmtes, einzelnes Rechtsobjekt bezieht und dieses direkt betrifft.

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12
Q

Nenne die vier Kriterien einer Abmahnung

A
  1. Beschreibung des Sachverhalts: Die Abmahnung muss das genaue Verhalten beschreiben, das als Vertrags- oder Pflichtverstoß angesehen wird.
  2. Aufforderung zur Verhaltensänderung: Der Abgemahnte muss zur Änderung seines Verhaltens aufgefordert werden.
  3. Androhung von Konsequenzen: Es muss klar gemacht werden, dass bei wiederholtem Fehlverhalten Konsequenzen (z. B. Kündigung) drohen.
  4. Form und Nachweisbarkeit: Die Abmahnung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen, um später bei Bedarf als Beleg zu dienen.
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13
Q

Beschreibe Verjährung

A

Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, nach deren Ablauf ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Es handelt sich also um den Verlust eines Rechtsanspruchs, weil dieser nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wurde.

die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre, beginnt jedoch je nach Art des Anspruchs unterschiedlich zu laufen

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14
Q

Was muss im Arbeitsvertrag festgehalten werden?

A
  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Arbeitstätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt
  • jährlicher Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfrist
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15
Q

Was sind die 8 Stufen eines professionellen Aufklärungsgespräches?

A
  • Anamnese- und Befunderhebung
  • Diagnose
  • Behandlungsziel, Therapie
  • Alternative Therapie
  • Risiko der Behandlung (alle typischen und nicht völlig abseits liegender Risiken)
  • Verhaltensmaßnahmen, die den Therapieerfolg sichern, Behandlungsablauf
  • Folgen bei Unterlassung der Behandlung
  • Gebührenvorausberechnung
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16
Q

Welche Verjährungsfristen gibt es?

A

Regelmäßige Verjährungsfrist:

3 Jahre – Gilt für die meisten Ansprüche, z. B. auf Schadenersatz, Rückforderung von Zahlungen oder Ansprüche aus Verträgen. Sie beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von ihm Kenntnis erlangt hat.

verlängerte Verjährungsfrist:

bezieht sich auf bestimmte Ansprüche, bei denen die Verjährungsfrist länger als die regelmäßigen 3 Jahre dauert. Eine wichtige verlängerte Verjährungsfrist ist:

10 Jahre: Diese gilt für Ansprüche, die auf die Herausgabe von Sachen oder auf das Eigentum an beweglichen Sachen gerichtet sind (z. B. bei Diebstahl oder ungerechtfertigter Bereicherung). Sie beginnt nicht mit der Kenntnis des Anspruchs, sondern läuft unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers ab.

besonderen Verjährungsfristen:

betreffen spezielle Ansprüche, für die abweichende Verjährungsfristen gelten. Hier sind einige der wichtigsten:

betreffen spezielle Ansprüche, für die abweichende Verjährungsfristen gelten. Hier sind einige der wichtigsten:

2 Jahre: Gilt für Ansprüche aus Mietverhältnissen wegen Mängeln der Mietsache. Diese Frist beginnt mit der Beendigung des Mietverhältnisses oder dem Kenntnisstand des Mieters über den Mangel.
    Gilt auch für Ansprüche aus Kaufverträgen (Gewährleistung für Mängel bei gebrauchten Waren).

1 Jahr: Gilt für Ansprüche aus Produkthaftung und Gewährleistung bei neuen Waren. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Lieferung der Ware.

30 Jahre: Gilt für Ansprüche aus dem Erbrecht (z. B. die Anfechtung eines Testaments oder der Erbfolge).
17
Q

definieren Sie die Begriffe:
Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Arbeitstage, Werktage?

A

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit bezeichnet die Zeit, in der ein Arbeitnehmer seine vertraglich vereinbarte Arbeit zu leisten hat. Sie umfasst die Stunden, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet, jedoch ohne Pausen und Ruhezeiten.

tägl. nicht mehr als 8h; Ausnahme 10h mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werde

Ruhepausen: Ruhepausen sind Pausen, die der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nehmen muss, um sich zu erholen. In Deutschland beträgt die Mindestlänge einer Ruhepause in der Regel 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Diese Zeit zählt nicht zur Arbeitszeit.

6h - 9h Arbeitszeit muss 30min. Ruhepause eingelegt werden, kann auch aufgeteilt werden, dann mind. 15min.

Ruhezeit: Die Ruhezeit ist die Zeitspanne, die zwischen dem Ende einer Arbeitsschicht und dem Beginn der nächsten Arbeitsschicht liegt. Sie muss mindestens 11 Stunden betragen, um eine ausreichende Erholung des Arbeitnehmers sicherzustellen.

Arbeitstage: Arbeitstage sind die Tage, an denen ein Arbeitnehmer vertraglich verpflichtet ist, zu arbeiten. In der Regel umfassen Arbeitstage die Werktage, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Werktage: Werktage sind alle Tage der Woche, an denen üblicherweise gearbeitet wird, also Montag bis Samstag, außer Sonn- und Feiertage. Der Begriff “Werktage” kann jedoch je nach Vertrag und Branche variieren. In vielen Arbeitsverhältnissen sind Sonntage und gesetzliche Feiertage keine Werktage.

18
Q

Welche Willenserklärungen gibt es?

A

Ausdrückliche Willenserklärung: Wird durch Worte abgegeben (mündlich oder schriftlich).

Schlüssige (konkludente) Willenserklärung: Wird durch schlüssiges Verhalten abgegeben (z. B. durch Handeln).

Empfangsbedürftige Willenserklärung: Wird erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam (z. B. Kündigung).

Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung: Wird mit der Abgabe wirksam, auch ohne Zugang (z. B. Testament).

19
Q

Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?

A

Einseitige Rechtsgeschäfte:
Diese erfordern nur die Willenserklärung einer Partei, um rechtliche Wirkung zu entfalten, z. B. Kündigung, Testament oder Anfechtung.

Zweiseitige Rechtsgeschäfte (Verträge):
Diese entstehen durch die Willenserklärungen von mindestens zwei Parteien, z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag,Werkvertrag, Dienstvertrag

20
Q

Welche Sachgebiete des Rechts gibt es?

A

Zivilrecht (Privatrecht): Regelt die Beziehungen zwischen privaten Personen, z. B. Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht.

Strafrecht: Behandelt Straftaten und die entsprechenden Strafen, z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung.

Öffentliches Recht: Regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie zwischen den staatlichen Institutionen, z. B. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Europarecht.

**Arbeitsrecht: ** Behandelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z. B. Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Urlaub.