Abrechnung Flashcards

1
Q

Punkte der Aufklärungspflicht

A

ist die Voraussettzung der Einwilligung des Pat!

  • Diagnose
  • Therapie
  • Therapieverlauf
  • Behandlungsverlauf
  • Therapieerfolg
  • Behandlungsrisiken
  • Folgen der Unterlassung der Berhandlung
  • Voraussichtliche Behandlungskosten
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2
Q

Wozu dient die Dokumentationspflicht des ZA

A
  1. Rechenschaftsfunktion
  2. Informationsauskunft
  3. Beweisfunktion
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3
Q
A
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4
Q

GOZ Paragraph
§1 Anwendungsbereich

A
  1. Die Vergütung für die zahnärztlichen Leistungen richtet sich nach den Vorgaben dieser Verordnung, sofern nicht ein anderes Bundesgesetz abweichende Regelungen trifft.
  2. Vergüten darf der ZA nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ZÄ-Kunst für eine **zahnmedizinisch notwendige ** zahnärztliche Versorgung erforderlich sind
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5
Q

§2 abs 1 Goz bmvZ

A
  • Zahnarzt und Patient können eine andere Gebührenhöhe als in der Verordnung festgelegt vereinbaren. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Punktzahl oder den Punktwert anzupassen. Bei Notfällen oder akuten Schmerzen darf keine solche Vereinbarung verlangt werden.
  • Zahnarzt und Patient können eine andere Gebührenhöhe als in der Verordnung festgelegt vereinbaren. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Punktzahl oder den Punktwert anzupassen. Bei Notfällen oder akuten Schmerzen darf keine solche Vereinbarung verlangt werden.
  • Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden.

Zahnarzt und Patient können eine andere Gebührenhöhe als in der Verordnung festgelegt vereinbaren. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Punktzahl oder den Punktwert anzupassen. Bei Notfällen oder akuten Schmerzen darf keine solche Vereinbarung verlangt werden.

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6
Q

§2 abs 2 Goz bmvZ

A
  • Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes schriftlich zu treffen
  • Dieses muß neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungssatz und dem sich daraus ergebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, daß eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
  • Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten
  • Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.

Eine abweichende Vereinbarung muss vor der Behandlung schriftlich getroffen werden. Sie muss enthalten:

  1. Leistungsnummer und -bezeichnung,
  2. Steigerungssatz und Betrag,
  3. Den Hinweis, dass die Erstattung durch Versicherungen möglicherweise nicht vollständig erfolgt.

Zusätzliche Erklärungen sind nicht erlaubt, und der Zahnarzt muss dem Patienten eine Kopie geben.

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7
Q

§2 abs 3 Goz bmvZ

A
  • Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden
  • Der Heil- und Kostenplan muß vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muß die einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Feststellung enthalten, daß es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist.

Leistungen, die auf besonderen Wunsch des Patienten erbracht werden, müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich festgehalten werden. Dieser Plan muss vor der Behandlung erstellt werden und enthalten:

  1. Die einzelnen Leistungen und deren Kosten.
  2. Den Hinweis, dass die Leistungen auf Wunsch erfolgen und die Kosten möglicherweise nicht erstattet werden.

Andere Regelungen, wie in § 6 Abs. 1, bleiben gültig.

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8
Q

PRÜFUNG

definition “selbstständige leistung” goz

A
  • ist eine leistung, die weder bestandteil noch eine besondere ausführung einer anderen bereits berechneten leistung ist

z.b 2197

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9
Q

PRÜFUNG

definition “ Behandlungsfall”

A
  • behandlungsfall umfasst einen Zeitraum von 30 Tagen
  • gebinnt ab der ersten in Anspruchnahme der zahnärzt.lichen leistung
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10
Q

§ 8 abs 7

A
  • Loslösungsvertrag

Ein Zahnarzt kann sich unter bestimmten Bedingungen vom Kassenvertrag lösen, wenn ein Patient eine Leistung wünscht, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann oder soll.

Schriftliche Vereinbarung
Es muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient getroffen werden, dass die Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung stattfindet.

Klarstellung für den Patienten
Der Patient muss deutlich informiert werden, dass:
* Er die Kosten der Behandlung selbst tragen muss.
* Keine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt.

Freie Wahl des Patienten:
Der Patient darf nicht zur Loslösung gedrängt werden. Es ist seine freiwillige Entscheidung, die Behandlung privat zu bezahlen.

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11
Q

Form und Inhaltsvorschriften für HKP

A
  • Name des Pat
  • angaben zu befund und Diagnose
  • Behandlungsplan /Therapieplan
  • Gebühren und Kostenberechnung
  • Unterschrift ZA
  • Unterschrift Pat.
  • HKP Dauer sollte Gültig sein
  • die vorausberechneten Kosten dürfen bei Rechnungslegung nach aktueller Rechtssprechung um nicht mehr als 15 - 20 % überschritten werden
  • auf Kosten der Begleitleistungen muss hingewiesen werden
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12
Q

GOZ Leistungen bei GKV Pat

A
  • durch KK angebotenen Grundkatalog
  • Leistungen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGV 5 )
  • leistungen müssen ausreichend , zweckmäßig und wirtschaftlich sein
  • Maß der Notwendigkeit darf nicht überschritten werden
  • leistungen die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind , kann der Versicherte nicht in Anspruch nehmen
  • die Versicherten sind über mögliche Alternativbehandlungen aufzuklären
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13
Q

§5 abs 2 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

A

Punltwert * punktzahl = Gebühr

Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungn sowie der Umsztönde bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bemessen.

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14
Q

§6 andere Leistungen (Analogziffer)

A
  • selbstständige zahnärztlichr Leistungen , die das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach art kosten und Zeitaufwand gleichwertigen leistungen des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden
  1. sofern auch eine nach art, kosten und zeitaufwand gleichwertige leistung im Gbührenverzeichnis dieser Verordnung nicht enthalten ist,
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15
Q

PRÜFUNG

Wann wird eine Analogleistung berechnet

A
  • analogleistungen werden berechnet, wenn sie eine selbstständige Leistung & in der GOZ bzw in der GOÄ nicht aufgeführt ist & nach Art , kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Ziffern analogisiert wird
  • Auf der rechnung muss die Gleichwertige Leistung mit dem Hinweis “entsprechend” gekennzeichnet werden
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16
Q

welche Angaben muss eine Rechnung enthalten

A
  • datum der Erbringung
  • gebürhren nummer und Bezeichnung
  • Zahnangabe
  • Leistungsbeschreibung
  • Betrag und steigerungssattz
  • ZE Eingleiderungstag
  • steigerung über 2,3 faktor muss verständlich nachvollziehbar begründet sein
  • Verlangensleistungen sind als solche zu kennzeichnwn
17
Q

geo abschnitte

A

Teil A: 0010 - 0012 (Allge. zahnärztliche Leistungen)
Teil B: 1000 - 1040 (Prophylaktische Leistungen)
Teil C: 2000 - 2440 (Kons./chir. leistungen)
Teil D: 3000 - 3310 (Chir. Leistungen)
Teil E: 4000 - 4150 (Leistungen bei erkr. der mundschleimhaut undes Par.)
Teil F: 5000 - 5340 (Prothetische Leistungen)
Teil G: 6000 - 6260 (KFO)
Teil H: 7000 - 7100 (Eingl. von Aufbisshelf. und schienen)
Teil J: 8000- 8100 (FAL)
Teil K: 9000- 9170 (Impl. Leistungen)
Teil L: 0500 - 0053 (Zuschläge zu best. leistungen)

18
Q
A