Ausbildungswesen Flashcards
wer setzt die Ausbildungs und Prüfungsordnung um
ZÄK
was ist das BBiG
Berufsausbildungsgesetz
- Hier wird für alle Berufs und Fortbildungen das gesetzt fixiert
- Ist die Grundlage der Ausbildungsordnung
- Rahmenlernplan gilt für die Berufsschule
- Wird vom Kultusministerium gesetzt
- Hat festgesetzt, dass es mehrere Lernorte geben darf
Was ist die Gesetztliche Grundlage für die Ausbildungs und Prüfungsordnung
BBIG (Berufsbildungsgesetzt)
was sind die drei Allgemeinen Vorschriften des BBiG
§1 Ziel und Begriffe der Berufsausbildung
§2 Lernort der Berufsausbildung
§3 Anwendungsbereich
Was definiert §1 BBiG
Ziele und Begriffe der Berufsausbildung
Bestimmt was für Fertigkeiten , Kenntnisse, Fähigkeiten vermittelt werden müssen.
was definiert §2 des BBiG
Lernort der Berufsausbildung
z.b Praxis /betriebe – und Berufsschule
was definiert §3 des BBiG
Anwendungsbereich
regelt, für welche Bereiche und Personen das Gesetz gilt. Es legt fest, dass das BBiG auf folgende Bereiche der beruflichen Bildung Anwendung findet
Berufsausbildungsvorbereitung: Maßnahmen, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten sollen.
Berufsausbildung: Die geregelte Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen.
Fortbildung: Maßnahmen, die berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern oder anpassen.
Umschulung: Maßnahmen, die zu einer beruflichen Neuorientierung führen.
Das Gesetz gilt für Ausbildungsverhältnisse, die nicht speziell durch andere Berufsbildungsgesetze (wie z. B. das Handwerksrecht oder bestimmte Regelungen für öffentlich-rechtliche Berufe) geregelt werden.
Diese Bestimmung gibt den Rahmen vor, in welchem das BBiG anzuwenden ist, und grenzt es von anderen Regelungen ab.
was definiert §4 des BBiG
Annerkennung von Ausbildungsberufen
Ausbildung ist bundesweit anerkannt und somit Bundesweit gültig, wenn der Beruf nach BBIG ausgebildet wurde
was definiert §5 des BBiG
Ausbildungsordnung
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird
- die Ausbildungsdauer (nicht mehr als 3 Jahr und nicht weniger als 2 Jahre)
- die beruflichen Fertigkeiten,Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand sein müssen
- die Prüfungsanforderung
was definiert §7 des BBiG
Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
Diese Regelung ermöglicht es, die Ausbildungsdauer individuell zu verkürzen, um bereits erworbene Qualifikationen anzuerkennen und Doppelungen in der Ausbildung zu vermeiden.
Anrechnung von Vorbildung:
Wenn eine Person durch schulische Bildung, berufliche Vorbildung oder eine andere Berufstätigkeit bereits Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hat, die für das Ausbildungsziel relevant sind, kann diese Vorbildung auf die Dauer der Berufsausbildung angerechnet werden.
Voraussetzung für Anrechnung:
Die Anrechnung erfolgt, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann.
Antrag und Entscheidung:
Die Entscheidung über die Anrechnung trifft die zuständige Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) auf Antrag des Auszubildenden oder des Ausbildenden.
was definiert §8 des BBiG
Verkürzung oder Verlängerung des Ausbildungsdauer
Verkürzung der Ausbildungsdauer:
- Die Ausbildungsdauer kann auf Antrag verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreicht wird.
- Gründe für eine Verkürzung können beispielsweise ein höherer Schulabschluss, überdurchschnittliche Leistungen oder relevante berufliche Vorkenntnisse sein.
Verlängerung der Ausbildungsdauer:
- Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
- Gründe können persönliche, gesundheitliche oder leistungsbezogene Hindernisse sein, die das rechtzeitige Absolvieren der Ausbildung gefährden.
was definiert §10 Abschnitt 2 des BBiG
Vertrag
§ 10 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt, dass ein Berufsausbildungsvertrag in schriftlicher Form abgeschlossen werden muss.
- Der Vertrag muss vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich abgeschlossen werden.
- Er ist von den Vertragspartnern (Auszubildender und Ausbildender) zu unterschreiben.
- Ist der Auszubildende minderjährig, müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter (z. B. Eltern) unterschreiben.
was definiert §11 Abschnitt 2 des BBiG
Vertragsniederschrift
§ 11 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) regelt, welche Informationen und Vereinbarungen im Berufsausbildungsvertrag schriftlich festgehalten werden müssen
Die Niederschrift muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung:
* Beschreibung des Ausbildungsberufs und der Ausbildungsinhalte.
Beginn und Dauer der Ausbildung:
* Festlegung, wann die Ausbildung startet und wie lange sie dauert.
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte:
* Gegebenenfalls Angaben zu überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.
Dauer der täglichen Ausbildungszeit:
* Vereinbarung über die regelmäßige Arbeitszeit.
Dauer der Probezeit:
* Regelung der Probezeit, die gemäß BBiG zwischen einem und vier Monaten liegen muss.
Zahlung und Höhe der Vergütung:
Vereinbarung über die Ausbildungsvergütung.
Urlaubstage:
Vereinbarung über den jährlichen Erholungsurlaub.
Kündigungsbedingungen:
* Festlegung, unter welchen Bedingungen das Ausbildungsverhältnis beendet werden kann.
Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen:
* Falls solche Regelungen bestehen, müssen sie angegeben werden.
Name (Ausbilder/Azubi)
Anschrift (Ausbilder/Azubi)
Beginn und Dauer der Ausbildung
Dauer der Probezeit
Dauer des Urlaubs
Höhe der Vergütung
Dauer der regelmäsigen Arbeitszeit
Vergütung und Ausgleich Überstunden
was definiert §12 Abs. 2 des BBiG
Nichtige Vereinbarungen
- den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen
- die Festsetzung der Höhe eines Schadenersatz in Pauschbeträgen
- die Verpflichtung von Azuis Vertragsstrafen zu zahlen
was definiert §13 Abs 2 Unterabschnitt 2 des BBiG
Pflichen des Azubis
- Azubis haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.
Azubis sind dazu verpflichtet:
- im Rahmen der Berufsausbildung aufgetragene Aufgaben sorgfälltig auszuführen
- an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen
- den Weisungen zu folgen (Im Rahmen der Berufsausbildung die von weisungsberechtigen Personen erteilt wurden)
- für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungen zu beachten
- Werkzeuge,Maschienen und sonst. Einrichtungen pfleglich zu behandeln
- führung eines Ausbildungsnachweis
- über Betriebs und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren
was definiert §14 Abs. 2 Unterabschnitt 3 des BBiG
Pflichten des Ausbildenden
- den Azubis muss die berufliche Handlungsfähigkeit verittelt werden, die für das Erreichen des Ausbildungsziel notwendig ist.
- dies muss planmäßg, zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt werden
- Azubis müssen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die für die Berufsausbildung erforderlich sind.
- Azubis müssen zum Besuch der Berufsschule angehalten werden
- Azubis müssen charakterlich gefördert werden
- Azubis dürfen sittlich und körperlich nicht gefärdet werden
was definiert §15 Abs. 2 Unterabschnitt 3 des BBiG
Freistelung ,Anrechnung
Freistellung:
* Azubis sind für die Teilnahme an der Berufsschule frei zu stellen
* Azubis sind an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mid. je 45 Min, einmal in der Woche nach Unterricht freizustellen
* Azubis sind an dem Arbeitstag, der vor der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen
was definiert §17 Abs. 2 Unterabschnitt 4 des BBiG
Vergütungsanspruch und Mindesergütung
Ausbilder müssen Azubis angemessen vergüten. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindest. jährlich an.
was definiert §18 Abs. 2 Unterabschnitt 4 des BBiG
Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- die Vergütung bemisst sich nach Monaten
- Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen
was definiert §20 Abs. 2 Unterabschnitt 5 des BBiG
Probezeit
- Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit
- MUss mindestens 1 Monat und Max 4 Monate betragen
was definiert §21 Abs. 2 Unterabschnitt 4 des BBiG
Beendigung
- Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungsdauer
- bestehen Azubis vor Ablauf der Ausbildungsdauer, so endet das Berufsausbildungsverhältis mit Bekanntgabe durch den Prüfungsausschuss
- besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Verhältnis auf Verlanges des Azubis bis zur nächstmöglichen Wiederholhungsprüfung, höchstens um 1 Jahr
was definiert §27 Abs.3 des BBiG
Eignung der Ausbildungsstätte
- die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildunggeeignet sein
- die Zahl der Azubis muss in einem Angemessenem Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl des beschäftigten Fachkräfte stehen.
was definiert §28 Abs. 3 des BBiG
Eignung von Ausbildenden und Ausbildern/innen
- Azubis darf nur** Einstellen, wer prsönlich geeignet** ist
- Azubis darf nur Ausbilden, persönlich und fachlich geeignet ist
was definiert §29 Abs. 3 des BBiG
Persönliche Eignung
Persönliche Eignung ausgeschlossen:
* Eine Person ist nicht geeignet, Jugendliche auszubilden, wenn sie gegen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) oder gegen das Kindeswohl verstoßen hat.
Schutz der Jugendlichen:
* Der Gesetzgeber stellt durch diese Regelung sicher, dass nur Personen mit geeigneten persönlichen Eigenschaften und Verhalten Verantwortung für die Ausbildung Minderjähriger übernehmen dürfen.
Der Paragraph dient dem Schutz von Jugendlichen in der Berufsausbildung, indem sichergestellt wird, dass sie nur von Personen ausgebildet werden, die sich verantwortungsbewusst und gesetzeskonform verhalten.