Rechtsgrundlagen der Unternehmen Flashcards
Friedrich Berger verkauft in der warmen Jahreszeit in Fußgängerzonen regelmäßig Speiseeis aus
seinem Eiswagen. Er erzielt einen Umsatz von € 25.000,–. Im Winter hilft er als Kellner in einem
Gasthaus aus. Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Ist Friedrich Berger Unternehmer im Sinn des Unternehmensgesetzes?
Ja Nein
b) Muss sich Friedrich Berger ins Firmenbuch eintragen lassen?
Ja Nein
c) Kann sich Friedrich Berger freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen?
Ja Nein
d) Muss Friedrich Berger eine doppelte Buchhaltung führen?
Ja Nein
a) Ja. Er betreibt mit seinem Eisgeschäft ein Unternehmen (eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit).
b) Nein. Er ist Einzelunternehmer und überschreitet die Umsatzgrenze von € 700.000,– nicht.
c) Ja. Eine freiwillige Eintragung ist auch für jene Unternehmer möglich, die sich nicht eintragen lassen müssen.
d) Nein. Auch hier ist die Umsatzgrenze von € 700.000,– relevant, die Herr Berger nicht überschreitet.
Die Wirtschaftstreuhänderin Kathrin Wendlinger führt ihr Büro als Einzelunternehmerin. Sie hat
zwölf Angestellte und erzielt einen durchschnittlichen Jahresumsatz von € 900.000,–.
Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Muss sie eine doppelte Buchhaltung führen?
Ja Nein
b) Muss sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
Ja Nein
a) Nein. Freiberufler sind von der Pflicht, eine doppelte Buchhaltung zu führen, auch bei Überschreitung der Umsatzgrenze von € 700.000,–, ausgenommen.
b) Nein. Als Freiberuflerin muss sie sich nicht eintragen lassen.
Der Forstwirt Ernst Berger gründet mit seiner Frau eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Der Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt € 1.200.000,–. Beantworten Sie die Fragen und
begründen Sie Ihre Antworten!
a) Muss eine doppelte Buchhaltung geführt werden?
Ja Nein
b) Muss das Unternehmen ins Firmenbuch eingetragen werden?
Ja Nein
a) Ja. Eine Kapitalgesellschaft muss eine doppelte Buchhaltung führen (unabhängig von der Umsatzhöhe).
b) Ja. Eine GmbH muss in das Firmenbuch eingetragen werden.
Die Schwestern Franziska und Erika Happel betreiben eine kleine Boutique mit Second-HandMode in einer Fußgängerzone in der Rechtsform einer Offenen Gesellschaft. Ihr Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt € 350.000,–. Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Müssen sie eine doppelte Buchhaltung führen?
Ja Nein
b) Müssen sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
Ja Nein
Die Schwestern Franziska und Erika Happel betreiben eine kleine Boutique mit Second-HandMode in einer Fußgängerzone in der Rechtsform einer Offenen Gesellschaft. Ihr Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt € 350.000,–. Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Müssen sie eine doppelte Buchhaltung führen?
Ja Nein
b) Müssen sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
Ja Nein
In welcher Unternehmensform werden neue Unternehmen in Österreich derzeit am häufigsten
gegründet?
a) Eingetragenes Einzelunternehmen
b) Nicht eingetragenes Einzelunternehmen
c) Gesellschaft mit beschränkter Haftung
d) OG
Richtig ist b) nicht eingetragenes Einzelunternehmen.
Warum werden Einzelunternehmen bei der Gründung meist zunächst nicht ins Firmenbuch
eingetragen?
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens kann in der Regel noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Umsatz
inden ersten Geschäftsjahren entwickeln wird. Bei den kleineren Unternehmen, zu denen Einzelunternehmen zählen,
werden die Umsatzgrenzen auch nicht überschritten.
Ingrid Müller eröffnet eine Modeboutique als Einzelunternehmen. Sie stellt nur eine Verkäuferin
an und schätzt den Umsatz in den nächsten Jahren auf etwa € 300.000,–.
Welche Regelungen gelten (Mehrfachlösungen möglich)?
a) Das Unternehmen muss sofort in das Firmenbuch eingetragen werden.
b) Das Unternehmen muss zwar nicht eingetragen werden, Ingrid Müller kann sich jedoch
freiwillig eintragen lassen.
c) Ein Eintragung ist nicht möglich, da das Unternehmen zu klein ist.
d) Das Unternehmen muss eine doppelte Buchhaltung führen.
e) Das Unternehmen kann freiwillig eine doppelte Buchhaltung führen.
Richtig sind b) und e).
Rufen Sie die Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich auf (www.wko.at) und suchen Sie
Themen > Zahlen, Daten, Fakten > Daten aus bestimmten Themenbereichen > Unternehmensneugründungen > Unternehmensneugründungen nach Rechtsformen bzw. Unternehmensneugründungen nach Sparten (https://bit.ly/2wx9Hj5). Beantworten Sie mithilfe der Übersichtstabelle folgende Fragen:
a) Wie viele Unternehmensneugründungen gab es im letzten Jahr?
b) Wie viele Unternehmen wurden als Einzelunternehmen gegründet? Wie viel Prozent der
gesamten Neugründungen entspricht das?
c) Wie viele Unternehmen wurden als Personengesellschaften gegründet? Wie viel Prozent der
gesamten Neugründungen entspricht das?
d) Wie viele Unternehmen wurden als Kapitalgesellschaften gegründet? Wie viel Prozent der
gesamten Neugründungen entspricht das?
e) In welchen Branchen gab es die meisten Neugründungen? Nennen Sie die drei gründungsintensivsten Bereiche!
Unternehmensgründungen 2017 a) Unternehmensneugründungen: 40.127 b) Einzelunternehmen: 34.659 bzw. 86,4% c) Personengesellschaften: 1.530 bzw. 3,8% d) Kapitelgesellschaften: 3.693 bzw. 9,2% e) – Gewerbe und Handwerk: 22.113 – Handel: 7.960 – Information und Consulting: 5.785
Welche Aussagen über die Rechtsform des Einzelunternehmens sind richtig?
a) Das gesamte benötigte Kapital muss vom Unternehmer selbst aufgebracht werden.
b) Der Einzelunternehmer haftet für die Unternehmensschulden beschränkt, d.h., er haftet
ausschließlich mit dem Unternehmensvermögen.
c) Ein Einzelunternehmer muss nicht alle Unternehmensentscheidungen alleine treffen. Er kann
sich durch Beschäftigte bei gewissen Unternehmensentscheidungen unterstützen lassen.
d) Nicht protokollierte Einzelunternehmen müssen im Geschäftsleben neben ihrem Nach- und
Vornamen auch den Zusatz e.U. führen.
a) und c) sind korrekt.
b) ist falsch, der Eigentümer eines Einzelunternehmens haftet auch mit seinem Privatvermögen.
d) ist falsch, nicht protokollierte Unternehmen dürfen sich nicht als „e.U.“, das heißt eingetragene Unternehmen, bezeichnen.
Welche Aussagen über die Eintragung ins Firmenbuch sind richtig?
a) Alle Einzelunternehmen müssen sich ins Firmenbuch eintragen lassen.
b) Eine Eintragung ins Firmenbuch erfolgt jedenfalls freiwillig.
c) Eine Eintragungspflicht ins Firmenbuch ist von gesetzlichen Bestimmungen abhängig.
d) Im Firmenbuch sind nur die protokollierten Einzelunternehmen ersichtlich.
c) und d) sind korrekt.
a) ist falsch, nur ab einem gewissen Jahresumsatz müssen sich Unternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen.
b) ist falsch, ab einem gewissen Jahresumsatz müssen sich Unternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen. Nur wenn ihr
Jahresumsatz darunter liegt, haben sie die Wahl, ob sie sich eintragen lassen.
Welcher Unterschied besteht zwischen einem Kommanditisten und einem Stillen Gesellschafter?
Beide leisten eine Einlage und erhöhen damit das Eigenkapital des Unternehmens. Unterschiede bestehen jedoch bei den
folgenden Punkten:
− Der Kommanditist ist auch am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt. Der Stille Gesellschafter erhält den vereinbarten Anteil am Gewinn und bei seinem Ausscheiden seinen einbezahlten Anteil. Er ist an der Wertsteigerung des
Unternehmens nicht beteiligt.
− Ein Kommanditist ist ins Firmenbuch eingetragen, ein Stiller Gesellschafter nicht.
Kann ein Stiller Gesellschafter auch an einem Einzelunternehmen oder an einer KG beteiligt sein?
Ja
Erika Schein will sich an der optischen Fabrik Franz Weigand & Co OG beteiligen. Sie will jedoch
ihre Haftung auf ihre Einlage beschränken. Andererseits möchte sie entscheidend bei der
Geschäftsführung mitwirken.
Ist das möglich? Begründen Sie Ihre Antwort.
Ja, weil Nein, weil
Ja, weil sie Stille Gesellschafterin sein und mit der Geschäftsführung betraut werden kann (Anstellungsverhältnis mit der
OG).
Franz Bammer ist Komplementär in einer Kommanditgesellschaft. Er will sich an einer Gesellschaft beteiligen, die genauso wie die Kommanditgesellschaft mit Baumaschinen handelt.
a) Ist dies prinzipiell möglich? Begründen Sie auch Ihre Antwort.
Ja, weil Nein, weil
b) In welcher Form wäre es auf jeden Fall möglich?
a) Ja, weil die anderen Gesellschafter seiner Beteiligung zustimmen können. Als Komplementär unterliegt er grundsätzlich dem Wettbewerbsverbot, daher ist eine Zustimmung notwendig (siehe jedoch auch b).
b) Er könnte sich als Stiller Gesellschafter beteiligen, dann scheint seine Beteiligung nach außen hin nicht auf.
Georg Schneider und Birgit Wirth sind Gesellschafter einer OG. Sie vereinbaren, dass sich Wirth
auf die innerbetrieblichen Probleme beschränkt, während Schneider den Vertrieb besorgt.
Wirth schließt dennoch selbständig einen Großauftrag ab, den Schneider für wenig gewinnbringend hält. Schneider teilt daher dem Abnehmer mit, dass der Vertrag ungültig ist, weil Wirth
zum Abschluss nicht berechtigt war.
Ist eine derartige Arbeitsteilung in einer OG rechtlich möglich? (Achtung!)
Ja Nein
Eine derartige Arbeitsteilung ist möglich, allerdings ist sie nur im Innenverhältnis gültig (d.h. nur im Verhältnis zwischen
den beiden Gesellschaftern). Im Außenverhältnis (d.h. gegenüber Dritten) ist sie nicht wirksam, da sie Dritten nicht bekannt sein muss. Der Großauftrag ist daher gültig und bleibt aufrecht.