Rechtsgrundlagen der Unternehmen Flashcards

1
Q

Friedrich Berger verkauft in der warmen Jahreszeit in Fußgängerzonen regelmäßig Speiseeis aus
seinem Eiswagen. Er erzielt einen Umsatz von € 25.000,–. Im Winter hilft er als Kellner in einem
Gasthaus aus. Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Ist Friedrich Berger Unternehmer im Sinn des Unternehmensgesetzes?
 Ja  Nein
b) Muss sich Friedrich Berger ins Firmenbuch eintragen lassen?
 Ja  Nein
c) Kann sich Friedrich Berger freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen?
 Ja  Nein
d) Muss Friedrich Berger eine doppelte Buchhaltung führen?
 Ja  Nein

A

a) Ja. Er betreibt mit seinem Eisgeschäft ein Unternehmen (eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit).
b) Nein. Er ist Einzelunternehmer und überschreitet die Umsatzgrenze von € 700.000,– nicht.
c) Ja. Eine freiwillige Eintragung ist auch für jene Unternehmer möglich, die sich nicht eintragen lassen müssen.
d) Nein. Auch hier ist die Umsatzgrenze von € 700.000,– relevant, die Herr Berger nicht überschreitet.

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2
Q

Die Wirtschaftstreuhänderin Kathrin Wendlinger führt ihr Büro als Einzelunternehmerin. Sie hat
zwölf Angestellte und erzielt einen durchschnittlichen Jahresumsatz von € 900.000,–.
Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Muss sie eine doppelte Buchhaltung führen?
 Ja  Nein
b) Muss sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
 Ja  Nein

A

a) Nein. Freiberufler sind von der Pflicht, eine doppelte Buchhaltung zu führen, auch bei Überschreitung der Umsatzgrenze von € 700.000,–, ausgenommen.
b) Nein. Als Freiberuflerin muss sie sich nicht eintragen lassen.

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3
Q

Der Forstwirt Ernst Berger gründet mit seiner Frau eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Der Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt € 1.200.000,–. Beantworten Sie die Fragen und
begründen Sie Ihre Antworten!
a) Muss eine doppelte Buchhaltung geführt werden?
 Ja  Nein
b) Muss das Unternehmen ins Firmenbuch eingetragen werden?
 Ja  Nein

A

a) Ja. Eine Kapitalgesellschaft muss eine doppelte Buchhaltung führen (unabhängig von der Umsatzhöhe).
b) Ja. Eine GmbH muss in das Firmenbuch eingetragen werden.

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4
Q

Die Schwestern Franziska und Erika Happel betreiben eine kleine Boutique mit Second-HandMode in einer Fußgängerzone in der Rechtsform einer Offenen Gesellschaft. Ihr Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt € 350.000,–. Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Müssen sie eine doppelte Buchhaltung führen?
 Ja  Nein
b) Müssen sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
 Ja  Nein

A

Die Schwestern Franziska und Erika Happel betreiben eine kleine Boutique mit Second-HandMode in einer Fußgängerzone in der Rechtsform einer Offenen Gesellschaft. Ihr Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt € 350.000,–. Beantworten Sie die Fragen und begründen Sie Ihre Antworten!
a) Müssen sie eine doppelte Buchhaltung führen?
 Ja  Nein
b) Müssen sie sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
 Ja  Nein

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5
Q

In welcher Unternehmensform werden neue Unternehmen in Österreich derzeit am häufigsten
gegründet?
a)  Eingetragenes Einzelunternehmen
b)  Nicht eingetragenes Einzelunternehmen
c)  Gesellschaft mit beschränkter Haftung
d)  OG

A

Richtig ist b) nicht eingetragenes Einzelunternehmen.

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6
Q

Warum werden Einzelunternehmen bei der Gründung meist zunächst nicht ins Firmenbuch
eingetragen?

A

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens kann in der Regel noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Umsatz
inden ersten Geschäftsjahren entwickeln wird. Bei den kleineren Unternehmen, zu denen Einzelunternehmen zählen,
werden die Umsatzgrenzen auch nicht überschritten.

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7
Q

Ingrid Müller eröffnet eine Modeboutique als Einzelunternehmen. Sie stellt nur eine Verkäuferin
an und schätzt den Umsatz in den nächsten Jahren auf etwa € 300.000,–.
Welche Regelungen gelten (Mehrfachlösungen möglich)?
a) Das Unternehmen muss sofort in das Firmenbuch eingetragen werden.
b) Das Unternehmen muss zwar nicht eingetragen werden, Ingrid Müller kann sich jedoch
freiwillig eintragen lassen.
c) Ein Eintragung ist nicht möglich, da das Unternehmen zu klein ist.
d) Das Unternehmen muss eine doppelte Buchhaltung führen.
e) Das Unternehmen kann freiwillig eine doppelte Buchhaltung führen.

A

Richtig sind b) und e).

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8
Q

Rufen Sie die Internetseite der Wirtschaftskammer Österreich auf (www.wko.at) und suchen Sie
Themen > Zahlen, Daten, Fakten > Daten aus bestimmten Themenbereichen > Unternehmensneugründungen > Unternehmensneugründungen nach Rechtsformen bzw. Unternehmensneugründungen nach Sparten (https://bit.ly/2wx9Hj5). Beantworten Sie mithilfe der Übersichtstabelle folgende Fragen:
a) Wie viele Unternehmensneugründungen gab es im letzten Jahr?
b) Wie viele Unternehmen wurden als Einzelunternehmen gegründet? Wie viel Prozent der
gesamten Neugründungen entspricht das?
c) Wie viele Unternehmen wurden als Personengesellschaften gegründet? Wie viel Prozent der
gesamten Neugründungen entspricht das?
d) Wie viele Unternehmen wurden als Kapitalgesellschaften gegründet? Wie viel Prozent der
gesamten Neugründungen entspricht das?
e) In welchen Branchen gab es die meisten Neugründungen? Nennen Sie die drei gründungsintensivsten Bereiche!

A
Unternehmensgründungen 2017
a) Unternehmensneugründungen: 40.127
b) Einzelunternehmen: 34.659 bzw. 86,4%
c) Personengesellschaften: 1.530 bzw. 3,8%
d) Kapitelgesellschaften: 3.693 bzw. 9,2%
e) – Gewerbe und Handwerk: 22.113
– Handel: 7.960
– Information und Consulting: 5.785
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9
Q

Welche Aussagen über die Rechtsform des Einzelunternehmens sind richtig?
a) Das gesamte benötigte Kapital muss vom Unternehmer selbst aufgebracht werden.
b) Der Einzelunternehmer haftet für die Unternehmensschulden beschränkt, d.h., er haftet
ausschließlich mit dem Unternehmensvermögen.
c) Ein Einzelunternehmer muss nicht alle Unternehmensentscheidungen alleine treffen. Er kann
sich durch Beschäftigte bei gewissen Unternehmensentscheidungen unterstützen lassen.
d) Nicht protokollierte Einzelunternehmen müssen im Geschäftsleben neben ihrem Nach- und
Vornamen auch den Zusatz e.U. führen.

A

a) und c) sind korrekt.
b) ist falsch, der Eigentümer eines Einzelunternehmens haftet auch mit seinem Privatvermögen.
d) ist falsch, nicht protokollierte Unternehmen dürfen sich nicht als „e.U.“, das heißt eingetragene Unternehmen, bezeichnen.

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10
Q

Welche Aussagen über die Eintragung ins Firmenbuch sind richtig?

a) Alle Einzelunternehmen müssen sich ins Firmenbuch eintragen lassen.
b) Eine Eintragung ins Firmenbuch erfolgt jedenfalls freiwillig.
c) Eine Eintragungspflicht ins Firmenbuch ist von gesetzlichen Bestimmungen abhängig.
d) Im Firmenbuch sind nur die protokollierten Einzelunternehmen ersichtlich.

A

c) und d) sind korrekt.
a) ist falsch, nur ab einem gewissen Jahresumsatz müssen sich Unternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen.
b) ist falsch, ab einem gewissen Jahresumsatz müssen sich Unternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen. Nur wenn ihr
Jahresumsatz darunter liegt, haben sie die Wahl, ob sie sich eintragen lassen.

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11
Q

Welcher Unterschied besteht zwischen einem Kommanditisten und einem Stillen Gesellschafter?

A

Beide leisten eine Einlage und erhöhen damit das Eigenkapital des Unternehmens. Unterschiede bestehen jedoch bei den
folgenden Punkten:
− Der Kommanditist ist auch am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt. Der Stille Gesellschafter erhält den vereinbarten Anteil am Gewinn und bei seinem Ausscheiden seinen einbezahlten Anteil. Er ist an der Wertsteigerung des
Unternehmens nicht beteiligt.
− Ein Kommanditist ist ins Firmenbuch eingetragen, ein Stiller Gesellschafter nicht.

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12
Q

Kann ein Stiller Gesellschafter auch an einem Einzelunternehmen oder an einer KG beteiligt sein?

A

Ja

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13
Q

Erika Schein will sich an der optischen Fabrik Franz Weigand & Co OG beteiligen. Sie will jedoch
ihre Haftung auf ihre Einlage beschränken. Andererseits möchte sie entscheidend bei der
Geschäftsführung mitwirken.
Ist das möglich? Begründen Sie Ihre Antwort.
 Ja, weil  Nein, weil

A

Ja, weil sie Stille Gesellschafterin sein und mit der Geschäftsführung betraut werden kann (Anstellungsverhältnis mit der
OG).

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14
Q

Franz Bammer ist Komplementär in einer Kommanditgesellschaft. Er will sich an einer Gesellschaft beteiligen, die genauso wie die Kommanditgesellschaft mit Baumaschinen handelt.
a) Ist dies prinzipiell möglich? Begründen Sie auch Ihre Antwort.
 Ja, weil  Nein, weil
b) In welcher Form wäre es auf jeden Fall möglich?

A

a) Ja, weil die anderen Gesellschafter seiner Beteiligung zustimmen können. Als Komplementär unterliegt er grundsätzlich dem Wettbewerbsverbot, daher ist eine Zustimmung notwendig (siehe jedoch auch b).
b) Er könnte sich als Stiller Gesellschafter beteiligen, dann scheint seine Beteiligung nach außen hin nicht auf.

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15
Q

Georg Schneider und Birgit Wirth sind Gesellschafter einer OG. Sie vereinbaren, dass sich Wirth
auf die innerbetrieblichen Probleme beschränkt, während Schneider den Vertrieb besorgt.
Wirth schließt dennoch selbständig einen Großauftrag ab, den Schneider für wenig gewinnbringend hält. Schneider teilt daher dem Abnehmer mit, dass der Vertrag ungültig ist, weil Wirth
zum Abschluss nicht berechtigt war.
Ist eine derartige Arbeitsteilung in einer OG rechtlich möglich? (Achtung!)
 Ja  Nein

A

Eine derartige Arbeitsteilung ist möglich, allerdings ist sie nur im Innenverhältnis gültig (d.h. nur im Verhältnis zwischen
den beiden Gesellschaftern). Im Außenverhältnis (d.h. gegenüber Dritten) ist sie nicht wirksam, da sie Dritten nicht bekannt sein muss. Der Großauftrag ist daher gültig und bleibt aufrecht.

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16
Q

Fünf Jahre nach Eröffnung der Modeboutique von Ingrid Müller beteiligt sich Erika Waller an
dem Unternehmen. Die beiden Damen gründen eine Offene Gesellschaft.
Nach weiteren drei Jahren scheidet Erika Waller wieder aus. Für welche der folgenden Schulden
haftet Erika Waller nach ihrem Ausscheiden?
a) Bei ihrem Eintreten bestand ein Bankkredit von € 40.000,–. In den letzten drei Jahren wurden
nur die Zinsen gezahlt. Der Kredit soll nun in vier Jahresraten von je € 10.000,– zuzüglich
Zinsen zurückgezahlt werden. Haftet Erika Waller?
 Nein, weil der Kredit bereits bei ihrem Eintreten bestand.
 Ja, weil sie auch für Schulden haftet, die bereits bei ihrem Eintreten vorhanden waren.
Wenn ja, wie lange haftet Erika Waller?
b) Ein Jahr vor Austritt von Erika Waller aus der Gesellschaft wurde ein weiterer Kredit in der
Höhe von € 50.000,– aufgenommen, für den 8 Jahre lang nur die Zinsen bezahlt werden
sollen. Erst danach wird mit der Rückzahlung begonnen.
Wofür haftet Erika Waller?

A

a) Ja, sie haftet auch für Schulden, die bereits bei ihrem Eintreten vorhanden waren, bis 5 Jahre nach ihrem Ausscheiden.
b) Sie haftet nur für die Zinsbeträge, die in den 5 Jahren nach ihrem Ausscheiden fällig werden.

17
Q

Evelyn Meyer war mehrere Jahre als eingetragene Einzelunternehmerin im Bereich Eventmanagement tätig, ihr Umsatz betrug ca. € 1.000.000,– jährlich. Nun hat sie eine GmbH gegründet, sie selbst ist geschäftsführende Gesellschafterin.
a) Hat sie für die Gründung der GmbH eine weitere Person als Gesellschafter benötigt?
b) Was hat sich durch den Wechsel der Rechtsform verändert, was nicht? Denken Sie dabei an
die folgenden Merkmale:
● Leitung des Unternehmens, Mitarbeit im Unternehmen
● Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens
● Eintragung ins Firmenbuch
● Mindestkapitalerfordernis
● Möglichkeiten, bei der Bank für das Unternehmen einen Kredit aufzunehmen
● Möglichkeit, Personen im Unternehmen anzustellen
● Führung einer doppelten Buchhaltung

A

a) Nein – es kann eine „Ein-Personen-GmbH“ gegründet werden.
b) – Leitung, Mitarbeit: keine Änderung
– Haftung: nur mehr beschränkte Haftung, eventuell Nachschusspflicht (keine unbeschränkte Haftung mehr mit dem
Privatvermögen)
– Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend
– Mindestkapital: € 35.000,00
– Fremdkapitalbeschaffung: einfacher als beim Einzelunternehmen, jedoch eventuell Haftung für Kredit als Bürge
– Mitarbeiter können genauso leicht wie bei einem Einzelunternehmen angestellt werden
– doppelte Buchhaltung verpflichtend

18
Q

Emil Schmell und Sandra Hauser (beide 22 Jahre alt) haben die Handelsakademie erfolgreich
abgeschlossen und bereits in verschiedenen Unternehmen gearbeitet. Nun möchten sie in der
Nähe ihrer ehemaligen Schule ein Geschäft für Büro-, Computer- und Schulbedarf eröffnen. Sie
möchten gerne eine Gesellschaft gründen, die ins Firmenbuch eingetragen werden kann.
Unternehmensgegenstand: Handel mit Büro-, Computer- und Schulbedarf
insgesamt zur Verfügung stehendes Kapital: € 40.000,– (davon € 25.000,– Schmell und
€ 15.000,– von Hauser)
erwarteter Umsatz für das erste Geschäftsjahr: € 300.000,–
Beantworten Sie zu dieser geplanten Unternehmensgründung die folgenden Fragen:
a) Geben Sie alle Gesellschaftsformen an, die für diese Unternehmensgründung prinzipiell aus
rechtlicher Sicht geeignet wären!
Begründen Sie bei jeder Gesellschaftsform, warum die Wahl rechtlich möglich ist und was aus
betriebswirtschaftlichen Überlegungen für diese Gesellschaftsform spricht!

A

a) Einzelunternehmen (Schmell), Hauser als Stiller Gesellschafter, Eintragung ins Firmenbuchmöglich, keine Buchführungspflicht
OG: 2 Gesellschafter, Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend, keine Buchführungspflicht
KG: 2 Gesellschafter, Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend, keine Buchführungspflicht, Hauser könnte Kommanditist werden, Schmell Komplementär
GmbH: 2 Gesellschafter, Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend, Mindestkapital von € 35.000,00 vorhanden, unterschiedliche Geschäftsanteile möglich

19
Q

Welche Aussagen treffen auf die GmbH & Co KG zu? (Mehrfachlösungen möglich!)

a)  Es liegt eine Kommanditgesellschaft vor.
b)  Die Kommanditisten sind meist natürliche Personen.
c)  Der Komplementär ist eine GmbH.
d)  Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft.
e)  Die Gesellschaft muss unabhängig vom Umsatz eine doppelte Buchhaltung führen.

A

Richtig sind a), b), c) und e) (Sonderbestimmung für Personengesellschaften, bei denen der unbeschränkt haftende Gesellschafter eine juristische Person ist).

20
Q

Die Steuerberaterinnen Reisenegger und Gruber gründen eine GesbR zur gemeinsamen
Beratung ihrer Klienten. Sie nehmen einen Bankkredit von € 100.000,– auf, den sie nicht zurückzahlen können.
Die Bank klagt nur Reisenegger, da diese über eine Eigentumswohnung verfügt, Gruber jedoch
nur das Einkommen aus der Kanzlei bezieht.
Ist dies zulässig?  Ja  Nein

A

Ja, da die beiden Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch haften: jeder Gesellschafter haftet für die Gesamthöhe der
Schulden, auch mit seinem Privatvermögen.

21
Q

Nehmen Sie an, die GesbR von Reisenegger und Gruber überschreitet in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Umsatzgrenze von € 700.000,–.
a) Muss die Gesellschaft in das Firmenbuch eingetragen werden?
 Ja, und zwar in Form von
 Nein, weil
b) Ist die Gesellschaft verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen? (Achtung!)
 Ja, weil
 Nein, weil

A

a) Ja, und zwar in Form von einer Offenen Gesellschaft (oder als Kommanditgesellschaft)
b) Nein, weil sie Freiberufler sind und diese auch bei Überschreiten der Umsatzgrenze von € 700.000,– keine doppelte
Buchhaltung führen müssen.

22
Q

Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Prokura zu? (Mehrfachlösungen möglich!)

a) Prokuristen können nur in Unternehmen bestellt werden, die ins Firmenbuch eingetragen sind.
b) Die Prokura muss ins Firmenbuch eingetragen werden.
c) Die Erteilung der Prokura muss dem Prokuristen schriftlich bekanntgegeben werden.
d) Ein Prokurist kann andere Prokuristen bestellen.
e) Zum Prokuristen können nur Angestellte des Unternehmens bestellt werden.

A

Richtig sind a) und b).

23
Q

Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Handlungsvollmacht zu? (Mehrfachlösungen möglich!)
a) Die Handlungsvollmacht kann auch von einem Prokuristen erteilt werden.
b) Eine Handlungsvollmacht kann auch von einem anderen Handlungsbevollmächtigten erteilt
werden.
c) Die Namen der Handlungsbevollmächtigten sind im Firmenbuch ersichtlich.
d) Handlungsbevollmächtigte können auch in Unternehmen bestellt werden, die nicht ins
Firmenbuch eingetragen sind.

A

Richtig sind a), b) und d).

24
Q

In der „Wiener Zeitung“ ist folgende Notiz erschienen:
R. Radlingmaier, Bau GmbH, Linz (Uferstraße 12)
Einzelprokuristin: Mag. Ilse Iberer, Linz – 12. März 20..
Welche der folgenden Geschäfte darf Frau Iberer nicht tätigen? (Mehrfachlösungen möglich!)
Frau Iberer darf nicht:
a)  ein Baugrundstück erwerben
b)  für die Baugesellschaft Wertpapiere kaufen
c)  im Rahmen eines Baumaschinenkaufes einen Wechsel unterschreiben
d)  einen Hypothekarkredit aufnehmen und ein Firmengrundstück belasten lassen
e)  ein Baugrundstück verkaufen
f)  die Bilanz unterschreiben
g)  das Unternehmen bei einem Prozess vertreten
Zusatzfrage:
Was bedeutet „Einzelprokuristin“?

A

Richtig sind d), e) und f).

Zusatzfrage: „Einzelprokurist“ bedeutet, dass die Prokura unbeschränkt, auch ohne persönliche Einschränkungen gilt.

25
Q

Die Gesellschafter der Firma Ranzinger & Pernerstorfer OG haben es ihrem Prokuristen untersagt, weitere Kredite aufzunehmen.
Der Prokurist nimmt trotz dieses Verbotes einen Bankkredit in Höhe von € 200.000,– im Namen
des Unternehmens in Anspruch.
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
a) Die Firma ist nicht verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, da sie dem Prokuristen die Kreditaufnahme untersagt hatte.
b) Die Firma ist nicht verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, da ein Prokurist grundsätzlich
nicht zur Aufnahme von Krediten ermächtigt ist.
c) Die Firma ist verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, da eine Einschränkung der Prokura
Dritten gegenüber nicht wirksam ist.
d) Die Firma ist verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, da dem Prokuristen keine Geschäfte
untersagt werden können, zu welchen ihn die Prokura ermächtigt.

A

Richtig ist c).

26
Q

Frau Maria Tiefenbacher ist Generalbevollmächtigte der COWA-ComputerhandelsgmbH, die
mit Computern und Software handelt.
Welche der folgenden Handlungen darf Frau Tiefenbacher für die COWA-ComputerhandelsgmbH
nicht vornehmen? (Mehrfachlösungen möglich!)
a) einen Posten Bauholz kaufen, der besonders preiswert angeboten wurde
b) beim Großeinkauf von Computern einen Wechsel unterzeichnen
c) 100 Computer im Wert von insgesamt € 150.000,– auf Ziel einkaufen
d) das Unternehmen bei einer Klage, die die Lieferung von Computern betrifft, vor Gericht vertreten
e) einen Angestellten der Firma bevollmächtigen, im Ausland Flachbildschirme einzukaufen

A

Richtig sind a), b) und d), d.h., diese Handlungen darf der bzw. die Generalbevollmächtigte nicht vornehmen.

27
Q

Sie kaufen bei der Anna Reitsamer Installationsgroßhandels GmbH Installationsmaterial, das Sie
sich im Verkaufsraum ausgesucht haben. Können Sie annehmen, dass der anwesende Verkäufer
zum Inkasso bevollmächtigt ist?
a) Ja, da jeder im Verkaufsraum anwesende Verkäufer als inkassobevollmächtigt gilt.
b) Ja, aber nur dann, wenn kein besonderer Anschlag darauf hinweist, dass die Verkäufer nicht
zum Inkasso berechtigt sind.
c) Nein, die Verkäufer sind nur dann zum Inkasso berechtigt, wenn durch einen besonderen
Anschlag darauf hingewiesen wird.
d) Nein, nur in Einzelhandelsgesellschaften kann angenommen werden, dass Verkäufer zum
Inkasso berechtigt sind.

A

Richtig ist b).

28
Q

Sehen Sie sich die Firmenbuchauszüge der OG (in W 7.25), der GmbH (in W 7.36) und der AG
(in W 7.37) nochmals an und beantworten Sie die folgenden Fragen:
a) Welche Unternehmen haben Prokuristen bestellt? Wie viele Prokuristen wurden bestellt?
b) Um welche Form der Prokura handelt es sich jeweils?
c) Nennen Sie drei Beispiele für Befugnisse, die diese Prokuristen haben!

A

a) Red Bull GmbH: 5 Prokuristen
Palmers Textil Aktiengesellschaft: 1 Prokurist
b) Red Bull GmbH: Gesamtprokura mit jeweils einem anderen Prokuristen
Palmers Textil Aktiengesellschaft: Gemischte Prokura mit einem Vorstandsmitglied
c) das Unternehmen vor Gericht vertreten, Kredite/Darlehen aufnehmen, Einkauf, Verkauf