Der Kaufvertrag Flashcards

1
Q

Welche Möglichkeiten der Qualitätsbeschreibung gibt es?

A

Qualitätsbeschreibungen bei Produkten

– können messbare Eigenschaften betreffen. Dann können diese Eigenschaften genau angegeben werden (z.B.: Stoff
aus 100% Baumwolle, Fettanteil bei Milchprodukten).

– können nicht messbare Eigenschaften betreffen (z.B. flauschiger Pullover)
Auch bei vielen Dienstleistungen sind Beschreibungen erforderlich (z.B. bei Urlaubsangeboten: ruhige Lage, reichhaltiges
Buffet).

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2
Q

Durch welche Maßnahmen wird versucht, nicht vertretbare Waren vertretbar zu machen?
Erläutern Sie Ihre Antwort mit Beispielen.

A

Nicht vertretbare Waren werden vertretbar gemacht durch:
– Typen (Autotypen usw.)
– Normen (z.B. Heft DINA4)
– Marken (Sportartikelmarken, Getränkemarken usw.)

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3
Q

Garantieren Marken immer eine einheitliche Qualität?

A

Marken werden in einheitlicher Aufmachung (Verwendung des Zeichens, der „Marke“) und in gleicher Qualität angeboten. Kauft man ein Markenprodukt, vertraut man auf diese gleiche Qualität. Marken können auch Handelsmarken sein.
Die Güter können von unterschiedlichen Herstellern stammen.

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4
Q

Nennen Sie Beispiele für:

a) Herstellermarken
b) Handelsmarken

A

a) Herstellermarken, z.B.: Nike, Samsung, Phillips, Miele

b) Handelsmarken, z.B.: S-Budget bei Spar, Balea bei dm-drogeriemarkt, Clockhouse bei C&A

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5
Q

Wie wird eine Marke geschützt?

A

Eine Marke kann durch Eintragung ins Markenregister geschützt werden. In Österreich beträgt die Schutzfrist 10 Jahre. Es
besteht auch die Möglichkeit einer Eintragung ins internationale Markenregister in Genf (Schutzfrist 20 Jahre).

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6
Q

Eine Marke, z.B. Gösser, ist international geschützt. Wie lange dauert die internationale
Schutzfrist?

A

20 Jahre

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7
Q

Wird die Menge in Kaufverträgen immer ganz genau angegeben?

A

Die Menge wird in Kaufverträgen nicht immer ganz genau angegeben. Es gibt auch Verträge mit ungefährer Mengenangabe (Zirka-Verträge). Dies gilt auch beim täglichen Einkauf („Darf’s ein bisserl mehr sein?“, „Bitte volltanken!“).

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8
Q

Wie bezeichnet man das Gewicht der Verpackung?

A

Das Gewicht der Verpackung wird als Tara bezeichnet.

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9
Q

Welche Möglichkeiten, das Gewicht der Verpackung zu berücksichtigen, sind Ihnen bekannt?

A

Möglichkeiten, das Gewicht der Verpackung zu berücksichtigen, sind:
– Das Gewicht der Verpackung kann durch Erfahrung bekannt sein.
– Es kann durch Stichproben ermittelt werden.
– Es wird brutto für netto gerechnet, d.h. das Gewicht der Ware wird mit der Verpackung berechnet.
– Wenn die Verpackung geöffnet werden kann, kann die Verpackung und das tatsächliche Gewicht der Ware gesondert
ermittelt werden.

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10
Q

Wie wird man die Tara in den folgenden Fällen zweckmäßig festlegen? (Sie können auch
mehrere Antworten geben.)

a) Kartoffeln in Säcken
b) Äpfel in Kartons
c) Goldbarren in gefütterten Metallbehältern

A

a) Kartoffeln in Säcken: durch Erfahrung, durch Stichproben, man berücksichtigt die Tara nicht und rechnet brutto für
netto

b) Äpfel in Kartons: durch Erfahrung, durch Stichproben, Abwiegen eines leeren Kartons, man berücksichtigt die Tara
nicht und rechnet brutto für netto

c) Goldbarren in gefütterten Metallbehältern: durch Überprüfung des tatsächlichen Gewichts ohne Verpackung

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11
Q

Welche Bedingungen gelten für Liefertermin und Erfüllungsort, wenn im Kaufvertrag nichts
vereinbart wurde?

A

– Wenn im Kaufvertrag kein Liefertermin vereinbart wurde, gilt sofortige Lieferung (Promptgeschäft).
– Wenn im Kaufvertrag der Erfüllungsort nicht geregelt wurde, gilt jener Ort als Erfüllungsort, an dem der Verkäufer zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seine Handelsniederlassung hatte.

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12
Q

In welcher Form kann die Übergabe am Erfüllungsort erfolgen?

A
Die Übergabe der Ware kann
– körperlich,
– elektronisch (Download) oder
– symbolisch (Übergabe der Papiere, die den Käufer berechtigen, über die Ware zu verfügen)
erfolgen.
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13
Q

Warum ist eine genaue Regelung des Erfüllungsorts so wichtig?

A

Die Regelung des Erfüllungsortes ist wichtig, weil das Eigentum und damit auch alle Gefahren (z.B. Beschädigung durch
den Transport, Diebstahl, Verderb der Ware bei der Lagerung) auf den Käufer übergehen.
Ferner ist der Erfüllungsort meist auch der Gerichtsstand, d.h., am Erfüllungsort kann im Streitfall auch geklagt werden
und es gilt das Recht des Erfüllungsortes (ist vor allem bei einem Erfüllungsort im Ausland unangenehm  Kosten der
Rechtsvertretung, Unkenntnis des ausländischen Rechts).

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14
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem „gewöhnlichen Termingeschäft“ und einem „Fixgeschäft“?

A

Bei einem gewöhnlichen Termingeschäft wird die Erfüllungszeit nur ungefähr angegeben. Bei einem Fixgeschäft ist
die Lieferung an einem ganz bestimmten Tag wesentlich. Es muss beim Kaufvertragsabschluss der Zusatz „fix“ vereinbart
werden, soweit nicht aus der Art des Geschäfts ersichtlich ist, dass es sich um ein Fixgeschäft handelt.

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15
Q

Was bedeuten die Klauseln „ab Lager“ und „frei Lager“?

A

– Die Klausel „ab Lager“ bedeutet, dass der Käufer die Kosten und Risiken ab dem Lager des Verkäufers trägt.
– „Frei Lager“ bedeutet, dass der Verkäufer Kosten und Risiken bis zum Lager des Käufers trägt.

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16
Q

Wo gehen Kosten und Eigentum (Risiko) bei der Klausel „frachtfrei“ vom Verkäufer auf den
Käufer über?

A

Bei der Klausel frachtfrei gehen die Kosten am genannten Ort vom Verkäufer auf den Käufer über. Eigentumsübergang ist
bei Übergabe an den ersten Frachtführer.

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17
Q

Wo ist der Erfüllungsort der Zahlung, wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde?

A

Der Erfüllungsort der Zahlung ist der Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Verkäufers.

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18
Q

Warum hat der Erfüllungsort der Zahlung große Bedeutung?

A

Der Erfüllungsort der Zahlung hat große Bedeutung für die Feststellung, ob rechtzeitig gezahlt wurde, ob der Skontoabzug berechtigt war und ob Verzugszinsen verrechnet werden. Vor allem bei Auslandsgeschäften ist dies von Bedeutung,
da Überweisungen oft längere Zeit dauern. Der Erfüllungsort der Zahlung ist meist auch der Gerichtsstand.

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19
Q

Wer trägt die Kosten der Zahlung (z.B. der Banküberweisung)?

A

Die Kosten der Zahlung (z.B. Überweisungsspesen) gehen zu Lasten des Käufers (Bringschulden).

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20
Q

Was ist der Unterschied zwischen Angeld und Anzahlung?

A

Angeld: Das Angeld ist eine teilweise Vorauszahlung des Kaufpreises. Der Käufer verliert das Angeld, wenn er nicht annimmt
bzw. erhält das doppelte Angeld, wenn der Verkäufer nicht liefert. Ein Nachweis der Höhe des Schadens ist nicht erforderlich.

Anzahlung: Auch die Anzahlung ist eine teilweise Vorauszahlung. Übernimmt der Käufer nicht, muss er zwar dem Verkäufer einen nachgewiesenen Schaden ersetzen, ist dieser jedoch geringer als die Anzahlung, so muss der Verkäufer den
Rest zurückgeben.

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21
Q

Welcher Gerichtsstand gilt für Streitigkeiten aus der Zahlung, wenn nichts vereinbart wurde?

A

Zahlungsort ist der Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Verkäufers. Wenn nichts vereinbart wurde, gilt für Streitigkeiten
aus der Zahlung als Gerichtsstand der Wohnort bzw. der Geschäftssitz des Verkäufers.

22
Q

In welchen Fällen wird der Verkäufer auf einer Anzahlung bestehen?

A

Der Verkäufer wird auf einer Anzahlung bestehen, wenn
– er die Sicherheit haben will, dass der Käufer die Ware übernimmt,
– es sich z.B. um Sonderanfertigungen handelt, die nur schwer absetzbar sind oder
– er die teilweise Finanzierung durch den Käufer benötigt.

23
Q

Nennen Sie zwei gesetzliche Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes und begründen Sie,
warum diese den Konsumenten vor dem unüberlegten Abschluss von Ratengeschäften schützen.

A

– Angabe der effektiven Jahresverzinsung: Meist sind die Effektivverzinsungen von Ratengeschäften sehr hoch. Durch
die Angabe soll dem Käufer ausdrücklich vor Augen geführt werden, wie teuer das Ratengeschäft wirklich ist.
– Rücktrittsmöglichkeit: Oft entscheidet sich ein Käufer vorschnell zu einem Ratengeschäft (oder überhaupt zum Kauf)
und bereut diese Entscheidung später. In diesem Fall hat der Käufer die Möglichkeit, vom Ratengeschäft innerhalb von
14 Tagen zurückzutreten.
– Angaben zu den Bedingungen über die Änderung des Sollzinssatzes: Dem Käufer soll angegeben werden, ob sich der
Sollzinssatz erhöhen kann und er somit höhere Raten bezahlen muss.

24
Q

Sind AGB auf jeden Fall Vertragsbestandteil?

A

Nein, im Kaufvertrag muss vereinbart werden, dass die AGB für diesen Kauf gelten.

25
Q

Was versteht man unter Eigentumsvorbehalt und warum wird er vereinbart?

A

Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Verkäufers
bleibt. Er dient zur Sicherung von Forderungen bei Zielverkäufen. Bezahlt der Käufer nicht (oder wird er generell zahlungsunfähig), kann der Verkäufer die Ware, deren Eigentümer er noch ist, leichter zurückfordern.

26
Q

Kann man bei jedem Kauf die Ware innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen?

A

Nein, das Recht auf Umtausch muss vereinbart werden.

27
Q

Was ist der Unterschied zwischen Reuegeld und Pönale?

A

– Beim Reuegeld (Stornogebühr) können die Vertragspartner gegen Zahlung des Reuegeldes vom Vertrag zurücktreten.
Es ist nur das Reuegeld zu zahlen, der Vertrag muss jedoch nicht mehr erfüllt werden.
– Beim Pönale muss der Verkäufer das Pönale bezahlen und den Vertrag trotzdem erfüllen. Das Pönale wirkt als Strafe,
wenn nicht rechtzeitig vertragsgerecht erfüllt wird.

28
Q

Wie ist ein Geschäftsbrief aufgebaut?

A

Ein Geschäftsbrief ist nach dem sogenannten Allgemeinen Aufbauschema aufgebaut:
0. Betreff – Worum geht es in diesem Schreiben?
1. Anlass des Schreibens – Warum schreibe ich?
2. Eigenes Anliegen/Entscheidung – Was will ich erreichen? Wie entscheide ich über das Anliegen meines Geschäftspartners?
3. Begründung – Wie begründe ich mein Anliegen/meine Entscheidung? (nicht immer nötig, ergibt sich oft aus dem Anliegen)
4. Erwartete Reaktion – Was erwarte ich? Was soll der Empfänger tun?
5. Mögliche Folgen – Was passiert, wenn der Empfänger nicht wie erwartet reagiert? (nicht immer nötig, ergibt sich oft
aus der Art des Schreibens)
6. Werbende Schlussformel – Wie beende ich den Brief?

29
Q

Wie sollte ein Geschäftsbrief formuliert sein?

A
Einen guten Stil in der Geschäftskorrespondenz lässt sich durch die 6 „Ks“ so charakterisieren:
1. klar
2. komplett
3. konkret
4. kurz
5. korrekt
6. konstruktiv
Rückfragen und Unklarheiten sollen ebenso wie unnötige Floskeln vermieden werden.
30
Q

Welche Vorteile bietet die E-Mail gegenüber einem Geschäftsbrief?

A

Die E-Mail bietet gegenüber dem klassischen Geschäftsbrief folgende Vorteile:
– Sie ist kostengünstiger (keine Kosten für die Zustellung, kein Verwaltungsaufwand mit Kopien, Kuvert und Ablage).
– Sie ist schnell, die Zustellung erfolgt sofort.
– Der Empfänger kann die E-Mail sofort weiterbearbeiten oder beantworten.
– Mehrere Empfänger können gleichzeitig dieselbe Nachricht erhalten.
– Umfangreiche Beilagen sind ohne zusätzlichen Aufwand möglich.

31
Q

Welche Quellen stehen für die Informationsbeschaffung zur Verfügung?

A

– Lieferantendatei
– Anfragen an Lieferanten
– Internetrecherche mithilfe von Suchmaschinen oder spezialisierten Recherchediensten

32
Q

Welcher Unterschied besteht zwischen einem verlangten und einem unverlangten Angebot?

A

– Bei einem verlangten Angebot liegt eine Anfrage des Käufers vor. Der Verkäufer sollte daher genau auf die Fragen
und Anliegen des Kunden eingehen.
– Bei einem unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor. Der Verkäufer wird daher das Angebot besonders begründen (z.B. durch Hinweis auf ein Sonderangebot, neue Modelle etc.).

33
Q

Wie werden Angebote nach der Bindung unterschieden?

A

Ein bindendes Angebot
– geht dem Empfänger persönlich zu,
– weist alle gesetzlichen Bestandteile eines Kaufvertrags auf,
– bringt eindeutig zum Ausdruck, dass der Anbietende verkaufswillig ist,
– enthält keine Hinweise darauf, dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt.
Bei freibleibenden Angeboten will sich der Verkäufer (noch) nicht binden. Sie enthalten eine Freizeichnungsklausel,
z.B.: „Solange der Vorrat reicht.“ – „Ich biete freibleibend an …“
Angebotsähnliche Formen sind Anregungen zum Kauf, bei denen mindestens ein Merkmal eines Angebots fehlt.
Sie sind für den „Anbietenden“ nicht bindend. Beispiele: Kataloge, Prospekte, Waren mit Preisangabe in einem Schaufenster …

34
Q

Bis wann muss auf ein bindendes Angebot bestellt werden, damit ein Kaufvertrag zustande
kommt?

A

Innerhalb der gesetzlichen Bindungsdauer oder der im Angebot angegebenen Bindungsdauer.

35
Q

Die Firma Bike Nord GmbH (Motorradimport) stellt ein schriftliches Angebot über 30 Motorräder
an einen Motorradhändler. Wie lange ist sie an das Angebot gebunden (im Angebot ist keine
Bindungsdauer angegeben)?

A

Es gilt die gesetzliche Bindungsdauer. Da es sich um ein Angebot unter Abwesenden handelt, doppelte Beförderungszeit
(6 bis 8 Tage bei Bestellung per Post – entfällt bei E-Mail) und angemessene Überlegungsfrist (einige Tage, unter Umständen bis mehrere Wochen).

36
Q

Was versteht man unter einer Freizeichnungsklausel? Geben Sie Beispiele.

A
Durch eine Freizeichnungsklausel bleibt ein Angebot freibleibend, d.h., der Anbietende ist nicht an das Angebot gebunden und muss auch bei einer Bestellung innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist nicht liefern.
Beispiele:
– „Ich biete Ihnen freibleibend an ...“
– „Zwischenverkauf vorbehalten.“
– „Ich biete Ihnen unverbindlich an …“
– „Solange der Vorrat reicht“
37
Q

Sie erhalten ein besonders günstiges Angebot über 200 Skateboards, gültig bis 15. Februar. Am
15. Februar um 9 Uhr morgens bestellen Sie per E-Mail. Entscheiden Sie für die folgenden Fälle,
ob rechtzeitig bestellt wurde.
a) Aufgrund von technischen Schwierigkeiten mit dem Firmennetzwerk kann der Anbietende
die erhaltenen E-Mails erst wieder am 16. Februar vom Mailserver abrufen.
b) Aufgrund eines Übertragungsfehlers trifft die E-Mail erst am 16. Februar beim Anbietenden ein

A

a) Es wurde rechtzeitig bestellt, da die Bestellung am 15. Februar beim Mail-Server (in der Mailbox) des Anbietenden
eintrifft. Die technischen Schwierigkeiten beim Abruf der E-Mail vom Mail-Server des Anbietenden bewirken kein
Überschreiten der Bindungsfrist.
b) Es wurde zu spät bestellt, da die Bestellung nach dem 15. Februar, also nicht rechtzeitig, beim Anbietenden eintrifft.
Durch den Übertragungsfehler wurde die Bindungsfrist überschritten. Das Risiko eines solchen Fehlers geht zu Lasten
des Bestellers.

38
Q

Die Firma Ludwig Berghofer e.U. verteilt Postwurfsendungen an Haushalte.
a) Handelt es sich bei den Postwurfsendungen um ein Angebot?
b) Muss die Berghofer e.U. zu den in den Postwurfsendungen angegebenen Bedingungen
verkaufen?

A

a) Nein, es handelt sich um eine angebotsähnliche Form (die Postwurfsendung ist nicht an eine bestimmte Person gerichtet, es ging dem Empfänger nicht persönlich zu).
b) Nein, da es sich um kein bindendes Angebot handelt. Als Käufer hat man keinen Rechtsanspruch darauf, zu diesen
Bedingungen kaufen zu können. Allerdings sollte der Verkäufer zumindest eine gewisse Menge zu diesen Konditionen
anbieten, da im Einzelhandel auch bei Postwurfsendungen die Waren in ausreichenden Mengen zu den angegebenen
Bedingungen bereitgehalten werden müssen.

39
Q

Geben Sie Beispiele für angebotsähnliche Formen. Erklären Sie jeweils, warum diese den Anbietenden nicht binden.

A

– Zusendung von Katalogen (die Menge ist nicht genau angegeben)
– Postwurfsendungen (ist nicht an eine bestimmte Person gerichtet)
– Ware mit Preisangabe in der Auslage oder in einem Automaten (ist nicht an eine bestimmte Person gerichtet)
– Inserat in der Zeitung (ist nicht an eine bestimmte Person gerichtet)
– Angebote im Internet – Onlineshop, Pop Up (sind nicht an eine bestimmte Person gerichtet)

40
Q

Beschreiben Sie die beiden wichtigsten Wege, wie es zum Abschluss eines Kaufvertrags kommen
kann.

A

– verbindliches Angebot (Verkäufer)  Bestellung (Käufer)

– Bestellung (Käufer)  Auftragsbestätigung oder sofortige Lieferung laut Bestellung (Verkäufer)

41
Q

Wann werden für gewöhnlich Auftragsbestätigungen erteilt?

A

Auftragsbestätigungen werden für gewöhnlich erteilt, wenn
– der Bestellung kein bindendes Angebot vorausgegangen ist,
– die Bestellung vom Angebot wesentlich abweicht,
– die Bestellung mündlich (telefonisch) erteilt wurde.
– Bei Online-Bestellungen muss eine Auftragsbestätigung erteilt werden

42
Q

Wann werden Schlussbriefe ausgestellt?

A

Schlussbriefe werden ausgestellt, wenn
– der Kaufvertrag erst nach längeren Verhandlungen zustande gekommen ist, um den Vertragsinhalt nochmals zusammenzufassen;
– es sich um ein umfangreiches Geschäft und komplizierte Konditionen handelt.

43
Q

Wie können Schlussbriefe versendet werden? Begründen Sie Ihre Antwort bitte.

A

– per Post oder als Attachment zu einer E-Mail
– Schlussbriefe werden von beiden Partnern wechselseitig unterschrieben, d.h. zuerst von einem der Partner unterschrieben versendet und dann vom anderen Partner unterschrieben zurückgeschickt.

44
Q

Welche Arten von Geschäftsbeziehungen werden im E-Commerce unterschieden?

A

– B2B-(Business-to-Business-)Geschäftsbeziehungen:
Käufer und Verkäufer sind Unternehmer
– B2C-(Business-to-Consumer-)Geschäftsbeziehungen:
Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Konsument

45
Q

Welche Vorteile bietet das Onlineshopping

a) für den Käufer?
b) für den Verkäufer?

A

a) Vorteile für den Käufer:
– weltweite Vergleichsmöglichkeit der Preise
– flexible Suchmöglichkeiten im elektronischen Katalog
– bequeme und zeitsparende Bestellmöglichkeit rund um die Uhr

b) Vorteile für den Verkäufer:
– Kosteneinsparung durch elektronische Weiterbearbeitung der Bestellungen
– Entfall der Druckkosten für die gedruckten Kataloge, daher ist auch eine umfangreichere Produktbeschreibung möglich
– jederzeitige Aktualisierungsmöglichkeit des Angebots (Katalogs)

46
Q

Welche Probleme ergeben sich im Onlineshopping?

A

Die Hauptprobleme des Onlineshoppings sind:
– Warenzustellung im Mailorder-Vertrieb
– mangelnde Zahlungssicherheit
– Betrugsgefahr aufgrund mangelnder Kenntnis des Internetanbieters

47
Q

Was versteht man unter Mobile Shopping?

A

Unter Mobile Shopping versteht man den Einkauf in Onlineshops z.B. mit dem Smartphone.

48
Q

Was versteht man unter einem Haustürgeschäft (Auswärtsgeschäft)? Nennen Sie auch drei
Ausnahmen.

A

Ein Haustürgeschäft ist ein Geschäftsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers. Der Käufer ist
Konsument. Gilt auch für „Werbefahrten“ und wenn der Konsument auf der Straße angesprochen und ins Geschäft
gebracht wird.
Keine Haustürgeschäfte sind jedoch:
– Geschäfte bei Messe- und Marktständen
– Geschäfte bei Zeitungsständen
– Geschäfte bei Blumenständen

49
Q

Welche Rücktrittsfristen gelten für Haustürgeschäfte (Auswärtsgeschäfte)?

A

14 Tage, wenn der Käufer spätestens bei Erhalt der Ware oder bei Vertragsabschluss (bei Dienstleistungen) über sein
Rücktrittsrecht informiert wurde, ansonsten ein Jahr und 14 Tage. Wenn die Belehrung innerhalb von einem Jahr nachgeholt wird, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt dieser Information.

50
Q

Wie lange können Sie von Einkäufen in einem Onlineshop zurücktreten?

A

14 Tage, wenn der Käufer spätestens bei Erhalt der Ware oder bei Vertragsabschluss (bei Dienstleistungen) über sein
Rücktrittsrecht informiert wurde, ansonsten ein Jahr und 14 Tage. Wenn die Belehrung innerhalb von einem Jahr nachgeholt wird, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt dieser Information.

51
Q

Wer trägt die Kosten für den Rücktransport bei Haustürgeschäften bzw. im Fernabsatz, wenn
nichts vereinbart wurde?

A

Der Käufer, wenn er vom Verkäufer vor Bestellung darauf hingewiesen wurde.