Recht auf Freizügigkeit Art. 11(1)GG Flashcards
1
Q
Recht auf Freizügigkeit Art.11(1) GG
A
> Persönlich:
= es handelt sich um ein Bürgerrecht, welches für alle natürlichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Art.116(1) GG sowie inländische juristische Personen gilt.
> sachlich :
= Geschützt wird das Recht ,
- an jedem Ort des Bundesgebiets Aufenthalt/ Wohnsitz zu nehmen
- sowie zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen
- Und die Mitnahme der persönlichen Habe
Geschützt wird die positive/ negative Freizügigkeit
Definition:
= Vorübergehendes Verweilen, das in Abgrenzung zur Freiheit der Person
Art. 2(2) GG ein Mindestmaß an Bedeutung/ Dauer aufweisen
Definition Wohnsitz:
= ständige Niederlassung an einem Ort
> Schranken :
= Grundrecht kann gemäß Art.11(2) GG aufgrund Gesetzesvorbehalt eingeschränkt werden.
2
Q
Schrankenbereich Art. 11(2) GG
A
- Zur Bekämpfung von Naturkatastrophen
- Zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung
- Zur Bekämpfung von Seuchengefahr
- Zur Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen