Recht auf Freizügigkeit Art. 11(1)GG Flashcards

1
Q

Recht auf Freizügigkeit Art.11(1) GG

A

> Persönlich:

= es handelt sich um ein Bürgerrecht, welches für alle natürlichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Art.116(1) GG sowie inländische juristische Personen gilt.

> sachlich :

= Geschützt wird das Recht ,

  • an jedem Ort des Bundesgebiets Aufenthalt/ Wohnsitz zu nehmen
  • sowie zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen
  • Und die Mitnahme der persönlichen Habe

Geschützt wird die positive/ negative Freizügigkeit

Definition:
= Vorübergehendes Verweilen, das in Abgrenzung zur Freiheit der Person
Art. 2(2) GG ein Mindestmaß an Bedeutung/ Dauer aufweisen

Definition Wohnsitz:
= ständige Niederlassung an einem Ort

> Schranken :

= Grundrecht kann gemäß Art.11(2) GG aufgrund Gesetzesvorbehalt eingeschränkt werden.

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2
Q

Schrankenbereich Art. 11(2) GG

A
  • Zur Bekämpfung von Naturkatastrophen
  • Zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung
  • Zur Bekämpfung von Seuchengefahr
  • Zur Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen
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