Meinungsfreiheit Art.5 (1) GG Flashcards

1
Q

Meinungsfreiheit
Art.5 (1) GG

A

> Persönlicher Schutzbereich:

=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie
inländische juristische Personen gilt.

> Sachlicher Schutzbereich:

=Geschützt wird die Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsverbreitung in
Wort, Schrift und Bild. Geschützt wird die positive und negative Meinungsfreiheit.
Nicht geschützt werden reine Tatsachenbehauptungen und erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen.

Definition Meinung:

=Eine Meinung ist (in Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung) ein persönliches Werturteil, das nicht überprüft werden kann.

> Schranken:

=Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gemäß Art.5(2) GG eingeschränkt werden:

-aufgrund der allgemeinen Gesetze
-zum Schutz der Jugend
- aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre.

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2
Q

Positive/ negative Meinungsfreiheit

A

> positive Meinungsfreiheit:

= jeder hat das Recht seine persönlichen Meinungen, Ansichten und Werturteile zu äußern und zu verbreiten

> negative Meinungsfreiheit:

= jeder hat Recht Meinungen etc. nicht zu äußern und nicht zu verbreiten und den Empfang der Meinung zu verweigern.

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