Pressefreiheit Art.5 (2)GG Flashcards

1
Q

Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Massenmedien
Art. 5(2) GG

A

> Persönlicher Schutzbereich:

=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie inländische juristische Personen gilt.

> Sachlicher Schutzbereich:

=Geschützt wird die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen, die von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und
Meinungen reicht.

> Schranken:

=Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gem Art. 5(2) GG
eingeschränkt werden:

-aufgrund der allgemeinen Gesetze,
-zum Schutz der Jugend,
-aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre.

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2
Q

Funktion Medien in Demokratie

A
  1. Kontrollfunktion:
  • Kontrolle, Kritik
  • Berichten über Missstände
  1. Meinungsbildungsfunktion:
  • freie/ offene Argumentation
  1. Informationsfunktion:
  • Präsentation von Informationen
  • offene politische, gesellschaftliche Inhalte

—> Presse/ Medien = vierte Gewalt

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3
Q

Zensur

A

=Durch staatliche Stelle vorgenommene Überprüfung/ Kontrolle von Medieninhalten u.Ä auf ihre politische, gesetzliche, sittliche und religiöse Konformität.

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