Recht auf Asyl Art. 16a GG Flashcards
1
Q
Recht auf Asyl Art. 16a GG
A
> Persönlich :
= es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für politisch verfolgte Ausländer gilt.
> sachlich :
= Politisch Verfolgte werden geschützt vor staatlicher oder quasi-staatlicher Willkür aufgrund von
- Rasse
- Religion
- Nationalität
- Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe
- politischer Überzeugung oder vergleichbarer anderer unveränderlicher und wesensimmanenter Merkmale
> Schrankenbereich :
= Das Grundrecht kann nur im Hinblick auf den persönlichen Schutzbereich gemäß Art. 16a (2&3) GG eingeschränkt werden.
2
Q
Erklärung persönlicher Schutzbereich
A
Grundrechtsberechtigte sind Personen, die :
- nicht dir deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- politisch verfolgt werden
- nicht aus sicheren Drittstaaten/ inkl. EU- Staaten einreisen
- nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen
Es sei denn, sie können Beweis für ihre politische Verfolgung vorweisen.
3
Q
Sichere Drittstaaten §26a(2) AsylG
A
- Mitgliedsstaaten der EU
- Norwegen/ Schweiz= Anlage 1 zu AsylG
4
Q
Sichere Herkunftsländer
A
- Alle Mitgliedsstatten der EU/ Anlage 2
- Albanien, Bosnien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien