Informationsfreiheit Art.5 (1) GG Flashcards

1
Q

Informationsfreiheit
Art. 5(1) GG

A

> persönlicher Schutzbereich:

=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie
inländische juristische Personen gilt.

> Sachlicher Schutzbereich:

=Geschützt wird die Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen.

> Schranken:

=Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gem, Art. 5(2) GG eingeschränkt werden:

-aufgrund der allgemeinen Gesetze
-zum Schutz der Jugend
-aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre

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2
Q

Informationsbeschaffung

A
  • geschützt wird die aktive Beschaffung von Informationen und die passive Entgegennahme von Informationen
  • Verboten ist die Zwangsberieselung mit Informationen
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