Informationsfreiheit Art.5 (1) GG Flashcards
1
Q
Informationsfreiheit
Art. 5(1) GG
A
> persönlicher Schutzbereich:
=Es handelt sich um ein Menschenrecht, welches für alle natürlichen Personen sowie
inländische juristische Personen gilt.
> Sachlicher Schutzbereich:
=Geschützt wird die Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen.
> Schranken:
=Das Grundrecht kann aufgrund von Gesetzesvorbehalten gem, Art. 5(2) GG eingeschränkt werden:
-aufgrund der allgemeinen Gesetze
-zum Schutz der Jugend
-aufgrund des Rechts der persönlichen Ehre
2
Q
Informationsbeschaffung
A
- geschützt wird die aktive Beschaffung von Informationen und die passive Entgegennahme von Informationen
- Verboten ist die Zwangsberieselung mit Informationen