Qualifikationen und Priviligierungen Flashcards

1
Q

Grunddelikte

A
  • Regelfall einer strafbaren Handlung
  • beschreibt alle Tatbestandsmerkmale selbst
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2
Q

Qualifikation

A
  • Abwandlung von Grunddelikten, mit höherer Strafe
  • kann nicht selbständig bestehen
  • muss immer mit Grunddelikt kombiniert werden
  • baut im Gestz sprachlich auf dem Tatbestand des Grunddelikts auf
  • z.B. Diebstahl und schwerer Diebstahl
  • Achtung! ein veränderter Name reicht nicht. Leichte und schwere Körperverletzung sind unterschiedliche Delikte
  • zusätzliche Voraussetzungen zu den Voraussetzungen des Grunddelikts
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3
Q

Deliktqualifikation

A
  • knüpfen an Umstände der Tat an
  • sämtliche Wertqualifikationen
  • Täter muss auf die Umstände der Deliktqualifikation Vorsatz haben
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3
Q

Erfolgsqualifikation

A
  • knüpft an die schwerere Folge der Tat an
  • Täter muss keinen Voratz haben
  • objektive Sorgfaltswidrigkeit ergibt sich idR aus dem Grunddelikt
  • Folge muss aber auf zurechenbare Weise herbeigeführt werden (objektive Zurechnung des Erfolgs)
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4
Q

Privilegierungen

A
  • Gegenstück zur Qualifikation
  • Gesetz knüpft an zusätzliche Aspekte der Tat für eine geringere Strafdrohung
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