Qualifikationen und Priviligierungen Flashcards
1
Q
Grunddelikte
A
- Regelfall einer strafbaren Handlung
- beschreibt alle Tatbestandsmerkmale selbst
2
Q
Qualifikation
A
- Abwandlung von Grunddelikten, mit höherer Strafe
- kann nicht selbständig bestehen
- muss immer mit Grunddelikt kombiniert werden
- baut im Gestz sprachlich auf dem Tatbestand des Grunddelikts auf
- z.B. Diebstahl und schwerer Diebstahl
- Achtung! ein veränderter Name reicht nicht. Leichte und schwere Körperverletzung sind unterschiedliche Delikte
- zusätzliche Voraussetzungen zu den Voraussetzungen des Grunddelikts
3
Q
Deliktqualifikation
A
- knüpfen an Umstände der Tat an
- sämtliche Wertqualifikationen
- Täter muss auf die Umstände der Deliktqualifikation Vorsatz haben
3
Q
Erfolgsqualifikation
A
- knüpft an die schwerere Folge der Tat an
- Täter muss keinen Voratz haben
- objektive Sorgfaltswidrigkeit ergibt sich idR aus dem Grunddelikt
- Folge muss aber auf zurechenbare Weise herbeigeführt werden (objektive Zurechnung des Erfolgs)
4
Q
Privilegierungen
A
- Gegenstück zur Qualifikation
- Gesetz knüpft an zusätzliche Aspekte der Tat für eine geringere Strafdrohung