Fragen der Erfolgszurechnung Flashcards
1
Q
faktischer Zusammenhang - Kausalität
A
- Conditio sine qua non-Formel = Ein Verhalten ist kausal für einen
Erfolg, wenn der Täter nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg
in seiner konkreten Gestalt entfiele. - Verhalten wird gänzlich weggedacht
- kumulative Kausalität
- Erfolg kommt nur durch Verhalten von zwei (oder mehr) Personen zusammen
- alternative Kausalität
- Formel der gesetzmäßigen Bedingung = ein Verhalten ist kausal für einen
Erfolg, wenn durch das Verhalten zeitlich nachfolgende naturgesetzmäßig verbundene Veränderungen eingetreten sind, die letztlich zum Erfolg geführt haben. - Verhalten könnte weggedacht werden, aber Verhalten an sich führt auf jeden Fall zum Erfolg
- z.B. zwei Personen verreichen unabhängig voneinander einer Dritten Giftspritzen
- überholdende Kausalität= Erfolg wurde durch den Erfolg
eines anderen abgebrochen - z.B. A verreicht B eine Giftspritze. C erschlägt B, bevor das Gift wirkt.
- Kausalität entfällt
- in dubio pro reo
- im Zweifel für den Beschuldigten
- wenn nicht klar feststeht, ob das Verhalten kausal war
2
Q
rechtlicher Zusammenhang - Adäquanz
A
- Adäquanz = Eintritt des Erfolges darf nicht außerhalb jeglicher
Lebenserfahrung liegen
- nicht alltägliches liegt schon in der Adäquanz
- Grobprüfung (führt nur sehr selten zum Entfall des Erfolgs)
3
Q
rechtlicher Zusammenhang - Risikozusammenhang
A
- Risikozusammenhang = Schutzzweck der Sorgfaltsnorm
- Soll die Norm gerade einen solchen Erfolg verhindern?
- Norm als eine abstrakte Verhaltensnorm, nicht ein konkreter Straftatbestand
- Gründe für das Entfallen:
- örtliche oder sachliche Schutzbereich der Norm (Erfolg überschreitet die örtlichen Grenzen der Norm; Erfolg kann nicht dem sachlichen Schutzbereich der Norm zugerechnet werden) - allgemeines Lebensrisiko (Erfolg ist nicht das vom Täter geschaffene Risiko, sondern das
allgemeine Lebensrisiko; auch wenn das Opfer eine besonders schlechte Konstitution hat; wenn die Folgewirkungen nur auf diese zurückzuführen sind) - eigenverantwortliche Selbstgefährdung (Gefahr wurde selbst geschaffen, nicht von einem anderen)
-Durchbrechung des Risikozusammenhangs
(durch das nachträgliche Verhalten Dritter; nur wenn das Verhalten zumindest grob sorgfaltswidrig ist; durchschnittliche Fahrlässigkeit reicht nicht aus;
durch das nachträgliche Verhalten des Verletzten; muss grob unvernünftig sein) - Retterproblematik (Erfolg ist durch das Berufsrisiko des Opfers zu erklären; umstritten;
in der Falllösung sind mehrere Lösungswege aufzuzeichnen; Rechtsprechung bejaht Zurechnung für den Erfolg ggü “Rettern”; Erfolg nur Verwirklichung des spezifischen Berufsrisikos; Zurechnung nur dann nicht möglich, wenn der Retter zum Einsatz nicht verpflichtet war)
4
Q
rechtlicher Zusammenhang - Risikoerhöhung gegenüber
rechtmäßigem
Alternativverhalten
A
- nur zu prüfen, wenn eine Sonderkonstellation vorliegt
- Lehre von der Risikoerhöhung
- Vergleich des konkreten
sorgfaltswidrigem Verhaltens mit
einem rechtmäßigen
Alternativverhalten - nur in Situationen anzuwenden, die
nahelegen, dass der Erfolg auch
bei Einhaltung der Norm
eingeträten wäre
5
Q
unproblematische Erfolgszurechnung
A
- unproblematische Erfolgszurechnung
- bei Fällen, in denen der Erfolg die
unmittelbare Folge des Verhalten ist - z.B. Andreas schlägt Brigitte auf
den Kopf. Brigitte erleidet eine
Platzwunde. - “Erfolgszurechnung ist
unproblematisch”
6
Q
Entfall der Erfolgszurechnung
A
- Entfall der Erfolgszurechnung
- bei Farlässigkeitsdelikten entfällt
die Strafbarkeit - bei Vorsatzdelikten kommt
Versuch in Frage - bei Erfolgsqualifikationen bleibt
es beim Grunddelikt