Prüfung Bei Gleichheitsrechten Flashcards
1
Q
Wann liegt ein Verstoß gegen ein Gleichheitsgrundrecht vor?
A
Wenn die Ungleichbehandlung ohne einen hinreichenden sachlichen Grund, der sich zudem auch nicht als unzulässiges Differenzierungskriterium erweisen darf erfolgt.
2
Q
Wie wird geprüft ob die besonderen Anforderungen eines speziellen Gleichheitssatzes an die Begründung der Ungleichbehandlung erfüllt sind?
A
- Verwendung von nach dem GG unzulässigen Differenzierungskriterien (zB Art. 3 III GG)?
- Verwendung der nach dem GG allein zulässigen Differenzierungskriterien (zB Art. 33 II GG)?
- ist das Abstellen auf ein unzulässiges Differenzierungskriterium bzw. Das Nichtabstellen auf das alleine zugelassene Differenzierungskriterium ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt?