Art. 2 GG Flashcards
Wo ist die Allgemeine Handlungsfreiheit geregelt?
Art. 2 I GG
Was ist in Art. 2 I GG geregelt?
Die Allgemeine Handlungsfreiheit
Was bedeutet allgemeine Handlungsfreiheit?
Das Recht tun und lassen zu dürfen, was man möchte.
Was stellt einen Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit dar?
Prinzipiell jede staatliche Behinderung der allg. Handlungsfreiheit.
Was sind die Schranken des Art. 2 I GG ?
- verfassungsmäßige Ordnung
- Rechte anderer
- Sittengesetz
Was ist die verfassungsmäßige Ordnung i.S.v. Art. 2 I GG ?
die verfassungsmäßige Ordnung i.S.v. Art. 2 I GG besteht aus allen Rechtsnormen, die formell und materiell mit dem Grundgesetz übereinstimmen (Elfes-Entscheidung)
Durch welche Gesetze darf Art. 2 I GG eingeschränkt werden?
Der Gesetzgeber darf die allg. Handlungsfreiheit durch alle Gesetze einschränken, die formell und materiell verfassungsmäßig sind.
Was bedeutet es, dass Art. 2 I GG ein bloßer Auffangtatbestand ist?
Ist der Schutzbereich eines anderen (speziellen) Grundrechts eröffnet, darf Art. 2 I GG nicht mehr geprüft werden.
Wenn mehrere Grundrechte betroffen sind, in welcher Reihenfolge muss geprüft werden?
Die anderen in Rede stehenden Grundrechte müssen vor Art. 2 I GG geprüft werden.
Wann darf Art. 2 I GG nur geprüft werden?
Wenn das in Rede stehende konkrete Verhalten nicht in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts fällt
Zu welchen Grundrechten ist Art. 2 I GG nicht subsidiär?
gegenüber dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG und den speziellen Gleichheitssätzen (Art. 3 III, Art. 38 I 1 GG)
Was gewährleistet Art. 2 I GG im wirtschaftlichen Bereich?
- Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet
- eigenständiges Grundrecht der Unternehmerfreiheit
- Wettbewerbsfreiheit
Welches Grundrecht ergibt sich aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG?
Grundrecht auf Schutz der engeren persönlichen Lebenssphäre und auf Erhaltung ihrer Grundbedingungen
Was wird bei Art. 2 I iVm Art. 1 I GG geschützt ?
Ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung, in dem der einzelne seine Individualität entwickeln und wahren kann. Also: Recht auf Achtung der Privatssphäre -> Allgemeienes Persönlichkeitsrecht (Spezialgrundrecht)
Wieso ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht juristischer Personen tendenziell schwächer als das natürlicher Personen?
Juristische Personen besitzen zwar auch ein allg. Persönlichkeitsecht und ihnen steht ein “sozialer Geltungsanspruch” sowie ein Anspruch auf Schutz der “äußeren Ehre” d.h. des Ansehens in den Augen anderer zu. Jedoch folgt es ausschließlich aus Art. 2 I GG, da juristische Personen des Privatrechts sich nicht auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG berufen können.