Art. 2 GG Flashcards

1
Q

Wo ist die Allgemeine Handlungsfreiheit geregelt?

A

Art. 2 I GG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist in Art. 2 I GG geregelt?

A

Die Allgemeine Handlungsfreiheit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was bedeutet allgemeine Handlungsfreiheit?

A

Das Recht tun und lassen zu dürfen, was man möchte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was stellt einen Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit dar?

A

Prinzipiell jede staatliche Behinderung der allg. Handlungsfreiheit.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was sind die Schranken des Art. 2 I GG ?

A
  • verfassungsmäßige Ordnung
  • Rechte anderer
  • Sittengesetz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was ist die verfassungsmäßige Ordnung i.S.v. Art. 2 I GG ?

A

die verfassungsmäßige Ordnung i.S.v. Art. 2 I GG besteht aus allen Rechtsnormen, die formell und materiell mit dem Grundgesetz übereinstimmen (Elfes-Entscheidung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Durch welche Gesetze darf Art. 2 I GG eingeschränkt werden?

A

Der Gesetzgeber darf die allg. Handlungsfreiheit durch alle Gesetze einschränken, die formell und materiell verfassungsmäßig sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was bedeutet es, dass Art. 2 I GG ein bloßer Auffangtatbestand ist?

A

Ist der Schutzbereich eines anderen (speziellen) Grundrechts eröffnet, darf Art. 2 I GG nicht mehr geprüft werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wenn mehrere Grundrechte betroffen sind, in welcher Reihenfolge muss geprüft werden?

A

Die anderen in Rede stehenden Grundrechte müssen vor Art. 2 I GG geprüft werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wann darf Art. 2 I GG nur geprüft werden?

A

Wenn das in Rede stehende konkrete Verhalten nicht in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts fällt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Zu welchen Grundrechten ist Art. 2 I GG nicht subsidiär?

A

gegenüber dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG und den speziellen Gleichheitssätzen (Art. 3 III, Art. 38 I 1 GG)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was gewährleistet Art. 2 I GG im wirtschaftlichen Bereich?

A
  • Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet
  • eigenständiges Grundrecht der Unternehmerfreiheit
  • Wettbewerbsfreiheit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Welches Grundrecht ergibt sich aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG?

A

Grundrecht auf Schutz der engeren persönlichen Lebenssphäre und auf Erhaltung ihrer Grundbedingungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was wird bei Art. 2 I iVm Art. 1 I GG geschützt ?

A

Ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung, in dem der einzelne seine Individualität entwickeln und wahren kann. Also: Recht auf Achtung der Privatssphäre -> Allgemeienes Persönlichkeitsrecht (Spezialgrundrecht)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wieso ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht juristischer Personen tendenziell schwächer als das natürlicher Personen?

A

Juristische Personen besitzen zwar auch ein allg. Persönlichkeitsecht und ihnen steht ein “sozialer Geltungsanspruch” sowie ein Anspruch auf Schutz der “äußeren Ehre” d.h. des Ansehens in den Augen anderer zu. Jedoch folgt es ausschließlich aus Art. 2 I GG, da juristische Personen des Privatrechts sich nicht auf die Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG berufen können.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Welche Teilbereiche und Konkretisierungen des allgemeinen Persönlichkeitsrecht existieren?

A
  • Recht am eigenen Bild und Wort
  • Schutz der Ehre
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)
  • Recht des Mannes auf Klärung seiner Vaterschaft
  • Recht auf Resozialisierung der Strafgefangenen
  • Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Computer-Grundrecht)
17
Q

Zwischen welchen zwei Lebensbereichen unterscheidet das BVerfG beim Schutzbereich des allg. Persönlichkeitsrechts?

A
  • Bereich des privaten Lebens, in den unter bestimmten Voraussetzungen eingegriffen werden darf.
  • Unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung, der entscheidend von Art. 1 I GG geprägt ist und in den nicht eingegriffen werden darf.
18
Q

woraus wird das postmortale Persönlichkeitsrecht geschützt?

A

Nur aus Art. 1 I GG

19
Q

Was umfasst der postmortale Persönlichkeitsschutz nach Art. 1 I GG?

A
  • allgemeiner Achtungsanspruch

- sittlicher, personaler und sozialer Geltungswert

20
Q

Welchen Schranken unterliegt das allg. Persönlichkeitsrecht?

A

den Grundrechtsschranken des Art. 2 I GG

- v.a. der verfassungsmäßigen Ordnung

21
Q

Wo ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geregelt?

A

Art. 2 II 1 GG

22
Q

Was schützt das Recht auf Leben aus Art. 2 II 1 GG?

A
  • das körperliche Dasein
  • die biologisch-physische Existenz
  • das keimende Leben
  • einzelnes ungeborenes menschliches Leben
  • keine freie Verfügung über das eigene Leben
  • kein Recht auf Selbsttötung gem. Art. 2 II 1, jedoch aus Art. 2 I GG
23
Q

Was schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit?

A

schützt die Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn
gewährt auch Schutz vor nichtkörperlichen Einwirkungen, die in ihrer Wirkung einem körperlichen Eingriff gleichkommen.
Schützt nicht vor bloßen Belästigungen oder geringfügigen sozial adäquaten Beeinträchtigungen.

24
Q

Was sind die Schranken-Schranken für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit?

A

Art. 102 und 104 I 2 GG

25
Q

Was ist in den Art. 2 II 2, 104 GG geregelt?

A

Die Freiheit der Person

26
Q

Wo ist die Freiheit der Person geregelt?

A

In Art. 2 II 2, 104 GG

27
Q

Was schützen Art. 2 II 2 und Art. 104 GG?

A

Sie haben den selben Schutzbereich. Beide schützen die körperliche Bewegungsfreiheit.
Geschützt wird nur vor Beschränkungen auf einen begrenzten Raum.

28
Q

Was sind insbesondere Eingriff in die Freiheit der Person?

A
  • Haft in Justizvollzugsanstalten, Untersuchungshaft
  • Zwangsweise Unterbringung
  • Mitnahme zur Polizeiwache
  • Vorführung einer Person beim Amtsarzt
29
Q

Welche Grundrechtsschranken gelten für Eingriffe in die Freiheit der Person?

A

Die Grundrechtsschranken des Art. 104 I-IV GG

30
Q

Was sind Freiheitsentziehungen?

A

Freiheitsbeschränkungen, die über eine gewisse Mindestdauer hinausgehen.