Art. 3 GG Gleichheitsrechte Flashcards
Wo steht der allgemeine Gleichheitssatz?
Art. 3 I GG
Was steht in Art. 3 I GG?
Der Allgemeine Gleichheitssatz
Was besagt Art. 3 I GG?
Gleiches muss grundsätzlich gleich und Ungleiches muss grundsätzlich ungleich behandelt werden.
Wo stehen die speziellen Gleichheitssätze?
Art. 6 V GG
Art. 33 I-III GG
Art. 38 I 1 GG
in welchen 3 Stufen wird Art. 3 I GG geprüft?
- Ungleichbehandlung von Personengruppen (Normadressaten)
- Taugliche Vergleichsgruppen
- Rechtfertigung (Verfassungsmäßigkeit) der Ungleichbehandlung (des Gesetzes)
Was setzt die Prüfung von Art. 3 I GG voraus?
- Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen
- verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung
- im Wesentlichen muss Gleiches Ungleich behandelt werden
- es muss sich um taugliche Vergleichsgruppen handeln
Wie lautet die Neue Formel des BVerfG zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen?
Eine ungleiche Behandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG nur vereinbar, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können. Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen…
Wie lautet die (alte) Willkürformel?
Wenn der Gesetzgeber einen vernünftigen, sachgerechten Grund für die Ungleichbehandlung ins Feld führen konnte. Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen
In welchen Fällen ist die Neue Formel anzuwenden?
- wenn die Ungleichbehandlung an Kriterien anknüpft, die von den Betroffenen nicht beherrschbar sind, also Alter, Körpergröße o.Ä.
- wenn die Ungleichbehandlung an Kriterien anknüpft, die von den Betroffenen nur schwer beeinflussbar sind oder auf die er sein Verhalten nur schwer einstellen kann
- die Ungleichbehandlung greift zugleich in andere Grundrechte ein
allgemein in den meisten Fällen
Wie muss die neue Formel geprüft werden?
- Relevante Ungleichbehandlung
- ist diese Ungleichbehandlung durch hinreichend gewichtige Unterschiede gerechtfertigt?
- Angemessenheit der Ungleichbehandlung d.h. ist die Ungleichbehandlung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt? (Verhältnismäßigkeit)
Prüfschema Art. 3 I GG:
I. Ungleichbehandlung von Personengruppen
II. Taugliche Vergleichsgruppen
III. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
1. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
2. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
(Neue Formel)
a) Relevante Ungleichbehandlung
b) durch hinreichend gewichtige Unterschiede
gerechtfertigt?
c) Angemessenheit der Ungleichbehandlung
Wie ist die Aufbauempfehlung bei der Prüfung von Gleichbehandlungen?
- Personengruppen, die sich - trotz Gemeinsamkeiten - wesentlich voneinander unterscheiden.
- Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht (hinreichend gewichtige Unterschiede), dass eine Ungleichbehandlung (nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar) geboten ist.
Wann kann die Exekutive nur gegen Art. 3 I GG verstoßen ?
Wenn ihr überhaupt ein Handlungsspielraum zusteht.
Wann steht der Exekutive in der Regel ein Handlungsspielraum zu?
Beim Erlass von Rechtsverordnungen und Satzungen.
Wann darf eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung nur angenommen werden?
Wenn die Vergleichsgruppen durch Handeln ein und desselben Kompetenzträgers betroffen sind.
Wo stehen Spezielle Gleichheitssätze?
Art. 3 II, III GG
Art. 6 V GG
Art. 33 I-III GG
Art. 38 I 1 GG
Was enthalten die Speziellen Gleichheitssätze ?
- Gleichbehandlungsgebote für bestimmte Sachbereiche (Art. 3 II, 6 V, 33 I, II, 38 I 1 GG)
- Spezielle Diskriminierungsverbote (Art. 3 III, 33 III GG)
Wo sind aufbaumäßig die speziellen Gleichheitssätze zu prüfen?
Vor Art. 3 I GG
Wird ein spezieller Gleichheitssatz bejaht ist Art. 3 I GG nicht mehr zu prüfen
Wodurch ist das Verhältnis zwischen Art. 38 I 1 GG und Art. 3 I GG, Art. 28 I 2 GG und Art. 3 I GG, Art. 28 I 2 GG und Art. 3 I GG gekennzeichnet?
Art. 38 I 1 Gag regelt die Allgemeinheit und Gleichheit von Bundestagswahlen abschließend. Auf Art. 3 I GG darf auch dann nicht mehr zurückgegriffen werden, wenn Art. 38 I 1 GG einschlägig war, aber ein Verstoß verneint wurde.
Was statuiert Art. 3 III GG?
Strenge Diskriminierungsverbote
Was bedeutet strenges Diskriminierungsverbot?
Der Gesetzgeber darf nach den in Art. 3 III 1 GG genannten Kriterien grds. Nicht differenzieren, wenn dies zur Benachteiligung oder Bevorzugung von Personen führt, auf die diese Kriterien zutreffen. Dem Gesetzgeber ist der Rückgriff auf die in Art. 3 III 1 GG genannten Kriterien selbst dann grds. Verboten, wenn er mit der Differenzierung ein im übrigen verfassungslegitimes Ziel verfolgt; deshalb spricht man von strengen Diskriminierungsverboten.
Was ist mittelbare Diskriminierung?
Der Gesetzgeber trifft eine Regelung, die formal alle Normadressaten gleichbehandelt, aber faktisch weitgehend eine Gruppe von Normadressaten benachteiligt, die durch ein Kriterium des Art. 3 III 1 GG gekennzeichnet ist. Erforderlich ist, dass sich das Gesetz primär auf diese Gruppe nachteilig auswirkt.
Wann sind mittelbar diskriminierende Ungleichbehandlungen gerechtfertigt?
- wenn sie zur Lösung von Problemen erforderlich sind, die ihrer Natur nach nur bei Personen einer der in Art. 3 III 1 GG bezeichneten Gruppe auftreten (z.B. Mutterschaftsurlaub nur für Frauen)
- oder wenn sie durch kollidierendes Verfassungsrecht geboten sind (der Sache nach verfassungsimmanente Grundrechtsschranken). Für das Erfordernis der hinreichend gewichtigen Gründe für die Ungleichbehandlung gilt ein strenger Maßstab.
Was besagt Art. 3 III 2 GG?
Art. 3 III 2 GG statuiert nur das Verbot Behinderte zu benachteiligen. Eine Bevorzugung Behinderter verbietet Art. 3 III 2 GG nicht
Worauf kann sich die Bevorzugung Behinderter stützen ?
Auf das Sozialstaatsprinzip Art. 20 I GG
Wo dürfen Behinderte nicht bevorzugt werden?
Bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, wenn sie nicht ebenso gut qualifiziert sind wie die abgewiesenen Konkurrenten.
Was ist Art 3 II 2 GG?
Ein objektiv-verfassungsrechtlicher Handlungsauftrag des Staates geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu ergreifen.
Was wird in Art. 6 V GG geregelt?
Die Gleichstellung unehelicher Kinder.
Objektive Wertentscheidung und bindender Auftrag an den Gesetzgeber
Was wird in Art. 33 I GG geregelt?
Gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten
Rechtsverhältnis der Staatsbürger zum Staat z.B. Wahlrecht, Zugang zu staatlichen Ausbildungsstätten oder Steuer- und Dienstleistungspflichten.
Landeskinder des einen Bundeslandes dürfen in einem anderen nicht anders behandelt werden.
Was besagt Art. 33 II GG?
Gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst. Grundsatz der Bestenauslese für den Zugang zu den öffentlichen Ämtern
Was fällt unter den Begriff des öffentlichen Amtes?
Richter, Beamte und arbeitsvertraglich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Was ist Maßgeblich für Einstellungen und Beförderungen?
Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen
Was bedeutet Eignung?
Eignung bezieht sich auf die gesamte Persönlichkeit, auf die körperlichen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften
Was bedeutet Befähigung?
Befähigung bezieht sich auf die Vorbildung, Berufserfahrung und das fachrelevante Allgemeinwissen
Was bedeutet Leistung?
Leistung bezieht sich auf das Fachwissen, Fachkönnen und die bisherige und zu erwartende Befähigung im Amt
Wann sind andere Auswahlkriterien bei der Einstellung oder Beförderung zulässig?
Bei gleicher (oder nur geringfügig unterschiedlicher) Qualifikation der Bewerber. Diese müssen ihrerseits mit der Verfassung, insbesondere mit Art. 3 II, III 1 GG vereinbar sein
Was steht in Art. 33 III GG?
Verbot religiöser und weltanschaulicher Diskriminierung
Wo stehen Glaubens-, Gewissensfreiheit und Recht auf Kriegsdienstverweigerung ?
Art. 4 GG
Was steht in Art. 4 GG?
Glaubens-, Gewissensfreiheit und Recht auf Kriegsdienstverweigerung