Fälle Flashcards
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor ? Ein Gesetz verbietet aus Gründen des Verbraucherschutzes, ein bestimmtes Produkt in den Verkehr zu bringen.
Das Gesetz verbietet damit zwar nicht die Herstellung dieses Produkts. Da aber die Produktion ohne eine Verkaufsmöglichkeit i.d.R. Sinnlos ist, wirkt sich das Verkaufsverbot auch auf die durch Art. 12 I 1 GG geschützte Produktion unmittelbar aus. Es liegt also ein unmittelbarer Grundrechtseingriff vor.
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor ? Beim Übungsschießen der Bundeswehr wird aus Unachtsamkeit eine Scheune in Brand geschossen.
Kein beabsichtigter, aber ein unmittelbarer Eingriff in Art. 14 I 1 GG
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor? Ein Ladenschlussgesetz schreibt den Geschäftsinhabern vor, wann sie ihr Geschäft schließen müssen.
Das Gesetz greift final in die Berufsfreiheit der Geschäftsinhaber ein. Daneben greift es zwar nicht final, aber unmittelbar in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 I) der Kunden ein, weil es sie zwangsläufig am Einkauf hindert. BVerfGE 13,230 (232)
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor? Aus Datenschutzrechtlichen Gründen bestimmt ein Gesetz, dass die Mikroverfilmung medizinischer Daten von Krankenhauspatienten nur noch in den Krankenhäusern erfolgen darf.
Diese Regelung weist einen hinreichenden Bezug zur Berufsfreiheit der privaten Mikrofilmunternehmer, die die Daten bisher außerhalb des Krankenhauses verfilmt hatten und ihre Tätigkeit nun umstellen müssen, aus und greift mittelbar in Art. 12 I 1 GG Ein. BVerfG NJW 1991, 2952 f.
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor? Ein Bundesgesetz schreibt auf den Autobahnen Tempo 100 vor. Daraufhin bricht der Umsatz der Firma Porsche ein.
Das Gesetz wirkt sich zwar nachteilig auf dem durch Art. 12 I 1 GG geschützten Verkauf der Fahrzeuge aus. Allerdings weist es keinen ausreichenden Bezug zur Berufsfreiheit der Firma Porsche auf. Es greift deshalb nicht in Art. 12 I 1 GG ein.
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor? Warnung eines Bundesministers vor einer bestimmten religiösen Gruppierung.
Mittelbar-faktischer Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit (Art. I, II GG) der religiösen Gruppierung, vor der die Öffentlichkeit gewarnt wurde, angenommen, weil die grundrechtliche Beeinträchtigung nicht Folge eines staatlichen Ge- oder Verbots sei, sondern auf einem Verhalten der gewarnten Bürger beruhe.
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor? Durch eine polizeiliche Verkehrskontrolle bildet sich ein Stau.
Kein Grundrechtseingriff, weil es sich um eine bloße Belästigung der nachfolgenden Autofahrer handelt.
Welcher Grundrechtseingriff liegt hier vor? Die Bundeswehr wirbt in der Öffentlichkeit für den Dienst mit der Waffe.
Kein Grundrechtseingriff, weil es sich um eine bloße Belästigung unangenehm berührter Pazifisten handelt.
Wann handelt es sich um bloße Ausgestaltungen und Konkretisierungen ?
Wenn ein Gesetz die Inanspruchnahme eines Grundrechts erst ermöglicht oder effektiver macht.
Wann handelt es sich um bloße Regelungen?
Wenn der Staat durch ein Gesetz ein Grundrecht handhabbar macht, ohne den Grundrechtsschutz zu verkürzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um den Eingriff eines formellen Gesetzes in ein Grundrecht zu rechtfertigen?
- Existenz einer Grundrechtsschranke
- Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
- Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
Bei welchem Grundrecht berechtigen bloße Regelungsvorbehalte den Gesetzgeber zu Eingriffen?
Art. 12 I 2 GG
Welche Grundrechte unterliegen geschriebenen Grundrechtsschranken ?
Art. 2 II 3 Art. 5 II Art. 8 II Art. 10 II Art. 11 II Art. 13 II-V, VII Art. 14 I 2, III
Welche Grundrechte unterliegen keinem geschriebenen Schrankenvorbehalt ?
Art. 4 I, II
Art. 5 III 1
Art. 17 außer 17a I
Was sind Schranken-Schranken?
Beschränkungen, die für den Gesetzgeber gelten, wenn er dem Grundrechtsgebrauch Schränken setzt.