Prüfschema: Steuersubjekt Flashcards
1
Q
Gewöhnlicher Aufenthalt
A
- §9 AO
- Arbeitsplatz ist KEIN gewöhnlicher Aufenthalt
- Entscheident ist der PERSÖNLICHE LEBENSMITTELPUNKT
MAN KANN MEHRERE WOHNSITZE HABEN, JEDOCH JEWEILS NUR EIN GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT
2
Q
Wohnsitz
A
- Steuerrecht unterscheidt nicht zwischen erst&zweit Wohnsitz
MAN KANN MEHRERE WOHNSITZE HABEN, JEDOCH JEWEILS NUR EIN GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT
3
Q
Prüfschema Steuersubjekt
A
4
Q
Unbeschränkte Steuerpflicht
A
- Natürliche Person
- Wohnsitz ODER Gewöhnlicher Aufenthalt (> 6 Monate) im Inland
- Man kann mehrer Wohnsitze gleichzeitig haben, jedoch jeweils nur EIN Gewöhnlichen Aufenthalt
- Unterliegt mit den weltweit erzielten Einkünften der deutschen Besteuerung
Fall 1: unbeschränkt Steuerpflichtig
Fall 2: Erweiterte Unbeschränkte Steuerpflicht
Fall 3: Fiktiv Unbeschränkt Steuerpflicht
5
Q
Beschränkte Steuerpflicht
A
- = INTERNATIONALER SACHVERHALT
- können nur “Steurausländer” sein
- d.h. Natürliche Personen OHNE Wohnsitz und Ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
- Unterliegen nur mit den Inländischen Einkünften der deutschen Besteuerung
- Besteuerung nach dem allgemeinen Tarif
- OHNE Ansatz des Grundfreibetrages (Ausnahme bei Einkünften aus nichtsbst Arbeit)
- Persönliche Verhältnisse sind nicht zuberücksichtigen (Kinder, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastung)
6
Q
Erweitert beschränkte Steuerpflicht
A
- Deutsche Staatsbürger mit
- Wohnsitzwechsel in ein Niedrigsteuerland
- Ausdehnung der Steuerpflichtigen Einkünfte über die Inländischen Einkünfte hinaus
7
Q
Erweitert UNbeschränkt Steuerpflichtig
A
- natürliche Person, OHNE Wohnsitz und OHNE gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
- DEUTSCHE Staatsangehörigkeit
- in einem öffentlichen Dienstverhältnis und von einer öffentlichen Kassen Arbeitslohn erhalten
8
Q
FIKTIV Unbeschränkt Steuerpflichtig
A
- AUF ANTRAG!!!
- Inländische Einkünfte > 90% der gesamten Einkünfte
- ODER Ausländische Einkünfte < 9000€ und unbeschränkte Steuerpflicht beantragt wird
- EU-Bürger sein