Einkünfte aus V+V Flashcards

1
Q

Nenne die wichtigsten Punkte

A
  1. Subsidarität
  2. Gegenstand muss dem Privatvermögen anhören
  3. Handelt es sich um einen UNBEWEGLICHEN Gegenstand
    * bewegliche Gegenstände siehe Sonstige Einkünfte
  4. Nur V+V gehören dazu. NICHT Verkaufserlöse der Vermögensebene
  5. Werbungskosten
  • Aufwenden sind direkt abzugsfähig
  • Aussnahme AfA, Liebhaberei, Verbilligte Vermietung
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2
Q

Werbungskosten

A
  • AfA nur jahresanteilig abzugsfähig: 2% p.a. bei Gebäuden nach 1924 (§7(4) Nr. 2a)
  • Verbilligte Vermietung
    • >66% Entgelt der Ortsüblichen Miete: 100% Werbungskosten
    • <66%: Werbungskosten anteilig
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3
Q

Gewerbliche V+V

A
  • Es gilt die Subsidarität §21(3) EStG
  • Unternehmischer Aufwand betreiben
  • Zusatzleistungen erbraht

Sonderfall: Betriebsaufspaltung

  • Wenn Personelle & Sachliche Verflechtung gegeben, sonst Einkünfte aus V+V i.S.d. §21

Sonderfall : Betriebsverpachtung

  • Einkünfte aus Gewerbe bei BetriebsUNTERBRECHUNG
  • Einkünfte aus V+V bei BetriebsAUFGABE
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4
Q

Zu den Einkünften aus V+V zählen

A

Allgemein zählen die Einnahmen aus der Kapitalanlage in unbewegliche Wirtschaftsgüter:

  • Häuser, Wohnungen, Grundstücke
  • Rechte und Lizensen
  • Betriebe im Ganzen
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