Einkünfte aus V+V Flashcards
1
Q
Nenne die wichtigsten Punkte
A
- Subsidarität
- Gegenstand muss dem Privatvermögen anhören
- Handelt es sich um einen UNBEWEGLICHEN Gegenstand
* bewegliche Gegenstände siehe Sonstige Einkünfte - Nur V+V gehören dazu. NICHT Verkaufserlöse der Vermögensebene
- Werbungskosten
- Aufwenden sind direkt abzugsfähig
- Aussnahme AfA, Liebhaberei, Verbilligte Vermietung
2
Q
Werbungskosten
A
- AfA nur jahresanteilig abzugsfähig: 2% p.a. bei Gebäuden nach 1924 (§7(4) Nr. 2a)
- Verbilligte Vermietung
- >66% Entgelt der Ortsüblichen Miete: 100% Werbungskosten
- <66%: Werbungskosten anteilig
3
Q
Gewerbliche V+V
A
- Es gilt die Subsidarität §21(3) EStG
- Unternehmischer Aufwand betreiben
- Zusatzleistungen erbraht
Sonderfall: Betriebsaufspaltung
- Wenn Personelle & Sachliche Verflechtung gegeben, sonst Einkünfte aus V+V i.S.d. §21
Sonderfall : Betriebsverpachtung
- Einkünfte aus Gewerbe bei BetriebsUNTERBRECHUNG
- Einkünfte aus V+V bei BetriebsAUFGABE
4
Q
Zu den Einkünften aus V+V zählen
A
Allgemein zählen die Einnahmen aus der Kapitalanlage in unbewegliche Wirtschaftsgüter:
- Häuser, Wohnungen, Grundstücke
- Rechte und Lizensen
- Betriebe im Ganzen