Gewinnermittlung: Überschussrechnung Flashcards

1
Q

Gewinnermittlung durch ÜBERSCHUSSRECHNUNG

§?

Bücher?

A
  • §4(3) EStG
  • Bücher sind NICHT vorhanden
  • Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip
    • Gewinnermittlung NICHT Periodengerechtm sondern betrachtet Zuflüsse und Abflüsse des KALENDERJAHRES
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2
Q

Zufluss-Abflussprinzip

Betriebseinnahmen

A

“Alle zugänge in Geld/Geldewert, die durch den BETRIEB VERANLASST sind”

  • Achtung Durchlaufende Posten sind KEINE Betriebseinnahmen
    • USt ist KEIN Druchlaufender Posten
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3
Q

Zufluss-Abflussprinzip

Betriebsausgaben​

A
  • Aufwendungen, die durch den BETRIEB VERANLASST sind
  • Auch vorweggenommen & vergebliche Betriebsausgaben
  • Gemischte Aufwendungen
    • Aufteilung nach Objektiven Kriterien
  • KEINE BETRIEBSAUSGABE wenn PRIVATE GRÜNDE für die Aufwendung ausschlaggebend
  • Keine Durchlaufende Posten & Darlehenszurückzahlungen
    *
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4
Q

Zufluss-Abflussprinzip: Betriebsausgaben​

Gemischte Aufwendungen

A
  • Aufteilung nach Objektiven Kriterien
  • Abzugsverbot: Falls Trennung nicht möglich
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5
Q

Zufluss-Abflussprinzip

ZUFLUSS

A

Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • KEINE Forderungen!!!
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6
Q

Zufluss-Abflussprinzip

Abfluss

A

Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

  • keine Verbindlichkeiten/Rst
  • Abflussprinzip gilt für das UV, aber NICHT für das Anlagevermögen
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7
Q

Behandlung von AK/HK der Wirtschaftsgüter

  1. Abnutzbare WK des AV
A

Durchbrechung des Abflussprinzipes

  • AfA Regeln befolgen -> d.h. KEINE Erfassung als Ausgabe bei Erwerb
  • Teilwertabschreibungen NICHT zulässig
  • GWG Sofortabschreibung zulässig
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8
Q

Behandlung von AK/HK der Wirtschaftsgüter

  1. NICHT Abnutzbare WG des AV

(Grundstücke, etc.)

A

Sonderreglung

  • AK/HK sind erst im Zeipunkt des ZUFLUSSES DES VERÄUßERUNGSERLÖS oder der ENTNAHME als Betriebsausgabe zuberücksichtigen
    • d.h. wirkt sich steuerlich erst aus, wenn die betroffene WG das BV wieder verlassen
    • d.h. nur die Saldogröße (Veräußerungsgewinn) wird versteuert
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9
Q

Behandlung von AK/HK der Wirtschaftsgüter

  1. WG des UV
A

Grdstl. gilt das Abflussprinzip

  • d.h. Kaufpreis in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar
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10
Q

Verlust von WG

  1. Privat Veranlasst
  2. Betrieblich Veranlasst
    • Abnutzbare WG des AV
    • Nicht-Abnutzbare WG des AB
A
  • Achtung: Privat Veranlasster Verlust darf sich NICHT auf den Gewinn auswirken

Betrieblich Veranlasster Verlust:

  • Abnutzbare WG des AV: Restbuchwert als Betriebsausgabe erfasst
  • Nicht-Abnutzbare WG des AV: Voller Abzug der AK/HK im Zeitpunkt des Verlustes
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11
Q

Gemischte Aufwendungen

A
  • AufteilungsVERBOT, d.h. fallen grdstl. nicht unter den Betriebsausgabenbegriff, sondern gehören zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
  • Aussnahme:
    • Wenn Privatanteil GERINGFÜGIG
    • und Objektive Merkamel und Unterlagen eine zutreffende Trennung ermöglichen
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