Gewinnermittlung: Überschussrechnung Flashcards
Gewinnermittlung durch ÜBERSCHUSSRECHNUNG
§?
Bücher?
- §4(3) EStG
- Bücher sind NICHT vorhanden
- Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip
- Gewinnermittlung NICHT Periodengerechtm sondern betrachtet Zuflüsse und Abflüsse des KALENDERJAHRES
Zufluss-Abflussprinzip
Betriebseinnahmen
“Alle zugänge in Geld/Geldewert, die durch den BETRIEB VERANLASST sind”
- Achtung Durchlaufende Posten sind KEINE Betriebseinnahmen
- USt ist KEIN Druchlaufender Posten
Zufluss-Abflussprinzip
Betriebsausgaben
- Aufwendungen, die durch den BETRIEB VERANLASST sind
- Auch vorweggenommen & vergebliche Betriebsausgaben
- Gemischte Aufwendungen
- Aufteilung nach Objektiven Kriterien
- KEINE BETRIEBSAUSGABE wenn PRIVATE GRÜNDE für die Aufwendung ausschlaggebend
- Keine Durchlaufende Posten & Darlehenszurückzahlungen
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Zufluss-Abflussprinzip: Betriebsausgaben
Gemischte Aufwendungen
- Aufteilung nach Objektiven Kriterien
- Abzugsverbot: Falls Trennung nicht möglich
Zufluss-Abflussprinzip
ZUFLUSS
Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
- KEINE Forderungen!!!
Zufluss-Abflussprinzip
Abfluss
Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
- keine Verbindlichkeiten/Rst
- Abflussprinzip gilt für das UV, aber NICHT für das Anlagevermögen
Behandlung von AK/HK der Wirtschaftsgüter
- Abnutzbare WK des AV
Durchbrechung des Abflussprinzipes
- AfA Regeln befolgen -> d.h. KEINE Erfassung als Ausgabe bei Erwerb
- Teilwertabschreibungen NICHT zulässig
- GWG Sofortabschreibung zulässig
Behandlung von AK/HK der Wirtschaftsgüter
- NICHT Abnutzbare WG des AV
(Grundstücke, etc.)
Sonderreglung
- AK/HK sind erst im Zeipunkt des ZUFLUSSES DES VERÄUßERUNGSERLÖS oder der ENTNAHME als Betriebsausgabe zuberücksichtigen
- d.h. wirkt sich steuerlich erst aus, wenn die betroffene WG das BV wieder verlassen
- d.h. nur die Saldogröße (Veräußerungsgewinn) wird versteuert
Behandlung von AK/HK der Wirtschaftsgüter
- WG des UV
Grdstl. gilt das Abflussprinzip
- d.h. Kaufpreis in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar
Verlust von WG
- Privat Veranlasst
- Betrieblich Veranlasst
- Abnutzbare WG des AV
- Nicht-Abnutzbare WG des AB
- Achtung: Privat Veranlasster Verlust darf sich NICHT auf den Gewinn auswirken
Betrieblich Veranlasster Verlust:
- Abnutzbare WG des AV: Restbuchwert als Betriebsausgabe erfasst
- Nicht-Abnutzbare WG des AV: Voller Abzug der AK/HK im Zeitpunkt des Verlustes
Gemischte Aufwendungen
- AufteilungsVERBOT, d.h. fallen grdstl. nicht unter den Betriebsausgabenbegriff, sondern gehören zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
- Aussnahme:
- Wenn Privatanteil GERINGFÜGIG
- und Objektive Merkamel und Unterlagen eine zutreffende Trennung ermöglichen