Produzentenhaftung 823 I Flashcards
1
Q
Verletzungshandlung
A
in den Verkehr bringen eines Fehlerhaften Produktes
2
Q
Haftungsbegründende Kausalität
A
Äquivalenzformel
Adequanzformel
aber -> Inverkehrbringen von Produkten sozialadequat-> Zurechnung bedarf besonderer Begründung-> Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht -> Vorliegen eines Produktfehlers (Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler)
3
Q
Verschulden
A
Beweislastumkehr wenn das Inverkehrbringen eines mangelhaften Produkts feststeht-> Unternehmer muss dann nachweisen dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. –> Ratio Geschädigte hat normalerweise keinen Einblick in die komplexen Entwicklungs und Produktionsvorgänge.