politische Mehrebenensystem Flashcards

1
Q

Was ist eine Mehrebenensystem

A

Politisches System, in dem Kompetenzen und Ressourcen der Gesetzgebung,
Regierung und Verwaltung auf verschiedene Ebenen aufgeteilt sind

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2
Q

Was ist Multi-Level-Governances

A

Multi-Level-Governance: Das komplexe Beziehungsgefüge verschiedener horizontaler
sowie vertikaler politischer Entscheidungsstrukturen

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3
Q

Was ist Subsidiaritätprinzip

A

Wichtiges Prinzip der Staats- und Gesellschaftsorganisation.Eine übergeordnete Ebene greift erst dann ein, wenn die nach- oder untergeordnete
Gemeinschaft nicht ausreicht

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4
Q

Was ist Föderalismus

A

Ein politisches System, das mindestens zwei territoriale Ebenen aufweist, auf denen
regiert wird, wobei diese Ebenen verfassungsmäßig garantierte Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung haben, die nur mit einer qualifizierten Mehrheit geändert
werden können.

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5
Q

Was garantiert Föderalismus in Deutschland

A
  • Art. 20 GG, u.a. Deutschland ist ein Bundesstaat
  • Art 79 (3) GG: „Ewigkeitsgarantie“: kann selbst mit 2/3-Mehrheit nicht
    verändert werden
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6
Q

Formen des Föderalismus

A

siehe Tabelle

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7
Q

Charakteristika des dt. Verbundföderalismus

A

(1) Kompetenzverteilung: Funktionale Differenzierung nach Kompetenzarten

(2) Beteiligung der Länderregierungen an der Bundespolitik: Zustimmungspflichtige Gesetze

(3) Ressourcen: Hoher Anteil an Gemeinschaftssteuern

(4) Kooperation unter den Ländern
* Länderfinanzausgleich
* Kultusministerkonferenzen etc.

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8
Q
A
  1. „Kompetenzvermutung“ bei den Ländern (Art. 70 GG)
    * „Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde
    Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.“

2.Ausschließliche Bundesgesetzgebung (Art. 73 GG) das sind die zantrale Zentrale Bereiche der zentralstaatlichen Souveränität:
Äußeres, äußere Sicherheit, Grenz- und
Zollfragen, Staatsbürgerschaft, Währungsfragen

3.Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 74 GG/Art. 72 GG) in alle mögliche Bereiche
* Z.B. bürgerliches Recht, Strafrecht, Justiz, Wirtschaft, Arbeitsrecht, Soziales, Verkehr, Umwelt, Gesundheit, etc.

  • In den meisten der in Art. 74 genannten Bereiche „… hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn
    und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine
    bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.“ (Art. 72 (2))

4.Den Ländern bleibt z.B. Kultur, Schulwesen, Polizei, seit 2006 Bildung allgemein

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9
Q

Welche Ebene hat Gesetzgebungsdominanz

A

Bundesebene

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10
Q

Welche Ebene hat Verwaltungsdominanz

A

Verwaltungsbehörden vor
allem auf Länderebene

Verwaltungsdominanz bei den Ländern
Bundesverwaltungsbehörden als Ausnahme:
* Eigene Bundesverwaltung
nur im Bereich Äußeres, Bundeswehr, Luftfahrtverwaltung und
Bundeswasserstraßen
* Unter Bundesaufsicht:
Bundesagenturen für Arbeit, Bundesfinanzverwaltung und Bundeskriminalamt

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11
Q

Wie beteiligen Länderregierungen an der Bundespolitik

A
  1. „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und
    in Angelegenheiten der Europäischen Union mit“

2.Mitwirkung bei der Bundesgesetzgebung
− Unterschiedliche Rechte bei Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen
− Immer dann mit Vetorecht, wenn Länderinteressen betroffen

3.Mitwirkung bei der Bundesverwaltung
− Zustimmungspflicht für Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Länder
betreffen

4.Mitwirkung bei Angelegenheiten der EU

5.Wählt die Hälfte der Richter des

6.Bundesverfassungsgerichts
Ist klageberechtigt vor dem BVerfG

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12
Q

Wie viel Menschen sitzen im Bundesrat

A

69

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13
Q

Bundesratszusammensetzung

A

(1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. …

(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.

(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter
abgegeben werden. Sie unterliegen Kabinettsanweisungen (imperatives Mandat)

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14
Q

wenn es gibt keine Einigung zwischen Vertreter eines Landes zu eine Frage

A

Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme.

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15
Q

welche Fragen besprechen die Länder im Bundesrat

A

Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind.

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16
Q

Nach welchen Kriterien entscheiden die Vertreter*innen im Bundesrat?

A

Zwei unterschiedliche Handlungslogiken
Sachverwalter der Länderinteressen
Durchsetzung parteipolitischer Interessen

17
Q

Gerhard Lehmbruch über Föderalismus

A

1.Seiner Ansichts nach, es gibt Spannungsverhältnis zwischen einem bipolaren Parteienwettbewerb, der sich im
Gegenüber von Regierungsmehrheit und Opposition im Bundestag manifestiert,
und dem institutionellen Zwang zu politischer Kooperation

2.Der Parteienwettbewerb überlagere den Föderalismus. Im Bundesrat dominiere
die parteipolitische Zusammensetzung Argumentation und Abstimmungsverhalten

3.Beeinträchtige die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Regierungssystems:
‚Strukturbruch‘ und Blockadeinstitution

18
Q

Bundesrat als „Blockadeinstitution“.Nennen Sie Argumente pro Parteidominanz und pro Länderinteressedominanz

A

Parteidominanz
1.Bei oppositioneller Mehrheit kann der Bundesrat zum parteipolitisch
dominierten Vetospieler werden

2.Oppositionelle Mehrheit nutzt Vetomacht für Verhandlungen, um eigene
Positionen einbringen zu können

Länderinteressedominanz
1.Es gibt gemeinsame Länderinteressen, zumeist finanzieller Art oder
föderaler Art (Länderkompetenzen)

2.Konflikt arme vs. reiche Länder überlagert Parteiinteressen

19
Q

Was ist ABC-Modell

A

Diese Modell erklört parteipolitischen Strukturen im Bundesrat.

A-Länder: SPD führt
die jeweilige
Landesregierung

B-Länder: CDU/CSU
führt die jeweilige
Landesregierung

C-Länder: neutrale
Länder

G-Länder???

20
Q

ROM Modell nach Lehmbruch

A

R-Länder: Landesregierungsparteien auch an Bundesregierung beteiligt

O-Länder:Landesregierungsparteien auf der Bundesebene in der Opposition

M-Länder: 1. gemischte Länder (Parteien sowohlan Bundesregierung, als auch in der Opposition)
2.Landesregierungsparteien nicht im Bundestag vertreten

21
Q

Ressourcenverteilung in deutsche Föderalismus

A

Art 109 (1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.

1.Zwar Unabhängigkeit von Bund und Ländern in ihrer „Haushaltswirtschaft“ (Art. 109 (1) GG), Aber Einschränkung der selbstständigen Haushaltswirtschaft der Länder:
* da Abhängigkeit von Gesetzgebung und Finanzzuwendungen des Bundes (vertikale
Verflechtung)
* Forderung nach „Einheitlichkeit“ der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ (GG) führte zum Finanzausgleich zwischen Bundesländern (horizontale Verflechtung =>
Kooperation zwischen den Ländern)

22
Q

Welche Steuernaufkommnegruppe ist größte in Deutschland

A

Gemeinschaftliche Steuern => machen seit 1969 ca. 70% des Steueraufkommens aus

23
Q

Neuordnung des Länderfinanzausgleichs seit 2020

A
  • Abschaffung des bisherigen Länderfinanzausgleichs
  • Angleichung der Finanzkraft der Länder nur noch
    durch Zu-und Abschläge bei der
    Umsatzsteuerverteilung
  • Ausgleichszahlungen durch Bund, jährlich ca. 9,5
    Milliarden
     Alle Länder verbessern sich, bekommen mehr Geld
    vom Bund
     geben zugleich wichtige Kompetenzen dem Bund (teilweise)
    auf (z.B. Steuerverwaltung, Digitalisierung,
    Fernstraßenverwaltung, Finanzierung der
    Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommune
     Renzsch (2017: 764): Wechsel vom “brüderlichen
    zum väterlichen Föderalismus“
24
Q

Wie kooperieren sich die Länder zusammen

A
  1. Länderfinanzausgleich

2.Kultusministerkonferenz
Kultusministerkonferenz ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Länder, wo Minister bzw. Senatoren der Länder Bildung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten koordinieren
-ist ein freiwilliges Koordinationsgremium der Länder

3.Ministerpräsidentenkonferenz
* inoffizielles Gremium der Selbstkoordination der 16 deutschen Länder (seit 1954)
* Als Bund-Länder-Runde zentrale Koordination in der Corona-Pandemie oder
auch in der aktuellen Migrationskrise

25
Q

‚Politikverflechtungsfalle‘ nach Fritz Scharpf

A

1.durch Politikverflechtung Effizienz- und Blockadeprobleme (=> suboptimale (неоптимальный) PolicyErgebnisse, die lange dauern und kostspielig sind)

2.These: Keine institutionellen Änderungen (=Reformen) möglich, die zu einer
Entflechtung führen könnten

3.Gründe: die Akteure, die von der Verflechtung profitieren (insbesondere die
Länderregierungen) sind bei Reformen Veto-Akteure

4.Föderalismusreformen I (2006) und II (2009) mit dem Ziel der Entflechtung (=>
Vertiefung bei Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen)

26
Q

Wie sieht Vertretung auf kommunale Ebene aus

A
  1. Art.28 GG
    Abs. 1: … In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus
    allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

2.Abs. 2: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die
Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die
Grundlage der finanziellen Eigenverantwortung“

27
Q

Probleme der kommunalebene

A
  1. Staatsrechtlich besteht die BRD nur aus zwei Ebenen: Bund und Länder
    – die Kommunen sind Selbstverwaltungskörperschaften und damit Teil der
    Exekutive der Länder => staatsrechtlich: keine Ebene

2.Aber politisch sind sie eine Ebene, da grundgesetzlich garantiertes Recht auf
Selbstverwaltung mit gewählter Vertretung

28
Q

Aufgaben der Kommunen

A

Es gibt zwei Arten der Aufgaben:

1.Übertragener Wirkungskreis-das sind diejenige Aufgaben,die von Länder gegeben werden
-Auftragsangelegenheiten(gar kein Spielraum)
-Pflichtaufgaben nach Weisung(wenig Spielraum)

2.Eigener Wirkungskreis
-Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben(Theater,Schwimmbad)
PflichtigeSelbstverwaltungsaufgaben(Schulen,Straßenbau)

29
Q

Bedeutung der lokale Ebene

A

1.„Schule der Demokratie“, Partizipation

2.Bürgernähe

  1. Elitenrekrutierung (Parteien)

4.Umsetzung/ Implementation staatlicher Aufgaben

5.„Lokal adäquate Problemlösung“ => Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips