Interessenvermittlung Flashcards

1
Q

Was ist eine „Partei“? nach Sartori

A

„Parties are the central intermediate and intermediary structure between society
and government. … any political group that presents at elections, and is capable
of placing through elections, candidates for public office.“

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2
Q

Nennen Die zentrale Komponente der Parteien

A

1.Elektorale Komponente: Parteien beteiligen sich mit eigenen Kandidaten an Wahlen und sind
bestrebt, staatliche Machtpositionen in Parlamenten und Regierungen zu erlangen(получить)

2.Programmatische Komponente: Parteien bekennen sich zu bestimmen politischen Prinzipien, Werten und Zielvorstellungen, die (mehr oder weniger) ihr Handeln lenken(рулят)

3.Organisatorische Komponente: Parteien sind auf Dauer angelegte, formale Organisationen mit
klaren internen Prozessen und Strukturen

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3
Q

Rechtliche Stellung der Parteien

A
  1. Art. 21 GG
    (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
    (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die
    freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
    Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage
    der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

2.Parteiengesetz (von 1967) regelt u.a.
* die innere Ordnung der Parteien
* Aufstellung von Kandidaten für die Wahlen
* Staatliche Parteienfinanzierung
* Rechenschaftslegung der Parteien
* Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien

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4
Q

Parteienverbot rechtliche Grundlage

A

Artikel 21 GG Abs. 2:
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

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5
Q

Wie sieht Prozedur zu Parteienverbot

A

Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt, kann nur das Bundesverfassungsgericht
treffen (mit 2/3 Mehrheit);
* antragsberechtigt : Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Landesregierung (sofern Partei nur in
einem Bundesland aktiv)
* Verfassungswidrige Vereinigungen können hingegen nach Art. 9 Abs. 2 GG durch die Innenminister des
Bundes und der Länder verboten werden => besondere Rolle der politischen Parteien in der Demokratie

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6
Q

Konsequenzen des Parteienverbots

A

1.Auflösung der Partei und der Unterorganisationen//Verbot von Nachfolge-/Ersatzorganisationen

2.Einzug des Parteivermögens für gemeinnützige Zwecke//

3.Keine staatliche Parteienfinanzierung//

4.Mandatsverlust

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7
Q

Beispiele für Parteienverbot

A

Bisher ca. 80 Verbote verfassungswidrige Vereinigungen, aber nur zwei Parteienverbote:
* die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952
* die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956.

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8
Q

NPD-Verbotsverfahren

A
  • 2001: Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat stellten beim BVerfG den Antrag, die
    Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) als verfassungswidrig zu verbieten. Aber:
    Führung der NPD in NRW bestand aus “V-Leuten” des Verfassungsschutzes bestand=>
    Einstellung des Verfahrens.
  • 2017: Bundesrat stellt Antrag beim BVerfG (2013), Entscheidung des BVerfG: Kein Verbot der
    NPD
  • NPD ist verfassungswidrig, u.a. das politische Konzept der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen
    demokratischen Grundordnung gerichtet ist:
  • Der von der NPD vertretene Volksbegriff verletzt die Menschenwürde. Er negiert den sich hieraus
    ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit
    für alle, die nicht der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ in ihrem Sinne angehören.
  • die NPD missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung auch mit Blick auf das
    Demokratieprinzip. In einem durch die „Einheit von Volk und Staat“ geprägten Nationalstaat im Sinne
    der NPD ist für eine Beteiligung ethnischer Nichtdeutscher an der politischen Willensbildung
    grundsätzlich kein Raum.
  • Aber Tatbestandsmerkmal des „Darauf Ausgehens“ nicht erfüllt:
  • Es fehlen konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten
    verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lassen (nur wenige Mandate etc.).
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9
Q

Kriterien des BVerfG für Verbot einer Partei

A
  1. BVerfG-Entscheidung 1956:
    verfassungsfeindlich genügt nicht; verfassungswidrig und damit “verbotsfähig” gilt erst, wer mit Gewalt gegen
    diese Grundordnung vorgeht oder zu Gewalt gegen sie aufruft: „aggressiv aktiv-kämpferische Haltung“
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10
Q

Pro und Contra Parteienverbot

A

1.Contra das Instrument des Parteienverbots wird eingewandt, dass ein Verbot
* die betreffende Partei in den Untergrund drängt, wo ihre Aktivitäten unkontrollierbar
werden,
* gegen große und darum wirklich gefährliche Parteien nicht durchsetzbar ist,
* zur Gründung von Ersatzorganisationen führt,
* Partei aufwertet und ihr eine Märtyrerrolle verschaffen kann

2.Pro
* die bloße Drohung eines Verbots nötigt extremistische Parteien zur Vorsicht bei der
Propagierung und Verfolgung ihrer Ziele wie auch zur zumindest verbalen Anerkennung
des Grundgesetzes
* Durch Verbot entfällt die staatliche Parteienfinanzierung

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11
Q

Ziele von politischen Parteien (vgl. Kaare Strøm 1990)

A
  • Vote-seeking: das Werben um Stimmen
  • Office-seeking: das Streben nach Regierungsämtern
  • Policy-seeking: die politische Gestaltung
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12
Q

Welche Funktionen übernehmen Parteien nach Detterbeck

A

Zentral: Linkage-Funktion von Parteien zwischen Bürgern und Staat bzw. politischem System
Unterschiedliche Funktionskataloge

1.Repräsentative
Funktionen

-Interessenvertretung:
Interessenartikulation und -aggregation
-Zielfindung: Formulierung von
Entscheidungsalternativen, Themensetzung
(Agenda-Setting), Repräsentation von Interessen
und Werthaltungen

2.Governmentale
Funktionen

-Mobilisierung: Mobilisierung für Wahlen,
Mitgliedschaft und Parteiarbeit, Politische
Sozialisation von Mitgliedern und Personal
-Regierungsbildung/Oppositionsarbeit
-Policy-Entscheidungen
-Rekrutierung: für politische Mandate und Ämter

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13
Q

Wie müssen Parteien aufgebaut sein?

A

1.Art. 21(1) GG: Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen

2.Parteiengesetz konkretisiert

  • Prinzip des regionalen Aufbaus: Organisation nach Gebietseinheiten
  • Prinzip des vertikalen Aufbaus: prinzipiell von unten nach oben, von der Mitgliederbasis bis
    zur Führungsspitze; Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung als oberstes Organ
  • Prinzip des funktionalen Aufbaus: Verantwortlichkeit der regelmäßig zu wählenden
    Vorstände gegenüber Mitglieder-/Delegiertenversammlungen, Abberufbarkeit,
    Gewaltenteilung durch Schiedsgerichtsbarkeit
  • Rechte der einzelnen Parteimitglieder: Gleichberechtigung und gleiches Stimmrecht für
    alle, grundsätzliche Freiheit der Meinungsäußerung, Schutz vor willkürlichen Ausschluss
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14
Q

Gesichter der Parteien nach Katz/Mair

A

Drei Gesichter der Parteien aufgrund ihrer Organisation:

1.Party on the ground: Mitglieder, Basis

2.Party in central office: aus Führungsgremien und hauptamtlichem Parteiapparat bestehende zentrale Organisation

3.Party in public office: Öffentliche Arm der Partei, der sich in Parlamentsfraktionen und Regierungsämtern konzentriert

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15
Q

‚Ehernes Gesetz der Oligarchie‘ der Robert Michels

A

Alle Parteien, eben die demokratischste bildet relativ schnell Führungsstrukturen

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16
Q

Wie demokratisch sind Parteien

A

1.Ehernes Gesetz der Oligarchie

2.geringe Beteiligung der Parteimitglieder und geringer Einfluss auf Entscheidungen

Aber
3.Aber: mehr Mitgliederentscheide, Urwahlen und -abstimmungen, wegen andere Art der Partizipation-kurzfristige

4.Hohe Bedeutung informeller Gremien

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17
Q

Wie werden Parteien finanziert?

A

Parteien finanzieren sich aus:

(1) Mitgliedsbeiträgen

(2) Mandatsträgerbeiträgen und ähnlichen regelmäßigen Beiträgen

(3) Spenden natürlicher und juristischer Personen (§ 25 Abs. 2 Nr. 3 PartG): Spenden über 10.000 Euro
müssen detailliert in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen sein; Spenden über 50.000 Euro sind
dem Bundestagspräsidenten „unverzüglich“ anzuzeigen, der diese Informationen veröffentlichen muss

(4) Sonstigen Einnahmen (Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen, Vermögen,
Veröffentlichungen und Veranstaltungen)

(5) staatlichen Mitteln

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18
Q

Zuwendungsanteil

A

Zuwendungsanteil
* Für die von natürlichen Personen gewährten Zuwendungen wird gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 3 PartG bis zu einer
Gesamthöhe von 3.300 Euro je Person und Jahr ein Betrag von 0,45 Euro je Euro angesetzt („Zuwendungsanteil“).
* Zuwendungen natürlicher Personen über den Betrag von 3.300 Euro hinaus und von juristischen Personen sind
zulässig. Sie bleiben aber bei der Berechnung des Zuwendungsanteils außer Betracht.

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19
Q

Was ist Hauptkriterium für staatliche Parteienfinanzierung

A

Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft:
* Erfolg, den eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten
Landtagswahlen erzielt hat (= Wählerstimmenanteil).
* Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen. Zuwendung in diesem Sinne sind eingezahlte Mitglieds- und
Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden (§ 18 Abs. 3 Nr. 3 PartG) (= Zuwendungsanteil).

20
Q

Wählerstimmenanteil

A

Wählerstimmenanteil:
* Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung (§ 18 Abs. 4 PartG): diejenigen Parteien, die nach dem endgültigen
Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 % oder bei einer der jeweils letzten
Landtagswahlen 1 % der abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Liste erreicht haben.
* Für jede anspruchsberechtigte Partei wird gemäß § 18 Abs. 3 PartG jährlich für die bei den jeweils letzten Europa-,
Bundestags- und Landtagswahlen insgesamt erzielten gültigen Stimmen
* bis zu einer Gesamtzahl von 4 Mio. Stimmen ein Betrag von 1,13 Euro
* sowie für darüber hinaus erzielte Stimmen 0,93 Euro je Stimme in Ansatz gebracht

21
Q

Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung

A

Relative Obergrenze:
Wegen des aus Art. 21 Abs. 1 GG abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen
Parteienfinanzierung
 die staatliche Finanzierung darf die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen
nicht überschreiten (gemäß § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG)

22
Q

Parteienfinanzierung Pro und Contra

A

Pro
1.Parteien üben eine öffentliche Funktion aus,
indem sie Programme und Politiker
‚bereitstellen‘

2.(Größere) Unabhängigkeit von ‚Spenden‘ und
Spendern, geringere Gefahr der Korruption

3.Staatliche Parteienfinanzierung führt zu einer
Chancengleichheit zwischen den Parteien

Contra
1.‚Selbstbedienung‘ der Parteien, Parteien
dienen dem Staat, nicht der Gesellschaft

2.Vernachlässigung der Bemühung um
Mitglieder, somit schwächerer ‚Linkage‘
zwischen Parteien und gesellschaftlichen
Gruppen

3.Staatliche Parteienfinanzierung bevorzugt
etablierte und große Parteien, fördert
‚Kartellbildung‘

23
Q

Was ist ein Parteiensystem

A

Die Gesamtheit der in einer politischen Einheit agierenden Parteien und die
Art und Weise ihrer wechselseitigen Beziehungen

  • Konzept, das nach bestimmten Kriterien wichtige von unwichtigen Parteien unterscheidet
    und die zwischen den wichtigen Parteien vorherrschenden kooperativen und konfliktiven
    Interaktionsmuster analytisch zu erfassen versucht.
24
Q

Parteiensystemeigenschaften nach Niedermayer

A

1.Format.Anzahl der an Wahlen teilnehmenden und auf der parlamentarischen
Ebene durch die Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien.

2.Fragmentierung.Grad an Zersplitterung eines Parteiensystems

3.Asymmetrie.Größenrelationen zwischen den Wahlergebnissen (bzw. Mandaten) der
beiden stärksten Parteien

4.Volatilität.Wandel des Parteiensystems: die Veränderungen der Größenrelationen
zwischen den Parteien bei zwei aufeinanderfolgenden Wahlen anzeigt

5.Polarisierung.Inhaltliche Eigenschaft eines Parteiensystems: ideologischprogrammatischen Distanzen zwischen den Parteien (z.B. auf der
Links-Rechts-Skala)

6.Segmentierung.Grad der gegenseitigen Abschottung zwischen den Parteien, z.B. wenn Parteien untereinander nicht koalitionswillig sind

25
Q

Entwicklung des Parteiensystems nach 1945

A

1.Formierungsphase von 1945-1953:
-Parteien noch unter Aufsicht der Alliierten neu- und wieder gegründet,
-Neugründung vieler Parteien → Zersplitterung, aber bei Wahl 1953: Konzentration auf 6 Parteien

2.Konzentrierungsphase von 1953 bis 1976:
-99,1% der Stimmen die Bundestagswahlen von 1972 und 1976 fallen auf die drei Parteien CDU/CSU, SPD und FDP
-Unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse und Koalitionen

3.Transformationsphase von 1976-1994:
-Seit 1976 nimmt Konzentration auf CDU/CSU, SPD und FDP kontinuierlich ab:
1983: 6% Stimmenanteil der Grünen (Bundestag),
seit 1990 auch PDS im Bundestag vertreten

4.Stabilisierungsphase 1994 - 2002:
-Bewegung der Parteien in die politische Mitte; kleine Parteien gewinnen an Stimmen
-„Monopol“ von CDU/CSU, SPD und FDP endet

5.Fluide Phase seit 2002
-Krise der Volksparteien, rapider Mitgliederschwund, sinkende Wahlbeteiligung
-Neue Parteien und Dynamiken: DIE LINKE (seit 2007), Piraten, AfD (seit 2013)

26
Q

Wie bilden sich Parteiensysteme heraus(Ansätze)

A

(1) Institutionalistischer Ansatz (Maurice Duverger) – Rolle des Wahlrechts

(2) Ökonomischer Ansatz (Anthony Downs) – Parteien als Organisationen zur Stimmenmaximierung auf dem Wählermarkt

(3) Soziologischer Ansatz:
* Annahme, dass Parteien als „Aktionsausschüsse“ gesellschaftlicher Gruppen wirken.
Parteiensysteme bilden danach die zentralen gesellschaftlichen Konfliktstrukturen ab.

  • Zentrale Studie: Lipset/Rokkan: Cleavage-Konzept (1967)

-Parteien und Parteiensysteme sind die Folgen starker sozialer Konflikte im Entwicklungsprozess moderner Gesellschaften.

Grundlegende historische Konflikte finden sich in fast allen entwickelten Gesellschaften:

1.Reformation (16./17. Jh.) => Cleavage Staat – Kirche
2.Nationalstaatenbildung => Cleavage Zentrum – Peripherie
3.Industrielle Revolution => Cleavage Kapital – Arbeit und
=> Cleavage Stadt – Land

27
Q

Lipset/Rokkan 1967: Cleavage-Konzept

A
  • Diese Konflikte führen zu langfristigen Spannungslinien (Cleavages) innerhalb der
    Gesellschaften.
  • Konfliktlinien (cleavages) gründen sich auf fest in die Sozialstruktur verankerten inhaltlichen Positionen (issues)
     Spiegeln sich im Parteiensystem wider
     Die Cleavage-Theorie erklärt, warum neue Parteien entstehen und Parteien sich auflösen.
     Die Cleavage-Theorie erklärt, warum bestimmte gesellschaftliche Gruppen einzelne
    Parteien wählen.
28
Q

Gibt es einen Wandel der Konfliktstrukturen? Neue Cleavages?

A

Wertewandel: Materialismus – Postmaterialismus
(abstrakte Güter wie Schutz der Natur, Gesundheit,
Freiheit) (Inglehart 1983) => Grüne Parteien

  • Kultureller Konflikt: Libertäre versus autoritäre Politik
    (Kitschelt 1992)
  • Libertär: Ökologie, Feminismus, Abrüstung,
    Dezentralisierung, Selbstbestimmung
  • Autoritär: Paternalismus, wirtschaftliche Größe,
    Fremdenfeindlichkeit
  • Kultureller Konflikt: Kosmopolitismus und
    Kommunitarismus: Globalisierung, offene Grenzen,
    Internationalisierung, Migration (Zürn 2018)

И выучи схему

29
Q

Definition „Interessenorganisationen“

A

Definition:
„Organisationen, die im Kontext der fortschreitenden Industrialisierung der modernen Gesellschaft entstanden, und zum
einen Interessen gegenüber anderen Gruppen mit abweichenden oder entgegengesetzten Interessen (…) wahrnehmen, zum
anderen die Interessen ihrer Mitglieder durch Mitwirkung in und Einwirkung auf Regierung, Parlament, Parteien und
Öffentlichkeit im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess zur Geltung bringen“ (Massing 1996: 289, in
Sebaldt/Straßner 2004: 20).

30
Q

Abgrenzung Interessenorganisationen zu Parteien:

A
  • keine unmittelbare, direkte Übernahme oder Beteiligung an politischer Macht
  • i.d.R. keine umfassenden Programme, sondern issue-orientiert
31
Q

Rechtsgrundlage zur Bildung Interessenorganisationen

A
  • „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ (Art. 9, Abs. 1 GG)
  • Lediglich Verbot von Vereinigungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen oder gegen die „… verfassungsmäßige
    Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung… .“ (Art. 9, Abs. 2 GG)
32
Q

„Interessenorganisationen“ als Lobbying-Gruppen

A

Beeinflussung von Entscheidern, z.B. durch
* exklusive Informationen und Expertise, aber auch Informationsentzug (z.B. bei Gesetzgebungsprozessen,
Kommissionen, Anhörungen)
* persönliches Überreden und Beeinflussen von Akteuren im Parlament, Regierung, Parteien, Ministerialverwaltung
* Personelle Durchdringung von Parteien, Parlamenten und Regierungen
* Vergabe von hoch dotierten Positionen in Verbänden an Politiker (seit 2015 Karenzzeit für Regierungsmitglieder)
* Finanzielle Zuwendungen
 Interessengruppen können Informationen und finanzielle Ressourcen bieten

33
Q

„Interessenorganisationen“ als Pressure Groups

A

Going Public/Ausübung von öffentlichem Druck
* Mobilisierung der öffentlichen Meinung über die Medien
* Kundgebungen und Großdemonstrationen,
* Drohung, einer Partei die Wählerstimmen der eigenen Mitglieder zu entziehen
* politischen Streik und Boykottaktionen oder Entzug finanzieller Unterstützung
 Interessengruppen können Unterstützung gewähren oder entziehen

34
Q

Wer sind Adressaten der Einflussnahme politischer Verbände

A

1.staatliche Organe
2.äffwntlicher Meinung

35
Q

welche Mittel benutzen politischer Verbände für Einfluss

A

1.Kontakte
2.Informationen/Sachverstand
3.Spenden
4.eigene Medien
5.Demonstrationen

36
Q

Was bedeutet Konfliktfähigkeit der Interessen

A

„Konfliktfähigkeit beruht auf der Fähigkeit einer Organisation bzw. der ihr entsprechenden
Funktionsgruppen, kollektiv die Leistung zu verweigern bzw. eine systemrelevante
Leistungsverweigerung glaubhaft anzudrohen

37
Q

Was bedeutet Organisationsfähigkeit der Interessen

A

Organisationsfähigkeit sind gesellschaftliche Bedürfnisse und Interesse dann, wenn sie in
ausreichendem Umfang diejenigen motivationalen und materiellen Ressourcen mobilisieren
können, die zur Etablierung eines Verbandes oder eines ähnlichen Instruments der
Interessenvertretung erforderlich sind

  • Je spezieller ein Interesse ist und je homogener die davon betroffene Gruppe, desto größer
    ist die Organisationsfähigkeit und damit perspektivisch der Organisationsgrad eines
    Verbandes
38
Q

Logik des Kollektives Handeln („The Logic of Collective Action“, Olson 1965)

A
  • je breiter ein Interesse gestreut ist und je schlechter potentielle Nutznießer zu einem Beitrag
    gezwungen oder von der Nutzung ausgeschlossen werden können, desto schwieriger lässt sich
    gemeinsame Interessenvertretung organisieren
  • Z.B. Tarifverträge, die für alle Arbeitnehmer*innen unabhängig von der
    Gewerkschaftsmitgliedschaft gelten
39
Q

Theoretische Ansätze der Interessenvermittlung

A

zwei unterschiedliche Konzepte zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen
politischer Gleichheit/Repräsentation und Effektivität/Effizienz der politischen Steuerung:
➢ Korporatismus versus Pluralismus

40
Q

Pluralismus

A

Betrachtet insbesondere die Rolle von Interessengruppen auf der Input-Seite des politischen
Systems
* deskriptiv-empirisches Erkenntnisinteresse => amerikanische Pluralismustheorie
(Arthur Bentley, David Truman)
* Interesse für demokratietheoretische Bedeutung von Verbändeeinfluss unter
normativem Vorzeichen => frühe englische (Harold Laski, G.D.H. Cole) und
deutsche (Neo-)Pluralismustheorie (Ernst Fraenkel)

Politische Realität geprägt:
* nicht mehr durch Beziehungen zwischen Individuum und Staat
* sondern Einwirken organisierter Gruppen auf staatliche Entscheidungen =>
Verfolgung von Partikularinteressen legitim

*Legitime Vielfalt heterogener Interessen als Grundlage freiheitlicher Gesellschaften und politische
Einflussnahme wenig institutionalisiert
*Zentrale Frage: Politische Zugangsmöglichkeiten (points of access)
*Gemeinwohl entsteht aus dem Mit- und Gegeneinander von Interessen(-Gruppen),z. B.Arbeiter und Arbeitgeber-Ausbalancierung der Interessen intermediärer Gruppen durch Parteien und von durch Wahlen legitimierte
politische Institutionen

 Willensbildung entstehe somit als Resultat der Konkurrenz und der Konsensfindung organisierter
Interessen
* Gegenmachttheorem (countervailing power) => Ausgleich und Kontrolle durch ‚gegenläufige Macht‘. Wenn eine Gruppe macht seine Interessenvermittlungsorganisation,dann ,acht solche Organisation ihre gegegruppe
* Konfliktdämpfende Wirkung von Mehrfachmitgliedschaften (overlapping membership)

41
Q

(Neo-) Korporatismus

A

Alternatives analytisches Konzept zur Klärung von Staat-Verbände-Beziehungen
Vertreter: Wolfgang Streeck, Philippe C. Schmitter

Kernargument: Staat und Verbände begründen ein Tauschverhältnis
-Staat erwartet von Verbänden, dass sie notwendige Informationen für politische Steuerung bzw.
Problemlösung liefern und bei der Implementation politischer Entscheidungen mitwirken;
-Verbände erwarten vom Staat, dass sie im Austausch dafür privilegierten Einfluss auf politische
Entscheidungen haben und Selbstregulierungskompetenzen eingeräumt bekommen.
-Korporatismus als Versuch, mit staatlicher Hilfe konfliktorisch einander gegenüberstehende
Interessen zu versöhnen

42
Q

Merkmale des Neo-Korporatismus

A
  • institutionalisierte Kooperation und Koordination von Staat und Verbänden insb.
    Wirtschaftsverbänden bei der Formulierung und Ausführung gesamtgesellschaftlich
    relevanter Entscheidungen insb. in der Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Inkorporierung der Verbände in die Politik mit Input- und Output-Funktion (d.h.
    Verbände übernehmen auch Staatsaufgaben, z.B. Sozialverbände wie Caritas)
  • wenige große und starke Interessengruppen (i.d.R. Kapital und Arbeit)
  • Verbände koordiniert in nationalen Dachverbänden (z.B. DGB)
  • „eingebundene“ Verbände haben Vertretungsmonopol (z.B. eine
    Gewerkschaften pro Segment)
  • Beratungen, vor allem zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und dem
    Staat („Tripartismus“)
43
Q

Der klassische Dualismus: Pluralismus vs. Korporatismus

A

Mehrheitsdemokratien: typische Form der Interessenvermittlung ein kompetitiver
und unkoordinierter Verbändepluralismus
Konsensdemokratien: korporatistisches System, in dem bereichsspezifische Interessen
innerhalb großer Verbände einbezogen und aggregiert werden und
die Entscheidungsfindung nicht allein von der Regierung dominiert
wird, sondern koordiniert und kompromissorientiert erfolgt.

und siehe Tabelle

44
Q

Interessenvermittlung in Deutschland: Pluralismus oder Korporatismus?

A

Wenige echte korporatistische Arrangements
* das „Bündnis für Arbeit“ in den 90er Jahren scheiterte;
* „Konzertierte Aktion“: Gemeinsame Konjunkturpolitik zu Beginn der 70er Jahre.
* Tarifvertragssystem als “echtes korporatistisches” Element. Ende 1994 waren 567 Tarifverträge –
immer unter Mitwirkung von Verbänden erstellt – allgemeinverbindlich
* „Konzertierte Aktion“ in der Energiekrise

„Meso-korporatistische“ Muster in einigen Politikfeldern:
* Interessenartikulation, Interessenaggregation: ca. 190 Beiräte und ca. 175 Aufsichtsgremien im
Bereich der Bundesregierung mit überwiegender Verbandsbesetzung (z.B. Drittelparität der
Bundesanstalt für Arbeit, Lastenausgleich/ Vertriebenenverbände)
* Gesundheitspolitik => Ärzte- und Apothekerverbände, Krankenkassen, Pharmaindustrie
verhandeln mit Regierungsvertretern über Gesundheitsreformen
* Bis in die 90er Jahre Agrarpolitik => das Agrarministerium als „Verbandsherzogtum“
* Mitwirkung der freien Wohlfahrtsverbände bei Sozial- und Jugendhilfe

➔Große Unterschiede je nach Politikfeld
➔Tendenziell zunehmende Pluralisierung der Repräsentanz und der Einflüsse, partiell asymmetrisch =>
Vorteile für finanzstarke Interessen

45
Q

Das Spannungsverhältnis: Interessengruppen – Demokratie.Bedeutung und Anforderungen an Interessengruppen – 5 Grundprinzipien (nach Schiller
1999: 30-34)

A

(1) Grundlegende Menschenrechte: Vereinigungsfreiheit
(2) Offenheit der Machtstruktur
(3) Politische Gleichheit
(4) Transparenz und Rationalität
(5) Politische Effektivität sowie Handlungs- und Steuerungsfähigkeit

46
Q

Drei Spannungsdimensionen

A
  1. Organisationsfreiheit <-> politischer Gleichheit
  2. Offenheit der Machtstruktur und politische Gleichheit <-> politischen Handlungs- und Steuerungsfähigkeit
  3. Transparenz <-> Forderung nach ungehindertem Machtzugang und politischer Effektivität