Exekutive Flashcards

1
Q

Wie sieht Struktur der Regierung in Deutschland aus

A

Aufbau der Regierung: in der Regel
* Regierungschef
* Kabinett (Minister)
* Ministerien/Ministerialbürokratien,
Verwaltungen

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2
Q

Nennt man Systematisierung der Exekutive

A

1.Nach der Machtverteilung gegenüber den Legislativorganen:
* Parlamentarisches Regierungssystem: Exekutive relativ abhängig vom Parlament, Legislative und Exekutive verschränkt
* Präsidentielles Regierungssystem: Exekutive unabhängig vom Parlament

2.Nach der Struktur der Exekutive:
* Parlamentarisches Regierungssystem: Doppelte Exekutive (Staatsoberhaupt und Regierung)
* Präsidentielles Regierungssystem: Geschlossene Exekutive

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3
Q

Regierung: Modus der Auswahl

A

1.Demokratie: durch Wahlen, vom Volk oder durch Parlament (Ernennung durch Staatsoberhaupt)

2.Monarchie und nichtdemokratische Regime: durch Ernennung oder Vererbung(Наследство)

3.Durch Gewalt, z.B. Militärdiktatur

Wählbarkeit eines Regierungsmitglieds häufig von bestimmten Voraussetzungen abhängig, z.B. Lebensalter (Demokratie), Geschlecht (Monarchie), Abstammung (Monarchie)

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4
Q

Erklärt man Zweistufiges Verfahren in Deurtschland

A

1 Schritt.Bundespräsidentin schlägt Bundeskanzlerin vor (i.d.R. Wunschkandidatin der Koalition) => Bundestag wählt Kanzlerin

2 Schritt. Nach Kanzlerwahl bestimmt dieser die restlichen Mitglieder der Regierung (Bundesministerinnen), welche derdie Bundespräsidentin ernennt (Artikel 63
und 64 GG)

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5
Q

Kanzlerwahl

A

Bundeskanzler muss Mehrheit im Deutschen Bundestag finden
(‚Kanzlermehrheit‘)

  • im ersten und zweiten Wahlgang:
    absolute Mehrheit
  • im dritten Wahlgang: relative Mehrheit genügt;
    Bundespräsident entscheidet, ob er Kanzler/in
    ernennt
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6
Q

Was ist Kanzlermehrheit

A

Kanzlermehrheiten sind auf der Bundesebene idR
Koalitionsmehrheiten

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7
Q

Beschreiben Koalitionsbildung als „anarchistische
Phase“

A

Ist eine Phase zwischen Bundestagswahlen und Bundeskanzlerwahl

1.keine rechtlichen Regelungen zu
Definition, Dauer und Form

2.Koalition als „Zusammenschluss
zweier oder mehrerer Parteien bzw.
ihrer Fraktionen zum Zweck der
Bildung und Unterstützung einer
Regierung“ (Woyke 1992).

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8
Q

Koalitionstypen (zur Erklärung von Koalitionsbildungen)

A

1.Oversized-Koalitionen(Sachsen-Anhalt): Der Koalition gehören mehr Parteien an, als für eine absolute Mehrheit notwendig sind.

2.„Minimal Winning“-Koalitionen(Ampel Regierung): Es schließen sich so viele Parteien zusammen, dass sie gemeinsam gerade die notwendige Mehrheit erreichen (hierzu gehören auch

3.„Minimum Size“-Koalitionen und Koalitionen der kleinsten Zahl von Parteien).

4.„Minimal Range“-Koalitionen: Zu den o.g. Überlegungen kommt hinzu, dass die Parteien bei wichtigen Policy Fragen nahe beieinander stehen.

5.Minderheiten-Kabinette(Thüringen)-es bedeutet,das es gibts keine eigene Mehrheit und für jedes Gesetz braucht man eine neue Mehrheit.

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9
Q

Welche Faktoren erklären die Koalitionsbildung?

A

Langfristige Faktoren: (u.a. Politische Kultur)

Unmittelbar der Regierungsbildung vorgelagerte Faktoren (nach Bräuninger):
(1) Numerisches Wahlergebnis bzw. Sitzstärke der Parteien

(2) Sachpolitische Positionierung der Parteien in den Wahlprogrammen

(3) (Ggf.) geäußerte Koalitionspräferenzen von Parteien: positive Koalitionsaussagen und a priori abgelehnte Koalitionen

(4) Kontextfaktoren, u.a. Amtsinhaberbonus, Gewinner und Verlierer der Wahl,
Koalitionspräferenzen der Bürger*innen

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10
Q

Wann kann Bundestag konstruktives Misstrauensvotum erstellen

A

Art 67 GG „(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen,dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den
Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss
dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.“

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11
Q

Ziel der konstruktives Misstrauensvotum

A

Erhöhung der Regierungsstabilität in Deutschland:
* Zwang zu positiven Mehrheiten für einen Regierungswechsel, keine Möglichkeit nur
negativer Mehrheiten zum Regierungssturz
* Zwang zu klaren Koalitionsvereinbarungen und Fraktionsdisziplin
* Schaffung von Mehrheitskoalitionen

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12
Q

Vertrauensfrage

A

Artikel 68 GG
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des
Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt(истекает), sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler
wählt.

(2) Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen

➢ Kein Selbstauflösungsrecht des Bundestags
* Ziel der Verfassungsväter: Steigerung der Regierungs- und Systemstabilität
➢ „Verlegenheitslösung“ zur Bundestagsauflösung
* Auch: Instrument des Kanzlers, seine Mehrheit zu disziplinieren (z.B. Schröder)
* Oder: genutzt als Notlösung, um vorgezogene Neuwahlen zu ermöglichen (z.B. Schröder)

➢ Kohl: Ziel: Auflösung des Bundestags nach Koalitionswechsel => verfassungsrechtlich
bedenklich
➢ Schröder I: Afghanistan-Politik mit Vertrauensfrage verbunden => Disziplinierung von Rot-Grün
(„Missbrauch“ des Instruments?)
➢ Schröder II: Ziel: Auflösung des Bundestags => Neuwahlen erzwungen

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13
Q

Exekutive: Aufgaben und Funktionen

A

1.politische Führungsfunktion:
* inhaltlichen Schwerpunkte auf die politische Agenda(повестка) setzen
* entsprechende Gesetzentwürfe ausarbeiten

2.administrative Führungsfunktion:
* Gesetzesvollzug durch die öffentliche Verwaltung beaufsichtigen(контролировать)
* Funktions- und Leistungsfähigkeit der Administration über organisations- und
personalbezogene Maßnahmen sicherstellen

3.Außenvertretungsfunktion:
* Staat auf internationaler Ebene repräsentieren
* Versuchen, dort die Interessen durchzusetzen

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14
Q

Bundeskanzler*in: Funktionen

A

1.Regierungsbildung/Organisationskompetenz: Vorschlag der Minister, Festlegung ihrer
Bezeichnung, ihrer Zahl und ihres Geschäftsbereiches; förmliche Ernennung und Entlassung der Bundesminister durch Bundespräsidenten (Art. 64 GG)

2.Richtlinienkompetenz: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.“ (Art. 65 GG)

3.Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr im Verteidigungsfall und nur im Verteidigungsfall Verteidigungsfall

Kompetenz-Begrenzungen durch Koalitionsverträge, Parteipolitik, Bundesrat,
Berichterstattung(Отчетность) in den Medien, außenpolitische Zwänge, Wirtschaftskrisen, leere Staatskassen, verfassungsrechtliche Schranken oder die EU

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15
Q

Welche Kompetenz-Begrenzungen hat Bundeskanzler

A

1.Koalitionsverträge,

2.Parteipolitik,

3.Bundesrat,

3.Berichterstattung in den Medien,

4.außenpolitische Zwänge,

5.Wirtschaftskrisen,

6.leere
Staatskassen,

6.verfassungsrechtliche Schranken oder die EU

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16
Q

Was ist ein Kanzlerprinzip

A

Der Bundeskantler bestimmt die Richtliniern der Bundespolitik(Richtlinienkompetenz) und verantwortet sie

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17
Q

Bundesregierung

A

siehe die Schema

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18
Q

Was ist Kollegialprinzip

A

Kabinett als Kollektiv- und Kollegialorgan-alle grundlegende politische Angelegenheiten(Вопросы) werden durch Kabinett beschlossen.

Kollektives Handeln nach außen als Bundesregierung

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19
Q

Was ist Ressortprinzip

A

jedes Bundesminister leitet seiner Geschäftsbereich selbstständig und trägt verantwortung dafür

20
Q

Was ist ein Bundeskanzleramt

A

1.zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik ist das Bundeskanzleramt

2.bürokratische Ressource des Bundeskanzlers

21
Q

Was ist ein Spiegelreferat in Bundeskanzleramt

A

das heißt für jedes Ministerium gibt es Rferat wa genau für gleichen Themen zuständig ist. Das macht die Verknüpfung zwischen Bundestag und jeweiliegen Bundesministerium

22
Q

Welche Struktur hat Bundeskanzleramt

A

1.Spiegelreferate
2.Querschnittsreferate
3.Bundesnachrichtendienst (BND)
4.Presse- und Informationsamt

23
Q

wie viele Mitarbeiter sitzen im Bundeskanzleramt

25
Q

Aufbaustruktur der Ministerium

A
  1. Oben steht eine Leitungsstruktur: Bundesminister und so genannte Staatssekretäre. Es gibt 2 Typen: beamtete Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre
  2. Dann kommt die ganze Fachabteilung mit einzelnen Referaten,die eben zu bestimmte Themen arbeiten
26
Q

Was sind die Unterschiede zwischen beamtete Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre

A
  1. beamtete Staatssekretäre haben als Hauptaaufgabe die Verwaltungsleitung

2.parlamentarische Staatssekretäre sie sind weniger dafür da das Ministerium zu leiten, sondern sie sollen Kontakt zu Parlament leisten

27
Q

Wer sind polirische Beamte in Ministerien und was machen sie

A

machen inhaltlich politische Aufgaben, keine fachlichen. Sie werden sehr oft nach der Wahlen ausgetauscht, wenn die Ministerium wird den anderen Parteien übernommen,z.B. Ministerium für Landwirtschaft von CDU zu GRÜNEN

28
Q

Wie viel Menschen arbeiten im Ministerium

29
Q

Welche Machtressourcen hat Ministerialbürokratie

A

1.Expertise

2.Vernetzung mit anderen Ressorts

3.Verbandskontakte

4.Persistenz

30
Q

Prinzipien der Machtverteilung und Entscheidungsfindung
im Kabinett

A

1.Kanzlerprinzip
2.Ressortprinzip
3.Kolegialprinzip

31
Q

Was ist ein Bundeskabinett

A

Ist die Bundesregierung,die aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern besteht.Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Bundeskanzler.

32
Q

Kollektive Befugnisse der Bundeskabinett nach außen

A

1.Gesetzesinitiative
2.Erlass von Verordnungen
3.Erlass von Verwaltungsvorschriften
4.Änderung des Haushaltsplans

33
Q

Kollektive Befugnisse der Bundeskabinett nach innen

A

1.Schlichtung von
Meinungsverschiedenheiten zwischen
den Ministern

2.Ernennung hoher
Bundesbeamter

34
Q

Warum BRD ist eine Kanzlerdemokratie nach Niclauß

A

1.Höhere Legitimation.Kanzler ist allein direkt gewählt durch den Bundestag (Art. 63 GG).

2.Mit seiner/ihrer “Abwahl” durch das konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG) oder die
Vertrauensfrage (Art. 68 GG) muss die gesamte Regierung zurücktreten.

3.Dominanz des Kanzlerprinzips über Kabinetts- und Ressortprinzip. Kanzler entscheidet über den Zuschnitt der einzelnen Ministerien und die Auswahl der Minister.

4.Verbindung Kanzlerschaft und Führung der größeren Regierungspartei

5.Bundeskanzleramt hat zentralle Rolle bei der Koordinierung der Verwaltung.Spiegelreferaten als Kontroll-, Planungs- und Koordinationsinstrument

6.Besondere Rolle in der Außenpolitik

7.Personalisierung und Medienpräsenz.Kanzler*in steht im Zentrum der Medienberichterstattung und des Bundestagswahlkampfes

35
Q

Einschränkungen der Kanzlerdemokratie

A

1.Alle politischen Funktionen und Ämter sind in Deutschland Gegenstand des
Parteienwettbewerbs

2.Koalitionsregierungen von zwei Parteien (und mehr) sind die Regel
-Ministerauswahl liegt bei den Ressorts des Koalitionspartners bei dieser Partei
-wegen Bindende Koalitionsverträge muss Kanzler immer Kompromisse suchen

3.Föderalismus
-Politikverflechtung
-Gegenmacht im Bundesrat: Länderinteressen oder parteipolitische Oppositionsmehrheiten

—->: Koordinationsmechanismen dominieren
Innerhalb der Partei, mit der Fraktion
Mit dem Koalitionspartner, innerhalb und außerhalb des Kabinetts
Mit dem Bundesrat und allgemein im Föderalismus

36
Q

Wie wird Bundespr’sident gewählt

A

kein direkt Wahl, sondern Wahl durch Bundesverammlung

37
Q

Was ist Bundesversammlung und wie ist zusammengesetzt

A

Die Bundesversammlung ist ein nichtständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe in der Wahl des Bundespräsidenten besteht.

Sie setzt sich zusammen aus Mitglieder des Bundestages und gleich Anzahl von
Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt
werden => gesamtstaatliche Legitimationsbasis

38
Q

Voraussetzungen um ein Präsident zu werden

A

Wählbar sind alle Deutschen, die das Wahlrecht zum
Bundestag besitzen und mindestens 40 Jahre alt sind

39
Q

Amtszeit der Bundespräsident

A

5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich

40
Q

Amtszeit der Bundeskanzler

A

4 Jahre.Wiederwahl unbegrenzt möglich

41
Q

Welche Kompetenzen hat Bundespräsident

A

1.Völkerrechtliche Vertretung
-Schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten, empfängt die Gesandten (Art. 59 Abs. 1 GG)
-Artikuliert hier politischen Willen, bildet ihn aber nicht selbst

2.Personenauswahl
-Kanzlerwahlvorschlag (Art. 63 Abs. 1 GG)„Echte Bedeutung“ nur bei unklaren Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und im 3.
Wahlgang
* In keinem Wahlgang Kanzler gewählt: „Minderheitskanzler“ ernennen oder Auflösung +
Neuwahlen
Entlassung des Kanzlers nur nach erfolgreichem konstruktiven Misstrauensvotum

-Ernennung und Entlassung der Regierung, von Richtern an Bundesgerichten,
-Ernennung von Bundesbeamten und Soldaten höherer Ränge

3.Gesetzesausfertigung. Art. 82 Abs. 1 GG: Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen
Gesetze werden vom Bundespräsidenten ausgefertigt […].

  • Formelles Prüfrecht: Vollkontrolle (Verfahrensrechtliche Fragen, Kompetenzen). Er muss prüfen, ob alles Verfahren formall richtig gemacht haben.
  • Materielles Prüfrecht? Evidenzkontrolle (Inhaltliche Fragen: muss zweifelsfrei von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein)

4.Auflösung Bundestag/Neuwahlen
* Nach erfolglosem dritten Wahlgang: Keine Kanzlermehrheit => Entscheidung binnen 7
Tagen, einen ‚Minderheitskanzler‘ zu ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen (Art. 63 Abs. 4 GG) => bisher nicht relevant
* Negative Vertrauensfrage => Auflösung auch nach ‚unechter‘ Vertrauensfrage (Kohl
1982; Schröder 2005)

5.Kann (Sonder-)Sitzung des Bundestags verlangen (Abs. 39 Abs. 3 GG)

6.Verpflichtung des Kanzlers und/oder der Minister, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung
des Nachfolgers weiterzuführen (Art. 69 Abs. 3 GG)

7.Ausübung des staatlichen Begnadigungsrechts (Art. 60 Abs. 2 GG) (selten, aber z.B.
Gnadengesuch des Ex-Terroristen Christian Klar)

8.Politische Integration als Aufgabe => Zurückhaltungspflicht bzw. Mäßigungsgebot desder
Bundespräsident
in, v.a. bzgl. parteipolitischer Stellungnahmen

9.Informale politische EinflussnahmeStimme des Staatsoberhaupts: Meinungsäußerung, Anregungen, Kritik zu (tages-) politischen Themen,z.B. Christian Wulff: ‚Der Islam gehört auch zu Deutschland‘

Je mehr ein* Bundespräsident*in politisch interveniert, desto weniger wird
es ihm gelingen, politisch zu integrieren

42
Q

Wie viele Gesetze waren nicht ausgefertigt

A

nur 8 Gesetze nicht ausgefertigt (von mehr als 6.500 verabschiedeten Gesetzen
und von 250 Gesetzen, die vom BVerfGE beanstandet wurden)

43
Q

Nennt man ein der solche Gesetze

A

Köhler 2006: ‚Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung‘ (Privatisierung verstößt
laut Köhler gegen Art. 87 d Abs. 1 Satz 1 GG, der für die Flugsicherung bundeseigene
Verwaltung vorgibt).

44
Q

Differenzierung der formalen Kompetenzen des Präsidentes nach Gestaltungs- und Prüfungskompetenzen

A

Gestaltungskompetenzen:
1.Selbständige Entscheidungsbefugnisse
2.politisches Ermessen des Bundespräsidenten
—->Können relativ große machtpolitische Wirkung entfalten: Substanzielle Kompetenzen

Prüfungskompetenzen:
1.Zur Ausführung verpflichtet
2.Nur rechtliche Kontrolle (‚Staatsnotar‘)
—->Können keine große machtpolitische Wirkung entfalten: Symbolische Kompetenzen