Part of Deck 1. - 2. Die steuerliche Gewinnermittelung Flashcards
Periodisierungsgedanke - Steuerlicher Gewinn bei den betrieblichen Einkunftsarten
Betriebseinnahmen- und Ausgaben werden idR jener Periode zugeordnet, zu der sie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gehören.
Modifizierung der Gewinnermittlung nach §4 Abs 1 EStG durch §5 Abs 1 EStG
- Für Steuerpflichtige, die der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen
- Für diese sind zusätzlich die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgebend
Vereinfachte Form der Gewinnermittlung (§4 Abs 3 EStG)
- Für die, die keiner gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen und auch freiwillig keine Bücher führen
- Als Gewinn darf der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben angesetzt werden
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt
- Teilwertabschreibung ist mangels Betriebsvermögensvergleich nicht zulässig
- Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§19 EStG)
Gewinn abweichend von Kalenderjahr
Buchführende Land- und Forstwirte und rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende
Änderung des Wirtschaftsjahres zulässig bei:
gewichtige betriebliche Gründe
bescheidmäßiger Zustimmung des Finanzamts
Steuervorteilerziehung ist kein Grund
Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, die nicht unter ein Abzugsverbot fallen, nicht als Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut von der Aktivierungspflicht erfasst werden und nicht durch den Betriebsausgabenkatalog und durch die § 5 Abs 14 EStG modifiziert werden.
Wirtschaftsgüter
Betriebsvermögen – besteht aus einzelnen Wirtschaftsgütern.
Wirtschaftsgüter – alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbstständig
bewertbaren Güter jeder Art.
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Betriebs- noch Privatvermögen gehören,
aber vom Steuerpflichtigen durch Widmung zum Betriebsvermögen erklärt werden
- Voraussetzung: Wirtschaftsgut muss dem Betrieb in irgendeiner Weise förderlich sein
- Kann nur der §5-Gewinnermitler haben
Gemischte Nutzung von Wirtschaftsgütern
- Zuordnung nach Überwiegensprinzip
- Bei unbeweglichem Vermögen erfolgt eine anteilige Zuordnung zum Betriebs- und Privatvermögen
- Keine Aufteilung, wenn privat oder betrieblich genutzter Anteil des Gebäudes weniger als 20% oder mehr als 80% beträgt (80/20 Regel) oder es zu einer zeitlich abwechselnden Nutzung derselben Grundstücksteile kommt
- Für untergeordnete private Nutzung von Betriebsvermögen ist eine Entnahme zu berücksichtigen
- Für untergeordnete betriebliche Nutzung von Privatvermögen sind auf die betriebliche Nutzung entfallende Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig
Herstellungskosten
Aufwendungen für Herstellung, Erweiterung, Verbesserung eines Vermögensgegenstandes.
Paragraph für Hauptregeln der Bewertung
§6 EStG
Uneingeschränkter Wertzusammenhang
Abnutzbares Anlagevermögen - Liegt Teilwert über dem Buchwert, darf der höhere Teilwert nicht angesetzt werden
Eingeschränkter Wertzusammenhang
Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen: Mit Anschaffungs-/Herstellungskosten zu bewerten
- Alternativ kann Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert erfolgen
- Höherer Teilwert kann (Aufwertungswahlrecht) bis max. zur Höhe der Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt werden
Verbindlichkeiten - Bewertung:
- Nach Bewertungsregel für nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen zu bewerten
- Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag zu bewerten
- Höherer Wert kann angesetzt werden – dann kann in der Folge ein niedrigerer Wert angesetzt werden, mindestens aber der Erfüllungsbetrag
Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste höher als positive Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern:
Sind Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste höher, darf der verbleibende negative Überhang nur zu 55% ausgeglichen werden → soll verhindern, dass diese auf Kapitalanlagen Einkünfte mindern, die dem Progressionstarif unterliegen, während Veräußerungen der Kapitalanlagen selbst mit einem bloß 27,5%igen Steuersatz besteuert wird