Kapitel 1-5 Flashcards
Leistungsfähigkeitsprinzip
Einkommenssteuer regelt, welche Vermögensvermehrungen Einkommen darstellen und somit besteuert werden.
Universalitätsprinzip
es ist egal, ob Einkommen im In- oder Ausland erzielt wurde; die
österreichische ESt erfasst das gesamte Welteinkommen.
Periodenprinzip
Einkommen wird jeweils für ein Kalenderjahr ermittelt. Diese Jahresbesteuerung ist aber willkürlich und kann zu Härten führen (in einem Jahr viel Gewinn, in anderem Verluste). Solche Härten werden abgemildert, dann gibt es eine Ausnahme vom Periodenprinzip.
Paragraph für “Bemessungsgrundlage für die ESt. Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten”
§2 EStG
Kriterien für betriebliche Einkunft
§ 23 Z. 1 EStG:
++ Selbstständigkeit
- Wenn Steuerpflichtiger auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird → trägt Unternehmerwagnis
++ Nachhaltigkeit
- Wenn Tätigkeit beruflich, also unter Ausnutzung bestimmter Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird
- Wenn Tätigkeit wiederholt ausgeübt wird, also Wiederholungsabsicht besteht
- Länger andauernde Tätigkeit auch ohne Wiederholungsabsicht
++ Gewinnerzielungsabsicht
- Tätigkeit ist auf Überschusserzielung gerichtet, nicht auf Kostendeckung
- Anstrebung von Gewinn iSd steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften
- Liebhaberei-VO: Liebhaberei, wenn Aufwendungen in besonderem Maß aus privaten Motiven getätigt wird (aus einkommenssteuerlicher Sicht irrelevant)
++ Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Wenn Tätigkeit des Steuerpflichtigen an eine unbestimmte Zahl von Personen gerichtet ist, auch wenn er zeitweise nur mit begrenzter Zahl von Personen/einem Auftraggeber in Verbindung tritt
Paragraph für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaf
§21 EStG
Paragraph für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
§22 EStG
Sind Einkünfte / Bezüge, die von Kapitalgesellschaften an Personen geleistet werden, die zu mehr als 25% am Grund- oder Stammkapital des Gesellschafters beteiligt sind, auch wenn ihre Beschäftigung sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisen, selbstständige Arbeit?
Ja
Paragraph für Einkünfte aus Kapitalvermögen
§27 EStG
Subsidiarität der Einkunftsarten
Nebeneinkunftsarten sind gegenüber den Haupteinkunftsarten nachrangig anwendbar →
fällt Einkommen also in beide Einkunftsarten, ist es als Haupteinkunftsart zu qualifizieren
Dualismus der
Einkünfteermittlung
Unterscheidung zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften
Überschusseinkünfte
Einnahmen und Werbungskosten werden mit der Überschussrechnung einander nach dem Zu- und Abflussprinzip (§19 EStG) gegenübergestellt.
Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben und Werbungskosten:
- dient es der Einkommenserzielung oder der Einkommensverwendung?
- Betriebsausgaben und Werbungskosten dienen der Einkommenserzielung und sind somit absatzfähig, also bei der Ermittlung der Einkünfte zu ermitteln – sie mindern steuerpflichtiges Einkommen
- Sind von privat veranlassten Aufwendungen zu unterschieden, die nämlich der Einkommensverwendung darstellen und somit nicht absatzfähig sind
- Erforderlichkeit der Abgrenzung zwischen Aufwendungen zur Einkommensverteilung und Einkommensverwendung ist in §20 EStG ausdrücklich angesprochen
Sonderausgaben im EStG
§18 EStG: Kirchenbeitrag, Steuerberatungskosten, Zuwendungen an Universitäten oder ähnliche Einrichtungen, Spenden an Körperschaften die mildtätige Zwecke verfolgen,
Verlustabzug
Vom Verlustausgleich zu trennen, dient dem Ausgleich zwischen den Besteuerungsperioden - § 18 Abs 6 EStG - Verlustvortrag bzw. auch genannt Verlustabzug
Außergewöhnliche Belastungen
private Ausgaben, denen sich Steuerpflichtiger nicht entziehen kann und die seine Leistungsfähigkeit besonders hart treffen. Liegt vor, wenn sie außergewöhnlich und zwangsfähig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt (§§ 34, 35 EStG).
Wo gibt es Tarifbegünstigungen bei Einkünften?
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gibt es bestimmte Bezüge, die einem ermäßigtem Steuersatz unterworfen sind (§67 EStG) (z.B.: 13./14. Monatsbezug, Abfertigungen, Abfindungen).
Gründe für Tarifbegünstigungen / Ermäßigung der Progression
Ermäßigung der Progression §37 EStG: Abgefedert durch nicht sachgerecht empfundene Wirkung (Periodenprinzip): bei Veräußerung seines Betriebs vom Unternehmer werden mit einem Schlag Gewinne steuerpflichtig, die oft während vieler Jahre durch Wertsteigerungen angewachsen sind → Einkommen erhöht sich also um mehrere Perioden-Einkünfte
Wann kann der allgemeine Steuertarif (Regelbesteuerung) für sämtliche Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz nach §27a Abs 1 EStG unterliegen, angewendet werden?
Auf Antrag (§27a Abs 5 EStG)
Sondersteuersatz für Einkünfte aus der Veräußerung von privaten Grundstücken:
- Steuersatz von 30% (§30a, §124b Z 276 EStG)
- Auf Antrag kann der Regelsteuersatz auf sämtliche dem Sondersteuersatz unterliegende Einkünfte angewendet werden (§30a Abs 2 EStG)
Steuersatz für Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen bei Kreditinstituten (ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren nach §27 Abs 5 Z 4
EStG)
25%
Absetzbeträge
§ 33-35 & 37 EStG
-) Kinderabsetzungsbetrag
-) Familienbonus Plus
-) Alleinverdienerabsetzbetrag
-) Alleinerzieherabsatzbetrag
-) Unterhaltsabsetzbetrag
-) Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag
-) Kindermehrbetrag
Wann wird Arbeitnehmer als Steuerschuldner unmittelbar in Anspruch genommen?
§ 41 Abs. 1 EStG - wenn:
* Er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730€ übersteigt
* Im Kalenderjahr zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind
* Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat
* Eine Veranlagung auf Antrag durchgeführt wird
* Er weiß/wissen musste, dass Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt
Wann hat das Finanzamt eine antraglose Arbeitnehmerveranlagung von Amts wegen vorzunehmen?
Wenn bis Ende Juni keine eigene Abgabenerklärung für das vorangegangene Veranlagungsjahr eingereicht wurde und folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Annahme wegen Aktenlage, dass Gesamtbetrag der zu veranlagenden Einkünfte nur aus lohnsteuerpflichtigen Einkünfte besteht
- Aus der Veranlagung resultiert eine Steuergutschrift
- Nicht anzunehmen wegen Aktenlage, dass die zustehende Steuergutschrift höher ist, als jene, die sich aufgrund der übermittelten Daten gemäß §18 Abs 8, §35 Abs 8 und §84 EStG ergeben würde