3. Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen Flashcards
Körperschaftssteuer
Ergänz ESt insofern, dass Rechtsträger, die nicht der ESt unterliegen auch besteuert werden können.
Universalitätsprinzip gilt auch für Körperschaften:
liegt weder ihr Sitz noch Ort der Geschäftsleitung
im Inland, werden dem Territorialprinzip folgend, nur die im Inland erzielten Einkünfte der
Körperschaftssteuer unterworfen (beschränkte Körperschaftssteuerpflicht).
Trennungsprinzip
Werden Gewinne, die bereits mit KSt belastet wurden, an den Gesellschafter ausgeschüttet, werden sie noch mal bei den Gesellschafter besteuert (Trennungsprinzip)
Ist eine Personengesellschaft ein Ertragssteuerobjekt?
Personengesellschaft ist kein Ertragssteuerobjekt – es werden also nur die Gesellschafter der
Personengesellschaft besteuert.
Transparenzprinzip
Gewinn einer Personengesellschaft werden anteilig bei den Gesellschafter besteuert →
Personengesellschaften werden also nach dem Transparenzprinzip behandelt.
Mitunternehmerschaften
- betrieblich tätige Personengesellschaften
- Ihre Gesellschafter werden Mitunternehmer genannt
- §23 Z 2 EStG verweist dazu auf die Offene Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft
- Auch bloße Miteigentumsgemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR)
begründen eine Mitunternehmerschaft
Ertragssteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft
- unterscheidet sich völlig von der einer Körperschaft und ist eher mit jener einer natürlichen Person, die ein Einzelunternehmen betriebt, zu
vergleichen: - Gründen 2 oder mehrere Personen zur Führung einer Personengesellschaft, wird der Gewinn dieses Unternehmens in gesondertem Verfahren ermittelt, um ihm dann anteilig bei den Gesellschaftern zu besteuern
Wann werden zwischenbetriebliche Leistungen zwischen Personengesellschaftern und Gesellschaftern anerkannt?
wenn sie unter fremdüblichen Bedingungen erfolgen:
* Tritt Gesellschafter als Privater in eine Leistungsbeziehung zur Personengesellschaft und
bezieht dafür Vergütungen, sind diese Zuwendungen Teil seines Gewinnes und daher bei der
Personengesellschaft nicht abzugsfähig
* Hat ein Gesellschafter einer Personengesellschaft die Geschäftsführeraufgaben
übernommen, wird dafür vereinbarte Vergütung beim Gesellschafter als Gewinnanteile der
ESt unterworfen
Wechsel der Rechtsform
Ist ohne zusätzliche Belastung möglich. Dafür ist das Umgründungsrecht maßgebend. Umgründung – Vorgänge, bei denen sich Rechtsträger eines Unternehmens ändert, sein Vermögen
aber unverändert fortbesteht:
Subjekt der KSt
Juristische Personen des privaten Rechts gelten als Körperschaft (also Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Vereine,
Genossenschaften, Sparkassen und Privatstiftungen).
Wettbewerbsneutralität
Betriebe gewerblicher Art, die von den Körperschaften des öffentlichen Rechtsbetrieben werden sind
unbeschränkt steuerpflichtig
Befreiungen von der unbeschränkten Steuerpflicht
Katalog von befreiten Körperschaften in §5 EStG (z.B.: Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen, sind von der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht befreit)
Der KSt unterliegt das Einkommen der Körperschaft - Paragraph?
§7 Abs 1 KStG
Können Körperschaften, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten haben?
Ja
Sonderausgaben
Sonderausgabenkatalog in §8 Abs 4 KStG:
* Freiwillige Zuwendungen an Spenden begünstigte Einrichtungen können als Sonderausgaben abgezogen werden
* Verlustabzug ist bei Körperschaften möglich - abzugsfähiger Betrag ist mit 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Wirtschaftsjahres begrenzt