LE 06 - Arbeitsschutz und sicherheitstechnische Arbeitsgestaltung Flashcards
Betriebswirtschaftliche Effekte von Arbteitsschutz
- Direkte monetär quantifizierbare Faktoren: Verringerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch Reduzierung von Arbeitsunfähigkeiten
- Inrirekte monetär quantifizierbare Faktoren: Erhöhung der Produktivität durch Verringerung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit
- Indirekte monetär schwer quanitifizierbare Faktoren: Erhöhung der Arbeitsmotivation und Verbesserung des Betriebsklimas
Arbeitsschutzgesetz
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Siherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Grundpflichten des Arebeitgebers
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten gehören zu den Grundpflichten des Arbeitgebers
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen
Gemba Walk/Management by Walking Around
Das Management verschafft sich direkt am Ort des Geschehens einen Überblick. Bei regelmäßigem Begehungen der Fertigungs-, Management-, und Logisitksysteme durch das Management können auch Verbesserungspotenziale im Arbeitsschutz erkannt werden.
Definition Arbeitsschutz
Alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit vor schädigengen Einflüssen zu schützen, sie vor Beeinträchtigung zu bewahren und ihr Wohlbefinden im Betrieb herzustellen.
-> Maßnahmenorientiert
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung un Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit.
-> Zielorientiert
Zuverlässigkeit
Der Umfang, in dem von einem System erwartet werden kann, dass es die beabsichtigte Funktion mit der erforderlichen Geschwindigkeit und Genauigkeitausführt. Zuverlässigkeit umfasst Korrektheit, Robustheit und Ausfallsicherheit.
Umweltsicherheit
Befasst sich mit der Einschränkung von Schädigungen im Umfeld technischer Systeme
Betriebssicherheit
Umfasst die Einschränkung von Gefährdungen beim Betrieb von technischen Systemen, so dass diese selbst und ihre unmittelbare Umgebung keinen Schaden nehmen.
Funktionsprinizipien zur Gewährleistung der Betriebssicherheit:
Sicheres Bestehen (safe-life)
Auslegung des Produktes, so dass alle Bauteile und ihr Zusammenhang so beschaffen sind, dass während der vorgesehenen Einsatzzeit alle wahrscheinlichen oder sogar möglichen Vorkommnisse ohne Versagen oder eine Störung überstanden werden können.
Funktionsprinizipien zur Gewährleistung der Betriebssicherheit:
Beschränktes Versagen (fail-safe)
Lässt während der Einsatzzeit eine Funktionsstörung und/oder einen Bruch zu, ohne dass es dabei zu schwerwiegenden Folgen kommen darf und das System in den sicheren Zustand geführt wird.
Redundanz
- Funktionelle Redundanz: Mehrfachverwendung von Systemen mit gleicher Funktion. Im Versagensfall übernimmt das zweite System vollständig. (z.B. Fahrstuhl mit zwei Tragseilen)
- Diversitäre Redundanz: Vermeidung von systematischen Fehlern durch Verwendung verschiedener Wirkprinzipien. (z.B. Elektrische und mechanische Bremse)
TOP Modell der Arbeitssicherheit
Schutz des Menschen vor Schädigungen und Beeinträchtigungen aller Art, durch:
- Technische Voraussetzungen (konstruktiv sind sicherheitstechnische Lösungen vorgesehen)
- Organisatorische Voraussetzungen (es sind störungsfreie Zustände und sichere Arbeitsabläufe geplant)
- Persönliche Voraussetzungen (der arbeitende Mensch trägt aktiv oder passiv, direkt oder indirekt für sich selbst oder für andere zur Sicherheit bei)
Gestaltung von Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen sollen:
- Dauerhaft und fest angebracht sein
- Ihre Schutzfunktion auch in kritischen Belastungssituationen erfüllen
- Gefahrbereiche vollkommen umgeben
- Nicht leicht umgangen oder unwirksam gemacht werden können
- Nur mit Werkzeug zu lösen sein
- Mit dem Antrieb oder der Funktion der Maschine so gekoppelt sein, dass ihre Benutzung erzwungen wird
- den Arbeitsablauf nicht mehr als nötig hemmen, verlängern oder erschweren
- Nicht weitere Gefahrstellen schaffen
- Dem technischen Ablauf angepasst sein
Innerbetriebliche Akteure des Arbeitsschutzes
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Betriebsrat
- Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit