Lagebericht HGB Flashcards

1
Q

Wann ist die LB-Aufstellung nach HGB verpflichtend, welche Funktion hat sie und welche Normen regeln sie?

A
  • Pflicht:
    • alle inländischen Konzerne (d.h. auch IFRS-Anwender)
      • IFRS kein eigenen Standard zur Lageberichterstattung, daher deutschen Normen
      • IFRS-Abschluss und Lagebericht im Einklang
  • Ergänzungsfunktion zum KA: Informationen auch über künftige Geschäftsentwicklung
  • Einschlägige Normen
    • # 315HGB: Allgemeine Ausführungen
    • # DRS20 Konzernlagebericht: Konkretisierung der Vorschrift #315HGB
    • # DRS17 Vergütungsberichte: Konkretisierung der Vorschriften #314Nr6aHGB
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2
Q

Welche Ziele und Grundsätze sind in DRS20 festgelegt?

A
  • Ziel: Bereitstellung Infos, zutreffendes Bild von voraussichtlicher Entwicklung Konzern #DRS20_3
  • Grundsätze #DRS20-12 bis #DRS20_35
    • vollständig
    • verlässlich und ausgewogen
    • klar und übersichtlich
    • Vermittlung Sicht Konzernleitung
    • wesentlich
    • Informationsabstufung
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3
Q

Welche Angaben sind im LB zum Geschäftsmodell zu machen?

A
  • Angaben Geschäftsmodell Konzern P:A
    • Darstellung/Erläuterung wesentliche Veränderung
    • Angabe: Orga-Struktur Konzern, Segmente, Standorte, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, Absatzmärkte, externe Einflussfaktoren für Geschäft
    • Einzige Pflichtangabe die über #315HGB hinausgeht
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4
Q

Welche Angaben sind im LB zu Zielen/Strategie zu machen?

A
  • Angaben Ziele/Strategie W:A
    • Darstellung verfolgten Zielen und Strategien
    • Strategische Zielgrößen: Marktanteile, Kundenzufriedenheit
    • Strategien Konzernebene: Diversifikation, Internationalisierung
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5
Q

Welche Angaben sind im LB zum Steuerungssystem zu machen?

A
  • Angaben zu Steuerungssystemen – P:K, W:N
    • Darstellung eingesetztes Steuerungssystems
    • Angabe verwendete Kennzahlen
    • Falls Kennzahlen zwischen Segmenten grundlegend unterschiedlich, zusätzlich auch segmentbezogene Kennzahlen
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6
Q

Welche Angaben sind im LB zum Wirtschaftsbericht zu machen?

A
  • Wirtschaftsbericht – P:A
    • Gesamtwirtschaftliche/branchenbezogene Rahmenbedingungen
    • Geschäftsverlauf/Lage des Konzerns
      • VFE-Lage, Kapitalstruktur, Investition
      • Einbezug (nicht-)finanzieller Leistungsindikatoren (DRS 20.102-113), soweit auch zur internen Steuerung herangezogen werden (Management Approach)
      • alles was im Monatsbericht gemacht wird
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7
Q

Welche Angaben sind im LB zum Prognose/Chancen/Risikobericht zu machen?

A
  • Prognose/Chancen/Risikobericht P:A
    • Beurteilung/Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
    • Gemeinsame oder getrennte Darstellung der Berichte über Prognosen, Chancen und Risiken
    • Prognosebericht
      • Orientierung am MGT-Approach und Bezug auf (nicht-)finanzielle Leistungsindikatoren
      • Horizont: Mind. ein Jahr nach Konzernabschlussstichtag
      • Darlegung wesentlicher Annahmen/Prämissen
      • Keine Punkt-, Intervallschätzung der Leistungsindikatoren, sondern nur Richtung/Intensität der Veränderung (DRS 20.128)
    • Risikobericht
      • Angaben RisikoMGTsystem (s.u.), zu Risiken
      • Info über Risiken, die Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen
      • Darstellung/Beurteilung Auswirkungen von Risiken: Einzelrisiken, Einfluss auf Segmente, Gesamtbild auf Konzernebene
      • Quantifizierung Risiken gemäß internen Kennzahlen, Modelle
    • Chancenberichte
      • Angaben wesentliche Chancen Konzern
      • ausgewogene / Symmetrische Berichterstattung Chancen/Risiken
        • erfüllen nur wenige
        • daher am besten zusammen mit Risiko
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8
Q

Welche Angaben sind im LB zum Bilanzeid zu machen?

A
  • Bilanzeid – P:K, W:N: Versicherung des Vorstandes, dass Konzernabschluss #297II4HGB, Lagebericht #315I6HGB
    • bestem Wissen und Gewissen erstellt
    • Tatsächliche VFE-, Chancen-/Risiko-Lage darstellt
    • Ähnlich Übereinstimmungserklärung (IAS 1.16)
    • Umsetzung von U.S.-Recht in deutsche Normen
      • DE keine zusätzliche Haftung, da Vorstände ohnehin haften
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9
Q

Welche Angaben sind im LB zum Finanzrisikobericht zu machen?

A
  • Finanzrisikobericht – P:A
  • Gesonderte Darstellung Risiken aus Verwendung von Finanzinstrumenten: Marktpreis-, Ausfall-, Liquiditätsrisiken
    • Angabe Art, Ausmaß von Risiken –> nur ungedeckte Risiken, Vernachlässigung wirksamer Hedges
    • Darstellung Maßnahmen Risikoreduktion und Risikoüberwälzung
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10
Q

Welche Angaben sind im LB zum F&E Bericht zu machen?

A
  • Forschungs- und Entwicklungsbericht – P:A
    • Informationsvermittlung allgemeine Ausrichtung und Intensität F&E-Aktivitäten
    • Angabe von: (1) Aktivierten E-K0osten, (2) Anteil Aktivierung an gesamten F&E-Aufw, (3) Abschreibungen auf Aktivierungen
      • je höher Quote der Aktivierung desto besser im Ergebnis
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11
Q

Welche Angaben sind im LB zum IKS zu machen?

A
  • Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem – P:K, W:N
    • Risikomanagementsystem
      • Ziele, Strategien, Strukturen, Prozesse, Risikokonsolidierungskreis des Risikomanagementsystems
      • Darlegen, ob bestimmte Risiken nicht erfasst
      • Erläutern, wie Risiken bewertet, gesteuert, kontrolliert
    • Internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS)
      • Darstellung Wirksamkeit, Effizienz des IKSs
      • Implementierung des Sarbanes-Oxley-Acts –> USGAAP
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12
Q

Welche Angaben sind im LB zum Eigentumsstrukturbericht zu machen?

A
  • Eigentumsstrukturbericht – P:K, W:N; Darstellung von
    • Zusammensetzung gezeichnetes Kapitals
    • Stimmrechtsbeschränkungen, Aktionäre mit Sonderrechten
    • Direkte, indirekte Beteiligungen am Konzern > 10%
    • Möglichkeit Vorstands, eigene Aktien auszugeben, zu kaufen
    • Übernahmeangeboten, Entschädigungsvereinbarungen
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13
Q

Welche Angaben sind im LB zum Corp.Gov.Bericht zu machen?

A
  • Corporate-Governance-Bericht – P:B, W:N
    • Entsprechenserklärung zum DCGK #161AktG
    • Darstellung von
      • Unternehmensführungspraktiken,
      • Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat, ihrer Ausschüsse
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14
Q

Welche Angaben sind im LB zu nichtfinanziellen Belangen zu machen?

A
  • Darstellung von wesentlichen nichtfinanziellen Belangen
    • # 289a-eHGB konkretisieren Anforderungen
    • Verpflichtend für große kapitalmarktorientierte Unt., große KI und VU
    • Angabe wesentlicher nichtfinanzieller Belange in besonderem Abschnitt („nichtfinanzielle Erklärung“).
    • Berichterstattung mindestens Angaben zu(r)
      • Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen,
      • Achtung der Menschenrechte,
      • Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
    • Erklärung auch außerhalb des Lageberichts in gesonderten nichtfinanziellen Bericht möglich
    • AP nur prüfen, ob Erklärung / gesonderter Bericht vorliegt. freiwillige Prüfung möglich; Beurteilung des Prüfungsergebnisses ist öffentlich zugänglich zu machen
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