Equity Konsolidierung IFRS Flashcards
Was sind die Grundsätze der Equity Methode?
- # IFRS11 Joint Arrangements
- gemeinschaftliche Beherrschung (joint control) kraft vertraglicher Vereinbarung; „Beherrschung“ wird wie in IFRS 10 definiert.
- bilanziellen Konsequenzen hängen vom Vorliegen der gemeinschaftlichen Beherrschung ab
- Gemeinschaftliche Tätigkeit: (Anteilige) Bilanzierung von der Vertragspartei zuzurechnenden Vw, Schulden, Aufwendungen und Erträgen
- Quote richtet sich nach Bet.quote. Existiert abweichende Abrede ist diese vorrangig
- Im Ergebnis = Quotenkonsolidierung
- Gemeinschaftsunternehmen: Anwendung der Equity-Methode
- Gemeinschaftliche Tätigkeit: (Anteilige) Bilanzierung von der Vertragspartei zuzurechnenden Vw, Schulden, Aufwendungen und Erträgen
Wie Prüft man die Joint Control?
- gemeinsame Vereinbarung, die gemeinschaftliche Führung durch zwei oder mehr Parteien enthält. Zu prüfen sind Verträge auf…
- Zweck, Geschäftstätigkeit, Dauer der Vereinbarung,
- Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Organen,
- Entscheidungsfindungsprozesse,
- Zurechnung von Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträgen.
- Wenn ja dann Einstufung in:
- Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation): gemeinschaftlich führenden Parteien haben Rechte (Pflichten) an den Vermögenswerten (Schulden) der Vereinbarung ( #IFRS11_15)
- Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture): Gemeinschaftlich führende Parteien haben Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung ( #IFRS11_16).
Wie ist das Joint Arrangement ohne eigenes Vehikel geregelt?
- Klassifizierung = gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ( #IFRS11_B16)
- Vertrag ordnet die Rechte (Pflichten) an Vermögenswerten, Erlösen (Schulden, Aufwendungen) den Parteien (= Mutterunternehmen) zu
- Beispiele: Gemeinsame Herstellung eines Produkts (auf jeweils eigenen Anlagen), gemeinsame Nutzung eines Vermögenswerts
- Als BGB-Innen- oder Außengesellschaft betriebene ARGE (z.B. in der Bauwirtschaft), wenn das wesentliche Vermögen bei den Mitgliedern der ARGE verbleibt.
- Bei Konsortien (z.B. in der Ölindustrie, wenn jede Partei eigene Anlagen verwendet) fehlt es regelmäßig an einem separaten Vehikel.
- Bilanzierung der Vermögenswerte, Schulden im Abschluss der MUs
Wie wird ein Joint Arrangement mit separatem Vehikel geprüft?
- Bei Vorliegen eines gemeinsamen Vehikels muss die Vereinbarung weiter analysiert werden (Prüfschritte 1) – 3); siehe unten).
- Je nach Rechten kann die Vereinbarung als Joint Operation oder Joint Venture eingestuft werden ( #IFRS11_15f)
1) Analyse der Rechtsform- Einfachster Fall: Rechtsform des Vehikels führt zu Eigenständigkeit seiner Vermögenswerte und Schulden
- Beispiel: Nutzung einer Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH
- Eigenständigkeit liegt nicht vor, wenn
- Schulden des Vehikels die der MUs sind ( #IFRS11_B24)
- die Verträge Zugriff ändern: Verträge analysieren (siehe 2))
2. Analyse der vertraglichen Vereinbarungen (Beispiele in #IFRS11_B27)
- Vermögenswerte, Schulden
- Joint Operation: Vertrag bestimmt festen Zugriff auf bestimmte Vermögenswerte; Schulden einer Partei als Anteil an Bilanzsumme definiert
- Joint Venture: Nur Vehikel haftet für Schulden; Parteien haften nur in Höhe der Beteiligung; es können von MU Garantien für Schulden gegeben werden
- Gewinne, Verluste
- Joint Operation: Gewinnaufteilung nach Kapazitätsausnutzung
- Kumulative Erfüllung erforderlich (d.h. für Vermögen, Schulden, Gewinne, Verluste), ansonsten handelt es sich um Joint Operation.
- Analyse sonstiger relevanter Tatsachen und Umstände
- Tatsachen und Umstände sind relevant, wenn Rechtsform und/oder Vertrag keine konkreten Vorgaben machen ( #IFRS11_B29ff)
- Wirtschaftliche Sichtweise: Vw und Schulden stehen zwar im Eigentum des Vehikels, werden aber nur für Zwecke der Parteien genutzt
- Beurteilungskriterien: Joint Operation liegt vor, wenn
- Abhängigkeit des Vehikels von Zahlungsströmen der Parteien; und
- wesentliche Teile des Gesamtnutzens aus Vehikel von Parteien beansprucht werden
- Einfachster Fall: Rechtsform des Vehikels führt zu Eigenständigkeit seiner Vermögenswerte und Schulden
Was sind Assoziierte Unternehmen?
IAS28_3
- MU an assoziiertem Unternehmen (AU) beteiligt
- MU keine gemeinschaftliche Führung (Joint Control), aber maßgeblicher Einfluss / Möglichkeit dazu
Was ist maßgeblicher Einfluss?
- # IAS28_5
- Widerlegbare Vermutung
- MU hält direkt oder indirekt zwischen 20% und 50% der Stimmrechte
- Weniger: Kein maßgeblicher Einfluss
- Mehr: Gemeinschaftliche Führung
- Weitere Anzeichen für bzw. gegen maßgeblichen Einfluss
- Nachweis, dass bei Beteiligung < 20% trotzdem maßgeblicher Einfluss
- Nachweis, dass bei Beteiligung ≥ 20% kein maßgeblicher Einfluss
Was sind die Grundsätze des Maßgeblichen Einflusses
- Weitere Anzeichen für maßgeblichen Einfluss: Liegt mindestens eines der folgenden Kriterien:( #IAS28_6)
- MU in GF und/oder AR des AU vertreten;
- Austausch von Führungspersonal zwischen MU und AU;
- MU kann an Geschäftspolitik mitwirken, einschließlich Festsetzung von Ausschüttungen des AU;
- Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen MU und AU;
- MU stellt bedeutende technische Informationen dem AU bereit.
- Verliert MU diesen Einfluss, endet Maßgeblicher Einfluss
- Indirekter Einfluss: MU hat über drittes TU Anteile an AU
- MU kann auch über potentielle Stimmrechte verfügen
- # IAS28_7-8
- Ergebnis von Aktienoptionen, Wandelanleihen
- Potentielle Stimmrechte zählen zu Anteil an AU hinzu, wenn Bezugsrecht, Wandlungsrecht gegenwärtig ausgeübt werden kann
- Potentielle Stimmrechte zählen nicht zu Anteil an AU, wenn Sperrfrist noch nicht abgelaufen
- Für Betrachtung ist unerheblich, ob Ausübung/Wandlung tatsächlich beabsichtigt ist
Was sind die Grundsätze der Equity Bewertung?
- Equity-Methode: Abbildung eines AU oder GU im IFRS-Konzernabschluss des MU
- Idee: Nicht Ansatz sämtlicher Vermögenswerte, Schulden des AU/GU, sondern Anteil am Nettovermögen (= anteiliges Eigenkapital)
- Posten im Konzernabschluss
- Bilanz: Beteiligung an assoziierten Unternehmen (im Finanzanlagevermögen) als „One-Line-Item“
- GuV: Ergebnis aus assoziierten Unternehmen (im Finanzergebnis)
- Nebenrechnung: Fortschreibung stiller Reserven/Lasten; Goodwill
Wie erfolgt die Erstbewertung der Equity Bewertung?
Berechnung des Anteils des MU am Eigenkapital des AU/GU
- Nur auf Basis bestehender Eigentumsanteile, Vernachlässigung potenzieller Stimmrechte ( #IAS28_12)
- mit AK zu Bewerten (#IAS28_10)
- Achtung: Unterschied zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses ( #IAS287-8)
- AK sind aufzuteilen auf FV der VW, Schulden und Goodwill #IAS28_32
Wie ist das Rechenschema der Folgebewertung der Equity Methode geregelt?
= Anfangsbestand Bet.BW
+/- Anteiliges JÜ des AU/GU #IAS28_10 (Erfoglswirksam)
-/+ Anteilige Auflösung Stille Reserven/Lasten zum Erwerbszeitpunkt #IAS28_32 (Erfolgswirksam)
-/+ Wertminderung/aufholung Bet.BW #IAS28_40-41 (Erfolgswirksam)
- vereinnahmte anteilige Gew-Ausschüttung vom AU/GU (Erfolgsneutral, Eliminierung in EA)
+/- Anteilige ZwErgebniseliminierung #IAS28_28 (Eliminierung)
= neuer Equity Wert des AU/GU
+/- | Ant. erfolgsneutrale EK Änderung #IAS28_10 | Erfolgsneutral OCI |
Wie erfolgt die Folgebewertung der Equity Beteiligung grundsätzlich?
- Gesamtbuchwert: um anteilige EK Änderungen fortzuschreiben
- anteiliger Gewinn/Verlust
- anteiliges sonst. Ergebnis
- erhaltene Dividende
- Goodwill, FV Anpassungen:
- FV Anpassungen bei VW mit ND
- Goodwill nicht planmäßig abschreibbar
- Wertminderungstest
- IFRS9: Bestimmung ob Wertminderung vorliegt
- IAS36: Höhe der Wertminderung
Wie ist die Equity Beteiligung im EA abzubilden?
IFRS EA des MU
- Beteiligung am AU/GU als Vermögenswert
- Wahlrecht #IAS28_44 iVm #IAS27_10
- AK
- FV
- AK bei Veräußerungsabsicht
#### HGB EA des MU
- Beteiligung als VG zu AK
- Gewinnausschüttung erfolgswirksam (Achtung bei Konzernabschluss)
Wie werdedn Vermögen und Goodwill der Equity Beteiligung?
Vermögenswert Konzernbilanz
- Beteiligungsbuchwert als VG zu AK
- AK umfasst Kaufpreis und Nebenkosten
#### Nettovermögen Neubewertungsmethode
- Buchwert: AK des AU/GU -> Einbeziehung ganzes EK
- FV: VG/Schulden beizulegender Zeitwert #IAS28_32 nach IFRS3
#### Differenzen Kaufpreis und BW/FV Nettovermögen
- Buchwert vs. Zeitwert –> aufgedeckte stille Reserven (FV-Adjustments)
- Kaufpreis vs. Zeitwert –> nicht durch stille Reserven erklärbar –> Goodwill
#### Goodwill/Badwill
- aktivische/passivische Differenz AK und anteiligem EK (als Nettozeitwert VG abzgl. Schulden) #IAS28_32
- Kein separater Ansatz, sondern Teil des Beteiligungsbuchwerts -> Nebenrechnung
- Folgebewertung: keine separate Abschreibung, keine jährlichen Werthaltigkeitstests, da nicht in Bilanz (Ausschluss #IFRS3_55)
#### Stille Reserven
- Neubewertungsmethode: Aufdeckung sämtlicher stiller Netto-Reserven –> keine Begrenzung
- Planmäßige Aufdeckung -> Abschreibung
#### Badwill
- Erfolgswirksame Erfassung im Zeitpunkt erstmalige Anwendung #IAS28_32b
- Anschließend Wertminderungstest Beteiligungsbuchwert
Wie erfolgt die Zwischenergebniseliminierung in der Equity Beteiligung?
- in beide Richtungen in Höhe der Beteiligungsquote MU zu eliminieren #IAS28_28
- Ergebnisse aus Cross/SideStream werden nicht eliminiert
- keine Schulden/Aufwand/Ertragskonso -> ist alles im Beteiligungswert enthalten daher unnötig
- Downstream: Verringerung Beteiligungsbuchwert
- Upstream
- Korrektur Beteiligungsbuchwert (Ergebnis AU AN Beteiligungen AU)
- Korrektur gelieferter VG (Ergebnis AU AN VG)
- Problem: wie hoch ist Zwischengewinn bei AU weil das nicht bekanntmacht: Branchendaten im Vgl; Umsatzrentabilität
- Veräußerungsgewinn realisiert bei Verkauf an Dritte -> Umkehrung Korrekturbuchung
- Wenn Beteiligung auf Null -> keine Downstreamverrechnung möglich
- Abgrenzungsposten deferred Gain bilden und später verrechnen
- Transaktionen mit Wertminderung
- Downstream: Voller Aufwandsansatz bei MU (Aufwand an VG)
- Upstream: Anteilsmäßiger Aufwandsansatz bei MU (Aufwand an VG)
Wie wird in der Equity Methode mit Perioden anhaltenden Verlustes umgegangen?
- Equity Wert kann auf / unter 0 sinken
- # IAS28_38
- Aussetzen Equity Methode in Konzern-Bilanzen/-GuV
- Weiterführung kumulierte Gewinne, Verluste in Nebenrechnung, bis positiver Wert erreicht
- Verlustverrechnungspotential nicht nur Equity Wert, sondern gesamtes langfristige finanzielles Engagement #IAS28_38
- Hat MU langfristige, ungesicherte Forderungen/Darlehen AU/GU sind diese einzubeziehen –> Liquidationsreihenfolge beachten
- Haftet MU für Verluste AU, werden auch anteilig Verluste erfasst und als Schuld passiviert #IAS28_39
Wie sind die Wertminderungen in der Equity Methode geregelt?
- Prüfung objektive Hinweise Wertminderung
- # IAS28_41a-c Nettoinvestition als Ganzes
- weitere Anteile, die nicht direkt Bestandteil der Nettoinvestitionen -> #IAS28_38 –> IFRS9
- analoge Anwendung IFRS9
- Änderung technische/ökonomische/rechtliches Marktumfeld
- Verringerung FV
- # IAS36 auf FV auf AU anzuwenden
- Vergleich Buchwert/FV
- Keine Verrechnung Wertminderungsaufwand mit einzelne VG, Goodwill, stille Reserven
- Aufwand wird kein VG zugeordnet #IAS28_42
Was ist mit Erzielbarer Betrag/Nutzungswert gemeint (EXKURS)
- erzielbarer Betrag: höherer Betrag Nutzungswert / Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten
- Varianten Bestimmung Nutzungswert /”Value in Use” #IAS28_42
- Barwert Anteil an erwarteten EZÜ des AU
- Barwert erwarteten künftigen Dividendenzahlungen
- Behandlung Anteile, die nicht Bestandteile der Nettoinvestition #IAS28_38 #IAS28_40ff
- MU langfristige Forderungen/Darlehen ggü AU -> einzubeziehen
- Wertaufholung auf Beteiligung an AU
- nur in Hohe des Wertminderungsaufwand, Erhöhung Beteiligungsbuchwert
- damit implizit auch Zuschreibung #IFRS36_124
Welche Anforderungen an den Stichtag gibt es in der Equity Konsolidierung?
- erstmalige Anwendung: Erlangung maßgeblicher Einfluss
- Stichtag zur Buchung Beteiligungsertrag wenn AU Gewinn realisiert (nicht: Gewinnverwendungsbeschluss)
- Erste Fortschreibung: im Jahr des Erwerbs
- Wirtschaftsjahr
- Verwendung des aktuellen AU Abschlusses mit gleichem WJ
- teilweise erst viel später Abschlüsse, liegt ggf. bei KA nicht vor -> dann Zwischenabschluss oder Verwendung VJ des AU
- Aufstellung Zwischenabschluss, inkl. Berücksichtigung relevante Ereignisse #IAS28_33-34
- Verwendung des aktuellen AU Abschlusses mit gleichem WJ
Wie werden Kapitaltransfers in der Equity Methode gehandhabt?
- Gewinnausschüttung AU
- KA: Erfolgsneutrale Behandlung EK-Minderung
- Konso: Gewinnausschüttung erfolgswirksam im EA des MU vereinnahmt, erfolgswirksame Rückbuchung im Konzernabschluss
- Kapitalerhöhung: Annahme, Status bleibt gleich
- Bet.proportional: Erhöhung Ansatz
- Bet.Überproportional (steigert Anteil): neue Erstkonso unter Equity Methode
- Bet.Unterproportional (senkt Anteil): Erfolgswirksame Kompensation zwischen Erhöhung EK und Verminderung Beteiligung
Was sind die Ansprüche an die konzernweite Bilanzierung in der Equity Methode?
- # IAS28_35-36
- Pflicht: einheitliche Bilanzierung MU / AU
- wenn nicht: Anpassungen
- Schuldenkonso: keine explizite Vorschriften IFRS, laut Herrschende Meinung (außer Zw.Ergebniseliminierung) keine weitere Konso-Maßnahmen erforderlich
- schon im Beteiligungswert abgebildet
Wie werden latente Steuern in der Equity Methode gehandhabt?
- erstmalige Equity-Methode: Konzernbilanz=Steuerbilanz, hier keine Differenzen
- Nebenrechnung: latente Steuern durch Aufdeckung von stillen Reserven/Lasten
- Folgeperioden
- Unterschiede entstehen, wenn AU/GU thesauriert
- Quasi-permanente Differenzen: Auflösung est bei Ausschüttung, Veräußerung des AU/GU –> latente Steuern
- permanente Differenzen wenn später steuerfreie Erträge
Welche Angaben sind zu den Equity Anteilen zu machen und wo sind sie geregelt?
IFRS12: Offenlegungsvorschriften
#IFRS10: TU, SPE
#IFRS11: Joint Operation/Joint Venture
#IAS28: Joint Operation/Joint Venture
#IAS27: IFRS EA wenn kein KA aber Kontrolle über unkonsolidierte ZweckG
Welche Arten der Anhangsangaben gibt es in der Equity Methode?
- Unterscheidung Anhangangaben
- Wesentliche Ermessensentscheidung, Annahmen
- Angaben TU
- Angaben GU/AU
- Angaben unkonsolidierte SPEs
Welche Ermessensspielräume gibt es bei der Anhangsangabe nach Equity Methode!
IFRS12_7-9
- Art Beherrschung, nicht nur bei Abweichen von widerlegbaren Vermutung
- Einordnung eines separaten Vehikels
Welche Angaben sind zum TU nach Equity Methode zu machen?
- TU mit wesentlichen Minderheitenanteile am MU: Art Anteile, Zusammengefasste Finanzinfos vor Eliminierung #IFRS12_12 #IFRS12_B10
- Zugriffsbeschränkungen: Wesentsart/Umfang Beschränkung #IFRS12_13
- Konsolidierte SPEs: Darstellung Risiken #IFRS12_14-17
- Änderung Anteil TU ohne Beherrschungsverlust: Einfluss auf EK MU #IFRS12_18
- Änderung des Anteils an TU ohne Beherrschungsverlust #IFRS12_19
- Zusätzliche Angabepflichten für gehaltene Anteile #IFRS12-19A-G
Welche Angaben zum GU/AU sind nach Equity Methode zu machen?
- Darstellung Arten von Beteiligung
- Art/Umfang finanzielles Risiko #IFRS12_22
- Zugriffsbeschränlung, abweichende Stichtage, Beteiligungen Equity #IFRS12_22
- Verpflichtung, Eventualverpflichtung #IFRS12_23
- Darstellung unterschieden zwischen Wesentlichkeit der Beteiligung
- für MU wesentliche GU/AU: Angabe Bewertungsmethode, zusammengefasst Finanzinfos #IFRS12_22b
- für MU unwesentliche GU/AU: aggregierte Finanzinfos, unterschieden in GU/AU #IFRS12_22c
Welche Angaben zu unkonsolidierten SPE sind nach Equity Methode zu machen?
- Reaktion Finanzmarktkrise: Angabe Risiken aus Zweckgesellschaften
- Definition SPE #IFRS12A und #IFRS12_B21
- Offenlegung
- Anteile: Erträge, Buchwert der SPE #IFRS12_27
- Wesensart Risiken: Höchstexponierung für Verluste der SPE #IFRS12_29
Was ist bei den Anhangangaben nach Equity Methode zu beachten?
- wesentliche Entscheidung/Beteiligung nicht definiert -> Ermessensspielraum
- Zusammenspiel IFRS10
- wirtschaftliche Beherrschungsbegriff: Erhöht Ermessen
- IFRS10: keine Unterscheidung TU/SPE; IFRS12 Unterscheidung
- Angaben unkonsolidierte SPE: IFRS12 umfassende Angaben
- IFRS12 Anreize zur Konsolidierung könnte auch Strafvorschrift verstanden