Equity Konsolidierung IFRS Flashcards

1
Q

Was sind die Grundsätze der Equity Methode?

A
  • # IFRS11 Joint Arrangements
  • gemeinschaftliche Beherrschung (joint control) kraft vertraglicher Vereinbarung; „Beherrschung“ wird wie in IFRS 10 definiert.
  • bilanziellen Konsequenzen hängen vom Vorliegen der gemeinschaftlichen Beherrschung ab
    • Gemeinschaftliche Tätigkeit: (Anteilige) Bilanzierung von der Vertragspartei zuzurechnenden Vw, Schulden, Aufwendungen und Erträgen
      • Quote richtet sich nach Bet.quote. Existiert abweichende Abrede ist diese vorrangig
      • Im Ergebnis = Quotenkonsolidierung
    • Gemeinschaftsunternehmen: Anwendung der Equity-Methode
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2
Q

Wie Prüft man die Joint Control?

A
  1. gemeinsame Vereinbarung, die gemeinschaftliche Führung durch zwei oder mehr Parteien enthält. Zu prüfen sind Verträge auf…
    • Zweck, Geschäftstätigkeit, Dauer der Vereinbarung,
    • Bestimmungen zur Ernennung und Abberufung von Organen,
    • Entscheidungsfindungsprozesse,
    • Zurechnung von Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträgen.
  2. Wenn ja dann Einstufung in:
    • Gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation): gemeinschaftlich führenden Parteien haben Rechte (Pflichten) an den Vermögenswerten (Schulden) der Vereinbarung ( #IFRS11_15)
    • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture): Gemeinschaftlich führende Parteien haben Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung ( #IFRS11_16).
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3
Q

Wie ist das Joint Arrangement ohne eigenes Vehikel geregelt?

A
  • Klassifizierung = gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ( #IFRS11_B16)
  • Vertrag ordnet die Rechte (Pflichten) an Vermögenswerten, Erlösen (Schulden, Aufwendungen) den Parteien (= Mutterunternehmen) zu
  • Beispiele: Gemeinsame Herstellung eines Produkts (auf jeweils eigenen Anlagen), gemeinsame Nutzung eines Vermögenswerts
    • Als BGB-Innen- oder Außengesellschaft betriebene ARGE (z.B. in der Bauwirtschaft), wenn das wesentliche Vermögen bei den Mitgliedern der ARGE verbleibt.
    • Bei Konsortien (z.B. in der Ölindustrie, wenn jede Partei eigene Anlagen verwendet) fehlt es regelmäßig an einem separaten Vehikel.
  • Bilanzierung der Vermögenswerte, Schulden im Abschluss der MUs
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4
Q

Wie wird ein Joint Arrangement mit separatem Vehikel geprüft?

A
  • Bei Vorliegen eines gemeinsamen Vehikels muss die Vereinbarung weiter analysiert werden (Prüfschritte 1) – 3); siehe unten).
  • Je nach Rechten kann die Vereinbarung als Joint Operation oder Joint Venture eingestuft werden ( #IFRS11_15f)
    1) Analyse der Rechtsform
    • Einfachster Fall: Rechtsform des Vehikels führt zu Eigenständigkeit seiner Vermögenswerte und Schulden
      • Beispiel: Nutzung einer Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH
    • Eigenständigkeit liegt nicht vor, wenn
      • Schulden des Vehikels die der MUs sind ( #IFRS11_B24)
      • die Verträge Zugriff ändern: Verträge analysieren (siehe 2))
        2. Analyse der vertraglichen Vereinbarungen (Beispiele in #IFRS11_B27)
    • Vermögenswerte, Schulden
      • Joint Operation: Vertrag bestimmt festen Zugriff auf bestimmte Vermögenswerte; Schulden einer Partei als Anteil an Bilanzsumme definiert
      • Joint Venture: Nur Vehikel haftet für Schulden; Parteien haften nur in Höhe der Beteiligung; es können von MU Garantien für Schulden gegeben werden
    • Gewinne, Verluste
      • Joint Operation: Gewinnaufteilung nach Kapazitätsausnutzung
    • Kumulative Erfüllung erforderlich (d.h. für Vermögen, Schulden, Gewinne, Verluste), ansonsten handelt es sich um Joint Operation.
      1. Analyse sonstiger relevanter Tatsachen und Umstände
    • Tatsachen und Umstände sind relevant, wenn Rechtsform und/oder Vertrag keine konkreten Vorgaben machen ( #IFRS11_B29ff)
    • Wirtschaftliche Sichtweise: Vw und Schulden stehen zwar im Eigentum des Vehikels, werden aber nur für Zwecke der Parteien genutzt
    • Beurteilungskriterien: Joint Operation liegt vor, wenn
      • Abhängigkeit des Vehikels von Zahlungsströmen der Parteien; und
      • wesentliche Teile des Gesamtnutzens aus Vehikel von Parteien beansprucht werden
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5
Q

Was sind Assoziierte Unternehmen?

A

IAS28_3
- MU an assoziiertem Unternehmen (AU) beteiligt
- MU keine gemeinschaftliche Führung (Joint Control), aber maßgeblicher Einfluss / Möglichkeit dazu

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6
Q

Was ist maßgeblicher Einfluss?

A
  • # IAS28_5
  • Widerlegbare Vermutung
    • MU hält direkt oder indirekt zwischen 20% und 50% der Stimmrechte
    • Weniger: Kein maßgeblicher Einfluss
    • Mehr: Gemeinschaftliche Führung
  • Weitere Anzeichen für bzw. gegen maßgeblichen Einfluss
    • Nachweis, dass bei Beteiligung < 20% trotzdem maßgeblicher Einfluss
    • Nachweis, dass bei Beteiligung ≥ 20% kein maßgeblicher Einfluss
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7
Q

Was sind die Grundsätze des Maßgeblichen Einflusses

A
  • Weitere Anzeichen für maßgeblichen Einfluss: Liegt mindestens eines der folgenden Kriterien:( #IAS28_6)
    • MU in GF und/oder AR des AU vertreten;
    • Austausch von Führungspersonal zwischen MU und AU;
    • MU kann an Geschäftspolitik mitwirken, einschließlich Festsetzung von Ausschüttungen des AU;
    • Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen MU und AU;
    • MU stellt bedeutende technische Informationen dem AU bereit.
  • Verliert MU diesen Einfluss, endet Maßgeblicher Einfluss
  • Indirekter Einfluss: MU hat über drittes TU Anteile an AU
  • MU kann auch über potentielle Stimmrechte verfügen
    • # IAS28_7-8
    • Ergebnis von Aktienoptionen, Wandelanleihen
    • Potentielle Stimmrechte zählen zu Anteil an AU hinzu, wenn Bezugsrecht, Wandlungsrecht gegenwärtig ausgeübt werden kann
    • Potentielle Stimmrechte zählen nicht zu Anteil an AU, wenn Sperrfrist noch nicht abgelaufen
    • Für Betrachtung ist unerheblich, ob Ausübung/Wandlung tatsächlich beabsichtigt ist
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8
Q

Was sind die Grundsätze der Equity Bewertung?

A
  • Equity-Methode: Abbildung eines AU oder GU im IFRS-Konzernabschluss des MU
  • Idee: Nicht Ansatz sämtlicher Vermögenswerte, Schulden des AU/GU, sondern Anteil am Nettovermögen (= anteiliges Eigenkapital)
  • Posten im Konzernabschluss
    • Bilanz: Beteiligung an assoziierten Unternehmen (im Finanzanlagevermögen) als „One-Line-Item“
    • GuV: Ergebnis aus assoziierten Unternehmen (im Finanzergebnis)
  • Nebenrechnung: Fortschreibung stiller Reserven/Lasten; Goodwill
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9
Q

Wie erfolgt die Erstbewertung der Equity Bewertung?

A

Berechnung des Anteils des MU am Eigenkapital des AU/GU
- Nur auf Basis bestehender Eigentumsanteile, Vernachlässigung potenzieller Stimmrechte ( #IAS28_12)
- mit AK zu Bewerten (#IAS28_10)
- Achtung: Unterschied zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses ( #IAS287-8)
- AK sind aufzuteilen auf FV der VW, Schulden und Goodwill #IAS28_32

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10
Q

Wie ist das Rechenschema der Folgebewertung der Equity Methode geregelt?

A

= Anfangsbestand Bet.BW
+/- Anteiliges JÜ des AU/GU #IAS28_10 (Erfoglswirksam)
-/+ Anteilige Auflösung Stille Reserven/Lasten zum Erwerbszeitpunkt #IAS28_32 (Erfolgswirksam)
-/+ Wertminderung/aufholung Bet.BW #IAS28_40-41 (Erfolgswirksam)
- vereinnahmte anteilige Gew-Ausschüttung vom AU/GU (Erfolgsneutral, Eliminierung in EA)
+/- Anteilige ZwErgebniseliminierung #IAS28_28 (Eliminierung)
= neuer Equity Wert des AU/GU

+/- | Ant. erfolgsneutrale EK Änderung #IAS28_10 | Erfolgsneutral OCI |

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11
Q

Wie erfolgt die Folgebewertung der Equity Beteiligung grundsätzlich?

A
  • Gesamtbuchwert: um anteilige EK Änderungen fortzuschreiben
    • anteiliger Gewinn/Verlust
    • anteiliges sonst. Ergebnis
    • erhaltene Dividende
  • Goodwill, FV Anpassungen:
    • FV Anpassungen bei VW mit ND
    • Goodwill nicht planmäßig abschreibbar
  • Wertminderungstest
    • IFRS9: Bestimmung ob Wertminderung vorliegt
    • IAS36: Höhe der Wertminderung
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12
Q

Wie ist die Equity Beteiligung im EA abzubilden?

A

IFRS EA des MU
- Beteiligung am AU/GU als Vermögenswert
- Wahlrecht #IAS28_44 iVm #IAS27_10
- AK
- FV
- AK bei Veräußerungsabsicht
#### HGB EA des MU
- Beteiligung als VG zu AK
- Gewinnausschüttung erfolgswirksam (Achtung bei Konzernabschluss)

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13
Q

Wie werdedn Vermögen und Goodwill der Equity Beteiligung?

A

Vermögenswert Konzernbilanz
- Beteiligungsbuchwert als VG zu AK
- AK umfasst Kaufpreis und Nebenkosten
#### Nettovermögen Neubewertungsmethode
- Buchwert: AK des AU/GU -> Einbeziehung ganzes EK
- FV: VG/Schulden beizulegender Zeitwert #IAS28_32 nach IFRS3
#### Differenzen Kaufpreis und BW/FV Nettovermögen
- Buchwert vs. Zeitwert –> aufgedeckte stille Reserven (FV-Adjustments)
- Kaufpreis vs. Zeitwert –> nicht durch stille Reserven erklärbar –> Goodwill
#### Goodwill/Badwill
- aktivische/passivische Differenz AK und anteiligem EK (als Nettozeitwert VG abzgl. Schulden) #IAS28_32
- Kein separater Ansatz, sondern Teil des Beteiligungsbuchwerts -> Nebenrechnung
- Folgebewertung: keine separate Abschreibung, keine jährlichen Werthaltigkeitstests, da nicht in Bilanz (Ausschluss #IFRS3_55)
#### Stille Reserven
- Neubewertungsmethode: Aufdeckung sämtlicher stiller Netto-Reserven –> keine Begrenzung
- Planmäßige Aufdeckung -> Abschreibung
#### Badwill
- Erfolgswirksame Erfassung im Zeitpunkt erstmalige Anwendung #IAS28_32b
- Anschließend Wertminderungstest Beteiligungsbuchwert

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14
Q

Wie erfolgt die Zwischenergebniseliminierung in der Equity Beteiligung?

A
  • in beide Richtungen in Höhe der Beteiligungsquote MU zu eliminieren #IAS28_28
  • Ergebnisse aus Cross/SideStream werden nicht eliminiert
  • keine Schulden/Aufwand/Ertragskonso -> ist alles im Beteiligungswert enthalten daher unnötig
  • Downstream: Verringerung Beteiligungsbuchwert
  • Upstream
    1. Korrektur Beteiligungsbuchwert (Ergebnis AU AN Beteiligungen AU)
    2. Korrektur gelieferter VG (Ergebnis AU AN VG)
      • Problem: wie hoch ist Zwischengewinn bei AU weil das nicht bekanntmacht: Branchendaten im Vgl; Umsatzrentabilität
  • Veräußerungsgewinn realisiert bei Verkauf an Dritte -> Umkehrung Korrekturbuchung
  • Wenn Beteiligung auf Null -> keine Downstreamverrechnung möglich
    • Abgrenzungsposten deferred Gain bilden und später verrechnen
  • Transaktionen mit Wertminderung
    • Downstream: Voller Aufwandsansatz bei MU (Aufwand an VG)
    • Upstream: Anteilsmäßiger Aufwandsansatz bei MU (Aufwand an VG)
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15
Q

Wie wird in der Equity Methode mit Perioden anhaltenden Verlustes umgegangen?

A
  • Equity Wert kann auf / unter 0 sinken
  • # IAS28_38
    • Aussetzen Equity Methode in Konzern-Bilanzen/-GuV
    • Weiterführung kumulierte Gewinne, Verluste in Nebenrechnung, bis positiver Wert erreicht
  • Verlustverrechnungspotential nicht nur Equity Wert, sondern gesamtes langfristige finanzielles Engagement #IAS28_38
    • Hat MU langfristige, ungesicherte Forderungen/Darlehen AU/GU sind diese einzubeziehen –> Liquidationsreihenfolge beachten
  • Haftet MU für Verluste AU, werden auch anteilig Verluste erfasst und als Schuld passiviert #IAS28_39
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16
Q

Wie sind die Wertminderungen in der Equity Methode geregelt?

A
  • Prüfung objektive Hinweise Wertminderung
    • # IAS28_41a-c Nettoinvestition als Ganzes
    • weitere Anteile, die nicht direkt Bestandteil der Nettoinvestitionen -> #IAS28_38 –> IFRS9
  • analoge Anwendung IFRS9
    • Änderung technische/ökonomische/rechtliches Marktumfeld
    • Verringerung FV
  • # IAS36 auf FV auf AU anzuwenden
    • Vergleich Buchwert/FV
    • Keine Verrechnung Wertminderungsaufwand mit einzelne VG, Goodwill, stille Reserven
      • Aufwand wird kein VG zugeordnet #IAS28_42
17
Q

Was ist mit Erzielbarer Betrag/Nutzungswert gemeint (EXKURS)

A
  • erzielbarer Betrag: höherer Betrag Nutzungswert / Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten
  • Varianten Bestimmung Nutzungswert /”Value in Use” #IAS28_42
    • Barwert Anteil an erwarteten EZÜ des AU
    • Barwert erwarteten künftigen Dividendenzahlungen
  • Behandlung Anteile, die nicht Bestandteile der Nettoinvestition #IAS28_38 #IAS28_40ff
    • MU langfristige Forderungen/Darlehen ggü AU -> einzubeziehen
    • Wertaufholung auf Beteiligung an AU
      • nur in Hohe des Wertminderungsaufwand, Erhöhung Beteiligungsbuchwert
      • damit implizit auch Zuschreibung #IFRS36_124
18
Q

Welche Anforderungen an den Stichtag gibt es in der Equity Konsolidierung?

A
  • erstmalige Anwendung: Erlangung maßgeblicher Einfluss
  • Stichtag zur Buchung Beteiligungsertrag wenn AU Gewinn realisiert (nicht: Gewinnverwendungsbeschluss)
  • Erste Fortschreibung: im Jahr des Erwerbs
  • Wirtschaftsjahr
    • Verwendung des aktuellen AU Abschlusses mit gleichem WJ
      • teilweise erst viel später Abschlüsse, liegt ggf. bei KA nicht vor -> dann Zwischenabschluss oder Verwendung VJ des AU
    • Aufstellung Zwischenabschluss, inkl. Berücksichtigung relevante Ereignisse #IAS28_33-34
19
Q

Wie werden Kapitaltransfers in der Equity Methode gehandhabt?

A
  • Gewinnausschüttung AU
    • KA: Erfolgsneutrale Behandlung EK-Minderung
    • Konso: Gewinnausschüttung erfolgswirksam im EA des MU vereinnahmt, erfolgswirksame Rückbuchung im Konzernabschluss
  • Kapitalerhöhung: Annahme, Status bleibt gleich
    • Bet.proportional: Erhöhung Ansatz
    • Bet.Überproportional (steigert Anteil): neue Erstkonso unter Equity Methode
    • Bet.Unterproportional (senkt Anteil): Erfolgswirksame Kompensation zwischen Erhöhung EK und Verminderung Beteiligung
20
Q

Was sind die Ansprüche an die konzernweite Bilanzierung in der Equity Methode?

A
  • # IAS28_35-36
    • Pflicht: einheitliche Bilanzierung MU / AU
    • wenn nicht: Anpassungen
  • Schuldenkonso: keine explizite Vorschriften IFRS, laut Herrschende Meinung (außer Zw.Ergebniseliminierung) keine weitere Konso-Maßnahmen erforderlich
    • schon im Beteiligungswert abgebildet
21
Q

Wie werden latente Steuern in der Equity Methode gehandhabt?

A
  • erstmalige Equity-Methode: Konzernbilanz=Steuerbilanz, hier keine Differenzen
  • Nebenrechnung: latente Steuern durch Aufdeckung von stillen Reserven/Lasten
  • Folgeperioden
    • Unterschiede entstehen, wenn AU/GU thesauriert
    • Quasi-permanente Differenzen: Auflösung est bei Ausschüttung, Veräußerung des AU/GU –> latente Steuern
    • permanente Differenzen wenn später steuerfreie Erträge
22
Q

Welche Angaben sind zu den Equity Anteilen zu machen und wo sind sie geregelt?

A

IFRS12: Offenlegungsvorschriften

#IFRS10: TU, SPE
#IFRS11: Joint Operation/Joint Venture
#IAS28: Joint Operation/Joint Venture
#IAS27: IFRS EA wenn kein KA aber Kontrolle über unkonsolidierte ZweckG

23
Q

Welche Arten der Anhangsangaben gibt es in der Equity Methode?

A
  • Unterscheidung Anhangangaben
    1. Wesentliche Ermessensentscheidung, Annahmen
    2. Angaben TU
    3. Angaben GU/AU
    4. Angaben unkonsolidierte SPEs
24
Q

Welche Ermessensspielräume gibt es bei der Anhangsangabe nach Equity Methode!

A

IFRS12_7-9

  • Art Beherrschung, nicht nur bei Abweichen von widerlegbaren Vermutung
  • Einordnung eines separaten Vehikels
25
Q

Welche Angaben sind zum TU nach Equity Methode zu machen?

A
  • TU mit wesentlichen Minderheitenanteile am MU: Art Anteile, Zusammengefasste Finanzinfos vor Eliminierung #IFRS12_12 #IFRS12_B10
  • Zugriffsbeschränkungen: Wesentsart/Umfang Beschränkung #IFRS12_13
  • Konsolidierte SPEs: Darstellung Risiken #IFRS12_14-17
  • Änderung Anteil TU ohne Beherrschungsverlust: Einfluss auf EK MU #IFRS12_18
  • Änderung des Anteils an TU ohne Beherrschungsverlust #IFRS12_19
  • Zusätzliche Angabepflichten für gehaltene Anteile #IFRS12-19A-G
26
Q

Welche Angaben zum GU/AU sind nach Equity Methode zu machen?

A
  • Darstellung Arten von Beteiligung
    • Art/Umfang finanzielles Risiko #IFRS12_22
    • Zugriffsbeschränlung, abweichende Stichtage, Beteiligungen Equity #IFRS12_22
    • Verpflichtung, Eventualverpflichtung #IFRS12_23
  • Darstellung unterschieden zwischen Wesentlichkeit der Beteiligung
    • für MU wesentliche GU/AU: Angabe Bewertungsmethode, zusammengefasst Finanzinfos #IFRS12_22b
    • für MU unwesentliche GU/AU: aggregierte Finanzinfos, unterschieden in GU/AU #IFRS12_22c
27
Q

Welche Angaben zu unkonsolidierten SPE sind nach Equity Methode zu machen?

A
  • Reaktion Finanzmarktkrise: Angabe Risiken aus Zweckgesellschaften
  • Definition SPE #IFRS12A und #IFRS12_B21
  • Offenlegung
    • Anteile: Erträge, Buchwert der SPE #IFRS12_27
    • Wesensart Risiken: Höchstexponierung für Verluste der SPE #IFRS12_29
28
Q

Was ist bei den Anhangangaben nach Equity Methode zu beachten?

A
  • wesentliche Entscheidung/Beteiligung nicht definiert -> Ermessensspielraum
  • Zusammenspiel IFRS10
    • wirtschaftliche Beherrschungsbegriff: Erhöht Ermessen
    • IFRS10: keine Unterscheidung TU/SPE; IFRS12 Unterscheidung
  • Angaben unkonsolidierte SPE: IFRS12 umfassende Angaben
  • IFRS12 Anreize zur Konsolidierung könnte auch Strafvorschrift verstanden