Krankenversicherung (KV) Flashcards
Ziel der Krankenversicherung nach KVG?
Finanzielle Mehrkosten decken infolge
- Krankheit
- Unfall (soweit keine Unfallvers. aufkommt)
- Mutterschaft
Was unterscheiden wir im Bereich der Krankenversicherung?
- Obligatorische Grundversicherung nach KVG
- Freiwillige Zusatzversicherung nach KVG
Versicherte Personen?
Alle Personen mit Wohnsitz in der CH obligatorisch. Anmeldung innerhalb von 3 Monaten
- Behandlung im Ausland?
- Behandlung in EU/EFTA-Staat?
Ist Behandlung im Ausland notwendig und ist eine Rückreise nicht angemessen, wird max. der doppelte Ansatz bezahlt, der in der CH für die entsprechnde Behandlung hätte gezahlt werden müssen.
Wer in EU/EFTA-Staat erkrankt od. verunfallt wir gleich behandelt wie Staatsangehörige des betreffenden Staats.
Notfalltransprote & Rettungskosten Ausland?
Notfalltransprote werden zulasten der Krankenversicherung nach KVg höchstens 1’000.- und für Rettungskosten max. 10’000.- vergütet.
Beginn und Ende der Versicherung?
Wurde Versicherung innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten abgeschlossen, entsteht Versicherungsschutz rückwirkend auf Datum der Wohnsitznahme od. Geburt. Bei verspätetem Beitritt beginnt Versicherungsschutz im Zeitpunkt des Beitritts. Der Versicherungsschutz endet am Tag des bei der Einwohnerkontrolle gemeldeten Wegzugs aus der CH od. spätestens mit tatsächlicher Ausreise.
Leistungen nach Tarifen und Preisen?
Ärztlich verordnete Leistungen müssen nach Tarifen und Preisen verrechnet werden sowie von anerkannten Leistngserbringern unter den Aspekten der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht weren.
- Verordnet (durch Arzt verordnet)
- Tarifiert (detaillierte Rechnungsstellung)
- Wirksam (Erzielen angestrebte Wirkung)
- Zweckmässig (angestrebte Wirkung hervorrufen)
- Wirtschaftlich (Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis)
Leistungen freiwillige Taggeldversicherung?
Anspruch auf mind. 50% wenn arbeitsunfähig sind infolge Krankheit, Unfall od. Mutterschaft. Versicherte Person erhält ein od. mehrere Taggelder während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen.
Kostenübernahme welche Einschränkungen?
Ambulante Behandlung = übernimmt der Versicherte die Kosten höchstens nach dem Tarif der am Wohn- od. Arbeitsort gilt
Stationärer od. teilstationärer Behandlung = übernehme der Versicherer und der Wohnkanton auch die anteilsmässigen Kosten der ausserkantonalen Spitäler
Tarife und Preise?
Werden in einem Tarifvertrag zwischen Versicherer und dem Leistungserbringer vereinbart od. in den vom Gesetz bestimmten Fällen von der zuständigen Behörde.
Kostenbeteiligung Versicherer?
- Franchise in Form eines Jahresbeitrags
- Prozentualer Selbstbehalt
Reguläre Franchise 300.- pro Kalenderjahr für Erwachsene. Für Kinder eine Franchise. Der Selbstbehalt beträgt 10% der die Franchise bersteigenden Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 700.- für Erwachsene und für Kinder 350.-
Zehrgeld währen eines Spitalaufenthalts?
Wer nicht mit dem Ehegatten od. mind. mit einem Kind in Hausgemeinschaft lebt, hat pro Aufenthaltstag im Spital 15.- zu bezahlen. Auf Leistungen infolge Mutterschaft wird kein Zehrgeld erhoben.
Versicherungen mit eingeschränkter Wahlmöglichkeit?
- HMO-Modell
- Hausarzt-Modell
Bezahlung der Leistung / 2 Vergütungsmodelle?
- Direktzahlung durch die Versicherte Person (Tiers garant)
- Direktzahlung durch Krankenversicherung (Tiers payant)