Berufliche Vorsorge (BVG) Flashcards
Was sind die Leistungen (Zahlungen) der beruflichen Vorsorge?
Versicherungsleistungen =
- Altersleistungen
- Hinterlassenenleistungen
- Invalidenleistungen
Austrittsleistungen =
- Stellenwechsel
- Unterbruch od. Aufgabe der Ererbstätigkeit vor dem Reteralter
Barauszahlung =
- Endgültiges Verlassen der CH
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Gerine Austrittsleistung
- Invalidität ohne Vesicherung
Vorsorgeausgleich bei Scheidung:
- Teilung der Altersguthaben
Wohneigentumsförderung =
- Vorbezug
- Verpfändung
BVG-Versicherungsleistungen?
- Altersleistungen
- Hinterlassenenleistungen
- Invalidenleistungen
Was dient als Berechnungsgrundlage der Versicherungsleistungen?
Das beim Eintrit des Versicherungsfalls vorhandene Altersguthaben.
PK muss für jede Person ein individuelles Alterskonto führen. Die aktuellen Leistungen können dem jährlichen Versicherungsausweis entnommen werden.
BVG-Altersrente?
Für die Altersrente wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben zu einem Mindestumwandlungssatz umgerechnet. Umwandlungssatz 6.8% für Männer und Frauen.
Vorbezug der Altersrente?
Das Kassenreglement kann eine Frühpensionierung vorsehen. Das frühstmögliche Pensionierungsalter liegt bei 58 Jahren. Im diesem Falle wird das bis dahin angesparte Alterskapital zu einem tieferen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Dazu gibt es keine gesetzlichen Mindestvorschriften.
Aufschub der Altersrente?
Ist möglich sofern eine versicherte Person weiter arbeitet und das Kassenreglement dies vorsieht. Der Aufschub kann längstens bis zum 70. Altersjahr (Frauen 69) gemacht werden. Der Umwandlungssatz wird in der Regel höher angesetzt. Gibt keine gesetzlichen Vorschriften.
BVG-Ehegattenrente?
Ansprch haben verheiratete Paare und Personen in eingetragener Partnerschaft. Folgende Voraussetzungen:
- Ehegatte muss für den Unterhalt der Kinder aufkommen od.
- Das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und die Ehe hat mind. 5 Jahre gedauert
Erfüllt Ehegatte die Voraussetzungen nicht, hat er Anspruch auf eine Abfindung in der Höhe von 3 Jahresrenten (entgangene Ehegattenrente)
Rente für geschiedene Ehegatten?
Folgende Voraussetzungen:
- Ehe od. eingetragene Partnerschaft dauerte mind. 10 Jahre
- Verstorbene Ehegatte wurde im Schedungsurteil zu Zahlung von Unterhaltsbeiträgen od. zu einmaliger Abfindung anstelle des Unterhalts verpflichtet
BVG-Waisenrente?
Erhalten Kinder unter 18 Jahren. Befindet sich ein Kind noch in Ausbildung od. weist es einen Invalitidätsgrad von mind. 70% auf, wird die Waisenrente bis zum 25, Geburtstag weitrhin gewährt. Die Waisenrente beträgt 20% der versicherten Invalidenrente auf die verstorbene Elternteil Anspruch gehabt hätte.
Weitere begünstigte Personen?
Neben den nach Gesetz zwingenden Hinterbliebenenrenten für Ehegatten und Waisen, kann eine PK in ihrem Reglement den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern.
- Personen, die vom Verstorbenen in erhelbichem Mass unterstützt worden sind od. Personen die in den letzten 5 Jahren bis zum Tod mit Verstorbenem Lebensgemeinschaft geführt haben
- Fehlen Personen unter Gruppe 1, sind Eltern, Geschwister anspruchsberechtigt
- Weder Gruppe 1 noch 2, rücken übrige gesetzliche Erben nach
Anspruch BVG-Invalidenrente?
Im Sinne der IV zu mind. 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit BVG versichert waren. Anspruch auf BVG-Invalidenrente beginnt, sobald IV den Invaliditätsgrad festgelegt hat. Rente läuft grundsätzlich lebenslang, kann aber im Rentenalter durch BVG-Altersrente abgelöst werden.
Schutzperiode für wiedereingegliederte Personen?
Personen deren Rente im Rahmen der IV-Revison 6a herabgesetzt oder aufgehoben wird, beginnt eine Schutzperiode von 3 Jahren. Während dieser Zeit belibt sie zu den gleichen Bedingungen bei der bisherigen PK verischert und es sind auf dem neue Lohn keine Beiträge geschuldet.
Versicherungsschutz und der Leistungsanspruch bleiben aufrechterhalten, solange eine Übergangsleistung bezogen wird.
Was ist die Vorleistungspficht und wo ist sie geregelt?
ATSG regelt die Vorleistungspflicht für den Fall, das in einem Schadenfall nicht klar ist, ob für eine Rentenzahlung die Unfall- oder Militärversicherung od. BVG zuständig ist.
Leistungskoordination?
Es soll zu keiner Überentschädigng kommen. Grundsatz: Hinterlassenen- und Invalidenleistungen aus BVG werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des mutmasslich entgagenen Verdiensts übersteigen.
BVG-Subsidiärrente?
UVG Lohnmaximum 126’000.-, die max. koordinierten Leistungen betragen 90% davon, nämlich 113’400.-. Bei Löhnen die über dem UVG-Maximum liegen, kommt daher zusätzlich die berufliche Vorsorge in Form einer sogenannten Subsidiärrente zum Tragen.