IV Flashcards
Zweck der IV?
- Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben
- Falls trotz Eingliederungsmassnahmen eine Einkommensbusse berbleibt, wird diese angemessen ausgeglichen (Deckung Existenzbedarf)
- Die betroffenen Personen sollen eine eigenverantworliches und selbstbestimmtes Leben führen können
Die Integration in die Arbeitswelt bzw. Verblieb im Arbeitsprozess hat stets Vorrang!
Grundsatz der IV?
Eingliederung vor Rente bzw. Eingliederung statt Rente
Wer ist versichert?
Gleich wie bei AHV. Wer dort versichert ist, ist auch IV verischert
Aufgaben der IV Stelle?
- Erteilung von Ausküften
- Bentegennahme der Anmeldungen
- Früherfassung
Bestimmung und Überwachung der Massnahmen der Frühintervention - Prüfung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
- Abklärung der Eingliederungsfähigkeit der Versicherten
- Berufsberatung und Arbeitsvermittlung
- Bestimmung der Eingliederungsmassnahmen und deren Überwachung
- Bemessung der Invalidität und des Grads der Hilflosigkeit und der benötigten Hilfeleistungen
- Öffentichkeitsarbeit
- Koordination der medizinischen Massnahmen mit der Kranken- und der Unfallversicherung
Aufgabe der Ausgleichskassen der AHV?
Sie machen die Berechnungen und die Ausrichtung von Entschädigungen.
Was machen die reginalen ärztlichen Dienste (RAD)?
Sie prüfen die Dossiers der Bezüger
Mit welchen Stellen arbeitet die IV zusammen?
- Sozialversicherungen (Unfall oder Vorsorgeeinrichtung BVG)
- Privatversicherungen (z.B. Krankentaggeldversicherung)
- Arbeitslosenversicherung
- Kantonale Sozialhilfe-Einrichtungen
- Öffentliche und private Institutionen, die für die Eingliderung wichtig sind
Drei wichtige Grundbegriffe der IV?
Arbeitsunfähigkeit = Wer aufgrund eines Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder im bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr einer zumutbaren Arbeit nachgehen kann (vollständig od. teilweise). Schaden kann körperlich, geistig oder psychisch sein.
Erwerbsunfähigkeit = Wegen den Folgen des Gesundheitsschadens auch nach zumutbarer Behandlung und Eingliederungsmassnahmen immer noch von einer vollständigen od. teilweisen Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit unterworfen ist. Erst wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt, kommt ein Anspruch auf Rente oder eine Hilflosenentschädigung infrage.
Invalidität = Die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.
Welche 3 Elemente setzt die Invalidität voraus?
- Gesundheitsschaden
- Erwerbsunfähigkeit
- Direkten Zusammnehang zwichen dem Gesundheitsschaden und der Erwerbsunfähigkeit, man nennt dies einen Kausalzusammenhang
Leistungsarten der IV?
Salchleistungen und Geldleistungen?
Sachleistungen =
- Früherfassung
- Frühintervention
- Eingliderungsmassnahmen
- HIlfsmittel
- Assistenzbeitrag
Geldleistungen =
- Taggelder
- Hilflosenentschädigung
- Renten
Sach- und Geldleistungen können kombiniert werden.
Was bedeutet die Mitwirkungspflicht?
Eine erkrankte od. verunfallte Person muss alles Zumutbare unternehmen, um die Dauer und das Ausmass der Arbitsunfähigkeit zu verringern und den Eintritt einer bleibenden Invalidität zu verhingern. Person muss sich an allen zumutbaren Massnahmen aktiv beteiligen.
Was sind zumutbare Massnahmen?
- Massmanem der Frühintervention
- Integrationsmassnamen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
- Massnahmen beruflicher Art
- Medizinische Behandlungen
- Massnahmen zur Wiedereingliderung von REntenbezügerinnen
Als zumutbar wird jede geeignete Massnahme beurteilt, es sei denn, der Gesundheitszustand lasse dies nicht zu.
Welche Anreize wurden für den AG geschaffen, damit er eine Person in einem Eingliederungsprozess einstellt?
- Beratung und Unterstützung des AG durch IV-Stelle
- Beitrag bei der Durchführung von Integrationsmassnahmen
- Kein Arbeitsvertrag nach OR wärhend eines Arbeitsversuchs
- Einarbeitungszuschüsse bei Anstellung von noch nicht voll leistungsfähigen Personen
- Entschädigung für Beitragserhöhungen von Versicherungsprämien (BVG und Krankentaggeld) infolde Neuerkrangung einer widereingegliederten Person innerhalb von 3 Jahren
Was ist die Früherfassung?
Voraussetzung der Früherfassung?
Frühzeitige Meldung bei der IV, so kann in unkompliziertem Rahmen abgeklärt werden ob die IV-Stelle zuständig ist. Die Früherfassung ist noch keine offizielle Anmeldung! Ziel der Früherfassung ist, durch frühzeitige Erfassung von arbeitsunfähigen Verischerten den Eintritt einer Invalidität zu verhindern.
Vorausseztung = Meldung kann nach 30 Tagen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit od. bei häufigen wiederholten Kurzabsenzen (innerhalb 1 Jahrs) gemacht werden.
Ablauf der Früherfassung?
- IV kann die Person zu einem Früherfassungsgespräch aufbieten
- Beurteilung der medizinischen, beruflichen und sozialen Situation der versicherten Person
- Information der verischerten Person über Zweck und Umfang allfälliger Abklärungen
- Bestimmung der Akteure, die zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit beitragen können
IV Entscheidet spätestens 30 Tage nach Eingang der Meldung, ob Massnahmen der Frühintervention nötig sind. Wenn ja muss sich versicherte Person bei der IV anmelden.