ATSG Flashcards
Für welche Schweizer Sozialversicherungen ist das ATSG Leitgesetz?
ATSG = Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts
- AHV
- IVG
- ELG
- EOG/MSE
- FamZ
- KVG
- UVG
- MVG
- AVIG
Allg. Begriffe des ATSG?
ATSG 3-13
- Ob jemand für eine bestimmte Leistung überhaupt versichert ist
- Wer Rechtsanspruch geltend machen kann
- Welcher Leistungsträger im spezifischen Fall leistungspflichtig ist
Leistungskürzung oder Verweigerung?
Vorsätzlich zugefügte Gesundheitsschäden oder mangelnde Mitwirkung bei der Bhandlung wird mit Kürzung oder Verweigerung bestraft. Ist ziemlich streng!
Koordinationsregeln?
ATSG unterteilt Koordinationsregeln in zwei Abschnitte.
- Leistungskoordination ATSG 63-71
- Rückgriff ATSG 72-75, ATSV 14-17
Bei einem Versicherungsfall kommen meistens mehrere Sozialversicherungen als Leistungsträger infrage. Durch Koordination will man:
- Zuständigkeit der Sozialversicherungen klären
- Überversicherung vermeiden
- Berührungspunkte mit anderen Schadenausgleichsystemen (z.B. privatversicherungs- od. Haftpflichtrecht) regeln
Ziel ist ein reigungsloses Ineinandergreifen und eine gezielte Abstimmung der Soz.Versicherungen untereinander und mit anderen beteiligten Systemen.
Koordinationsformen?
Intrasystemische Koordination = Harmonisierung der Leistung innerhalb eines einzelnen Sozialversicherungszweigs z.B. Innerhalb der AHV/IV. Wird im jeweiligen Einzelgesetz geregelt.
Intersystemische Koordination = Abstimmung zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen, z.B. Zwischen der IV und dem UVG. Wird im ATSG geregelt.
Extrasystemische Koordination = Koordination zwischen den Sozialversicherungen und anderen Schadenausgleichssystemen. Wird z.T. Im ATSG geregelt.
Was ist der Kongurenzgrundsatz?
Dieser bedeutet:
- Nur Leistungen gleicher Art und Zweckbestimmung koordiniert werden können
- Sich die zu Koordinierenden Leistungen auf das gleiche Ereignis beziehen müssen
- Es muss gleiche Person betroffen sein