IFRS Flashcards
IFRS Pflicht
-> EU-Verordnung aus 2002
-> Konzernabschluss-Pflicht nach lokalem HR
UN mit:
- Sitz in der EU
- deren Wertpapiere zum Bilanzstichtag auf einem regulierten Markt der EU-MS zugelassen sind
=> müssen KA nach IFRS erstellen
Ziele der IFRS
-> internationale Vergleichbarkeit
-> Steigerung der Markteffizienz
-> Senkung der Kapitalkosten
Regelungen des §315e
Abs. I befreiende Wirkung hinsichtlich Erstellung zusätzlichen HGB-KA
Abs III Wahlrecht Aufstellung eines befreienden IFRS-KA für nicht kapitalmarktorientierte UN
IASB
-> privatrechtlicher Verein
-> Sitz in London
-> Formulierung/Veröffentlichung IFRS/IAS
-> Förderung und Einhaltung IFRS
-> Verbesserung RL-Normen
Adressaten der IFRS
-> Investoren, Kunden, Öffentlichkeit
Information gegenwärtiger und potentieller Kapitalanleger, Kreditgeber
Ziele der IFRS
-> Publizität entscheidungsrelevanter Ereignisse
-> Herstellung von Vergleichbarkeit zwischen RL-Perioden des UN
IAS 1 - Wesentlichkeit
IAS 1.7
-> wesentlich, wenn Weglassen, falsche Darstellung, Verschleierung Entscheidung des primären Adressaten beeinflussen würde
-> Verschleierung als Zsfg. von wichtigen + unwichtigen Informationen
Asset
-> Vermögenswert
= Ressource, die aufgrund vergangener Ereignisse in der Verfügungsmacht des UN steht und künftigen wirtschaftlichen Nutzen generiert
Aktivierungsgrundsatz
wenn der Nutzen dem UN wahrscheinlich zufließt
+
die AHK zuverlässig ermittelbar sind
Liability
- gegenwärtige Verpflichtung
- die zum Bilanzstichtag ggü Dritten besteht
- auf einem vergangenen Ereignis beruht
- wirtschaftliche Belastung darstellt
- Abfluss von Ressourcen, die einen wirtschaftlichen Nutzen haben
Passivierungsgrundsatz
wenn Nutzenabfluss wahrscheinlich ist
+
zuverlässig bewertbar
Bestandteile IFRS-AbschlussBi
- statement of financial position
- OCI
- statement of changes in equity
- cash flow statement
- operating segments
- notes
Bilanzgliederung
IAS 1.54
-> Unterscheidung in kurzfristige und langfristige VW/Schulden
IFRS 5
- held for sale VW des AV
- Gruppe von VW und direkt zurechenbaren Schulden, die gemeinsam in einer Transaktion abgestoßen werden = disposal groups
IFRS 5 - held for sale
-> unmittelbare Veräußerbarkeit bei hoher Wahrscheinlichkeit des Verkaufs
-> Management muss sich zur Verkaufsabsicht bekennen
-> aktive Verkaufsbemühungen zu marktgerechtem Preis
-> Realisation innerhalb von 12 Monaten muss sehr wahrscheinlich sein
Bewertung hfs
IFRS 5.15
I. Bewertung VW unmittelbar vor Umklassifizierung
II. Ermittlung Fair Value
III. Ermittlung voraussichtlicher Veräußerungskosten
IV. Anwendung Niederstwertprinzip
-> negatives Delta aus Buchwert und FV less cost to sell wird als impairment loss erfasst
Folgebewertung hfs
-> Bewertung mit fair value less cost to sell
-> keine planmäßigen Abschreibungen mehr
Discontinued operations
IFRS 5.31
I. Geschäftsbereich (inkl. Geschäftstätigkeiten, CFs), die eindeutig vom restlichen UN getrennt werden können
-> Trennung in operativer Weise und bei Berichterstattung
II. Geschäftsbereich muss zur Veräußerung bestimmt sein oder bereits aufgegeben
Kriterien für discontinued operations
-> Bereich umfasst separate, wesentliche Geschäftstätigkeit oder geographische Aktivität
-> Teil eines koordinierten einzigen Aufgabe-Plans
-> TU, das ausschließlich mit Weiterveräußerungsabsicht gekauft wurde
Segmentberichterstattung
IFRS 8
Adressaten soll beurteilen können:
-> Art/Weise finanzieller Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten
-> ökonomische Umfeld-Faktoren der Segmente
=> Management Approach
Segmentberichterstattung - Vorgehensweise
I. Bestimmung “chief operating decision maker” IFRS 8.5
II. Bestimmung operativer Segment
- UN-Teil
- der Geschäftsaktivitäten verfolgt aus denen UE generiert werden
- überwacht von CODM
- abgrenzbare Finanzinformationen verfügbar
III. Aggregation von operativen Segmenten
- Ähnlichkeiten müssen vorliegen
- Art der Produkte/Dienstleistungen
- Eigenschaften der Kunden, Vertrieb
- Art des regulatorischen Umfelds
Ergebnis je Aktie IAS 33
Pflicht für börsennotierte UN das Ergebnis je Aktie auszuweisen
Darstellung Ergebnis je Aktie
Unterscheidung:
-> unverwässertes Ergebnis
-> verwässertes Ergebnis
Information darüber, welche Ergebniseffekte greifen