BGB - Allgemeiner Teil Flashcards

1
Q

Zivilgerichtsbarkeit - ordentliche Gerichtsbarkeit

A
  1. Amtsgericht
    -> ein Gericht
  2. Landgericht
    -> drei Richter, Kammern
  3. Oberlandesgericht
    -> fünf Richter, Senate
  4. Bundesgerichtshof, Karlsruhe
    -> fünf Richter, Senate
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Finanzgerichtsbarkeit

A
  1. Finanzgericht
  2. Bundesfinanzhof in München
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Verfassungsgerichtsbarkeit

A
  1. Landesverfassungsgericht
  2. Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Europäische Gerichtsbarkeit

A

EuGH, Luxemburg

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Arbeitsgerichtsbarkeit

A
  1. Landesarbeitsgericht
  2. Bundesarbeitsgericht, Erfurt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Verwaltungsgerichtsbarkeit

A
  1. Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Aufgabe des BGH?

A

Einheit der Rechtsordnung wahren
Fortentwicklung der Rechtsordnung
Recht soll sozialethisches Minimum gewährleisten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Dingliches Recht

A

Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache
-> wirkt ggü jedermann
-> absolutes Recht wie bspw. Eigentum, Pfandrechte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Deliktsrecht

A

Recht der unerlaubten Handlungen
-> dadurch werden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründet
-> wenn kein Vertrag vorliegt ggf. gesetzliches Schuldverhälnis aus §§ 812, 823

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Kondiktionsrecht

A

-> anwendbar bei ungerechtfertiger Bereicherung
-> Möglichkeit der Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts §§ 812-822

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Unterschied notarielle Beglaubigung und Beurkundung

A

Beglaubigung
-> Prüfung Echtheit der Unterschrift & Ausweis
-> Beglaubigungsvermerk
-> inhaltliche Prüfung nur im Hinblick auf gesetzliche Verbote

Beurkundung
-> Prüfung Echtheit der Unterschrift & Ausweis
-> Beurkundungsvermerk
-> Belehrung über Tragweite des Rechtsgeschäfts
-> Dokument wird vorgelesen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Wann sind notarielle Beurkunden vorgeschrieben?

A

bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften:

-> Grundstückskaufvertrag § 311b I
-> Schenkungsversprechen § 518 I
-> Ehevertrag § 1410
-> Erbvertrag § 2276

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Formen der Vertragsfreiheit?

A

Abschlussfreiheit
-> Kontrahierungszwang nur in Ausnahmefällen

Inhalts- und Gestaltungsfreiheit
-> flexible Auslegung von Verträgen, §§ 134, 138 beachten nicht gegen Gesetze verstoßen, Sittenwidrigkeit

Fromfreiheit
-> Schrift, notarielle Beurkundung/Beglaubigung beachten

Beendigungsfreiheit
-> durch Kündigung, Aufhebung, zeitlicher Ablauf

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Heilung von Formmängeln

A

Heilung durch Erfüllung
-> Erfüllung des Schenkungsversprechens § 518 II
-> Erfüllung des Bürgschaftsversprechens § 766 S. 3
-> Eintragung des Erwerbers als Grundstückseigentümer im Grundbuch § 311b I S. 2

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Rechtsfähigkeit

A

-> natürliche Personen mit Geburt/Tod § 1 BGB
-> deklaratorisch mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit

-> juristische Person: Eintragung/Löschung § 11 GmbHG
-> konstitutiv mit Eintragung ins HR

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Wirksamkeitsvoraussetzung bei der rechtsgeschäftlichen Handlungsfähigkeit des Menschen
-> Fähigkeit, im Rechtsverkehr wirksame Erklärungen abgeben zu können

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was heißt beschränkte Geschäftsfähigkeit?

A

§ 106 beschränkte Geschäftsfähigkeit
-> Jugendliche zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr sind beschränkt geschäftsfähig
-> benötigen grundsätzlich die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter für einen wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften
-> werden ohne Einwilligung Rechtsgeschäfte abgeschlossen, sind diese schwebend unwirksam § 108 I
-> auch beschränkt geschäftsfähig sind Personen, die unter Betreuung stehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Deliktsfähigkeit einer natürlichen Person?

A

§ 828 Minderjährige (unerlaubte Handlungen)

-> Person ist deliktsfähig, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet hat
-> und in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat einzusehen
-> ab 18 Jahren ist eine Person voll deliktsfähig

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Ist eine juristische Person deliktsfähig?

A

-> juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich
-> ihre Organträger können aber bestraft werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Durchbrechung des Abstraktionsprinzips

A

Fehleridentität = ein Mangel haftet beiden Rechtsgeschäften an
-> Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners, arglistige Täuschung, fehlende Vertretungsmacht

Bedingungszusammenhang § 158
= die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäft ist Bedingung des Verfügungsgeschäfts

Teilnichtigkeit bei Geschäftseinheit § 139 = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind Teile eines einheitlichen Rechtsgeschäfts und nach dem Parteiwillen ist davon auszugehen, dass beide Teile nichtig sein sollen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Zugangsstörungen bei Willenserklärungen

A

-> berechtigte Zugangsverweigerung (z.B. nicht frankierter Brief) = kein Zugang

-> unberechtigte Zugangsvereitelung (z.B. Nichtabholung eines Einschreibens)
-> Unterscheidung hier in fahrlässig = bei erneuerter Zustellung Fiktion des rechtzeitigen Zugangs
-> bei arglisitig Fiktion des Zugangs selbst § 162 analog

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

anfechtbare Rechtsgeschäfte

A

-> Anfechtungsgrund begründet nur die Vernichtbarkeit des Rechtsgeschäft
-> Anfechtungserklärung führt zur Nichtigkeit von Anfang an

Inhaltsirrtum § 119 I
Erklärungsirrtum § 119 I
Eigenschaftsirrtum § 119 II
Übermittlungsfehler § 120
arglistige Täuschung § 123 I
rechtswidrige Drohung § 123 I

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Inhaltsirrtum

A

§ 119 I Alt. 1
-> der Erklärende weiß zwar, was er sagt, aber nicht, was er damit sagt”
-> falsche Verwendung von Fachbegriffen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Erklärungsirrtum

A

§ 119 I Alt. 2
-> Erklärende erklärt nicht das, was er erklären möchte
-> Versprechen, Verschreiben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
nichtige Rechtsgeschäfte
-> Nichtigkeitsgrund verhindert den Eintritt der mit dem Rechtsgeschäft bezweckten Rechtsfolgen Geschäftsunfähigkeit §§ 104, 105 Scheingeschäft § 117 Formverstöße § 125 Gesetzesverstöße § 134 Sittenwidrigkeit § 138
26
schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte
-> Rechtsfolgen können noch nicht eintreten, weil eine Wirksamkeitvoraussetzung fehlt -> mit Genehmigung gilt Wirksamkeit von Beginn an § 184 I Rechtsgeschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen §§ 107 ff. Rechtsgeschäfte des Vertreters ohne Vertretungsmacht § 177 Insichgeschäft § 181 (Selbstkontrahieren)
27
Was bedeutet unverzüglich?
§ 121 I Legaldefinition unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern
28
Was ist eine Analogie?
Anwendungsbereich einer Norm wird erweitert auf Normen/Fälle, die nicht spezifisch genannt sind -> Vorschrift wird allgemein verwendet -> setzt eine Lücke in der Gesetzgebung voraus "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase"
29
Was ist eine Legaldefinition?
durch das Gesetz gegebene Begriffsbestimmtung
30
Was ist eine Vollmacht und wo ist sie definiert?
Legaldefiniton in § 166 Abs. 2 -> eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertregtungsmacht
31
Voraussetzungen der Stellvertretung
Vertreter muss im Namen des Vetretenen auftreten (Offenkundigkeitsprinzip) + Vetretungsmacht besitzen (rechtsgeschäftliche oder gesetzliche) -> Verteter gibt eigene WE im fremden Namen ab -> gleichgültig, ob Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder sich das aus den Umständen ergibt § 164 I S. 2
32
Arten der Stellvertretung
Gesetzliche Vertretung -> Eltern sind gesetzliche Verteter für ihre Kinder §§ 1626, 1629 Rechtsgeschäftliche Stellvertretung -> durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht = Vollmacht § 166 II Organschaftliche Vertretungsmacht -> juristische Personen handeln durch ihre Organe § 26 -> Regeln zur Stellvertretung finden auf das rechtsgeschäftliche Handeln satzungsgemäßer Vertreter juristischer Personen Anwendung
33
Wirkungsweise der Stellvertretung
WE, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen § 164 I
34
Erfüllungsgehilfe
§ 278 Vertragspartner, der sich für die Erfüllung seiner Verbindlichkeit einer anderen Person bedient -> haftet auch für Verschulden des Erfüllungsgehilfen
35
Verrichtungsgehilfe
§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen -> Geschäftsherr haftet für unerlaubte Handlungen seiner Verrichtungsgehilfen
36
Zulässigkeit der Stellvertretung
-> Stellvertretung ist im Schuld- und Sachenrecht stets zulässig -> Ausnahmen bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften im Familien- und Erbrecht Eheschließung § 1311 S. 1 Testamentserrichtung § 2064 Erbvertrag § 2274
37
Vertreter mit gebundener Marschroute
§ 166 II gilt -> hat Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vertretenen gehandelt, kann sich der Vertretene bei eigener Kenntnis nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen -> Personen mit derart geringer (nach außen erkennbarer) Entscheidungsfreiheit ausgestattete Personen vertreten werden können
38
Wie erfolgt eine Anfechtung?
§§ 119 ff. 1. Anfechtungsgrund 2. Anfechtungserklärung -> empfangsbedürftige WE 3. Einhaltung der Anfechtungsfrist -> Nichtigkeit der WE ex tunc
39
Formen des Schadensersatz nach § 280
SE neben der Leistung § 280 Abs. 1 SE statt der Leistung § 280 Abs. 1, 3 Ersatz vergeblicher Aufwendungen §§ 280 Abs. 1, 284
40
Prüfschema § 280 Abs. 1
1. Schuldverhältnis 2. rechtswidrige Pflichtverletzung 3. Vertreten müssen (Verschulden) § 276 4. Schaden des Gläubigers 5. Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden (Schaden muss adäquat-kausal sein) Rechtsfolge: Anspruch auf Schadensersatz tritt neben den Leistungsanspruch
41
Definition von Vertretenmüssen?
§ 276 durch Vorsatz Abs. 1 -> Wissen und Wollen des pflichtwidrigen Erfolgs durch Fahrlässigkeit Abs.2 -> Außerachtlasssen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
42
Wo ist die Forderungsabtretung geregelt?
§§ 398 ff. Schuldner ist schutzbedürftig
43
Voraussetzungen der Forderungsabtretung
1. Abtretungsvertrag -> § 398 Übertragung von Forderungen durch Vertrag zwischen Altgäubigern (Zedenten) und Neugläubigern (Zessionär) -> neuer Gläubiger tritt an die Stelle des bisherigen -> Kenntnis/Zustimmung des Schuldners nicht erforderlich 2. abzutretende Forderung a) kein gutgläubiger Erwerb -> Zession setzt das Bestehen einer Forderung voraus -> Guteglaube an Bestehen einer Forderung, die in Wirklichkeit nicht existiert, ist nicht geschützt
44
Übergang von Sicherungsrechten
§ 401 mit abgetretener Forderung gehen für sie bestehende Sicherungsrechte ebenfalls über z.B. Bürge verbürgt sich für Darlehensschuld, Gläubiger tritt Forderung ab -> neuer Gläubiger kann sich aus Bürgschaft befriedigen
45
Schuldnerschutz bei Forderungsabtretung
§ 404 Einwendungen des Schuldners -> Schuldner kann neuem Gläubiger alle Einwendungen + Einreden entgegesetzen, die ggü bisherigem Gläubiger begründet waren -> Rechte z.B. wegen Mangel von Ware können auch neuem Gläubiger entgegengehalten werden § 407 -> wenn Schuldner nichts von Forderungsübergang erfährt, Gefahr, dass er an einen Nichtberechtigten leistet -> deswegen: neuer Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner
46
Erlöschen von Schuldverhältnissen?
durch Erfüllung § 362 durch Hinterlegung § 372 durch Erlass § 397
47
Unmöglichkeit der Leistung?
Unmöglichkeit = dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges -> § 275 Ausschluss der Leistungspflicht beachten
48
Entfall der Gegenleistung bei Unmöglichkeit?
§ 326 -> braucht Schuldner nach § 275 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf Gegenleistung Beachte: § 326 II bei Gläubigerverzug bleibt der Anspruch auf Gegenleistung bestehen -> § 326 II + §§ 293, 294, 295 + § 300
49
Gläubigerverzug im Handelsrecht?
§ 373 HGB Annahmeverzug des Käufers -> im Falle von Gläubigerverzug kann der Verkäufer auf Gefahr + Kosten des Käufers die Ware in einem Lagerhaus etc. hinterlegen Unterschied zu § 378 BGB, wo der Schuldner von der Verbindlichkeit befreit wird
50
Prüfung des Gläubigerverzug
§§ 293 ff. 1. erfüllbarer Anspruch des Gläubigers -> Schuldner muss leisten dürfen 2. ordnungsgemäßes Angebot des Schuldners a) tatsächliches Angebot § 294 aa) zur rechten Zeit § 271 bb) am recheten Ort § 269 cc) richtige Art & Weise b) wörtliches Angebot § 295 -> reicht, wenn Gläubgier erklärt, dass er die Leistung nicht annehme c) Angebot entbehrlich, wenn § 296 greift 3. Leistungsvermögen des Schuldners -> Unmöglichkeit der Leistung schließt den Gläubigerverzug aus § 275 Ausschluss der Leistungspflicht 4. Nichtannahme der Leistung durch den Gläubiger Rechtsfolge: § 300 I Schuldner hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten § 300 II Gefahrenübergang bei Gattungsschuld, sobald Gläubiger in Verzug kommt § 326 II Preisgefahr geht auf Gläubiger über und Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen
51
Bringschuld
wenn die Leistung am Wohnsitz des Gläubigers zu erbringen ist -> § 296 gesetzlicher Regelfall ist die Holschuld, dass der Gläubiger die Ware abzuholen hat
52
Was ist ein Schaden?
§ 249 f. -> jede unfreiwillige Einbuße an Gütern Differenzhypothese -> Vergleich Soll zu Ist Zustand
53
Was ist eine Nebenpflichtverletzung?
§ 241 Abs. 2 Schuldner verletzt Rücksichtsnahme, Nebenpflichten, Sorgfaltspflichten
54
Was sind gesetzliche Schuldverhältnisse?
Geschäftsführung ohne Auftrag § 677 -> Beispiel Feuerwehr (löscht den Brand ohne Auftrag) ungerechtfertige Bereicherung § 812 unerlaubte Handlung § 823
55
Wo ist die Bürgschaft geregelt?
§ 765 f. streng akzessorisches Sicherungsgeschäft
56
Was zeichnet die Bürgschaft aus?
-> Übernahme der Pflichten für einen Dritten -> ursprünglicher Vertragspartner wird zuerst in Anspruch genommen -> Bürge ist zweiter Anspruchsgenehmer -> kann aber auch geändert werden durch Einrede der Vorausklage (Recht des Bürgen eine Inanspruchnahme zunächst abzuwehren, wenn Gläubiger nicht nachweisen kann, dass er einen erfolgslosen Anspruch der Vollstreckung seines gesicherten Anspruches vorgenommen hat)
57
Unterscheidung der Formen einer Patronatserklärung?
- gesetzlich nicht definiert -> Schuldverhältnis sui generis weiche Patronatserklärung -> kein Rechtsbindungswille -> begründet keinen durchsetzbaren Anspruch gegenüber dem Gläubiger Harte Patronatserklärung -> Verpflichtung des Patronats ggü. dem Gläubiger -> Haftung ist sicher ansonsten Schadensersatz
58
Prüfschema AGB § 305
1. Wurden die AGB wirksam? a) liegen AGB vor? b) sachlicher Anwendungsbereich gegeben? c) persönlicher Anwednungsbereich gegeben? d) wurden AGB in Vertrag einbezogen? e) liegt eine Überraschungsklausel vor? f) kommt ein Vorrang individueller Abreden in Betracht? 2. Liegen Unwirmsamkeitsgründe vor §§ 308, 309? a) Verstoß gegen Katalog der Klauselverbote? b) Verstoß gegen Generalklausel des § 307 I,II? -> wenn Verbrauchervertrag vorliegt, sind besondere Vorschriften des § 310 III zu beachten
59
Leistungskondiktion § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
1. etwas erlangt -> jeder vermögenswerte Vorteil 2. durch Leistung -> bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens 3. ohne rechtlichen Grund -> wenn die zu erfüllende Verbindlichkeit nicht bestanden hat oder die Erfüllungswirkung nicht eingetreten ist Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten z.B. wenn ein Vertrag im Nachhinein als nichtig erklärt wird
60
Nichtleistungskondiktion § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
1. etwas erlangt -> jeder vermögenswerte Vorteil 2. in sonstiger Weise -> es darf keine Leistung vorliegen 3. auf Kosten des Gläubigers 4. ohne rechtlichen Grund Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten oder Wertersatz
61
Nichtleistungskondiktion § 816 Abs. 1 S. 1
1. entgeltliche Verfügung eines Nichtberechtigten 2. Wirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Berechtigten -> nichtberechtigt Verfügender muss das durch die Verfügung Erlangte an den Berechtigten herausgeben
62
Nichtleistungskondiktion § 816 Abs. 2
1. Empfang einer Leistung 2. durch einen Nichtberechtigten 3. gegenüber dem Berechtigten wirksam -> nichtberechtigter Empfänger muss das Geleistete an den Berechtigten herausgeben
63
Nennen Sie die Grundprinzipien des Sachenrechts
1. Trennungs- und Abstraktionsprinzip 2. Numerus Clausus und Typenzwang 3. Absolutheit 4. Publizitätsprinzip 5. Bestimmtheitsgrundsatz
64
Definieren Sie den Besitz
§ 854 ff. -> Besitzer ist, wer nach der Verkehrsanschauung die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt -> tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache
65
Definieren Sie Eigentum
§ 903 -> umfassendes und absolutes Herrschaftsrecht -> gibt umfassenden Schutz gegen Verletzung, Entziehung, Grundbuchfehler und Verfügungen Dritter (Ausnahme gutgläubiger Erwerb)
66
Derivative Eigentumsübertragung
-> rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung § 929 (Einigung und Übergabe) 1. Einigung 2. Übergabe oder Übergabesurrogat (§ 930 oder § 931) 3. Einigsein bei Übergabe 4. Verfügungsberechtigung -> wenn diese nicht vorhanden ist gutgläubigen Erwerb prüfen!
67
Gutglaubenstatbestand §§ 932 ff.
-> Verkehrsgeschäft -> Rechtsschein -> Gutgäubigkeit § 932 Abs. 2 -> kein Abhandenkommen § 935 -> besondere Voraussetzungen des §§ 932 Abs. 2, 933, 934
68
Gutgläubigkeit § 932 Abs. 2
1. Bezugspunkt des guten Glaubens -> Eigentum des Veräußerers -> bei § 366 Verfügungsmacht -> bei § 135, 136 Fehlen eines Veräußerungsverbots 2. Maßstab -> Verdachtsmomente missachtet, die jeden Erwerber, nicht nur einen besonders misstrauischen, stutzig gemacht hätten
69
Abhandenkommen § 935
= unfreiwilliger Verlust einer Sache 1. Anwendungsbereich -> nicht bei Geld, Inhaberpapieren etc gem. § 935 Abs. 2 2. Begriff des Abhandenkommens = unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes -> Verlust beim Eigentümer § 935 Abs. 1 S. 1 -> Verlust beim Besitzmittler § 935 Abs. 1 S. 2 -> auch bei Gewaltanwendung, Drohung
70
Arten von Sicherungsrechten?
Personalsicherheit -> personengebundene Sicherheit, eine Person tritt als Sicherheit ein -> Bürgschaft § 765, Schuldbeitritt, Garantie Sachsicherheit -> Eigentumsvorbehalt § 449 -> Pfandrecht § 1204 -> Hypothek § 1113 -> Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Sicherungsgrundschuld
71
Differenzierung der Sachsicherheiten
Sicherungsübereignung §§ 929, 930 -> bewegliche Gegenstände Sicherungsabtretung §§ 389 ff. -> Forderungen (Rechte) Sicherungsgrundschuld §§ 1191 -> unbewegliche Gegenstände
72
Eigentumsvorbehalt
= bedingte Einigung §§ 929, 158 -> Übereinigung steht unter der Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung -> Entstehung eines Anwartschaftsrechts
73
Definition Anwartschaftsrecht
wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass eine gesicherte Erwerbsposition des Erwerbers ensteht
74
Eigentumsvorbehalt
bedingte Einigung gem. § 929, 158 -> Übereignung steht unter der Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung -> Entstehung eines Anwartschaftsrechts
75
Definieren Sie den verlängerten EV
verlängerter EV -> Vorbehaltskäufer wird zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermächtigt § 185 Abs. 1 -> Käufer tritt seine Forderung gegenüber dem Vorbehaltsverkäufer ab § 389 -> Ermächtigung die Forderung für ihn einzuziehen unter Verpflichtung zur Weiterleitung §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 1
76
Erweiterter EV
-> Eigentumsübergang nicht schon mit Kaufpreiszahlung, sondern wenn weitere Forderungen erfüllt worden sind
77
Zusammenwirken von verlängerter EV und Globalzession
Globalzession = Abtretung aller gegenwärtiger und künftiger Forderungen gegen Dritte -> Problem des Prioritätsprinzips -> bei mehrfacher Abtretung ist nur die zeitlich erste wirksame Entscheidung immer zugunsten der Globazession -> Lösung: dingliche Teilverzichtsklausel
78
Was ist ein Verbrauchervertrag?
Vertrag zwischen Unternehmer § 14 und einem Verbaucher § 13 -> entscheidend ist, ob in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt wird
79
Einsicht ins Grundbuch?
-> Einsicht gestattet, wer berechtigtes Interesse hat -> Notare dürfen immer einsehen -> Schutz des Eigentümers (Vermögenslage soll nicht eingesehen werden können)
80
Wo wird das Grundbuch geführt?
-> beim örtlichen Amtsgericht
81
Aufbau des Grundbuchs
1. Bestandsverzeichnis -> Bezeichnung der Grundstücke (Gemarkung, Katasterblatt, Parzellennummer) 2. Abteilung I -> Eigentümer + Grund des Erwerbs 3. Abteilung II -> Belastungen und Beschränkungen -> Nießbrauch, Dienstbarkeit, Reallast, Widerspruch + Vormerkung -> z.B. Geh- und Fahrtrechte sind Grunddienstbarkeiten § 1018 -> beschränkt persönliche Dienstbarkeit § 1093 Abs. 1 4. Abteilung III -> Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschuld) -> Widerspruch und Vormerkung bezgl. Grundpfandrechte
82
Grundstückseigentum
-> Grundstück geht über durch Einigung § 873 iVm Auflassung § 925
83
Auflassung eines Grundstücks
§ 925 die zur Übertragung des Grunstückseigentum erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers -> muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden
84
Grunddienstbarkeiten
§ 1018 Legaldefiniton -> Grundstück darf in einzelnen Beziehungen von anderen benutzt werden oder dass gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen -> Benutzung wie Wegerecht
85
Nießbrauch
§§ 1030 ff. -> Nießbraucher darf den Nutzen aus der Sache, Recht, Vermögen ziehen -> Nutzung definiert in § 100
86
Definition einer Reallast
Legaldefinition § 1105 Abs. 1 -> Belastung eines Grundstückes, durch die der Berechtigte regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück bezieht -> ein ins Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Begünstigten den Bezug regelmäßiger Geldbeträge, Sachleistungen, Dienstleistungen ermöglicht
87
Ist das Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen?
-> nein, geregelt in einzelnen Wohnungseigentumsbüchern -> kein Teil des Grundstücksgrundbuches
88
Definition Wohnungseigentum
= Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum -> Grundstück wird aufgeteilt in verschiedene einzelne Teileigentümer -> geregelt im WEG
89
Erbbaurecht
-> Recht an einem Gebäude, nicht am Grundstück -> zivilrechtlich ist das Gebäude lediglich ein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes -> Eigentümerstellung von Gebäude und Grundstück wird auseinandergezogen -> Legaldefinition § 1 ErbbauRG
90
Durchbrechung des Abstraktionsprinzips
-> Unwirksamkeit des Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei Fällen der Fehleridentität -> z.B. bei Mängeln der Geschäftsfähigkeit, die zur Nichtigkeit beider Geschäfte führt §§ 104, 105 -> bei arglistige Täuschung sind im Falle der Anfechtung ebenfalls beide Geschäfte nichtig § 142 Abs. 1
91
Erwerb des Grundeigentums
1. Auflassung = Einigung § 873 Abs. 1 in Form der nach § 925 Abs. 1 benötigten notariellen Beurkundung 2. Eintragung ins Grundbuch 3. Einigsein 4. Verfügungsberechtigung -> bei fehlender Berechtigung ist gutgläubiger Erwerb zu prüfen! -> Eigentum wird durch sachlichen und dinglichen Akt erworben
92
Erwerb vom Nichtberechtigten § 892
1. Normaler Erwerbstatbestand mit Ausnahme der Berechtigung 2. Verkehrsgeschäft 3. Grundbuch ist unrichtig 4. Verfügender ist legitimiert 5. Gutgläubigkeit -> nur positive Kenntnis schadet -> Zeitpunkt ist nach § 892 Abs. 2 vorverlegt auf Antragstellung
93
Grundbuchberechtigungsanspruch § 894
-> buchberechtigter und materiell Berechtigter bei falscher Eintragung ins Grundbuch 1. Dinglicher Anspruch auf Beseitigung einer Rechtsbeeinträchtigung durch unrichtige Grundbucheintragung -> nicht abtretbar oder verpfändbar 2. Tatbestand -> Unrichtigkeit des Grundbuchs -> Gläubiger = die durch Eintragung beeinträchtigte Person -> Schuldner = die von der Berechtigung betroffene Person 3. Vorschlag für eine Prüfung im Gutachten -> Schuldner = Buchberechtigter -> Gläubiger = materiell Berechtigter 4. Inhalt -> Berechtigungsbewilligung § 19 GBO -> WE wird durch Gerichtsurteil ersetzt
94
Vormerkung
§§ 883 ff. -> Recht sui generis -> Sicherungsmittel eigener Art, das einen schuldrechtlichen Anspruch mit gewissen dinglichen Wirkungen versieht -> Vormerkung schützt besser als der schuldrechtliche Anspruch, weil da nur der Schadensersatzanspruch greifen würde
95
Voraussetzungen Vormerkung
1. Vormerkungsfähiger Anspruch § 883 Abs. 1 -> Anspruch auf Einräumung, Aufhebung, Inhalts- und Rangänderung eines dinglichen Rechts an Grundstücken oder Grundstücksrechten 2. Bewilligung § 885 Abs. 1 S. 1 Alt 2 -> formfrei wirksam -> Alternative der einstwilligen Verfügung 3. Eintragung §§ 883 Abs. 1, 885 Abs. 1 S. 1 -> erfolgt recht schnell wegen der Schutzbedürftigkeit 4. Berechtigung des Bewilligenden -> Vormerkung bewirkt, dass man vom ursprünglichen Käufer immer noch den schuldrechtlichen Anspruch hat, selbst wenn das Grundstück an jemand anderen übertragen wird -> Eingetragener kann Recht ggü dem Verkäufer geltend machen
96
Dingliches Vorkaufsrecht
§ 1094 -> Vorteil vom dinglichen Vorkaufsrecht = dingliches Recht wirkt ggü allen, schuldrechtlich wirkt es nur ggü dem Vertragspartner
97
Grundpfandrechte
-> Abteilung III des Grundbuchs -> Unterteilung in Hypothek und Grundschuld
98
Hypothek §§ 1113 ff.
= Belastung eines Grundstückes, so dass eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung der Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (akzessorisches Recht) -> dienen zur Besicherung von Darlehen -> Einigung § 873 (formlos möglich) -> Eintragung ins Grundbuch -> Einigsein -> Berechtigung des Bestellers -> Bestehen der gesicherten Forderung
99
Grundschuld
§§ 1191 ff. = Belastung eines Grundstücks, so dass eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (abstraktes Recht) -> nicht mit einem konkreten Darlehen verbunden, nicht auf eine bestimmte Schuld begrenzt -> Einigung § 873 -> Eintragung ins Grundbuch -> Einigsein -> Berechtigung des Bestellers -> nicht akzessorisch § 1192 Abs.
100
Akzessorietät
-> Abhängigkeit eines Sicherungsrechts wie etwa der Bürgschaft, der Hypothek oder des Pfandrechts von der gesicherten Forderung. -> Bestehen eines Rechts hängt von einem anderen Recht ab -> stellt eine Durchbrechung des Abstraktionsprinzip dar -> hier wird die gesicherte Forderung dem dinglichen Recht zugeordnet
101
Ehelichen Güterstände
1. Zugewinngemeinschaft §§ 1363 ff. -> gesetzlicher Güterstand -> Gütertrennung während der Ehe Abs. 2 > hälftige Teilung des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes § 1378 2. Gütertrennung § 1414 3. Gütergemeinschaft § 1415 4. Deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft § 1519
102
Zugewinngemeinschaft
-> Vergleich von Anfangsvermögen - Endvermögen = Zugewinnausgleich -> § 1365 über Vermögen als Ganzes darf nur mit Zustimmung des Ehegatten verfügt werden -> keine Vergemeinschaftung der Verbindlichkeiten
103
Gütertrennung
-> strikte Trennung des Vermögens
104
Gütergemeinschaft
-> gesamthänderisch gebundenes Vermögen -> wird bei Trennung gehälftet
105
Ehevertrag
§§ 1408 ff. -> Gütertrennung und Gütergemeinschaft treten nur ein, wenn ehevertraglich vereinbart -> § 1410 Ehevertrag wird in beidseitiger Anwesenheit geschlossen -> darf auch durch einen Vertreter geschlossen werden (kein höchstpersönliches Recht) -> sukzessive Beurkundung ist ausgeschlossen -> unterliegt einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle
106
Scheidung der Ehe
-> Scheidungsvertrag bzw. Scheidungsfolgevereinbarung nicht explizit im BGB geregelt -> Regelungen ab §§ 1564 ff. -> Scheidungsvertrag in in seinen einzelnen Teilen notariell zu beurkunden (bspw. bei Eigentum)
107
Erbfolge
gesetzliche §§ 1922 ff. oder gewillkürte §§ 2064 ff. -> Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge -> mit dem Erbfall gehen alle Rechte § 1924 und Pflichten § 1967 auf den Erben über -> § 857 für Besitz -> letztwillige Verfügung kann geregelt werden druch Erbvertrag oder Testament § 1937
108
Gesetzliche Erbfolge
Parentalsystem = Erbfolge der Verwandten nach Ordnungen I. Abkömmlinge II. Eltern und deren Abkömmlinge III. Urgroßeltern und deren Abkömmlinge Repräsentationssystem = nähere Verwandte schließen ihre Abkömmlinge aus Eintrittssystem nach Stämmen = Abkömmlinge treten and die Stelle der zuerst Berufenen -> wenn die Eltern nicht mehr leben, erben die Geschwister des Erblassers
109
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Erbrechtliche Lösung § 1931 Abs. 1,3 iVm § 1371 Abs. 1 -> Ehegatte ist neben Verwandten 1. Ordnung zu 1/4 berechtigt etc. -> Zugewinnausgleich, indem gesetzlicher Anteil um 1/4 erhöht wird Güterrechtliche Lösung § 1371 Abs. 2 (enterbt) oder Abs. 3 (Ausschlagung)
110
Testament
-> höchstpersönliche Errichtung § 2064 f. -> kann nicht durch Stellvertreter geschlossen werden -> Testierfähigkeit § 2229 = mind. 16 und keine Geisteskrankheit
111
Ordentliche Testamentsformen
-> eigenhändiges Testament § 2247 -> notarielles Testament § 2232
112
Erbvertrag
§§ 2274 ff. -> durch vertragsmäßige Bindung erfolgte Erbeinsetzung bzw. Anordnung von Vermächtnis -> Erbvertrag ist notariell zu beurkunden -> mit Bindungswirkung nach § 2289 -> gilt ab Abschluss und nicht wie beim Testament nach dem Tod -> Möglichkeit der Aufhebung durch Vertrag § 2290 oder Rücktritt bei Vorbehalt § 2293
113
Unternehmensnachfolge
-> einfache Erbfolge oder Sondererbfolge -> automatisches Einrücken des gesetzlichen oder testamentarischen Erben in die Stellung des Erblassers
114
Handelsrecht
-> Sonderprivatrecht für Kaufleute -> BGB gilt weiterhin, aber weitergehende bzw. modifizierende Regelungen
115
Wer ist Kaufmann?
§ 1 Abs. 1 jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe = jeder Gewerbebetrieb
116
Gewerbe
Gewerbe ist jede: -> auf Dauer angelegte -> selbstständige -> mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht -> zulässige Tätigkeit -> unter Ausschluss der freiberuflichen Tätigkeit und der eigenen Vermögensverwaltung
117
Abgrenzung freiberufliche Tätigkeit
§ 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartnerGG)
118
Art und Umfang des kaufmännischen Gewerbebetriebs
Art -> Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen -> Inanspruchnahme und Gewährung von Kreditzahlungen -> Geschäftsbeziehungen Umfang -> Umsatzvolumen -> Höhe des Vermögens -> Anzahl und Funktion der Beschäftigten -> Anzahl und Größe der Betriebsstätten
119
Formen des Kaufmannes
§ 1 Ist-Kaufmann §§ 2,3 Kann-Kaufmann § 5 Kaufmann kraft Eintragung § 6 Formkaufmann Scheinkaufmann
120
Publizität des Handelsregisters
§ 15 Abs. 1 negative Publizität -> auf das Schweigen des HR darf man sich verlassen -> wenn etwas nicht eingetragen ist, dann gilt es auch nicht § 15 Abs. 2 Normalfall § 15 Abs. 3 positive Publizität -> auch wenn etwas unrichtig eingetragen wurde, kann sich ein Dritter auf diese Sache berufen
121
Eintragungspflichtige Tatsachen
-> Firma des Kaufmanns -> Prokura -> Gründung GmbH/AG/OHG/KG -> Geschäftsführer, Vorstand AG
122
deklaratorische Tatsachen
rechtserklärende Tatsachen
123
konstitutive Tatsachen
rechtsbegründende Tatsachen
124
Prokura
§§ 48 ff. -> Erteilung nur durch den Kaufmann persönlich und ausdrücklich -> nicht übertragbar und jederzeit widerrufbar -> Einzelprokura und Gesamtprokura -> alle Geschäft
125
Abgrenzung Arbeitsvertrag <-> Dienstvertrag
Dienstvertrag § 611 BGBG -> persönlich unabhängig -> wirtschaftlich unabhängig oder abhängig Unterscheidung erfolgt anhand des Grades der Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit -> Dienstverpflichtete agiert selbständiger
126
Rechtsquellen des Arbeitsrechts
1. Gesetz 2. Tarifvertrag 3. Betriebsvereinbarung 4. Arbeitsvertrag 5. arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -> Rangprinzip und Günstigkeitsprinzips -> Arbeitnehmer ist gem. § 611a weisungsgebunden -> Gleichbehandlung wird nuanicert in verschiedenen Gesetzen
127
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag -> muss in beidseitigem Einvernehmen vorgenommen werden Befristung -> zeitlicher Ablauf Kündigung Anfechtung Urteil
128
Kündigung durch Arbeitgeber
ordentliche Kündigung -> betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt außerordentliche Kündigung -> trifftiger Grund ist nötig und in Folge wird das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst Änderungskündigung
129
Annahmeverzug
Nichtannahme des Gläubigers einer vertragsgemäß und: zum korrekten Zeitpunkt, am richtigen Ort in der richtigen Art und Weise angebotenen, möglichen Leistung des Schuldners
130
Aufwendung
freiwilliges Vermögensopfer
131
falsus procurator
Vertreter ohne Vertretungsmacht §§ 177, 179
132
Naturalrestitutuion
Wiederherstellung des Zustandes, der ohne die Schädigung bestehen würde
133
Rechtssubjekte
Personen, die rechtsfähig sind
134
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
135
Sittenwidrigkeit
Verstoß gegen das Anstandsgefügl aller billig und gerecht Denkenden
136
Verzug
schuldhafte Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit, Fälligkeit, Mahnung § 286
137
Einwilligung
= § 183 vorherige Zustimmung
138
Genehmigung
= § 184 nachträgliche Zustimmung
139