BGB - Allgemeiner Teil Flashcards
Zivilgerichtsbarkeit - ordentliche Gerichtsbarkeit
- Amtsgericht
-> ein Gericht - Landgericht
-> drei Richter, Kammern - Oberlandesgericht
-> fünf Richter, Senate - Bundesgerichtshof, Karlsruhe
-> fünf Richter, Senate
Finanzgerichtsbarkeit
- Finanzgericht
- Bundesfinanzhof in München
Verfassungsgerichtsbarkeit
- Landesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Europäische Gerichtsbarkeit
EuGH, Luxemburg
Arbeitsgerichtsbarkeit
- Landesarbeitsgericht
- Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
Aufgabe des BGH?
Einheit der Rechtsordnung wahren
Fortentwicklung der Rechtsordnung
Recht soll sozialethisches Minimum gewährleisten
Dingliches Recht
Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache
-> wirkt ggü jedermann
-> absolutes Recht wie bspw. Eigentum, Pfandrechte
Deliktsrecht
Recht der unerlaubten Handlungen
-> dadurch werden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründet
-> wenn kein Vertrag vorliegt ggf. gesetzliches Schuldverhälnis aus §§ 812, 823
Kondiktionsrecht
-> anwendbar bei ungerechtfertiger Bereicherung
-> Möglichkeit der Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts §§ 812-822
Unterschied notarielle Beglaubigung und Beurkundung
Beglaubigung
-> Prüfung Echtheit der Unterschrift & Ausweis
-> Beglaubigungsvermerk
-> inhaltliche Prüfung nur im Hinblick auf gesetzliche Verbote
Beurkundung
-> Prüfung Echtheit der Unterschrift & Ausweis
-> Beurkundungsvermerk
-> Belehrung über Tragweite des Rechtsgeschäfts
-> Dokument wird vorgelesen
Wann sind notarielle Beurkunden vorgeschrieben?
bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften:
-> Grundstückskaufvertrag § 311b I
-> Schenkungsversprechen § 518 I
-> Ehevertrag § 1410
-> Erbvertrag § 2276
Formen der Vertragsfreiheit?
Abschlussfreiheit
-> Kontrahierungszwang nur in Ausnahmefällen
Inhalts- und Gestaltungsfreiheit
-> flexible Auslegung von Verträgen, §§ 134, 138 beachten nicht gegen Gesetze verstoßen, Sittenwidrigkeit
Fromfreiheit
-> Schrift, notarielle Beurkundung/Beglaubigung beachten
Beendigungsfreiheit
-> durch Kündigung, Aufhebung, zeitlicher Ablauf
Heilung von Formmängeln
Heilung durch Erfüllung
-> Erfüllung des Schenkungsversprechens § 518 II
-> Erfüllung des Bürgschaftsversprechens § 766 S. 3
-> Eintragung des Erwerbers als Grundstückseigentümer im Grundbuch § 311b I S. 2
Rechtsfähigkeit
-> natürliche Personen mit Geburt/Tod § 1 BGB
-> deklaratorisch mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit
-> juristische Person: Eintragung/Löschung § 11 GmbHG
-> konstitutiv mit Eintragung ins HR
Geschäftsfähigkeit
Wirksamkeitsvoraussetzung bei der rechtsgeschäftlichen Handlungsfähigkeit des Menschen
-> Fähigkeit, im Rechtsverkehr wirksame Erklärungen abgeben zu können
Was heißt beschränkte Geschäftsfähigkeit?
§ 106 beschränkte Geschäftsfähigkeit
-> Jugendliche zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr sind beschränkt geschäftsfähig
-> benötigen grundsätzlich die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter für einen wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften
-> werden ohne Einwilligung Rechtsgeschäfte abgeschlossen, sind diese schwebend unwirksam § 108 I
-> auch beschränkt geschäftsfähig sind Personen, die unter Betreuung stehen
Deliktsfähigkeit einer natürlichen Person?
§ 828 Minderjährige (unerlaubte Handlungen)
-> Person ist deliktsfähig, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet hat
-> und in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat einzusehen
-> ab 18 Jahren ist eine Person voll deliktsfähig
Ist eine juristische Person deliktsfähig?
-> juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich
-> ihre Organträger können aber bestraft werden
Durchbrechung des Abstraktionsprinzips
Fehleridentität = ein Mangel haftet beiden Rechtsgeschäften an
-> Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners, arglistige Täuschung, fehlende Vertretungsmacht
Bedingungszusammenhang § 158
= die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäft ist Bedingung des Verfügungsgeschäfts
Teilnichtigkeit bei Geschäftseinheit § 139 = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind Teile eines einheitlichen Rechtsgeschäfts und nach dem Parteiwillen ist davon auszugehen, dass beide Teile nichtig sein sollen
Zugangsstörungen bei Willenserklärungen
-> berechtigte Zugangsverweigerung (z.B. nicht frankierter Brief) = kein Zugang
-> unberechtigte Zugangsvereitelung (z.B. Nichtabholung eines Einschreibens)
-> Unterscheidung hier in fahrlässig = bei erneuerter Zustellung Fiktion des rechtzeitigen Zugangs
-> bei arglisitig Fiktion des Zugangs selbst § 162 analog
anfechtbare Rechtsgeschäfte
-> Anfechtungsgrund begründet nur die Vernichtbarkeit des Rechtsgeschäft
-> Anfechtungserklärung führt zur Nichtigkeit von Anfang an
Inhaltsirrtum § 119 I
Erklärungsirrtum § 119 I
Eigenschaftsirrtum § 119 II
Übermittlungsfehler § 120
arglistige Täuschung § 123 I
rechtswidrige Drohung § 123 I
Inhaltsirrtum
§ 119 I Alt. 1
-> der Erklärende weiß zwar, was er sagt, aber nicht, was er damit sagt”
-> falsche Verwendung von Fachbegriffen
Erklärungsirrtum
§ 119 I Alt. 2
-> Erklärende erklärt nicht das, was er erklären möchte
-> Versprechen, Verschreiben
nichtige Rechtsgeschäfte
-> Nichtigkeitsgrund verhindert den Eintritt der mit dem Rechtsgeschäft bezweckten Rechtsfolgen
Geschäftsunfähigkeit §§ 104, 105
Scheingeschäft § 117
Formverstöße § 125
Gesetzesverstöße § 134
Sittenwidrigkeit § 138
schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte
-> Rechtsfolgen können noch nicht eintreten, weil eine Wirksamkeitvoraussetzung fehlt
-> mit Genehmigung gilt Wirksamkeit von Beginn an § 184 I
Rechtsgeschäfte von beschränkt Geschäftsfähigen §§ 107 ff.
Rechtsgeschäfte des Vertreters ohne Vertretungsmacht § 177
Insichgeschäft § 181 (Selbstkontrahieren)
Was bedeutet unverzüglich?
§ 121 I Legaldefinition
unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern
Was ist eine Analogie?
Anwendungsbereich einer Norm wird erweitert auf Normen/Fälle, die nicht spezifisch genannt sind
-> Vorschrift wird allgemein verwendet
-> setzt eine Lücke in der Gesetzgebung voraus
“Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase”
Was ist eine Legaldefinition?
durch das Gesetz gegebene Begriffsbestimmtung
Was ist eine Vollmacht und wo ist sie definiert?
Legaldefiniton in § 166 Abs. 2
-> eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertregtungsmacht
Voraussetzungen der Stellvertretung
Vertreter muss im Namen des Vetretenen auftreten (Offenkundigkeitsprinzip)
+
Vetretungsmacht besitzen (rechtsgeschäftliche oder gesetzliche)
-> Verteter gibt eigene WE im fremden Namen ab
-> gleichgültig, ob Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder sich das aus den Umständen ergibt § 164 I S. 2
Arten der Stellvertretung
Gesetzliche Vertretung
-> Eltern sind gesetzliche Verteter für ihre Kinder §§ 1626, 1629
Rechtsgeschäftliche Stellvertretung
-> durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht = Vollmacht § 166 II
Organschaftliche Vertretungsmacht
-> juristische Personen handeln durch ihre Organe § 26
-> Regeln zur Stellvertretung finden auf das rechtsgeschäftliche Handeln satzungsgemäßer Vertreter juristischer Personen Anwendung
Wirkungsweise der Stellvertretung
WE, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen § 164 I
Erfüllungsgehilfe
§ 278
Vertragspartner, der sich für die Erfüllung seiner Verbindlichkeit einer anderen Person bedient
-> haftet auch für Verschulden des Erfüllungsgehilfen
Verrichtungsgehilfe
§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
-> Geschäftsherr haftet für unerlaubte Handlungen seiner Verrichtungsgehilfen
Zulässigkeit der Stellvertretung
-> Stellvertretung ist im Schuld- und Sachenrecht stets zulässig
-> Ausnahmen bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften im Familien- und Erbrecht
Eheschließung § 1311 S. 1
Testamentserrichtung § 2064
Erbvertrag § 2274
Vertreter mit gebundener Marschroute
§ 166 II gilt
-> hat Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vertretenen gehandelt, kann sich der Vertretene bei eigener Kenntnis nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen
-> Personen mit derart geringer (nach außen erkennbarer) Entscheidungsfreiheit ausgestattete
Personen vertreten werden können
Wie erfolgt eine Anfechtung?
§§ 119 ff.
- Anfechtungsgrund
- Anfechtungserklärung -> empfangsbedürftige WE
- Einhaltung der Anfechtungsfrist
-> Nichtigkeit der WE ex tunc
Formen des Schadensersatz nach § 280
SE neben der Leistung § 280 Abs. 1
SE statt der Leistung § 280 Abs. 1, 3
Ersatz vergeblicher Aufwendungen §§ 280 Abs. 1, 284
Prüfschema § 280 Abs. 1
- Schuldverhältnis
- rechtswidrige Pflichtverletzung
- Vertreten müssen (Verschulden) § 276
- Schaden des Gläubigers
- Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden (Schaden muss adäquat-kausal sein)
Rechtsfolge: Anspruch auf Schadensersatz tritt neben den Leistungsanspruch
Definition von Vertretenmüssen?
§ 276
durch Vorsatz Abs. 1
-> Wissen und Wollen des pflichtwidrigen Erfolgs
durch Fahrlässigkeit Abs.2
-> Außerachtlasssen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Wo ist die Forderungsabtretung geregelt?
§§ 398 ff.
Schuldner ist schutzbedürftig
Voraussetzungen der Forderungsabtretung
- Abtretungsvertrag
-> § 398 Übertragung von Forderungen durch Vertrag zwischen Altgäubigern (Zedenten) und Neugläubigern (Zessionär)
-> neuer Gläubiger tritt an die Stelle des bisherigen
-> Kenntnis/Zustimmung des Schuldners nicht erforderlich - abzutretende Forderung
a) kein gutgläubiger Erwerb
-> Zession setzt das Bestehen einer Forderung voraus
-> Guteglaube an Bestehen einer Forderung, die in Wirklichkeit nicht existiert, ist nicht geschützt
Übergang von Sicherungsrechten
§ 401 mit abgetretener Forderung gehen für sie bestehende Sicherungsrechte ebenfalls über
z.B. Bürge verbürgt sich für Darlehensschuld, Gläubiger tritt Forderung ab -> neuer Gläubiger kann sich aus Bürgschaft befriedigen
Schuldnerschutz bei Forderungsabtretung
§ 404 Einwendungen des Schuldners
-> Schuldner kann neuem Gläubiger alle Einwendungen + Einreden entgegesetzen, die ggü bisherigem Gläubiger begründet waren
-> Rechte z.B. wegen Mangel von Ware können auch neuem Gläubiger entgegengehalten werden
§ 407
-> wenn Schuldner nichts von Forderungsübergang erfährt, Gefahr, dass er an einen Nichtberechtigten leistet
-> deswegen: neuer Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner
Erlöschen von Schuldverhältnissen?
durch Erfüllung § 362
durch Hinterlegung § 372
durch Erlass § 397
Unmöglichkeit der Leistung?
Unmöglichkeit = dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges
-> § 275 Ausschluss der Leistungspflicht beachten
Entfall der Gegenleistung bei Unmöglichkeit?
§ 326
-> braucht Schuldner nach § 275 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf Gegenleistung
Beachte: § 326 II bei Gläubigerverzug bleibt der Anspruch auf Gegenleistung bestehen
-> § 326 II + §§ 293, 294, 295 + § 300
Gläubigerverzug im Handelsrecht?
§ 373 HGB Annahmeverzug des Käufers
-> im Falle von Gläubigerverzug kann der Verkäufer auf Gefahr + Kosten des Käufers die Ware in einem Lagerhaus etc. hinterlegen
Unterschied zu § 378 BGB, wo der Schuldner von der Verbindlichkeit befreit wird
Prüfung des Gläubigerverzug
§§ 293 ff.
- erfüllbarer Anspruch des Gläubigers
-> Schuldner muss leisten dürfen - ordnungsgemäßes Angebot des Schuldners
a) tatsächliches Angebot § 294
aa) zur rechten Zeit § 271
bb) am recheten Ort § 269
cc) richtige Art & Weise
b) wörtliches Angebot § 295
-> reicht, wenn Gläubgier erklärt, dass er die Leistung nicht annehme
c) Angebot entbehrlich, wenn § 296 greift - Leistungsvermögen des Schuldners
-> Unmöglichkeit der Leistung schließt den Gläubigerverzug aus § 275 Ausschluss der Leistungspflicht - Nichtannahme der Leistung durch den Gläubiger
Rechtsfolge: § 300 I Schuldner hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten
§ 300 II Gefahrenübergang bei Gattungsschuld, sobald Gläubiger in Verzug kommt
§ 326 II Preisgefahr geht auf Gläubiger über und Anspruch auf Gegenleistung bleibt bestehen
Bringschuld
wenn die Leistung am Wohnsitz des Gläubigers zu erbringen ist
-> § 296 gesetzlicher Regelfall ist die Holschuld, dass der Gläubiger die Ware abzuholen hat
Was ist ein Schaden?
§ 249 f. -> jede unfreiwillige Einbuße an Gütern
Differenzhypothese -> Vergleich Soll zu Ist Zustand
Was ist eine Nebenpflichtverletzung?
§ 241 Abs. 2
Schuldner verletzt Rücksichtsnahme, Nebenpflichten, Sorgfaltspflichten
Was sind gesetzliche Schuldverhältnisse?
Geschäftsführung ohne Auftrag § 677
-> Beispiel Feuerwehr (löscht den Brand ohne Auftrag)
ungerechtfertige Bereicherung § 812
unerlaubte Handlung § 823
Wo ist die Bürgschaft geregelt?
§ 765 f.
streng akzessorisches Sicherungsgeschäft