BGB - Allgemeiner Teil Flashcards
Zivilgerichtsbarkeit - ordentliche Gerichtsbarkeit
- Amtsgericht
-> ein Gericht - Landgericht
-> drei Richter, Kammern - Oberlandesgericht
-> fünf Richter, Senate - Bundesgerichtshof, Karlsruhe
-> fünf Richter, Senate
Finanzgerichtsbarkeit
- Finanzgericht
- Bundesfinanzhof in München
Verfassungsgerichtsbarkeit
- Landesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Europäische Gerichtsbarkeit
EuGH, Luxemburg
Arbeitsgerichtsbarkeit
- Landesarbeitsgericht
- Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
Aufgabe des BGH?
Einheit der Rechtsordnung wahren
Fortentwicklung der Rechtsordnung
Recht soll sozialethisches Minimum gewährleisten
Dingliches Recht
Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache
-> wirkt ggü jedermann
-> absolutes Recht wie bspw. Eigentum, Pfandrechte
Deliktsrecht
Recht der unerlaubten Handlungen
-> dadurch werden zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründet
-> wenn kein Vertrag vorliegt ggf. gesetzliches Schuldverhälnis aus §§ 812, 823
Kondiktionsrecht
-> anwendbar bei ungerechtfertiger Bereicherung
-> Möglichkeit der Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts §§ 812-822
Unterschied notarielle Beglaubigung und Beurkundung
Beglaubigung
-> Prüfung Echtheit der Unterschrift & Ausweis
-> Beglaubigungsvermerk
-> inhaltliche Prüfung nur im Hinblick auf gesetzliche Verbote
Beurkundung
-> Prüfung Echtheit der Unterschrift & Ausweis
-> Beurkundungsvermerk
-> Belehrung über Tragweite des Rechtsgeschäfts
-> Dokument wird vorgelesen
Wann sind notarielle Beurkunden vorgeschrieben?
bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften:
-> Grundstückskaufvertrag § 311b I
-> Schenkungsversprechen § 518 I
-> Ehevertrag § 1410
-> Erbvertrag § 2276
Formen der Vertragsfreiheit?
Abschlussfreiheit
-> Kontrahierungszwang nur in Ausnahmefällen
Inhalts- und Gestaltungsfreiheit
-> flexible Auslegung von Verträgen, §§ 134, 138 beachten nicht gegen Gesetze verstoßen, Sittenwidrigkeit
Fromfreiheit
-> Schrift, notarielle Beurkundung/Beglaubigung beachten
Beendigungsfreiheit
-> durch Kündigung, Aufhebung, zeitlicher Ablauf
Heilung von Formmängeln
Heilung durch Erfüllung
-> Erfüllung des Schenkungsversprechens § 518 II
-> Erfüllung des Bürgschaftsversprechens § 766 S. 3
-> Eintragung des Erwerbers als Grundstückseigentümer im Grundbuch § 311b I S. 2
Rechtsfähigkeit
-> natürliche Personen mit Geburt/Tod § 1 BGB
-> deklaratorisch mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit
-> juristische Person: Eintragung/Löschung § 11 GmbHG
-> konstitutiv mit Eintragung ins HR
Geschäftsfähigkeit
Wirksamkeitsvoraussetzung bei der rechtsgeschäftlichen Handlungsfähigkeit des Menschen
-> Fähigkeit, im Rechtsverkehr wirksame Erklärungen abgeben zu können
Was heißt beschränkte Geschäftsfähigkeit?
§ 106 beschränkte Geschäftsfähigkeit
-> Jugendliche zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr sind beschränkt geschäftsfähig
-> benötigen grundsätzlich die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter für einen wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften
-> werden ohne Einwilligung Rechtsgeschäfte abgeschlossen, sind diese schwebend unwirksam § 108 I
-> auch beschränkt geschäftsfähig sind Personen, die unter Betreuung stehen
Deliktsfähigkeit einer natürlichen Person?
§ 828 Minderjährige (unerlaubte Handlungen)
-> Person ist deliktsfähig, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet hat
-> und in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat einzusehen
-> ab 18 Jahren ist eine Person voll deliktsfähig
Ist eine juristische Person deliktsfähig?
-> juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich
-> ihre Organträger können aber bestraft werden
Durchbrechung des Abstraktionsprinzips
Fehleridentität = ein Mangel haftet beiden Rechtsgeschäften an
-> Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners, arglistige Täuschung, fehlende Vertretungsmacht
Bedingungszusammenhang § 158
= die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäft ist Bedingung des Verfügungsgeschäfts
Teilnichtigkeit bei Geschäftseinheit § 139 = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind Teile eines einheitlichen Rechtsgeschäfts und nach dem Parteiwillen ist davon auszugehen, dass beide Teile nichtig sein sollen
Zugangsstörungen bei Willenserklärungen
-> berechtigte Zugangsverweigerung (z.B. nicht frankierter Brief) = kein Zugang
-> unberechtigte Zugangsvereitelung (z.B. Nichtabholung eines Einschreibens)
-> Unterscheidung hier in fahrlässig = bei erneuerter Zustellung Fiktion des rechtzeitigen Zugangs
-> bei arglisitig Fiktion des Zugangs selbst § 162 analog
anfechtbare Rechtsgeschäfte
-> Anfechtungsgrund begründet nur die Vernichtbarkeit des Rechtsgeschäft
-> Anfechtungserklärung führt zur Nichtigkeit von Anfang an
Inhaltsirrtum § 119 I
Erklärungsirrtum § 119 I
Eigenschaftsirrtum § 119 II
Übermittlungsfehler § 120
arglistige Täuschung § 123 I
rechtswidrige Drohung § 123 I
Inhaltsirrtum
§ 119 I Alt. 1
-> der Erklärende weiß zwar, was er sagt, aber nicht, was er damit sagt”
-> falsche Verwendung von Fachbegriffen
Erklärungsirrtum
§ 119 I Alt. 2
-> Erklärende erklärt nicht das, was er erklären möchte
-> Versprechen, Verschreiben