Gesellschaftsrecht Flashcards
Formen der PersG
-> GbR §§705 ff.
-> OHG §§105 ff.
-> KG §§161 ff.
-> stille Gesellschaft §§230 ff.
-> PartGG
-> europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Formen der KapG
-> GmbH
-> AG
-> KGaA
-> Genossenschaft
-> Societas Europaea
-> SCE
GbR - Gründungsvoraussetzungen
§705
I. Gesellschaftsvertrag
II. gemeinsamer Zweck der Gesellschafter
III. Zweckförderung durch die Gesellschafter
IV. unbeschränkte persönliche Haftung
GbR - Haftung
I. persönlich
-> auch mit PV des G
II. unbeschränkt
-> Haftung ist der Höhe nach unbeschränkt
III. akzessorisch
-> Haftung ist vom Bestand einer Hauptforderung abhängig
IV. unmittelbar
-> Gläubiger muss nicht vorrangig Befriedigung bei der Gesellschaft selbst ersuchen
V. gesamtschuldnerisch
-> Gläubiger hat Wahl, gegen welchen G er vorgehen möchte §421 I S. 1
GbR - Gründung
§705
-> Gesellschaftsvertrag grds. formlos
-> Ausnahme: Verpflichtung zur Einbringung eines Grundstückes iSd §311b
-> freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister möglich
-> Namenszusatz “eingetragene GbR” notwendig §707a II S. 1
GbR - Anmeldung und Eintragung Gesellschaftsregister
§§ 707, 707a
-> grds. Eintragung nicht erforderlich
Ausnahmen und Pflicht zur Eintragung, wenn:
I. Grundstücks-GbR
-> wenn nach §311b die Gesellschaft Grundstücke erworben hat oder übertragen werden soll
II. Holding-GbR
-> wenn z.B. eine Beteiligung an einer GmbH gehalten wird
III. Umwandlung der GbR
-> umwandlungsrechtliche Maßnahmen nach dem UmwG
-> Verschmelzung
-> Spaltung
-> Formwechsel
GbR - Sitz
-> grds. Ort der tatsächlichen Geschäftsführung der Geschäftsführung im Inland § 706 I S. 1
-> Ausnahme bei eGbR
GbR - Rechte und Pflichten der G
-> rechtsfähige GbR ist Träger von Rechten und Pflichten §705
Gesellschafterbeschlüsse §714
-> können nur mit Zustimmung aller stimmberechtigen G erfolgen
Gewinn- und Verlustbeteiligung §709 III S. 1
-> grds. nach den Beteiligungsverhältnissen bestimmt
Anspruch auf Aufwendungsersatz §716
-> wenn ein G zum Zwecke der Geschäftsbesorgung Aufwendungen verursacht, hat er Anspruch auf Ersatz
Informationsrechte- und pflichten §717
-> jeder G hat Recht auf Einsicht der Unterlagen
Wettbewerbsverbot
-> ergibt sich aus Treuepflicht der G
Gesellschafterklage (actio pro socio) §715b I S. 1
-> betrifft Innenverhältnis
Geschäftsführung
-> grds. nur gemeinschaftliche GF §715 I
-> abweichene Regelungen im Gesellschaftsvertrag möglich §715 IV, V
GbR - Vertretung
§720
- gemeinschaftliche Vertretung der Gesellschaft
=> Gesamtvertretungsbefugnis
- betrifft Außenverhältnis
- abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich §720 I S. 1
GbR - Gesellschafterwechsel
Eintritt:
-> Zustimmung aller G erforderlich
-> Haftung für die vor Eintritt begründeten Verbindlichkeiten §721a
Ausscheiden:
-> insbesondere durch Gesellschafterbeschluss/Kündigung
-> grds. wächst Anteil den restlichen G an §721 I
-> bei Ausscheiden des vorletzten G greift das Anwachsungsmodell des §712a
GbR - Anteilsübertragung
-> Zustimmung aller G erforderlich §711 I
-> grds., formlos
-> Ausnahme bei Grundstücksveräußerung
-> jeder G kann nur einen Anteil erhalten
GbR - Auflösung
§729
-> Zeitablauf
-> Eröffnung Insolvenzverfahren
-> Kündigung/Auflösungsbeschluss
-> Zweckerreichung
-> Tod/Insolvenz eines G
-> Liquidation
GbR - Unterscheidung rechtsfähige/nicht rechtsfähige Gesellschaft
rechtsfähgie GbR §705 I
-> Außen-GbR
-> nimmt am Rechtsverkehr teil
-> kann selbst Träger von Rechten/Pflichten werden
-> gemeinschaftliche Firma §705 III
nicht rechtsfähige GbR §§706 I, 740 I
-> Innen-GbR
-> keine Teilnahme am Rechtsverkehr
-> hat kein Gesellschaftsvermögen §740 I
z.B. Wohngemeinschaften oder Fahrgemeinschaften
Voraussetzungen für ein Handelsgewerbe
I. in kaufmännischerweise eingerichteter Gewerbebetrieb
-> nach Art und Umfang
II. Gewerbe
-> auf Dauer angelegt
-> nachhaltig
-> mit Gewinnerzielungsabsicht
-> selbstständig
-> kein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
-> keine freiberufliche Tätogkeit, keine Vermögensverwaltung
OHG - Gründungsvoraussetzungen
I . Gesellschaftsvertrag
-> grds. formlos
-> Ausnahme bei Verpflichtung zum Grundstückserwerb nach §311b I BGB
II. qualifizierter Zweck
-> Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma §1 II HGB
-> Ausnahme des §107 für Kleingewerbetreibende, bloße Verwaltung des eigenen Vermögens, Ausübung freier Berufe
III. Zweckförderung
IV. unbeschränkte Haftung aller G
OHG - Rechte/Pflichten der G
Gesellschafterbeschlüsse §109
-> grds. mit Zustimmung aller G
-> abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich
Gewinn- und Verlustbeteiligung §§120 I S.2, 709 III S. 1
-> grds. nach vereinbarten Beteiligungsverhältnissen
Anspruch auf Aufwendungsersatz §§105 III iVm 716
Informationsrechte und -pflichten §105 III
Wettbewersverbot §117
Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage
Gesellschafterklage (actio pro socio) §105 III
OHG - Geschäftsführung
§116
-> grds. Einzelgeschäftsführung
-> abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich §116 IV
-> Grundlagengeschäfte benötigen Zustimmung sämlticher G §116 III
OHG - Vertretung
§124
-> grds. gilt Einzelvertretungsbefugnis
-> abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag möglich
-> echte Gesamtvertretung §124 I
-> unechte Gesamtvertretung §124 II
Beschränkungen der Vertretungsmacht sind Dritten ggü. unwirksam!
Wie haftet der Gesellschafter einer OHG?
§126
-> persönliche Haftung aller G für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
I. persönlich
II. unbeschränkt
III. unmittelbar
IV. gesamtschuldnerisch
V. akzessorisch
-> Haftung der eintretenden G für Altverbindlichkeiten §127
-> Nachhaftung der ausscheidenden G §137
OHG - Gesellschafterwechsel
Ausscheiden:
-> insbesondere durch Gesellschafterbeschluss oder Kündigung
-> Anteil wächst den übrigen G an §§105, 712 I
-> bei Ausscheiden des vorletzten G greift das Anwachsungsmodell
=> Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation, Übergang des Gesellschaftsvermögens auf verbleibende G im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
Eintritt:
-> Zustimmung aller G erforderlich
OHG - Anteilsübertragung
-> Zustimmung aller G erforderlich §105 III iVm §711I
-> Anteilsübertragungsvertrag grds. formlos außer bei Grundstücken
OHG - Auflösung/Liquidation
Auflösung durch §138
-> Zeitablauf
-> Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHG
-> gerichtliche Entscheidung
-> Auflösungsbeschluss
-> Liquidation
Was sind die Gründungsvoraussetzungen einer KG?
I. Gesellschaftsvertrag
II. qualifizierter Zweck
-> Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma
III. Zweckförderung
IV. beschränkte Haftung eines Gesellschafters = Kommanditist und unbeschränkte Haftung aller anderen Gesellschafter = Komplementäre
Wie erfolgt die KG - Gründung?
-> grds. wie bei OHG
-> Komplementäre mit unbeschränkter Haftung §161 II iVm §126
-> Kommanditisten mit beschränkter Haftung §§171, 172
-> HR-Anmeldung grds. wie bei OHG §162 II iVm §126
-> zusätzliche Angabe/Anmeldung der Kommanditisten und ihrer Hafteinlage im HR §162 I
KG - Hafteinlage und Pflichteinlage Kommanditist
Hafteinlage
-> ins HR eingetragener Haftungshöchstbetrag
Pflichteinlage
-> Einlage, die nach Gesellschaftsvertrag zu erbringen ist
KG - Rechte und Pflichten Gesellschafter
I. Stimmrecht und Gewinnbeteiligung
-> grds. nur Kommanditisten
-> Komplementäre sind idR nicht am Kapital beteiligt
II. Informationsrechte und -pflichten
-> insbesondere für Kommanditisten §166
Anspruch auf Aufwendungsersatz, Wettbewerbsverbot, Gesellschafterklage etc. wie bei OHG
KG - Wer leitet die Geschäfte?
-> nur Komplementär §164 S. 1
-> ansonsten wie bei OHG §161 II iVm §116
KG - Wer vertritt die Gesellschaft?
§170 nur Komplementär
- Kommanditist kann zum Prokuristen ernannt werden
- ansonsten wie bei OHG §161 II iVm §124
KG - Wie haftet der Komplementär?
-> wie ein G einer OHG §161 iVm §126
-> unbeschränkt, persönlich, gesamtschuldnerisch, akzessorisch, unmittelbar
KG - Wie haftet ein Kommanditist?
beschränkte Haftung:
-> soweit Einlage noch nicht erbracht §171 I HS. 1
-> soweit Einlage zurückgezahlt §172 IV
-> wenn Einlage zurückgezahlt, zählt sie als nicht geleistet und Haftung ist nicht mehr beschränkt
Haftungsausschluss:
-> sobald Einlage erbracht und nicht zurückbezahlt ist §171 I HS. 2
unbeschränkte Haftung:
-> zwischen Geschäftsbeginn und HR-Eintragung KG §171 I HS. 2
-> zwischen Eintritt und HR-Eintragung Kommanditist §176 III
-> Haftung für Altverbindlichkeiten bei Eintritt §173
fünfjährige Nachhaftung bei Ausscheiden aus KG §161 II iVm §137
Was ist eine KGaA?
-> zählt als KapG
-> §§ 278 AktG
-> § 278 II verweist auf Regelungen des HGBs für Kommanditaktionäre
-> § 278 III verweist im Übrigen auf erste Buch des AktG
Was sind die Organe einer KGaA?
-> Fehlen eines Vorstands
-> persönlich haftende Gesellschafter (Kommanditaktionäre) vertreten die Gesellschaft
Was ist eine PartG?
-> Zusammenschluss von Freiberuflern
-> seit MoPeG allerdings auch möglich eine OHG zu gründen
-> grds. persönliche Haftung wie bei GbR §8 I PartGG
ABER: nur Haftung derjenigen Partner, die mit Bearbeitung des Auftrags befasst werden
-> auch PartG mit beschränkter Haftung möglich (Part mbH)
Stiller Gesellschafter
§§ 230 ff.
-> Beteiligung am Gewinn eines Kaufmanns, PersG, KapG
-> reine Innengesellschaft
-> keine Eintragung ins HR
-> keine Stimmrechte
-> Leistung einer Einlage, aber keine Beteiligung am Geschäft der Ges.
Was ist die Rechtsnatur PersG?
-> min. zwei Gesellschafter notwendig
-> grds. persönliche Haftung §721 BGB
-> Selbstorganschaft
-> GF ubd Vertretung durch die Gesellschafter
-> keine juristische Person
-> Übertragung von Anteilen nur mit Zustimmung aller G
Was ist die Rechtsnatur KapG?
-> Ein-Personen-Gesellschaft möglich
-> keine persönliche Haftung
-> juristische Person
-> Fremdorganschaft
-> GF und Vertretung durch Organe
-> freie Übertragbarkeit der Anteile §15 GmbHG
Wo steht der Verweis von OHG auf GbR-Regeln?
§105 III verweist auf Regelungen des BGB für die GbR ab §705ff.
Wo steht der Verweis KG auf OHG?
§161 II verweist auf OHG-Regeln ab §105ff.
§105 III verweist auf Regeln der GbR in §705ff. BGB
Einwendungen
I. rechtshindernde
z.B. Geschäftsunfähigkeit §104 ff. BGB
II. rechtshemmende
-> Einrede §195ff. BGB
III. rechtsvernichtende
-> Anfechtung §119 ff. BGB
Was ist ein Share-Deal?
= Verkauf von Geschäftsanteilen
- §15 GmbHG Geschäftsanteile veräußerlich, vererblich
-> notarielle Beurkundung des Vertrags notwendig
Verpflichtungsgeschäft:
§433, §453, §15 IV
Verfügungsgeschäft:
§398, §413, §15 III GmbHG
Was ist ein Asset Deal?
Übertragung von VG der Gesellschaft einzeln
Verpflichtungsgeschäft:
§433, §453 ggf. §311b
Verfügungsgeschäft:
§929 bewegliche Gegenstände
§§873, 925 Grundstücke
§398 Abtretung von Forderungen, Rechten
§613a Arbeitnehmer
Was ist eine GmbH & Co. KG?
-> ist eine PersG (was hinten steht gilt)
-> zählt als KG
-> Komplementär (unbeschränkt haftender G) ist eine GmbH
Was ist die Gründungstheorie GmbH & Co. KG?
-> für Niederlande/UK
-> BV oder Limited
-> Sitz kann in diesen Ländern sein, aber Gründung war in Deutschland
-> deswegen ist deutsches Recht für die KG anwendbar
Sitztheorie GmbH & Co. KG
-> greift in Luxemburg
-> S.ar.l & Co. KG ist zwar aus deutscher Sicht eine KG
-> aber aus Sicht von Luxemburg ist der VErwaltungssitz maßgeblich §706 BGB
KGaA
-> zählt als KapG gem. §278f. AktG
-> hat Kommanditaktionäre
-> Fehlen eines Vorstandes
Was ist eine Beteiligungs GmbH & Co. KG?
-> Kommanditisten sind gleichzeitig bei Komplementär-GmbH beteiligt
-> Verzahnung der Beteiligung an KG und GmbH
-> nur gemeinsame Veräußerung der Anteile von KG und GmbH möglich
Was ist eine Einheits GmbH & Co. KG?
-> KG ist alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH
Was sind die Merkmale einer GmbH?
-> juristische Person §13 I
-> Haftung grds. nur mit Gesellschaftsvermögen §13 II
-> Handeln durch Organe (GF, Gesellschafterversammlung, ggf. AR)
-> AR ist fakultativ außer das MitbestG, DrittelBeteilG greifen
-> AR muss paritätisch besetzt sein (gleicher Anteil von AN und AE-Vertretern)
Was sind die Organe einer GmbH?
Gesellschafterversammlung
-> Eigentümer der GmbH
-> Können GF jederzeit ernennen und entlassen
-> Aufgaben definiert in §46
Geschäftsführung §6
-> weisungsgebunden an G-Versammlung
-> Aufstellung/Feststellung JA, Einberufung Gversammlung etc.
Wie verläuft die GmbH Gründung?
I. Beurkundung der Satzung
II. HR-Anmeldung
III. Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch Registergericht
IV. HR-Eintragung
Was sind die GmbH Gründungsphasen?
I. Vorgründungsgesellschaft bevor die Satzung beurkundet wurde
II. Vor-GmbH bis HR-Eintragung erfolgt ist
III. ab Handelsregisteranmeldung vollwertige GmbH
GmbH - Haftung Vorgründungsgesellschaft
-> zu diesem Zeitpunkt GbR oder OHG
-> Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen
-> G haften persönlich gem. §126 HGB analog
-> GF haften wie G gem. §709 BGB oder § 116 HGB
GmbH - Vor-GmbH
-> Vor-GmbH ist eine Gesellschaft sui generis
-> Anwendung der Vorschriften des GmbHG
-> soweit diese nicht zwingend die HR-Eintragung voraussetzen
GmbH - Haftung bei Vor-GmbH
-> Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen
-> G haften für nciht durch Gesellschaftsvermögen gedeckte Verluste
=> unbeschränkt, Innenhaftung, grds. anteilig