Gesellschaftsrecht Flashcards

1
Q

Formen der PersG

A

-> GbR §§705 ff.
-> OHG §§105 ff.
-> KG §§161 ff.
-> stille Gesellschaft §§230 ff.
-> PartGG
-> europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

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2
Q

Formen der KapG

A

-> GmbH
-> AG
-> KGaA
-> Genossenschaft
-> Societas Europaea
-> SCE

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3
Q

GbR - Gründungsvoraussetzungen

A

§705
I. Gesellschaftsvertrag
II. gemeinsamer Zweck der Gesellschafter
III. Zweckförderung durch die Gesellschafter
IV. unbeschränkte persönliche Haftung

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4
Q

GbR - Haftung

A

I. persönlich
-> auch mit PV des G

II. unbeschränkt
-> Haftung ist der Höhe nach unbeschränkt

III. akzessorisch
-> Haftung ist vom Bestand einer Hauptforderung abhängig

IV. unmittelbar
-> Gläubiger muss nicht vorrangig Befriedigung bei der Gesellschaft selbst ersuchen

V. gesamtschuldnerisch
-> Gläubiger hat Wahl, gegen welchen G er vorgehen möchte §421 I S. 1

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5
Q

GbR - Gründung

A

§705
-> Gesellschaftsvertrag grds. formlos
-> Ausnahme: Verpflichtung zur Einbringung eines Grundstückes iSd §311b
-> freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister möglich
-> Namenszusatz “eingetragene GbR” notwendig §707a II S. 1

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6
Q

GbR - Anmeldung und Eintragung Gesellschaftsregister

A

§§ 707, 707a
-> grds. Eintragung nicht erforderlich

Ausnahmen und Pflicht zur Eintragung, wenn:
I. Grundstücks-GbR
-> wenn nach §311b die Gesellschaft Grundstücke erworben hat oder übertragen werden soll

II. Holding-GbR
-> wenn z.B. eine Beteiligung an einer GmbH gehalten wird

III. Umwandlung der GbR
-> umwandlungsrechtliche Maßnahmen nach dem UmwG
-> Verschmelzung
-> Spaltung
-> Formwechsel

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7
Q

GbR - Sitz

A

-> grds. Ort der tatsächlichen Geschäftsführung der Geschäftsführung im Inland § 706 I S. 1
-> Ausnahme bei eGbR

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8
Q

GbR - Rechte und Pflichten der G

A

-> rechtsfähige GbR ist Träger von Rechten und Pflichten §705

Gesellschafterbeschlüsse §714
-> können nur mit Zustimmung aller stimmberechtigen G erfolgen

Gewinn- und Verlustbeteiligung §709 III S. 1
-> grds. nach den Beteiligungsverhältnissen bestimmt

Anspruch auf Aufwendungsersatz §716
-> wenn ein G zum Zwecke der Geschäftsbesorgung Aufwendungen verursacht, hat er Anspruch auf Ersatz

Informationsrechte- und pflichten §717
-> jeder G hat Recht auf Einsicht der Unterlagen

Wettbewerbsverbot
-> ergibt sich aus Treuepflicht der G

Gesellschafterklage (actio pro socio) §715b I S. 1
-> betrifft Innenverhältnis

Geschäftsführung
-> grds. nur gemeinschaftliche GF §715 I
-> abweichene Regelungen im Gesellschaftsvertrag möglich §715 IV, V

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9
Q

GbR - Vertretung

A

§720
- gemeinschaftliche Vertretung der Gesellschaft
=> Gesamtvertretungsbefugnis

  • betrifft Außenverhältnis
  • abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich §720 I S. 1
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10
Q

GbR - Gesellschafterwechsel

A

Eintritt:
-> Zustimmung aller G erforderlich
-> Haftung für die vor Eintritt begründeten Verbindlichkeiten §721a

Ausscheiden:
-> insbesondere durch Gesellschafterbeschluss/Kündigung
-> grds. wächst Anteil den restlichen G an §721 I
-> bei Ausscheiden des vorletzten G greift das Anwachsungsmodell des §712a

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11
Q

GbR - Anteilsübertragung

A

-> Zustimmung aller G erforderlich §711 I
-> grds., formlos
-> Ausnahme bei Grundstücksveräußerung
-> jeder G kann nur einen Anteil erhalten

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12
Q

GbR - Auflösung

A

§729
-> Zeitablauf
-> Eröffnung Insolvenzverfahren
-> Kündigung/Auflösungsbeschluss
-> Zweckerreichung
-> Tod/Insolvenz eines G
-> Liquidation

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13
Q

GbR - Unterscheidung rechtsfähige/nicht rechtsfähige Gesellschaft

A

rechtsfähgie GbR §705 I
-> Außen-GbR
-> nimmt am Rechtsverkehr teil
-> kann selbst Träger von Rechten/Pflichten werden
-> gemeinschaftliche Firma §705 III

nicht rechtsfähige GbR §§706 I, 740 I
-> Innen-GbR
-> keine Teilnahme am Rechtsverkehr
-> hat kein Gesellschaftsvermögen §740 I
z.B. Wohngemeinschaften oder Fahrgemeinschaften

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14
Q

Voraussetzungen für ein Handelsgewerbe

A

I. in kaufmännischerweise eingerichteter Gewerbebetrieb
-> nach Art und Umfang

II. Gewerbe
-> auf Dauer angelegt
-> nachhaltig
-> mit Gewinnerzielungsabsicht
-> selbstständig
-> kein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
-> keine freiberufliche Tätogkeit, keine Vermögensverwaltung

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15
Q

OHG - Gründungsvoraussetzungen

A

I . Gesellschaftsvertrag
-> grds. formlos
-> Ausnahme bei Verpflichtung zum Grundstückserwerb nach §311b I BGB

II. qualifizierter Zweck
-> Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma §1 II HGB
-> Ausnahme des §107 für Kleingewerbetreibende, bloße Verwaltung des eigenen Vermögens, Ausübung freier Berufe

III. Zweckförderung
IV. unbeschränkte Haftung aller G

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16
Q

OHG - Rechte/Pflichten der G

A

Gesellschafterbeschlüsse §109
-> grds. mit Zustimmung aller G
-> abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich

Gewinn- und Verlustbeteiligung §§120 I S.2, 709 III S. 1
-> grds. nach vereinbarten Beteiligungsverhältnissen

Anspruch auf Aufwendungsersatz §§105 III iVm 716

Informationsrechte und -pflichten §105 III

Wettbewersverbot §117

Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage

Gesellschafterklage (actio pro socio) §105 III

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17
Q

OHG - Geschäftsführung

A

§116
-> grds. Einzelgeschäftsführung
-> abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich §116 IV
-> Grundlagengeschäfte benötigen Zustimmung sämlticher G §116 III

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18
Q

OHG - Vertretung

A

§124
-> grds. gilt Einzelvertretungsbefugnis
-> abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag möglich
-> echte Gesamtvertretung §124 I
-> unechte Gesamtvertretung §124 II

Beschränkungen der Vertretungsmacht sind Dritten ggü. unwirksam!

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19
Q

Wie haftet der Gesellschafter einer OHG?

A

§126
-> persönliche Haftung aller G für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

I. persönlich
II. unbeschränkt
III. unmittelbar
IV. gesamtschuldnerisch
V. akzessorisch

-> Haftung der eintretenden G für Altverbindlichkeiten §127
-> Nachhaftung der ausscheidenden G §137

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20
Q

OHG - Gesellschafterwechsel

A

Ausscheiden:
-> insbesondere durch Gesellschafterbeschluss oder Kündigung
-> Anteil wächst den übrigen G an §§105, 712 I
-> bei Ausscheiden des vorletzten G greift das Anwachsungsmodell

=> Auflösung der Gesellschaft ohne Liquidation, Übergang des Gesellschaftsvermögens auf verbleibende G im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

Eintritt:
-> Zustimmung aller G erforderlich

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21
Q

OHG - Anteilsübertragung

A

-> Zustimmung aller G erforderlich §105 III iVm §711I
-> Anteilsübertragungsvertrag grds. formlos außer bei Grundstücken

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22
Q

OHG - Auflösung/Liquidation

A

Auflösung durch §138
-> Zeitablauf
-> Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHG
-> gerichtliche Entscheidung
-> Auflösungsbeschluss
-> Liquidation

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23
Q

Was sind die Gründungsvoraussetzungen einer KG?

A

I. Gesellschaftsvertrag
II. qualifizierter Zweck
-> Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma
III. Zweckförderung
IV. beschränkte Haftung eines Gesellschafters = Kommanditist und unbeschränkte Haftung aller anderen Gesellschafter = Komplementäre

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24
Q

Wie erfolgt die KG - Gründung?

A

-> grds. wie bei OHG
-> Komplementäre mit unbeschränkter Haftung §161 II iVm §126
-> Kommanditisten mit beschränkter Haftung §§171, 172
-> HR-Anmeldung grds. wie bei OHG §162 II iVm §126
-> zusätzliche Angabe/Anmeldung der Kommanditisten und ihrer Hafteinlage im HR §162 I

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25
Q

KG - Hafteinlage und Pflichteinlage Kommanditist

A

Hafteinlage
-> ins HR eingetragener Haftungshöchstbetrag

Pflichteinlage
-> Einlage, die nach Gesellschaftsvertrag zu erbringen ist

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26
Q

KG - Rechte und Pflichten Gesellschafter

A

I. Stimmrecht und Gewinnbeteiligung
-> grds. nur Kommanditisten
-> Komplementäre sind idR nicht am Kapital beteiligt

II. Informationsrechte und -pflichten
-> insbesondere für Kommanditisten §166

Anspruch auf Aufwendungsersatz, Wettbewerbsverbot, Gesellschafterklage etc. wie bei OHG

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27
Q

KG - Wer leitet die Geschäfte?

A

-> nur Komplementär §164 S. 1
-> ansonsten wie bei OHG §161 II iVm §116

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28
Q

KG - Wer vertritt die Gesellschaft?

A

§170 nur Komplementär
- Kommanditist kann zum Prokuristen ernannt werden
- ansonsten wie bei OHG §161 II iVm §124

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29
Q

KG - Wie haftet der Komplementär?

A

-> wie ein G einer OHG §161 iVm §126
-> unbeschränkt, persönlich, gesamtschuldnerisch, akzessorisch, unmittelbar

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30
Q

KG - Wie haftet ein Kommanditist?

A

beschränkte Haftung:
-> soweit Einlage noch nicht erbracht §171 I HS. 1
-> soweit Einlage zurückgezahlt §172 IV
-> wenn Einlage zurückgezahlt, zählt sie als nicht geleistet und Haftung ist nicht mehr beschränkt

Haftungsausschluss:
-> sobald Einlage erbracht und nicht zurückbezahlt ist §171 I HS. 2

unbeschränkte Haftung:
-> zwischen Geschäftsbeginn und HR-Eintragung KG §171 I HS. 2
-> zwischen Eintritt und HR-Eintragung Kommanditist §176 III
-> Haftung für Altverbindlichkeiten bei Eintritt §173
fünfjährige Nachhaftung bei Ausscheiden aus KG §161 II iVm §137

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31
Q

Was ist eine KGaA?

A

-> zählt als KapG
-> §§ 278 AktG
-> § 278 II verweist auf Regelungen des HGBs für Kommanditaktionäre
-> § 278 III verweist im Übrigen auf erste Buch des AktG

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32
Q

Was sind die Organe einer KGaA?

A

-> Fehlen eines Vorstands
-> persönlich haftende Gesellschafter (Kommanditaktionäre) vertreten die Gesellschaft

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33
Q

Was ist eine PartG?

A

-> Zusammenschluss von Freiberuflern
-> seit MoPeG allerdings auch möglich eine OHG zu gründen
-> grds. persönliche Haftung wie bei GbR §8 I PartGG

ABER: nur Haftung derjenigen Partner, die mit Bearbeitung des Auftrags befasst werden
-> auch PartG mit beschränkter Haftung möglich (Part mbH)

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34
Q

Stiller Gesellschafter

A

§§ 230 ff.
-> Beteiligung am Gewinn eines Kaufmanns, PersG, KapG
-> reine Innengesellschaft
-> keine Eintragung ins HR
-> keine Stimmrechte
-> Leistung einer Einlage, aber keine Beteiligung am Geschäft der Ges.

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35
Q

Was ist die Rechtsnatur PersG?

A

-> min. zwei Gesellschafter notwendig
-> grds. persönliche Haftung §721 BGB
-> Selbstorganschaft
-> GF ubd Vertretung durch die Gesellschafter
-> keine juristische Person
-> Übertragung von Anteilen nur mit Zustimmung aller G

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36
Q

Was ist die Rechtsnatur KapG?

A

-> Ein-Personen-Gesellschaft möglich
-> keine persönliche Haftung
-> juristische Person
-> Fremdorganschaft
-> GF und Vertretung durch Organe
-> freie Übertragbarkeit der Anteile §15 GmbHG

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37
Q

Wo steht der Verweis von OHG auf GbR-Regeln?

A

§105 III verweist auf Regelungen des BGB für die GbR ab §705ff.

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38
Q

Wo steht der Verweis KG auf OHG?

A

§161 II verweist auf OHG-Regeln ab §105ff.

§105 III verweist auf Regeln der GbR in §705ff. BGB

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39
Q

Einwendungen

A

I. rechtshindernde
z.B. Geschäftsunfähigkeit §104 ff. BGB

II. rechtshemmende
-> Einrede §195ff. BGB

III. rechtsvernichtende
-> Anfechtung §119 ff. BGB

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40
Q

Was ist ein Share-Deal?

A

= Verkauf von Geschäftsanteilen

  • §15 GmbHG Geschäftsanteile veräußerlich, vererblich
    -> notarielle Beurkundung des Vertrags notwendig

Verpflichtungsgeschäft:
§433, §453, §15 IV

Verfügungsgeschäft:
§398, §413, §15 III GmbHG

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41
Q

Was ist ein Asset Deal?

A

Übertragung von VG der Gesellschaft einzeln

Verpflichtungsgeschäft:
§433, §453 ggf. §311b

Verfügungsgeschäft:
§929 bewegliche Gegenstände
§§873, 925 Grundstücke
§398 Abtretung von Forderungen, Rechten
§613a Arbeitnehmer

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42
Q

Was ist eine GmbH & Co. KG?

A

-> ist eine PersG (was hinten steht gilt)
-> zählt als KG
-> Komplementär (unbeschränkt haftender G) ist eine GmbH

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43
Q

Was ist die Gründungstheorie GmbH & Co. KG?

A

-> für Niederlande/UK
-> BV oder Limited
-> Sitz kann in diesen Ländern sein, aber Gründung war in Deutschland
-> deswegen ist deutsches Recht für die KG anwendbar

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44
Q

Sitztheorie GmbH & Co. KG

A

-> greift in Luxemburg
-> S.ar.l & Co. KG ist zwar aus deutscher Sicht eine KG
-> aber aus Sicht von Luxemburg ist der VErwaltungssitz maßgeblich §706 BGB

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45
Q

KGaA

A

-> zählt als KapG gem. §278f. AktG
-> hat Kommanditaktionäre
-> Fehlen eines Vorstandes

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46
Q

Was ist eine Beteiligungs GmbH & Co. KG?

A

-> Kommanditisten sind gleichzeitig bei Komplementär-GmbH beteiligt
-> Verzahnung der Beteiligung an KG und GmbH
-> nur gemeinsame Veräußerung der Anteile von KG und GmbH möglich

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47
Q

Was ist eine Einheits GmbH & Co. KG?

A

-> KG ist alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH

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48
Q

Was sind die Merkmale einer GmbH?

A

-> juristische Person §13 I
-> Haftung grds. nur mit Gesellschaftsvermögen §13 II
-> Handeln durch Organe (GF, Gesellschafterversammlung, ggf. AR)
-> AR ist fakultativ außer das MitbestG, DrittelBeteilG greifen
-> AR muss paritätisch besetzt sein (gleicher Anteil von AN und AE-Vertretern)

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49
Q

Was sind die Organe einer GmbH?

A

Gesellschafterversammlung
-> Eigentümer der GmbH
-> Können GF jederzeit ernennen und entlassen
-> Aufgaben definiert in §46

Geschäftsführung §6
-> weisungsgebunden an G-Versammlung
-> Aufstellung/Feststellung JA, Einberufung Gversammlung etc.

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50
Q

Wie verläuft die GmbH Gründung?

A

I. Beurkundung der Satzung
II. HR-Anmeldung
III. Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch Registergericht
IV. HR-Eintragung

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51
Q

Was sind die GmbH Gründungsphasen?

A

I. Vorgründungsgesellschaft bevor die Satzung beurkundet wurde

II. Vor-GmbH bis HR-Eintragung erfolgt ist

III. ab Handelsregisteranmeldung vollwertige GmbH

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52
Q

GmbH - Haftung Vorgründungsgesellschaft

A

-> zu diesem Zeitpunkt GbR oder OHG
-> Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen
-> G haften persönlich gem. §126 HGB analog
-> GF haften wie G gem. §709 BGB oder § 116 HGB

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53
Q

GmbH - Vor-GmbH

A

-> Vor-GmbH ist eine Gesellschaft sui generis
-> Anwendung der Vorschriften des GmbHG
-> soweit diese nicht zwingend die HR-Eintragung voraussetzen

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54
Q

GmbH - Haftung bei Vor-GmbH

A

-> Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen
-> G haften für nciht durch Gesellschaftsvermögen gedeckte Verluste
=> unbeschränkt, Innenhaftung, grds. anteilig

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55
Q

Was sind die Bedingungen für die HR-Anmeldung der GmbH?

A

§ 7
-> Anmeldung darf erst erfolgen, wenn jeder 1/4 seiner Stammeinlage eingezahlt hat
-> insgesamt muss die Hälfte des Mindestkapitals erreicht werden (Hälfte von 25T gem. § 5 I)

56
Q

Wie haftet die GmbH?

A

GmbH = §13 I juristische Person

  • Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen
  • G haften nur bei Unterbilanz
  • Haftung für Verlust aus Phase der Vor-GmbH unbeschränkt
  • Erlöschen der Handelndenhaftung mit HR-Eintragung für die GF
57
Q

Wie ist der Gesellschaftsvertrag der GmbH?

A
  • §2 notarielle Beurkundung notwendig
    -> Grundsatz der Satzungsfreiheit

Mindestinhalt:
-> Firma und Sitz
-> UN-Gegenstand
-> Betrag des Stammkapitals
-> Zahl/Nennbeträge der von jedem G übernommenen Anteile

58
Q

Wie erfolgen Satzungsänderungen bei der GmbH?

A

§53 ff.
I. Gesellschafterbeschluss mit 3/4 Mehrheit notwendig
II. notarielle Beurkundung
III. HR-Eintragung

  • schuldrechtliche Gesellschaftsvereinbarungen der GV sind möglich
59
Q

Wie erfolgt die HR Eintragung bei der GmbH?

A

§ 11 I konstitutiv und damit rechtsbegründend

60
Q

Wer führt die Geschäfte der GmbH?

A

§35 Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer
- Grundsatz der Fremdorganschaft (GF durch Organe)

§37 Beschränkung der GF-Befugnis durch
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterversammlung
- Aufsichtsrat
- GF sind weisungsgebunden

§39 GF sind in HR einzutragen

61
Q

Wie haften die Geschäftsführer einer GmbH?

A

§43 I
- GF haben Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden

§43 II
- gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft ggü für entstandenen Schaden bei Pflichtverletzung

62
Q

Was macht die Gesellschafterversammlung einer GmbH?

A

§46 Aufgabenkreis der Gesellschafter
- Entscheidung anhand von Beschlüssen

I. Feststellung des JA
II. Ergebnisverwendung
III. Entlastung der GF
IV. Wahl des Abschlussprüfers

63
Q

Wie erfolgt die Satzungsänderung der GmbH?

A

§53
I. Gesellschafterbeschluss mit 3/4 Mehrheit
II. notarielle Beurkundung
III. §54 I HR-Eintragung mit konstitutiver Wirkung

64
Q

Erklären Sie die Kapitalerhaltung bei der GmbH?

A
  • Haftungsbeschränkt auf Gesellschaftsvermögen gem. §13 II erfordert Regelungen zur Sicherung der Haftungsmasse

§30 I bilanzielle Ausschüttungssperre
- zum Erhalt des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden
- Verbot der Ausschüttung, wenn EK unter satzungsgemäßem Stammkapital liegt

65
Q

Was ist das Wesen der AG?

A

§1 juristische Person mit Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen
- Fremdorganschaft
- Principal Agent Konflikt
- dualistisches System durch Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat

66
Q

Wie verläuft die Gründung der AG?

A

§23 Bargründung
- notarielle Beurkundung erforderlich

§23 III, IV Satzung mit Angaben zu Aktien, Vorstand etc.

§23 V Grundsatz der Satzungsstrenge
- Abweichungen vom Gesetz durch Satzung nur möglich, wenn Gesetz es ausdrücklich erlaubt

67
Q

Was ist der Vorstand einer AG?

A

§76 ff.
- Frage bei Bestellung: Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis und Befreiung des §181 BGB

68
Q

AG - Wer führt die Geschäfte?

A

§76 I Vorstand leitet unter eigener Verantwortung die Gesellschaft
- grds. nicht weisungsabhängig
- §111 IV S. 2 Zustimmungsvorbehalte des AR
- §308 Beherrschungsvertrag

69
Q

AG - Wer vertritt die Gesellschaft?

A

§78 Vertretung der AG durch den Vorstand
- grds. unbeschränkte Vertretungsmacht
- Regelfall: Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretungsmacht

70
Q

AG - Wer bestellt den Vorstand?

A

§84 Bestellung und Abberufung durch den AR
IV Abberufung nur aus wichtigem Grund möglich

§81 jede Änderung des AR muss ins HR eingetragen werden -> deklaratorisch

71
Q

AG - Wer entlastet den Vorstand und AR?

A

§ 120 Entlastung durch HV
- nicht haftungsausschließend
- Unterschied zu GmbH

72
Q

AG - Wie hat der Vorstand zu handeln?

A

§93 Sorgfaltspflicht
- Vorstand hat Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften GF anzuwenden

73
Q

AG - Wie wird der AR bestellt?

A

§101 I S. 1 Bestellung durch die HV
- §133 Wahl mit einfacher Mehrheit

74
Q

AG - Was ist die Aufgabe des AR?

A

§111 I Überwachung des Vorstands
- Kontrollfunktion (retrospektiv) und Überwachungsfunktion (präventiv)

75
Q

AG - Wer vertritt die Gesellschaft ggü. dem Vorstand?

A

§ 112 Vertretung durch AR
- z.B. bei Anstellungsverträgen des Vorstands

76
Q

AG - Was sind die Aufgaben der HV?

A

§119 I Aufgabenkatalog
- Bestellung AR
- Verwendung Bilanzgewinn bestimmen

77
Q

AG - Wie erfolgt die Einberufung der HV?

A

§121 Einberufung der HV durch den Vorstand
- IV durch Gesellschaftsblätter

§123 Einberufungsfrist von mind. 30 Tagen beachten

78
Q

AG - Wie erfolgt die Beschlussfassung der HV?

A

§179 Beschlussfassung
- über jede Satzungsänderung z.B. Kapitalerhöhung

§181 Satzungsänderung im HR einzutragen mit konstitutiver Wirkung

§182 3/4 Mehrheit für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung

79
Q

AG - Welche Form haben die Beschlüsse der HV?

A

§130 Niederschrift der Beschlussfassung
Regel: notarielle Beurkundung

Ausnahme: bei nicht börsennotierten AGs reicht Unterschrift des Vorsitzenden

Ausnahme: notarielle Beurkundung immer notwendig, wenn Gesetz 3/4 Mehrheit oder Satzung größere Mehrheit bestimmt

80
Q

Gibt es einen AR bei der GmbH?

A
  • grds. fakultativer AR oder Beirat

mehr als 500 AN -> Pflicht gem DrittelbG (1/3 AN-Vertreter)

mehr als 2.000 AN -> Pflicht gem MitbestG (paritätische Besetzung)

81
Q

Welche Rechtsform gilt als Mutter aller PersG?

A

GbR nach §705 ff. BGB

82
Q

Welche Gesellschaftsformen haben typischerweise freie Berufe?

A

Partnerschaftsgeselltschaft

83
Q

Was ist Akzessorität?

A
  • Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Bestand der Gesellschafterverb. abhängig von Bestand der Gesellschaftsverb.

§128 deswegen stehen Einwendungen der OHG auch den Gesellschaftern zu

84
Q

Kann man schuldhaftes Verhalten der GF der Gesellschaft anrechnen?

A

Ja, nach §31 BGB analog

85
Q

Was ist eine GmbH i.G?

A

GmbH in Gründung

86
Q

Was ist eine GmbH i.L.?

A

GmbH in Liquidation?

87
Q

Warum muss man eine gute Due Diligance machen beim Eintritt in eine Gesellschaft?

A

§127 Haftung bei Eintritt für bestehende Verb.

§137 Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters

88
Q

Wie heißen die Formen des Missbrauchs der Vertretungsmacht?

A

Kollusion
- Vertreter und Vertragspartner haben bewusst zum Nachteil des Vertretenen gehandelt
Rechtsfolge: Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit §138

Evidenz
- offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Vertretenen
Rechtsfolge: Möglichkeit des Vertretenen zur Arglisteinrede §242 BGB

89
Q

Was ist die Innenhaftung bei der GmbH?

A
  • Haftung des GF ggü. der GmbH
  • §43 I GF hat mit Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden
  • §43 II wenn er diese Pflichten verletzt, Schadensersatzpflicht
90
Q

Wann ist trotz Unterbilanz eine Ausschüttung erlaubt?

A

§§291 ff. AktG im Falle eines EAV
- Organträger übernimmt Gewinn bzw. Verlust

91
Q

Braucht man bei der Übertragung von Forderungen/Verb. die Zustimmung der Gegenpartei?

A

§414 ff. BGB Zustimmung bei Verbindlichkeiten

92
Q

Welche Rechte hat ein Gesellschafter mit 10% einer GmbH?

A

§50 GmbHG Minderheitsrechte

93
Q

In welchen Fällen trägt der Notar NICHT die Änderung der Gesellschafter in die Gesellschafterliste ein?

A

§1922 Erbfall Abkömmlinge erben Vermögen und Anteile
- §40 II GmbHG GF nimmt Änderung vor

94
Q

Was ist betriebliche Mitbestimmung?

A
  • Mitbestimmung durch den Betriebsrat
  • wird von AN gewählt und soll deren Interessen durch Mitwirkung und Mitbestimmung vertreten
95
Q

Was ist unternehmerische Mitentscheidung?

A
  • Einflussnahme der AN auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen
  • Besetzung des AR
96
Q

§181 Insichgeschäft

A

Alt. 1 Selbstkontrahieren
- selbst Vertragspartei und Vertreter der anderen
- GF kann nicht mit sich selbst Geschäfte abschließen

Alt. 2 Mehrfachvertretung
- Vertreter der Vertragsparteien ist auf beiden Seiten tätig

-> bei GmbH Befreiung durch Gesellschafterbeschluss möglich
-> bei AG geht nur Mehrfachvertretung, weil §112 das Selbstkontrahieren verhindert

97
Q

Analogie

A

I. planwidrige Gesetzeslücke
II. gleiche Interessenlage

98
Q

§387 Aufrechnung

A

i. Aufrechnungslage
- Wechselseitigkeit von gleichartigen Forderungen muss bestehen
- Gegenforderung muss wirksam, fällig, durchsetzbar sein

ii. Aufrechnungsverbot
- §393 Aufrechnungsverbot für Forderungen aus unerlaubter Handlung nach §823
=> inzidente Prüfung iSd §823
- Rechtsgutverletzung, haftungsbegründende Kausalität

99
Q

Wofür braucht man eine qualifizierte Mehrheit bei der GmbH?

A
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Auflösung
  • Umwandlungsbeschlüsse
100
Q

Was ist die Vinkulierung?

A
  • Aktie wird an den Anteilseigner “gefesselt”
  • Aktien, die der Zustimmung der Gesellschaft bedürfen
  • §68 AktG
101
Q

Wann gibt es keine Gesellschafterliste?

A

Wenn die GmbH im vereinfachten Verfahren gegründet wird

102
Q

Was ist ein Indossament?

A

= Rückseite einer verbrieften Namensaktie
§68 AktG

103
Q

Wo ist der Werkvertrag definiert?

A

§631 BGB

104
Q

Anspruch auf SE gem. §280 I iVm §126 HGB

A
  1. Verbindlichkeit der Gesellschaft §126
    a) Schuldverhältnis

b) Pflichtverletzung

c) Zurechnung gem. §31 analog
- Voraussetzungen einer Analogie (planwidrige Gesetzeslücke und vergleichbare Interessenlage)

d)Vertreten müssen
- Vorsatz, Fahrlässigkeit §276

e) Schaden
- Differenzhypothese

f) Kausalität

105
Q

Prüfung §823 I BGB

A

a) Rechtsgutsverletzung
b) zurechenbare Verletzungshandlung
c) haftungsbegründende Kausalität zw. Verletzungshandlung und RG-Verletzung
d) Rechtswidrigkeit
e) Verschulden
f) Schaden
g) haftungsausfüllende Kausalität zw. RG-Verletzung und Schaden

106
Q

Prüfung Einrede der Aufrechenbarkeit

A
  • §128 HGB Einreden der Gesellschaft stehen dem Gesellschafter zu
  • Aufrechnung gem. §387 BGB

a) Aufrechnungslage
- zwei sich gegenüberstehende gleichartige Forderungen

b) Aufrechnungsverbot gem. §393
- keine Aufrechnung für Forderungen aus unerlaubter Handlung gem. §823 I erlaubt
i. inzidente Prüfung des §823 I

107
Q

Was ist eine beliebte Rechtsform für Start-Ups?

A

UG (haftungsbeschränkt) iSv §5a GmbHG
- Stammeinlage 1 -24.999 Euro
- keine Sacheinlagen möglich

108
Q

Gibt es einen Fall in dem der analoge Schluss zwischen GmbH und AG nicht gestattet ist?

A
  • Haftungsausschluss des GF nach Entlastung
  • §120 AktG Vorstand haftet auch nach Entlastung
  • keine entsprechende Regelung für GmbH
  • Analogie Schluss unzulässig wegen unterschiedlicher Rechtspositionen von GmbH / Vorstand GF

-> Vorstand grds. weisungsfrei §76 AktG
-> GmbH-GF weisungsgebunden §37 GmbHG

109
Q

Kann ein Minderjähriger Aktien erhalten z.B. durch Schenkung=

A

§516 BGB Schenkung
- nur rechtlich vorteilhaft
- Minderjähriger bereits rechtsfähig gem. §1 BGB d.h. Träger von Rechten und Pflichten

110
Q

Was passiert beim Austritt eines Gesellschafters der GbR?

A

§738 Anwachsung der Anteile etc. an den verbleibenden Gesellschafter
- Gesamtrechtsnachfolge

111
Q

Kann ein Gesellschafter einer GmbH persönlich haften?

A
  • grds. gilt §13 II für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet das Gesellschaftsvermögen

Ausnahmen:
- §11 Handelndenhaftung der GF im Stadium der Vor-GmbH
- Verlustdeckungshaftung im Zeitpunkt der Vor-GmbH
- unbeschränkte Haftung gem. §126 HGB analog im Zeitpunkt der Vorgründungsgesellschaft
- Unterbilanzhaftung nach BGH-Urteil im Stadium der GmbH für Verluste aus Phase der Vor-GmbH

112
Q

Wie kann man Aktien unterscheiden?

A

§§ 8, 10, 12 AktG
Art: Inhaberaktien, Namensaktien
Gattung: Stammaktien, Vorzugsaktien
Sorte: Nennbetragsaktien, Stückaktien

113
Q

Was ist eine verdeckte Sacheinlage?

A

§19 IV Legaldefinition
- formell Leistung einer Barleinlage
- die wird aber zeitnah zum Ankauf von WG durch den Gesellschafter verwendet
- Gesellschafter verkauft GmbH z.B. Anlagen und GmbH bezahlt diese mit zuvor geleisteter Bareinlage

114
Q

Wer billigt den JA einer AG?

A

§172 AktG
- Aktionäre entscheiden bei Gründung in der Satzung wer entscheidet
- entweder HV oder AR

115
Q

Was sind Formen von Kapitalmaßnahmen bei der AG?

A
  • Kapitalmaßnahmen geregelt ab §§179 ff. AktG

§182 f. Kapitalerhöhung durch Bar- oder Sacheinlage

§193f. bedingte Kapitalerhöhung
-> Emission von Wandelanleihen, die zu einem späteren Zeitpunkt in EK umgewandelt werden

§202 f. genehmigtes Kapital
-> Betrag bis zu dem der Vorstand das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage erhöhen darf

116
Q

Wie erfolgen Kapitalmaßnahmen bei der GmbH?

A

§§55 ff. Regelungen zu Kapitalmaßnahmen

§55a genehmigtes Kapital
-> Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlage

§56 Kapitalerhöhung durch Sacheinlage

117
Q

Wie kann man Haftungsrisiken umgehen im Rahmen der Neugründung einer GmbH?

A
  • Vorratsgesellschaft erwerben durch Share-Deal
    = Gesellschaft, die einzig zum Zweck der Veräußerung an Dritte gegründet und im HR eingetragen ist

Ablauf:
- Anteilskauf und Abtretungsvertrag
- Gesellschafterversammlung bezgl. Satzungsänderung
- HR-Anmeldung der Satzunsänderung
- HR- Eintrag der Satzungsänderung

-> BGH Urteil Verwendung Vorratsgesellschaft stellt Neugründung dar, daher analoge Anwendung der Gründungsvorschriften des GmbHG

118
Q

Was gehört zum Inhalt der HR-Anmeldung der GmbH?

A

§8 GmbHG
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterliste
- Anmeldeversicherung der GF, dass Einlagen erbracht sind (Erfordernis des §7 I GmbHG)

119
Q

Was ist die Differenzhaftung?

A

§9 GmbHG
- wenn der Wert einer Sacheinlage im Eintragungszeitpunkt nicht dem Nennbetrag des Anteils entspricht -> Haftung in Höhe der Differenz

120
Q

Was ist ein geborener Liquidator?

A
  • im Fall der Auflösung einer Gesellschaft wird der bisherige GF zum geborenen Liquidator
121
Q

Was sind die Unterschiede zwischen AG und GmbH?

A
  • Satzung
  • Höhe des Grund-/Stammkapital §7 AktG, §5 GmbHG
  • GF der GmbH ist weisungsgebunden
  • Organe (AR bei GmbH fakultativ)
  • Haftungsausschluss des GF durch Gesellschafterversammlung bei GmbH, kein Ausschluss bei AG
  • Übertragung von Anteilen
  • Selbstkontrahieren des Vorstands nicht möglich wegen §112 AktG
122
Q

Was sind die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge?

A
  • Anwachsung gem. §738 BGB bei Austritt des vorletzten G
  • Umwandlung gem. UmwG
  • §1922 Erbfall
123
Q

Wie verläuft die Abberfung des GF bei der AG/GmbH?

A

AG:
§84 IV AR kann Vorstand aus wichtigem Grund abberufen
- grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit

GmbH:
§38 Widerruf der Bestellung jeder Zeit möglich
- grds. keine Beschränkung
- Notwendigkeit eines wichtigen Grundes kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden

124
Q

Was ist die Holzmüller Entscheidung?

A

§179a wenn das gesamte Gesellschaftsvermögen (übertragen wird
- lt. BGH-Rechtsprechung HV-Beschluss nötig
= ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeiten
- ab 80% des Vermögens lt. Gelatine Beschlüssen

125
Q

Wann sind HV-Beschlüsse nichtig?

A

§§243 ff.
- Anfechtungsklage beim Landgericht und innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung
- Anfechtungsgrund = Verletzung des Gesetzes oder der Satzung

  • zB Bezugsrechte nach §186 AktG beachten

-> analoge Anwendung bei GmbH

126
Q

Was ist der Unterschied zwischen Signing und Closing Date?

A
  • Signing verpflichtet die Parteien zur Übertragung des Eigentums
  • Closing ist der Tag des Vollzugs
    -> Übertragung Eigentum an Anteilen bei Share Deal
    -> Übertragung Eigentum an VG bei Asset Deal
127
Q

Müssen Signing und Closing am selben Tag erfolgen?

A
  • Wochen/Monate können dazwischen liegen
  • Grund für Auseinanderfallen, dass Vollzug aus praktischen Gründen noch nicht gewollt ist

Maßnahmen bis Closing:
- Anmeldungen HR (Anteilsübertrag, Geschäftsführung, Name)
- Einholung Zustimmung Dritter
- Erteilung behördlicher Genehmigungen z.B. Kartellbehörden

128
Q

Kann die Vertretungsmacht des Vorstands beschränkt werden?

A

§82 Vertretungsbefugnis des Vorstands kann nicht beschränkt werden

129
Q

Wofür wird eine einfache bzw. 3/4 Mehrheit der HV benötigt?

A

Einfache Mehrheit:
- Gewinnverwendung
- §120 Entlastung Vorstand, AR
- §101 Bestellung AR

Qualifizierte Mehrheit:
- §179f. Satzungsänderungen
-> Kapitalerhöhungen
-> Unternehmensverträge
-> Umwandlungen

130
Q

Wie erfolgt die HR-Anmeldung einer AG?

A

§36 Gesellschaft ist von Gründern, AR, Vorstand zur HR-Eintragung anzumelden
-> Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jede Aktie der eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt wurde

§41 I vor Eintragung ins HR besteht Gesellschaft als solche nicht
-> konstitutive Wirkung der HR-Eintragung

131
Q

Was ist ein Squeeze Out?

A

§327a AktG
Ausschlussfahren zur Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung

132
Q

Was zählt zu den Stimmrechten bei der AG?

A

§133-137
- jede Aktie gewährt gleiches Stimmrecht

133
Q

Welche Vermögensrechte hat ein Aktionär?

A
  • §§58 IV, 60 Dividende
  • §186 I, §212 Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung
  • §225 II Rückzahlungsanspruch bei Kapitalherabsetzung
  • §271 Beteiligung am Liquidationserlös
  • Ausgleichszahlungen etc. bei Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel
134
Q

Was ist der Kapitalerhaltungsgrundsatz bei der AG?

A
  • Kapitalaufbringung und Erhaltung zum Gläubigerschutz
  • Sicherstellung, dass Dritten ggü. das satzungsmäßige Kapital haftet
  • §41 persönliche Handelndenhaftung für Handeln vor Eintragung
135
Q
A