BWL - Corporate Governance Flashcards
Können Sie das Zusammenwirken der Organe bei einer AG/SE darstellen?
Hauptversammlung
-> bestellt Anteilseigner Vertreter
-> entlastet den Vorstand und Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
-> bestellt und überwacht den Vorstand
-> Innenorgan
Vorstand
-> Geschäftsführung
Begriff der Corporate Governance
-> rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens
-> Ziel der verantwortungsvollen Unternehmensführung
-> transparent und nachvollziehbar
-> Förderung des Vertrauens von Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit
Unterscheidung in interne und externe Corporate Governance
Intern
-> Rollen, Kompetenzen und Funktionsweise sowie das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Extern
-> Verhältnis der Träger des UN zu den wesentlichen Share- und Stakeholdern
Regelungsquellen der Corporate Governance für AGs
Aktiengesetz
Deutscher Corporate Governance Kodex
Unternehmensinterne Grundsätze (Satzung, Geschäftsordnung)
Zusammenwirken der Organe bei einer GmbH?
Gesellschafterversammlung
-> Bestellung der Anteilseigner Vertreter
-> Entlastung Aufsichtsrat
-> Entlastung, Weisung, Überwachung der Geschäfsführung
Aufsichtsrat
-> ggf. Bestellung und Überwachung der GF
Erläutern Sie die Satzungsstrenge bei einer AG?
§ 23 Abs. 5 AktG Satzungsstrenge ist Plficht
-> Satzung darf nur vom Gesetz abweichen, wenn es ausdrücklich zugelassen ist
Satzungsstrenge bei einer GmbH?
Im Grundsatz freiwillig, aber Verweis auf Mitbestimmtungsgesetz
§ 52 Abs. 1 GmbHG Verweis auf Regelungen des AktG
-> Freiheit zur Abweichung im Gesellschaftsvertrag, soweit Regelung nicht ausdrücklich dort aufgeführt ist
-> eingeschränkte Saztungsstrenge liegt vor
Anforderung an den Aufsichtsrat?
-> Anforderungen, die sich aus allgemeiner Sorfaltsplficht ergeben
-> Verstöße können zur Haftung im Innenverhältnis (ggü Gesellschaftern) führen
-> PIE: besondere Anforderungen an Finanzexperten und Funktionsträger im AR
-> AR muss über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind
Gesetzliche Anforderungen an einzelne AR-Mitglieder?
-> höchstpersönliche Wahrnehmung des Mandats
-> Kenntnisse/Fähigkeiten besitzen und sich aneignen, um alle normalerweise anfallendene Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen zu können
-> ausreichend Zeit für Wahrnehmung der Aufgaben
-> Wissen muss in Eigenverantwortlichkeit auf dem akutellen Stand gehalten werden
Besonderheiten bei PIEs für den AR?
-> AR bzw. Prüfungsausschuss muss mit der Unternehmensbranche vertraut sein
-> min. zwei Finanzexperten notwendig
-> einer mit Sachverstand über die Rechnungslegung
-> einer mit Sachverstand über die Abschlussprüfung
Anforderung an Finanzexperten bezgl. Rechnungslegung?
-> besondere Kenntnissse/Erfahrungen in der Anwendung von RL- Grundsätzen, IKS und RMS
-> besondere Kenntnisse/Erfahrung über Nachhaltigkeitsberichterstattung
Anforderung an Finanzexperte bezgl. Abschlussprüfung?
-> besondere Kenntnisse/Erfahrungne in der Abschlussprüfung
-> einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung
-> Empfehlung DCGK: PA-Vorsitzender sollte einer der Finanzexperten sein, unabhängig und nicht gleichzeitig AR-Vorsitzender
Gesetzliche Anforderungen an ein AR-Mitglied?
§ 100 Abs. 1 AktG
-> natürliche, unbeschränkte, geschäftsfähige und nicht betreute Personen
-> kein Mitglied des Vorstand oder dauernder Stellvertreter
-> Mandatshöchstszahl : nicht mehr als 10 Mandate in Gesellschaften, die gleichzeitig einen AR bilden
-> keine Überkreuzverflechtungen
Können Sie die Aufagben des AR darstellen?
-> Überwachung des Vorstandes
-> unternehmerische Mitentscheidung
-> Beschlussvorschläge an die HV
-> Vertretung der Gesellschaft ggü. Vorstand
-> Bestellung/Abberufung der Vorstände, Anstellungsverträge des Vorstands
-> Überwachung der Finanzberichterstattung
-> Feststellung des JA
-> Überwachung Kontrollsysteme
Grundsätze der Überwachung
-> Überwachung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handels des Vorstands
-> bezogen auf alle Geschäftvorfälle
-> KEIN Eingreifen in das alltägliche Geschäft des Vorstands
-> Überwachung ausschließlich über Vorstand und nicht Ebenen darunter
-> mind. 2 SItzungen pro Halbjahr für PIEs
-> AR Mitgliedern fürden keine Weisungen erteilt werden = höchsterpersönliche Wahrnehmung des Mandats
Sind Plausibilitätsprüfungen ausreichend?
Nein!
-> besonders bedeutsame Geschäfte haben intensivere Kontrolle/Überwachung zur Folge
-> AR Mitglied muss selbstständig Sachverhalt erfassen können
-> Durchführung eigener Risikoanalyse
Wie kann der AR im Rahmen unternehmerischer Mitentscheidung auf den Vorstand einwirken?
§ 111 Abs. 1 AktG “AR hat die GF zu überwachen”
Kontrollfunktion: retrospektiv
-> ständige Kontrolle über Handeln des Vorstands als Gesamtorgan
-> Überwachung Finanzberichterstattung, IKS, RMS IR
Beratungsfunktion: präventiv
-> insbesondere bei gewichtigen Fragestellungen wie Unternehmensstrategie, Risiko
-> laufende und geplante Geschäftsvorfälle
Kann der AR Aufgaben des Vorstands übernehmen?
Nein, da § 76 Abs. 1 AktG gilt: “Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten”
-> Maßnahmen der GF können nicht dem AR übertragen werden § 111 Abs. 1
Einwirkungsmöglichkeiten des AR
Nur eingeschränkte Möglichkeit, direkt auf den Vorstand Einfluß zu nehmen:
-> Beratung
-> Zustimmungsvorbehalte
-> Vertretung der Gesellschaft ggü Vorstand
-> Einberufung der HV
-> Bestellung/Abberufung Vorstände
-> Abschhluss Anstellungsverträge
-> Organisation des Vorstands
-> Feststellung des JA
-> Auswahl des AP
Wann liegt Beschlussfähigkeit des AR vor?
-> Satzung kann Regelung zur Beschlussfähigkeit enthalten § 108 Abs. 2
-> ansonsten gilt, dass min. die Hälfte der Mitglieder zur Beschlussfähigkeit teilnehmen muss
Beschlussfassung des AR
§ 108 Abs. 1AR entscheidet durch Beschluss
-> nur ausdrückliche Beschlussfassung
-> Grundsatz der einfachen Mehrheit
-> AR Vorsitzende prüft Stimmverbote, stellt Beschlussergebnis fest
-> Satzung kann Regelungen zur Beschlussfähigkeit treffen
-> Hälfte des AR muss für Beschlussfähigkeit teilnehmen
Ausschüsse des Aufsichtsrats
§ 107 Abs. 3 Auschüsse können gebildet weerden
-> für die Vorbereitung von Aufsichtsratsverhandlungen und Beschlüssen
-> Überwachung der Ausführung von AR-Beschlüssen
-> Beschlussfassung anstelle des gesamten AR
Sitzungen des Aufsichtsrats
§ 110 Abs. 3 schreibt mind. 2 Sitzungen pro Kalendarjahr vor
-> bei non PIE auch eine Sitzung möglich
-> Einberufung erfolgt durch AR-Vorsitzenden
-> jedes einzelne AR-Mitglied oder Vorstand kann Einberufung einfordern
-> grundsätzlich Pflicht zur Teilnahme für AR-Mitglieder
-> Teilnahme für Sachverständige möglich § 109 Abs. 1
Hauptkritikpunkte der EZB bezgl. AR bei Banken?
Größe des AR
-> Größe/Zusammensetzung haben Auswirkungen auf Diskussionskultur
Nachfolgeplanung
-> häufig nicht existent
Diskussionskultur
-> in den meisten Institutionen verbesserungsfähig
Organisation
-> Diskussionszeit nicht ausreichend
-> Unterlagen nicht rechtzeitig versandt
-> kein Einfluss der Mitglieder auf die Agenda
Qualität der Dokumentation
-> Verbesserungsbedarf bei der Prägnanz und Eindeutigkeit der Dokumentation
-> detaillierte Sitzungsprotokolle fehlen
Zentrale Anforderungen an AR Mitglieder von Banken gem. § 25 d KWG
Sachkunde und fachliche Eignung
-> AR muss Geschäfte des UN mit erforderlicher Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion etc. besitzen
-> Nachweis durch CV bei Bestellung
-> Erwerb der Sachkunde durch vorherige Tätigkeiten
-> Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
-> Prüfung durch Führungszeugnis und Erklärung bei Bestellung
-> Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte können Zuverlässigkeit in Frage stellen
-> Bestehen von Interessenkonflikten, fehlende Unvoreingenommenheit
Zeitliche Verfügbarkeit
-> Mitglieder müssen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen
-> alle Tätigkeiten werden einbezogen
-> zeitlicher Aufwand kann sich in Krisensituationen erhöhen
Anforderung an die Gesamtqualifikation des AR
-> AR muss über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der GF notwendig sind § 25d Abs. 2
-> Einsatz angemessener personeller und finanzieller Ressourcen zur Erleichterung der Amtseinführung neuer Mitglieder
Arten von Berichtspflichten an des AR
Vorstand = Bringschuld
-> Regelberichte § 90 Abs. 1, 2 AktG
-> Planung, Geschäftspolitik
-> Geschäfte, Umsatz, Lage, Rentabilität, Bilanzsitzung
AR = Holschuld
-> bei Berichten aus wichtigen Anlässen immer
Arten der Informationserlangung für AR
-> Berichtspflicht des Vorstands § 90 AktG
-> Auskunftsanspruch von jedem einzelnen Mitglied
-> Bericht geht jedoch immer an alle
-> Einsichtsrecht in Geschäftsunterlagen § 111 Abs. 2
-> Fragerecht ggü dem Abschlussprüfer § 171 Abs. 1 S. 2
Überwachung unternehmerischer Kontrollsysteme durch AR
Überwachungsgegenstand
-> Wirksamkeit (Angemessenheit und Funktionsfähigkeit) der Systeme
-> keine Systeme = regelmäßig prüfen, ob Änderungen im UN eine Einrichtung erforderlich machen
Überwachungsmethodik
-> vergangenheits- und zukunftsbezogene Überwachung
-> Einholung umfassender Infos aus Systemen
-> Absprache mit GF, inwieweit AR auf MA zugreifen darf
-> Soll und Ist Vergleich
-> kritisches Hinterfragen von Design und Wirksamkeit
Eigene Urteilsbildung
-> Beratung mit Vorstand
-> Genügen Systeme good practice Maßstäben? Schwächen?
-> AR kann PA bestellen, der sich mit Überwachung von IKS, RMS, IR befasst
-> nachvollziehbare und objektive Bewertung
Unterstützung des Abschlussprüfers bei Überwachung?
Angaben im LB
-> Beschreibung der wesentlichen Merkmale im Hinblick auf RL Prozess für PIEs
-> Empfehlung wesentlicher Merkmale des IKS, RMS zu beschreiben
-> und Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit zu nehmen
-> Berichterstattung auch zu CMS
Prüfung und Berichterstattung durch AP
-> Beurteilung RL bezogener IKS, RMS, IRS soweit zur Prüfung erforderlich
-> Bericht über wesentliche Schwächen der Systeme in Bilanzsitzung und Angaben im PB
-> RMS bei PIE Gegenstand der Abschlussprüfung
-> bestandsgefährdende Maßnahmen werden durch RMS abgedeckt
Elemente eines CMS nach PS 980
- Compliance Kultur
-> Bewusstsein für Bedeutung von Regeln
-> tone at the top wesentlich - Compliance Ziele
-> Festlegung wesentlicher Ziele auf Grundlage der UN Ziele
-> Festlegung relevanter Teilbereiche - Compliance Risiken
-> Identifikation wesentlicher Risiken
-> Einführung von Verfahren zur Risikoerkennung und Berichterstattung - Compliance Programm
-> Grundsätze und Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und Vermeidung von Verstößen - Compliance Organisation
-> Bestimmung Aufbau- und Ablauforganisation
-> Festlegung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Berichtsgwegen
-> Bereistellung notwendiger Ressourcen - Compliance Kommunikation
-> Information der MA über Compliance Programm, Rollen, Verantwortlichkeiten - Compliance Überwachung und Verbesserung
-> Überwachung der Angemesseneheit und Wirksamkeit
-> ausreichende Dokumentation
-> Berichterstattung von Schwachstellen
-> Management trägt Verantwortung und sanktioniert Fehlverhalten
Warum ist CMS iRv § 130 OWG hilfreich?
Verletzung von Aufsichtspflichten hat bußgeldrechtliche Folgen für GF
-> Zuwiderhandlungen gegen betriebsbezogene Pflichten
-> Unterlassen geeigneter Aufsichtsmaßnahmen
-> Zuwiderhandlung wäre bei angemessener Aufsicht wesentlich erschwert worden
->Aufsichtspflicht wurde vorsätzlich oder fahrlässig verletzt
Rechtsfolgen:
Bußgeld bis 1 Mio
Bußgeld gegen beteiligte UN von 5-10 Mio
Elemente des IKS nach PS 982
- Kontrollumfeld
-> Rahmen, in welchem Regelungen eingeführt und angewandt werden
-> tone at the top - IKS Ziele
-> Ableitung aus UN Zielen und den entscheidungsrelevanten Infos für GF - Risikobeurteilung
-> Identifizierung und Bewertung von Risiken
-> bezogen auf Ablauf der Prozesse zur Erstellung der UN-Berichterstattung
-> Gefährdung von Erreichen der IKS Ziele - Kontrollaktivitäten
-> Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen zur Risikoverringerung und Sicherstellung der IKS-Zielerreichung - Information und Kommunikation
-> Sicherstellung angemessener Informationsfluss IKS
-> Kommunikation an zuständige Stellen
-> Information über Aufgaben und Verantwortlichkeiten - Überwachung des IKS
-> Beurteilung Wirksamkeit durch prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen
-> Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Systems
Elemente des IRS nach PS 983
Revisionskultur
-> Grundlage für Angemessenheit und Wirksamkeit des Revisionssystems
-> tone at the top
-> beeinflusst Bedeutung der Revisionskultur und damit Effektivität
Organisation des IRS
-> Management regelt Rollen, Verantwortlichkeiten, Rahmenbedigungen der Aufbau- und Ablauforganisation
-> stellt Ressourcen zur Verfügung
-> Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit
Ziele des IRS
-> Management legt Revisionskultur fest
-> auf Grundlage von UN Zielen, Risiken
-> Definition und Festlegung Audit Universe, Grundlage für Prüfungsplanung
Revisionsplanung und programm
-> standartisierte und risikoorientierte Gesamtplanung
-> erstelltu auf Basis der Revisionsziele, Risiken, Audit Universe
Revisionsdurchführung
-> Prüfungsvorbereitung, handlungen, nachbereitungen
-> einheitliche, sachgerechte und ordnungsgemäße Dokumentation von Art und Umfang der PH/Ergebnisse
Revisionskommunikation
-> Regeln werden definiert und umgesetzt
-> Berichterstattung an Management und Aufsichtsorgane
-> regelmäßige Informations und Erfolgsaustausch
Revisionsüberwachung und Verbesserung
-> kontinuierlicher Verbesserungsprozess
-> Durchführung interne, externe Qualitätskontrolle
-> Leiter IR sorgt für Beseitigung von Mängeln und Verbesserung des Systems
Gegenstand der vom Aufsichtsrat zu überwachenden Finanzberichterstattung?
§ 171 Abs. 1 AktG Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag, Rechnungslegungsprozess müssen überwacht und geprüft werden etc.
-> AR ist zur selbstständigen Prüfung und eigenständigen Urteilsbildung verpflichtet
-> Verlass auf Prüfung des Abschlussprüfers
-> Plausibilitätsprüfung, wenn Qualität und Unabhängigkeit des AP gewährleistet sind
Welche Institutionen und Funktionen gehören zum Rechnungslegungsprozess?
Rechnungslegungsprozesse umfassen alle Institutionen und Funktionen, die befasst sind mit:
-> Erfassung laufender Geschäftsprozesse
-> Bestimmung Parameter für Abschlussbuchungen
-> Erstellung von Handelsbilanzen
-> Währungsumrechnung
-> Konsolidierung
-> Erstellung Konzernabschluss, Anhang, Lagebericht
Dreiklang der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses?
Inhaltliche, technische und rechtliche Überwachung
Inhaltlich
-> Verständnis der Konsolidierungstechnik
-> Auswahl, Nutzung, Effekt von Bilanzierungswahlrechten
-> Erläuterung von Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle
Technisch
-> angewandte Konsolidierungstechnik
-> Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
-> Beurteilung der Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle
-> Prüfung Rechnungswesen durch Interne Revision
Rechtliche Aspekte
-> Auswirkung neuer Regelungen auf das Geschäftsmodell
-> Anpassung von Planzahlen auf geänderte Richtlinien
-> aktuelle Verfahren mit Streitwerten
Funktion und Aufgaben des Abschlussprüfers?
AP = Überwachungsobjekt + Gehilfe des Aufsichtsrats
-> Aufsichtsrat ist Herr des Verfahrens der Abschlussprüfung
-> Auswahl des AP und Vorschlag an Hauptversammlung
-> Bestellung des AP durch Hauptversammlung
-> Erteilung des Prüfungsauftrags
-> Überwachung der Qualität und Unabhängigkeit
-> AP als gesetzlicher Unterstützer des Prüfungsausschusses
-> Informationsträger für Überwachungsaufgabe des PA
Wie kann der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer aktiv für seine Überwachungsaufgabe nutzen?
-> hoher Nutzen durch aktive Mitgestaltung der Abschlussprüfung
-> Prüfung der Finanzberichterstattung und Überwachung der unternehmerischen Kontrollsysteme
-> Vereinbarung von Berichtspflichten und regelmäßiger Kontakt mit AP für eigene Überwachungsaufgabe wichtig
-> Vereinbarung von Prüfungsschwerpunkten und von Sonderaufträgen
Voraussetzungen, dass der Aufsichtsrat sich auf Erkenntnisse der Abschlussprüfung verlassen darf?
-> Überwachung der Unabhängigkeit + Qualität des Abschlussprüfers
Wie erfolgt die Bestellung des Abschlussprüfers?
§ 318 HGB
Auswahl durch Prüfungsausschuss und Empfehlung an AR-Plenum
Wahlvorschlag des AR an die Hauptversammlung
Beschluss der Hauptversammlung über Wahl
Erteilung des Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat
Annahme durch den Abschlussprüfer
Wie hängt die Intensität der Prüfpflicht des AR mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung zusammen?
Uneingeschränkter BV:
-> kritische Durchsicht von Prüfungsbericht und Vorstandsunterlagen
-> Abgleich Prüfungsbericht mit Vorstandsunterlagen
-> Einsatz eigener Erfahrungen und Kenntnisse
Eingeschränkter BV:
-> intensivere Prüfungspflicht
-> sorgfältige Befassung mit konkreten Beanstandungen
-> Abgleich der eigenen Erkenntnisse mit Aussagen des Berichts
-> ausführlicher Bericht an Hauptversammlung
Wann haften Vorstand bzw. Aufsichtsrat?
-> jedes Organmitglied haftet ggü der Gesellschaft auf Schadensersatz
-> wenn durch sorgfaltwidriges Verhalten schuldhaft ein Schaden entstanden ist § 93 Abs. 2 AktG
-> Schaden und Vertretenmüssen muss von Gesellschaft nachgewiesen werden
Voraussetzungen:
-> AR hat etwas getan oder unterlassen, was pflichtwidrig ist
-> Gesellschaft ist Schaden entstanden
-> Tun oder Unterlassen ist aquäquat kausal für den Schaden
-> Vorstand muss Ansprpche gegen AR-Mitglied durchsetzen
Was ist die Business Judgement Rule?
-> Verpflichtung Haftungsansprüche bei gegebenem Anlass zu prüfen § 93 Abs. 1 S. 2
Keine Pflichtverletzung wenn:
-> bei seiner unternehmerischen Entscheidung
-> vernünftigerweise angenommen wurde
-> auf Basis angemessener Informationen
-> zum Wohle der Gesellschaft zu handeln
Was ist die Legalitätspflicht?
= interne und externe Pflichtbindung
Intern
-> Pflichten, die das AktG gem Organmitglied auferlegt
Extern
-> Rechtsvorschriften, die Unternehmen als Rechtssubjekt treffen
-> Verantwortlichkeit für eigenes Verhalten, Verhalten der anderen Organmitglieder etc.
Überwachung unternehmerischer Kontrollsysteme
Überwachungsgegenstand
-> Wirksamkeit (Angemessenheit und Funktionsfähigkeit) der Systeme
-> wenn keine Systeme, dann regelmäßig prüfen, ob welche eingerichtet werden müssen
Überwachungsmethodik
-> vergangenheits- und zukunftsbezogene Überwachung
-> Einholen umfassender Informationen aus Systemen
-> Vergleich IST mit SOLL
Eigene Urteilsbildung:
-> Beratung mit Vorstand
-> AR kann PA bestellen, der sich mit Überwachung der Wirksamkeit der Systeme befasst
Prüfungsstrategie
Systemprüfung
-> Prüfung der formellen Voraussetzungen bzw. Anforderungen
-> werden Risiken identifiziert, überwacht, verglichen?
Output-Prüfung
-> entspricht Output den Erwartungen?
-> enthalten Berichte die notwendigen und risikorelevanten Informationen?
Abweichungsanalyse
-> lassen sich anhand des Systems Abweichungen erläutern?
-> sind Abweichungen auf bekannte Risiken zurückzuführen?
Inwieweit unterstütz der Abschlussprüfer hierbei?
Angaben im Lagebericht:
-> Beschreibung der wesentlichen Merkmale des RL-Prozesses
-> Empfehlung wesentliche Merkmale des IKS, RMS zu beschreiben
-> Stellungnahme zu Angemessenheit und Wirksamkeit
Prüfung und Berichterstattung durch AP
-> Beurteilung rechnungslegungsbezogener IKS, RMS, IRS soweit zur Prüfung erforderlich
-> Bericht über wesentliche Schwächen des Systems
-> RMS bei PIEs Prüfungsgegenstand
Strategien zur Haftungsvermeidung?
Sorgfältige Mandatswahrnehmung
-> genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten
-> Sicherstellung der eigenen Qualifikation
-> aktive Teilnahme an Sitzungen
-> Anpassung der Überwachungsintensität an Unternehmenslage
Kontrollfunktion innerhalb des UN
-> Einrichtung CMS, RMS, IKS, IRS
Sorgfältige/vollständige Eigendokumentation
-> eigene Dokumentation der AR-Tätigkeit
Abschluss D&O Versicherung
Was ist eine D&O Versicherung?
Directors & Officers Liability Insurance
-> Versicherung zur Regeluierung von Schäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens
-> Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist das UN, versicherte Person das AR-Mitglied
-> keine Versicherung bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Was ist eine Effizienzprüfung?
§ 25d Abs. 11 Nr. 3
-> Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung und AR
-> Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung jedes einzelnen AR-Mitglieds