BWL - Corporate Governance Flashcards

1
Q

Können Sie das Zusammenwirken der Organe bei einer AG/SE darstellen?

A

Hauptversammlung
-> bestellt Anteilseigner Vertreter
-> entlastet den Vorstand und Aufsichtsrat

Aufsichtsrat
-> bestellt und überwacht den Vorstand
-> Innenorgan

Vorstand
-> Geschäftsführung

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2
Q

Begriff der Corporate Governance

A

-> rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens
-> Ziel der verantwortungsvollen Unternehmensführung
-> transparent und nachvollziehbar
-> Förderung des Vertrauens von Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit

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3
Q

Unterscheidung in interne und externe Corporate Governance

A

Intern
-> Rollen, Kompetenzen und Funktionsweise sowie das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Extern
-> Verhältnis der Träger des UN zu den wesentlichen Share- und Stakeholdern

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4
Q

Regelungsquellen der Corporate Governance für AGs

A

Aktiengesetz
Deutscher Corporate Governance Kodex
Unternehmensinterne Grundsätze (Satzung, Geschäftsordnung)

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5
Q

Zusammenwirken der Organe bei einer GmbH?

A

Gesellschafterversammlung
-> Bestellung der Anteilseigner Vertreter
-> Entlastung Aufsichtsrat
-> Entlastung, Weisung, Überwachung der Geschäfsführung

Aufsichtsrat
-> ggf. Bestellung und Überwachung der GF

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6
Q

Erläutern Sie die Satzungsstrenge bei einer AG?

A

§ 23 Abs. 5 AktG Satzungsstrenge ist Plficht
-> Satzung darf nur vom Gesetz abweichen, wenn es ausdrücklich zugelassen ist

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7
Q

Satzungsstrenge bei einer GmbH?

A

Im Grundsatz freiwillig, aber Verweis auf Mitbestimmtungsgesetz
§ 52 Abs. 1 GmbHG Verweis auf Regelungen des AktG
-> Freiheit zur Abweichung im Gesellschaftsvertrag, soweit Regelung nicht ausdrücklich dort aufgeführt ist
-> eingeschränkte Saztungsstrenge liegt vor

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8
Q

Anforderung an den Aufsichtsrat?

A

-> Anforderungen, die sich aus allgemeiner Sorfaltsplficht ergeben
-> Verstöße können zur Haftung im Innenverhältnis (ggü Gesellschaftern) führen
-> PIE: besondere Anforderungen an Finanzexperten und Funktionsträger im AR
-> AR muss über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind

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9
Q

Gesetzliche Anforderungen an einzelne AR-Mitglieder?

A

-> höchstpersönliche Wahrnehmung des Mandats
-> Kenntnisse/Fähigkeiten besitzen und sich aneignen, um alle normalerweise anfallendene Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen zu können
-> ausreichend Zeit für Wahrnehmung der Aufgaben
-> Wissen muss in Eigenverantwortlichkeit auf dem akutellen Stand gehalten werden

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10
Q

Besonderheiten bei PIEs für den AR?

A

-> AR bzw. Prüfungsausschuss muss mit der Unternehmensbranche vertraut sein
-> min. zwei Finanzexperten notwendig
-> einer mit Sachverstand über die Rechnungslegung
-> einer mit Sachverstand über die Abschlussprüfung

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11
Q

Anforderung an Finanzexperten bezgl. Rechnungslegung?

A

-> besondere Kenntnissse/Erfahrungen in der Anwendung von RL- Grundsätzen, IKS und RMS
-> besondere Kenntnisse/Erfahrung über Nachhaltigkeitsberichterstattung

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12
Q

Anforderung an Finanzexperte bezgl. Abschlussprüfung?

A

-> besondere Kenntnisse/Erfahrungne in der Abschlussprüfung
-> einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung
-> Empfehlung DCGK: PA-Vorsitzender sollte einer der Finanzexperten sein, unabhängig und nicht gleichzeitig AR-Vorsitzender

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13
Q

Gesetzliche Anforderungen an ein AR-Mitglied?

A

§ 100 Abs. 1 AktG
-> natürliche, unbeschränkte, geschäftsfähige und nicht betreute Personen
-> kein Mitglied des Vorstand oder dauernder Stellvertreter
-> Mandatshöchstszahl : nicht mehr als 10 Mandate in Gesellschaften, die gleichzeitig einen AR bilden
-> keine Überkreuzverflechtungen

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14
Q

Können Sie die Aufagben des AR darstellen?

A

-> Überwachung des Vorstandes
-> unternehmerische Mitentscheidung
-> Beschlussvorschläge an die HV
-> Vertretung der Gesellschaft ggü. Vorstand
-> Bestellung/Abberufung der Vorstände, Anstellungsverträge des Vorstands
-> Überwachung der Finanzberichterstattung
-> Feststellung des JA
-> Überwachung Kontrollsysteme

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15
Q

Grundsätze der Überwachung

A

-> Überwachung der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handels des Vorstands
-> bezogen auf alle Geschäftvorfälle
-> KEIN Eingreifen in das alltägliche Geschäft des Vorstands
-> Überwachung ausschließlich über Vorstand und nicht Ebenen darunter
-> mind. 2 SItzungen pro Halbjahr für PIEs

-> AR Mitgliedern fürden keine Weisungen erteilt werden = höchsterpersönliche Wahrnehmung des Mandats

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16
Q

Sind Plausibilitätsprüfungen ausreichend?

A

Nein!
-> besonders bedeutsame Geschäfte haben intensivere Kontrolle/Überwachung zur Folge
-> AR Mitglied muss selbstständig Sachverhalt erfassen können
-> Durchführung eigener Risikoanalyse

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17
Q

Wie kann der AR im Rahmen unternehmerischer Mitentscheidung auf den Vorstand einwirken?

A

§ 111 Abs. 1 AktG “AR hat die GF zu überwachen”

Kontrollfunktion: retrospektiv
-> ständige Kontrolle über Handeln des Vorstands als Gesamtorgan
-> Überwachung Finanzberichterstattung, IKS, RMS IR

Beratungsfunktion: präventiv
-> insbesondere bei gewichtigen Fragestellungen wie Unternehmensstrategie, Risiko
-> laufende und geplante Geschäftsvorfälle

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18
Q

Kann der AR Aufgaben des Vorstands übernehmen?

A

Nein, da § 76 Abs. 1 AktG gilt: “Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten”
-> Maßnahmen der GF können nicht dem AR übertragen werden § 111 Abs. 1

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19
Q

Einwirkungsmöglichkeiten des AR

A

Nur eingeschränkte Möglichkeit, direkt auf den Vorstand Einfluß zu nehmen:
-> Beratung
-> Zustimmungsvorbehalte
-> Vertretung der Gesellschaft ggü Vorstand
-> Einberufung der HV
-> Bestellung/Abberufung Vorstände
-> Abschhluss Anstellungsverträge
-> Organisation des Vorstands
-> Feststellung des JA
-> Auswahl des AP

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20
Q

Wann liegt Beschlussfähigkeit des AR vor?

A

-> Satzung kann Regelung zur Beschlussfähigkeit enthalten § 108 Abs. 2
-> ansonsten gilt, dass min. die Hälfte der Mitglieder zur Beschlussfähigkeit teilnehmen muss

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21
Q

Beschlussfassung des AR

A

§ 108 Abs. 1AR entscheidet durch Beschluss
-> nur ausdrückliche Beschlussfassung
-> Grundsatz der einfachen Mehrheit
-> AR Vorsitzende prüft Stimmverbote, stellt Beschlussergebnis fest
-> Satzung kann Regelungen zur Beschlussfähigkeit treffen
-> Hälfte des AR muss für Beschlussfähigkeit teilnehmen

22
Q

Ausschüsse des Aufsichtsrats

A

§ 107 Abs. 3 Auschüsse können gebildet weerden
-> für die Vorbereitung von Aufsichtsratsverhandlungen und Beschlüssen
-> Überwachung der Ausführung von AR-Beschlüssen
-> Beschlussfassung anstelle des gesamten AR

23
Q

Sitzungen des Aufsichtsrats

A

§ 110 Abs. 3 schreibt mind. 2 Sitzungen pro Kalendarjahr vor
-> bei non PIE auch eine Sitzung möglich
-> Einberufung erfolgt durch AR-Vorsitzenden
-> jedes einzelne AR-Mitglied oder Vorstand kann Einberufung einfordern
-> grundsätzlich Pflicht zur Teilnahme für AR-Mitglieder
-> Teilnahme für Sachverständige möglich § 109 Abs. 1

24
Q

Hauptkritikpunkte der EZB bezgl. AR bei Banken?

A

Größe des AR
-> Größe/Zusammensetzung haben Auswirkungen auf Diskussionskultur

Nachfolgeplanung
-> häufig nicht existent

Diskussionskultur
-> in den meisten Institutionen verbesserungsfähig

Organisation
-> Diskussionszeit nicht ausreichend
-> Unterlagen nicht rechtzeitig versandt
-> kein Einfluss der Mitglieder auf die Agenda

Qualität der Dokumentation
-> Verbesserungsbedarf bei der Prägnanz und Eindeutigkeit der Dokumentation
-> detaillierte Sitzungsprotokolle fehlen

25
Q

Zentrale Anforderungen an AR Mitglieder von Banken gem. § 25 d KWG

A

Sachkunde und fachliche Eignung
-> AR muss Geschäfte des UN mit erforderlicher Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion etc. besitzen
-> Nachweis durch CV bei Bestellung
-> Erwerb der Sachkunde durch vorherige Tätigkeiten
-> Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
-> Prüfung durch Führungszeugnis und Erklärung bei Bestellung
-> Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte können Zuverlässigkeit in Frage stellen
-> Bestehen von Interessenkonflikten, fehlende Unvoreingenommenheit

Zeitliche Verfügbarkeit
-> Mitglieder müssen Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen
-> alle Tätigkeiten werden einbezogen
-> zeitlicher Aufwand kann sich in Krisensituationen erhöhen

26
Q

Anforderung an die Gesamtqualifikation des AR

A

-> AR muss über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der GF notwendig sind § 25d Abs. 2
-> Einsatz angemessener personeller und finanzieller Ressourcen zur Erleichterung der Amtseinführung neuer Mitglieder

27
Q

Arten von Berichtspflichten an des AR

A

Vorstand = Bringschuld
-> Regelberichte § 90 Abs. 1, 2 AktG
-> Planung, Geschäftspolitik
-> Geschäfte, Umsatz, Lage, Rentabilität, Bilanzsitzung

AR = Holschuld
-> bei Berichten aus wichtigen Anlässen immer

28
Q

Arten der Informationserlangung für AR

A

-> Berichtspflicht des Vorstands § 90 AktG
-> Auskunftsanspruch von jedem einzelnen Mitglied
-> Bericht geht jedoch immer an alle
-> Einsichtsrecht in Geschäftsunterlagen § 111 Abs. 2
-> Fragerecht ggü dem Abschlussprüfer § 171 Abs. 1 S. 2

29
Q

Überwachung unternehmerischer Kontrollsysteme durch AR

A

Überwachungsgegenstand
-> Wirksamkeit (Angemessenheit und Funktionsfähigkeit) der Systeme
-> keine Systeme = regelmäßig prüfen, ob Änderungen im UN eine Einrichtung erforderlich machen

Überwachungsmethodik
-> vergangenheits- und zukunftsbezogene Überwachung
-> Einholung umfassender Infos aus Systemen
-> Absprache mit GF, inwieweit AR auf MA zugreifen darf
-> Soll und Ist Vergleich
-> kritisches Hinterfragen von Design und Wirksamkeit

Eigene Urteilsbildung
-> Beratung mit Vorstand
-> Genügen Systeme good practice Maßstäben? Schwächen?
-> AR kann PA bestellen, der sich mit Überwachung von IKS, RMS, IR befasst
-> nachvollziehbare und objektive Bewertung

30
Q

Unterstützung des Abschlussprüfers bei Überwachung?

A

Angaben im LB
-> Beschreibung der wesentlichen Merkmale im Hinblick auf RL Prozess für PIEs
-> Empfehlung wesentlicher Merkmale des IKS, RMS zu beschreiben
-> und Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit zu nehmen
-> Berichterstattung auch zu CMS

Prüfung und Berichterstattung durch AP
-> Beurteilung RL bezogener IKS, RMS, IRS soweit zur Prüfung erforderlich
-> Bericht über wesentliche Schwächen der Systeme in Bilanzsitzung und Angaben im PB
-> RMS bei PIE Gegenstand der Abschlussprüfung
-> bestandsgefährdende Maßnahmen werden durch RMS abgedeckt

31
Q

Elemente eines CMS nach PS 980

A
  1. Compliance Kultur
    -> Bewusstsein für Bedeutung von Regeln
    -> tone at the top wesentlich
  2. Compliance Ziele
    -> Festlegung wesentlicher Ziele auf Grundlage der UN Ziele
    -> Festlegung relevanter Teilbereiche
  3. Compliance Risiken
    -> Identifikation wesentlicher Risiken
    -> Einführung von Verfahren zur Risikoerkennung und Berichterstattung
  4. Compliance Programm
    -> Grundsätze und Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und Vermeidung von Verstößen
  5. Compliance Organisation
    -> Bestimmung Aufbau- und Ablauforganisation
    -> Festlegung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Berichtsgwegen
    -> Bereistellung notwendiger Ressourcen
  6. Compliance Kommunikation
    -> Information der MA über Compliance Programm, Rollen, Verantwortlichkeiten
  7. Compliance Überwachung und Verbesserung
    -> Überwachung der Angemesseneheit und Wirksamkeit
    -> ausreichende Dokumentation
    -> Berichterstattung von Schwachstellen
    -> Management trägt Verantwortung und sanktioniert Fehlverhalten
32
Q

Warum ist CMS iRv § 130 OWG hilfreich?

A

Verletzung von Aufsichtspflichten hat bußgeldrechtliche Folgen für GF
-> Zuwiderhandlungen gegen betriebsbezogene Pflichten
-> Unterlassen geeigneter Aufsichtsmaßnahmen
-> Zuwiderhandlung wäre bei angemessener Aufsicht wesentlich erschwert worden
->Aufsichtspflicht wurde vorsätzlich oder fahrlässig verletzt

Rechtsfolgen:
Bußgeld bis 1 Mio
Bußgeld gegen beteiligte UN von 5-10 Mio

33
Q

Elemente des IKS nach PS 982

A
  1. Kontrollumfeld
    -> Rahmen, in welchem Regelungen eingeführt und angewandt werden
    -> tone at the top
  2. IKS Ziele
    -> Ableitung aus UN Zielen und den entscheidungsrelevanten Infos für GF
  3. Risikobeurteilung
    -> Identifizierung und Bewertung von Risiken
    -> bezogen auf Ablauf der Prozesse zur Erstellung der UN-Berichterstattung
    -> Gefährdung von Erreichen der IKS Ziele
  4. Kontrollaktivitäten
    -> Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen zur Risikoverringerung und Sicherstellung der IKS-Zielerreichung
  5. Information und Kommunikation
    -> Sicherstellung angemessener Informationsfluss IKS
    -> Kommunikation an zuständige Stellen
    -> Information über Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  6. Überwachung des IKS
    -> Beurteilung Wirksamkeit durch prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen
    -> Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Systems
34
Q

Elemente des IRS nach PS 983

A

Revisionskultur
-> Grundlage für Angemessenheit und Wirksamkeit des Revisionssystems
-> tone at the top
-> beeinflusst Bedeutung der Revisionskultur und damit Effektivität

Organisation des IRS
-> Management regelt Rollen, Verantwortlichkeiten, Rahmenbedigungen der Aufbau- und Ablauforganisation
-> stellt Ressourcen zur Verfügung
-> Neutralität, Objektivität, Unabhängigkeit

Ziele des IRS
-> Management legt Revisionskultur fest
-> auf Grundlage von UN Zielen, Risiken
-> Definition und Festlegung Audit Universe, Grundlage für Prüfungsplanung

Revisionsplanung und programm
-> standartisierte und risikoorientierte Gesamtplanung
-> erstelltu auf Basis der Revisionsziele, Risiken, Audit Universe

Revisionsdurchführung
-> Prüfungsvorbereitung, handlungen, nachbereitungen
-> einheitliche, sachgerechte und ordnungsgemäße Dokumentation von Art und Umfang der PH/Ergebnisse

Revisionskommunikation
-> Regeln werden definiert und umgesetzt
-> Berichterstattung an Management und Aufsichtsorgane
-> regelmäßige Informations und Erfolgsaustausch

Revisionsüberwachung und Verbesserung
-> kontinuierlicher Verbesserungsprozess
-> Durchführung interne, externe Qualitätskontrolle
-> Leiter IR sorgt für Beseitigung von Mängeln und Verbesserung des Systems

35
Q

Gegenstand der vom Aufsichtsrat zu überwachenden Finanzberichterstattung?

A

§ 171 Abs. 1 AktG Jahresabschluss, Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag, Rechnungslegungsprozess müssen überwacht und geprüft werden etc.
-> AR ist zur selbstständigen Prüfung und eigenständigen Urteilsbildung verpflichtet
-> Verlass auf Prüfung des Abschlussprüfers
-> Plausibilitätsprüfung, wenn Qualität und Unabhängigkeit des AP gewährleistet sind

36
Q

Welche Institutionen und Funktionen gehören zum Rechnungslegungsprozess?

A

Rechnungslegungsprozesse umfassen alle Institutionen und Funktionen, die befasst sind mit:
-> Erfassung laufender Geschäftsprozesse
-> Bestimmung Parameter für Abschlussbuchungen
-> Erstellung von Handelsbilanzen
-> Währungsumrechnung
-> Konsolidierung
-> Erstellung Konzernabschluss, Anhang, Lagebericht

37
Q

Dreiklang der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses?

A

Inhaltliche, technische und rechtliche Überwachung

Inhaltlich
-> Verständnis der Konsolidierungstechnik
-> Auswahl, Nutzung, Effekt von Bilanzierungswahlrechten
-> Erläuterung von Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle

Technisch
-> angewandte Konsolidierungstechnik
-> Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
-> Beurteilung der Auswirkungen wesentlicher Geschäftsvorfälle
-> Prüfung Rechnungswesen durch Interne Revision

Rechtliche Aspekte
-> Auswirkung neuer Regelungen auf das Geschäftsmodell
-> Anpassung von Planzahlen auf geänderte Richtlinien
-> aktuelle Verfahren mit Streitwerten

38
Q

Funktion und Aufgaben des Abschlussprüfers?

A

AP = Überwachungsobjekt + Gehilfe des Aufsichtsrats
-> Aufsichtsrat ist Herr des Verfahrens der Abschlussprüfung
-> Auswahl des AP und Vorschlag an Hauptversammlung
-> Bestellung des AP durch Hauptversammlung
-> Erteilung des Prüfungsauftrags
-> Überwachung der Qualität und Unabhängigkeit

-> AP als gesetzlicher Unterstützer des Prüfungsausschusses
-> Informationsträger für Überwachungsaufgabe des PA

39
Q

Wie kann der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer aktiv für seine Überwachungsaufgabe nutzen?

A

-> hoher Nutzen durch aktive Mitgestaltung der Abschlussprüfung
-> Prüfung der Finanzberichterstattung und Überwachung der unternehmerischen Kontrollsysteme
-> Vereinbarung von Berichtspflichten und regelmäßiger Kontakt mit AP für eigene Überwachungsaufgabe wichtig
-> Vereinbarung von Prüfungsschwerpunkten und von Sonderaufträgen

40
Q

Voraussetzungen, dass der Aufsichtsrat sich auf Erkenntnisse der Abschlussprüfung verlassen darf?

A

-> Überwachung der Unabhängigkeit + Qualität des Abschlussprüfers

41
Q

Wie erfolgt die Bestellung des Abschlussprüfers?

A

§ 318 HGB
Auswahl durch Prüfungsausschuss und Empfehlung an AR-Plenum
Wahlvorschlag des AR an die Hauptversammlung
Beschluss der Hauptversammlung über Wahl
Erteilung des Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat
Annahme durch den Abschlussprüfer

42
Q

Wie hängt die Intensität der Prüfpflicht des AR mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung zusammen?

A

Uneingeschränkter BV:
-> kritische Durchsicht von Prüfungsbericht und Vorstandsunterlagen
-> Abgleich Prüfungsbericht mit Vorstandsunterlagen
-> Einsatz eigener Erfahrungen und Kenntnisse

Eingeschränkter BV:
-> intensivere Prüfungspflicht
-> sorgfältige Befassung mit konkreten Beanstandungen
-> Abgleich der eigenen Erkenntnisse mit Aussagen des Berichts
-> ausführlicher Bericht an Hauptversammlung

43
Q

Wann haften Vorstand bzw. Aufsichtsrat?

A

-> jedes Organmitglied haftet ggü der Gesellschaft auf Schadensersatz
-> wenn durch sorgfaltwidriges Verhalten schuldhaft ein Schaden entstanden ist § 93 Abs. 2 AktG
-> Schaden und Vertretenmüssen muss von Gesellschaft nachgewiesen werden

Voraussetzungen:
-> AR hat etwas getan oder unterlassen, was pflichtwidrig ist
-> Gesellschaft ist Schaden entstanden
-> Tun oder Unterlassen ist aquäquat kausal für den Schaden

-> Vorstand muss Ansprpche gegen AR-Mitglied durchsetzen

44
Q

Was ist die Business Judgement Rule?

A

-> Verpflichtung Haftungsansprüche bei gegebenem Anlass zu prüfen § 93 Abs. 1 S. 2

Keine Pflichtverletzung wenn:
-> bei seiner unternehmerischen Entscheidung
-> vernünftigerweise angenommen wurde
-> auf Basis angemessener Informationen
-> zum Wohle der Gesellschaft zu handeln

45
Q

Was ist die Legalitätspflicht?

A

= interne und externe Pflichtbindung

Intern
-> Pflichten, die das AktG gem Organmitglied auferlegt

Extern
-> Rechtsvorschriften, die Unternehmen als Rechtssubjekt treffen

-> Verantwortlichkeit für eigenes Verhalten, Verhalten der anderen Organmitglieder etc.

46
Q

Überwachung unternehmerischer Kontrollsysteme

A

Überwachungsgegenstand
-> Wirksamkeit (Angemessenheit und Funktionsfähigkeit) der Systeme
-> wenn keine Systeme, dann regelmäßig prüfen, ob welche eingerichtet werden müssen

Überwachungsmethodik
-> vergangenheits- und zukunftsbezogene Überwachung
-> Einholen umfassender Informationen aus Systemen
-> Vergleich IST mit SOLL

Eigene Urteilsbildung:
-> Beratung mit Vorstand
-> AR kann PA bestellen, der sich mit Überwachung der Wirksamkeit der Systeme befasst

47
Q

Prüfungsstrategie

A

Systemprüfung
-> Prüfung der formellen Voraussetzungen bzw. Anforderungen
-> werden Risiken identifiziert, überwacht, verglichen?

Output-Prüfung
-> entspricht Output den Erwartungen?
-> enthalten Berichte die notwendigen und risikorelevanten Informationen?

Abweichungsanalyse
-> lassen sich anhand des Systems Abweichungen erläutern?
-> sind Abweichungen auf bekannte Risiken zurückzuführen?

48
Q

Inwieweit unterstütz der Abschlussprüfer hierbei?

A

Angaben im Lagebericht:
-> Beschreibung der wesentlichen Merkmale des RL-Prozesses
-> Empfehlung wesentliche Merkmale des IKS, RMS zu beschreiben
-> Stellungnahme zu Angemessenheit und Wirksamkeit

Prüfung und Berichterstattung durch AP
-> Beurteilung rechnungslegungsbezogener IKS, RMS, IRS soweit zur Prüfung erforderlich
-> Bericht über wesentliche Schwächen des Systems
-> RMS bei PIEs Prüfungsgegenstand

49
Q

Strategien zur Haftungsvermeidung?

A

Sorgfältige Mandatswahrnehmung
-> genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten
-> Sicherstellung der eigenen Qualifikation
-> aktive Teilnahme an Sitzungen
-> Anpassung der Überwachungsintensität an Unternehmenslage

Kontrollfunktion innerhalb des UN
-> Einrichtung CMS, RMS, IKS, IRS

Sorgfältige/vollständige Eigendokumentation
-> eigene Dokumentation der AR-Tätigkeit

Abschluss D&O Versicherung

50
Q

Was ist eine D&O Versicherung?

A

Directors & Officers Liability Insurance
-> Versicherung zur Regeluierung von Schäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens
-> Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist das UN, versicherte Person das AR-Mitglied
-> keine Versicherung bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit

51
Q

Was ist eine Effizienzprüfung?

A

§ 25d Abs. 11 Nr. 3
-> Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung und AR
-> Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung jedes einzelnen AR-Mitglieds

52
Q
A