HS23 / Deliktshaftung Flashcards
Wann ist die hypothetische Kausalität einschlägig?
= wenn neben der schädigenden Handlung oder Unterlassung noch eine zweite hypothetische Ursache vorhanden ist
= der Schaden wäre auch ohne die haftpflichtrelevante Ursache eingetreten, bspw. wegen einer konstitutionellen Prädisposition
Welches Beweismass ist nötig für die hypothetische Kausalität und wie wird dieses Beweismass gem. BGer definiert?
Überwiegende Wahrscheinlichkeit
= Es gibt keinen vernünftigen Zweifel, dass der Schaden ohne das haftpflichtbegründende Ereignis nicht auch eingetreten wäre
–> zB wenn Erfolgschancen für Heilung bei 30% bei kunstgerechter Vorgehensweise, gibt es immer vernünftige Zweifel, dass der Schaden sowieso eingetreten wäre –> die Sorgfaltspflichtverletzung(en) des Arztes spielen gar keine Rolle