C6: Berufshaftplichtversicherung Flashcards
Wer hat i. d. R. eine Berufshaftpflichtversicherung (BHP)?Ist das für die VR ein gutes Geschäft?
- Freischaffende Berufe mit hohem Schadenpotenzial (Ärzte; Anwälte; weitere sind obligatorisch)
- Keine Goldgrube für Versicherer, da Prämien gesetzlich tief; Schaden hoch; wenig VN; in Zukunft wohl noch weniger ertragsbringend, da immer mehr geklagt wird
- Warum trotzdem angeboten? Man erhofft sich, dass sich die VN mit anderen Produkten eindecken bei gleicher Versicherung. Ausserdem gibt es Zusatzversicherungen
Wie sind AVB von BHP aufgebaut?
Im Prinzip wie OR: Zuerst AT; dann für jedes berufsspezifische Risiko eigene Bedingungen
Z. B. AVB für Anwälte = Generelle AVB + “AVB Anwälte”
-> dann gibt es immer auch ZB; BB; Police (s. pyramidaler Aufbau Deckung)
Aufgrund welcher Anspruchsgrundlage machen sich Anwälte haftpflichtig? Worin besteht ihr Verfehlen häufig konkret?
Vertragshaftung gemäss Art. 398 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 97 OR:
• Vertragsverletzung = Sorgfaltspflichtverletzung (treuwidrige und/oder unsorgfältige Auftragserfüllung, «nicht kunstgerechtes Tätigwerden» [BGE 127 III 357 ff.])
DAZU GEHÖRT:
- Abklärung des Sachverhalts
- Abklärung der Rechtslage (Gesetz, Literatur, Judikatur, Datenbanken)
- Beratung und Belehrung des Klienten
- Fristen verpassen
- Prozessführung
- Organisation der Kanzlei
TBM Anwaltshaftung?
Vertragshaftung gemäss Art. 398 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 97 OR:
1) Vertragsverletzung
2) Schaden (Differenztheorie)
3) Ad. KZ (zw. Verletzung und Schaden)
4) Verschulden: Vorsatz od. Fahrlässigkeit (wird bei Vertrags- bzw. Sorgfaltspflichtverletzung vermutet)
Prinzip bei der zeitlichen Deckung BHP Anwalt?
AVB 4: Claims-made-Prinzip
= Während der Vertragsdauer geltend gemachte Ansprüche
= Anknüpfung an Kenntnis von Umständen, welche auf Erhebung von Ansprüchen schliessen lassen
= Typischer Anwendungsbereich: Berufs- Haftpflichtversicherung
-> Es kann viel Zeit vergehen
Welche drei zeitlichen Deckungen unterscheidet man bei der BHP-Anwalt (+ je 1 Definition, wann Deckung gegeben)
1) AVB 4.2: Vorrisikoversicherung (bis Vertragsbeginn)
= Deckung, sofern bei Vertragsschluss keine Kenntnis von Handlungen oder Unterlassungen besteht, welche die Haftpflicht begründen könnten.
2) AVB 4.1: Vertragsdauer (von Vertragsbeginn bis Vertragsende)
= Deckung für Ansprüche, die während der Vertragsdauer erhoben werden.
3) AVB 4.3: subsidiäre (!) Nachrisikoversicherung (von Vertragsende bis Verjährung)
= lit. a: Deckung für nach Vertragsende erhobene Ansprüche aus Handlungen oder Unterlassungen, die während der Vertragsdauer (bzw. vor Austritt) begangen wurden
- > gilt bei Tod, Pension, Aufgabe des Geschäfts oder des Berufs, Austritt aus Kanzlei
- > z. B. Frist verpasst im Juli 20; Pension per August 20; Nachrisikoversicherung bis Verjährung
= lit. b: Bei Austritt von Mitversicherten längstens bis Ende der Vertragsdauer (z. B. Austritt aus Kanzlei im Oktober 20; Kanzlei wechselt Anbieter im Dezember 20; keine Nachrisikoversicherung ab Januar 21)
Wie grenzt sich die Vorrisiko- von der Nachrisikoversicherung ab?
Vorrisikoversicherung greift, wenn beim Abschluss der Versicherung keine Kenntnis von Handlungen und Unterlassungen besteht, die die Haftpflicht begründen könnten.
= bereits bekannte Ansprüche -> Deckung über Vorversicherer
Warum gibt es die Vor- und Nachrisikoversicherung für BHP?
Damit jederzeit Deckung besteht (keine Deckungslücke)
Wie bestimmt sich der Zeitpunkt der Anspruchserhebung (claims made)?
Verschiedene möglich:
AVB 4.1 Abs. 2:
- Erstmalige Kenntnis von Umständen, nach denen
mit einer Anspruchserhebung gerechnet werden
muss
- Kenntnis über ein gegen den Versicherten eingeleitetes Strafverfahren (= eigentlich nur ein Bsp. von vorigem Punkt)
-> es gilt der jeweils früheste Zeitpunkt
Ausserhalb unserer AVB:
- Effektive Anspruchserhebung
Wann ist grds. die zeitliche Deckung an der Klausur zu prüfen?
Wenn Daten im SV (Tipp von Borle)
Örtliche Deckung der BHP-Anwalt?
AVB 3:
Weltweite Deckung
Ausnahmen:
- USA und Kanada (Ort der Anspruchserhebung)
- Ansprüche, die dem amerikanischen oder kanadischen Recht unterliegen (auch ausserhalb der USA und Kanada)
Persönliche Deckung bei der BHP-Anwalt?
AVB 6
- Abhängig von der Organisationsstruktur (Einzelpraxis, «Bürogemeinschaft», Anwaltssozietät)
- Versicherte Personen:
- > Versicherungsnehmer (Einzelperson oder Unternehmen)
- > Gesellschafter, Partner, (Mit-)Inhaber, Konsulenten
- > Arbeitnehmer und Hilfspersonen (inkl. Praktikanten und Substituten)
- > «Stellvertreter» für dringliche Geschäfte (bei Tod oder Handlungsunfähigkeit)
- «Vorsorgeversicherung»: Deckung auch für im Laufe der Versicherung (unterjährig) neu eintretende Versicherte (in den Muster-AVB nicht explizit erwähnt)
⇒ Spezielle Obliegenheit betreffend Meldung (Art. 5 Abs. 2 AVB)
Betragliche Deckung bei der BHP-Anwalt (Summe + 3 Modalitäten)?
AVB 7:
• Versicherungssumme
- > Mindestdeckung gemäss BGFA: CHF 1 Mio.
- > Praxis: CHF 3 Mio. bis CHF 5 Mio.
• Einmalgarantie pro Versicherungsjahr (für unbeschränkte Anzahl Schadenfälle)
• «Kanzleipolicen»: Versicherungssumme steht allen Versicherten gemeinsam zur Verfügung
= z. B. anstatt dass 10 Anwälte je 1 Mio. haben, hat die Kanzlei 10 Mio. insgesamt
• Selbstbehalt (Art. 8 AVB)
- > Pro Schadenereignis gemäss Police
- > Schutz des Geschädigten: Direktzahlung durch Versicherer ohne Abzug von Selbstbehalt
- > i. d. R. relativ hoch, bspw. 10, 20, 50tausend
Sachliche Deckung BHP-Anwalt (inkl. Leistungen)?
• Versicherte Tätigkeit (Art. 1 AVB)
- > Typische berufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts (Kerntätigkeiten)
- > Exemplarische Aufzählung von untypischen Tätigkeiten (unternehmerische, treuhänderische oder patentanwaltliche Tätigkeit)
• Deckungseinschränkungen
- > Allgemeine Ausschlüsse
- > Spezifische Ausschlüsse
• Leistungen (Art. 7 AVB)
- > Entschädigung begründeter Ansprüche
- > Abwehr unbegründeter Ansprüche
Welche Art von Schäden deckt die BHP-Anwalt?
• Versicherte gesetzliche Haftpflicht, Art. 2 AVB:
- > NUR Reine Vermögensschäden
- > Personenschaden und Sachschaden nur sofern zusätzlich vereinbart