Häusliche Gewalt Flashcards
Defi
Physischer, sexueller, psychischer Gewalt aber auch mittelbar gegen sachen die in enger persönlicher Beziehung zum gewaltanwender stehen oder gestanden haben.
Wann liegt es vor
-Bestehende
-Ehemalige
-in Auflösung befindet
Lebensgemeinschaft, häusliche Gemeinschaft
Opfer muss in Wohnung wohnen! Egal ob sie Eigentümer ist.
Wg nicht,
GewSchG welche androhungen können Sie treffen?
Ist keine Eingriffsbefugnis für uns.
§ 1 zum Schutz vor Gewalt und nachstellung
Kann anordnen dass Täter:
Wohnung betritt, vor Wohnung aufzuhalten, Orte aufzusuchen wo Opfer ist, Verbindung zum Opfer unterbinden…
§ 2 Überlassung der Wohnung
Regelt die Überlassung
§ 3
§ 4 Zuwiderhandlung kann bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden.
Asylunterlunft
Enge persönliche Beziehung zwischen streithähne keine Pflicht.
Können auch nach 16a der Wohnung verweisen. 10 Tage.
Am besten mit hausverbot von security!
Dauer VA
Da die MN über einen klar definierten Zeitraum bst Verhaltensregeln aufgibt.
Anhörung VA
- Um Rechte von betroffenen bewahren
- aber auch um Beweisemittel und sachaufklärung
Und Täter kriegt die Chance Sache klarzustellen
Bei GiV können wir von Anhörung absehen
Davor natürlich Belehrung nach 163a IV und 163 StPO wichtig! Da er oft beschuldigte auch ist.
Betroffene nicht anwesend
Kann auch telefonisch oder durch Dritte
Dauergefahr
Schaden kann jederzeit eintreten.
Ist zwar ungewiss wann aber man muss jederzeit damit rechnen.
Gleichzusetzen mit gegenwärtige Gefahr.
Je desto formel
Gefahrenprognose
- ex ante Sichtweise
- in Zukunft schauen ob ein Schaden zu erwarten ist aber auch Vergangenheit und Gegenwart abwägen
- begangene ST
- zeitlicher abstabd
- verhalten, körperliche Verfassung
- Aussagen Kinder, Nachbarn
Alles spielt mit rein.
Indizien für wiederholungsgefahr
Zustand Wohnung, kampfspuren, Verletzungen, psychischer Zustand
Datensysteme, Täter oft bekannt oft unter alko und Drogen gewaltdelikte
Drohungen von Täter
TAZ
- Gewinnung anlassbezogener Erkenntnisse
- Stabilisierung der Lage
- GA Leib leben Freiheit Opfer
- GA Leib leben Kräfte
- Gewährleistung beweis sichererung straftaten
GS
- gefahrenpotential vor Ort reduzieren
- Schutz des Opfers steht im Mittelpunkt
- medizinische Versorgung Zeit gerecht
- opfer Hilfe leisten
Tam
Aufklärung Sicherung/eigensicherung Dokumentation Absperrung Durchsuchung Kontrolle Räumung Beweissicherung Ggf ingewahrsamnahme
Formulare
Steafanzeige Fotoanlage Anzeigenbestätigung Ggf. Strafantrag Vollmacht Entbindung ärztliche Schweigepflicht Einwilligung datenweitergabe Wonungsverweisung Sicherstellungprotokoll Schlüssel Ggf. Gefährderansprache Ggf Einsatzbereich
Opferschutzmerkblatt
Merkblatt für Opfer häusliche Gewalt
Frist
10 Tage kann um 10 Tage verlängert werden.
In der Zeit soll. Opfer sich über Amtsgericht Hilfe übers GewSchG holen.
10 Tage beginnen am nächsten Tag.
Wenn person es nicht wünscht
Können wir es trotzdem durchsetzen
A sich Art. 6 ehefreiheit
Aber wir haben art. 2 II leben und körperliche Unversehrtheit schutzauftrag
Und Opfer ist oft freie Willensbildung nicht in der Lage es und wir entscheiden.
Unmittelbare Umgebung
Treppenflur, eingangsbereich
Max 50m
Kann auf wohn und nebenräum beschränkt sein. Wenn Täter umbedingt geschäftliche Räume nutzen muss aber wichtig ist das Schutz der gefährdete Person gewährleistet ist.
Sachen packen
Am besten von Opfer, sonst holt Täter noch was gefährliches raus.
Benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind:
Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Geld, Papiere.
Vorbereitung
Infos:
Verletzte, frühere Einsätze, Kinder, Tiere Waffen, Alkohol, Ort(ein, mehr Familienhaus)
ELBOS, POLAS…
Weg zum EO:
Rollenverteilung, Absprache, aufgabenzuweisen, Infos beurteilen, rechtliche Alternativen,codewort, psi, ki, mental
TOM:
Verstärkung, RTW, einsatzmittel checken, Doku gewährleisten
Aktion vor Eintritt
SW abstellen nicht warnen.! Verdeckt
- klingeln Nachbarn, Wohnung
- Tür bleibt auf für Folge Kräfte
- Helligkeit, Licht
- ggf. Mit zeugen, Anrufer Kontakt aufnehme
- Geräusche vor Tür?
- letzte absprachen
- klingeln
Aktion nach Eintritt
- Überblick, Anzahl Personen, Tiere, Gegenstände, Anzahl Räume
- erste hilfe?
- Personen trennen, z über Tür
- weibliches Opfer von Frau
- Belehrung wichtig 52 StPO
- rechtliche Möglichkeiten belehren, GewSchG, FamG, opferschutz….
Bei ST
- Anzeige, w-Fragen
- Verletzungen Arzt Entbindung Schweigepflicht
Fragen Gefahrenprognose
-Vergangenheit, wie oft? Mit Waffen? Opfer Angst? Charakter des Täters?
Täter mitteilen MN
- L Stellung
- opfer im Blick haben, kann sich solidariseren
- gef. Gegenstände wegräumen, nicht in Küche
- Belehrung
- alko test freiwillig ggf. Blutprobe
Offensive und Def. Handlungsalternativen im Blick haben.
- 16a aussprechen
- mit Angriff rechnen.
Variante er aktzeptier
Vordruck wohnungsverweisungverfügng
Unterschreiben lassen!
Duplikate an Täter und an Opfer!
Sachen mitnehme, Adresse wo er hingeht angeben, Schlüssel da lassen § 25 I bbgpolG
Variante 2 er will nicht gehen
Unmittelbarer Zwang!
§ 17 Nr. 4 BbgPolG
(innerhalb 24h richterliche Anhörung!)
Bei ST:
Fotos machen, Beweise, körperliche Untersuchung, KDD ggf.
Opferschutz Beratung
- weiterer verfahrensweg erläutern
- rechtliche Möglichkeiten polizei/gericht(genau sagen wie lange Täter aus Wohnung verwiesen ist)
- wenn Opfer Wohnung verlassen will, helfen Sachen und Dokumente mitnehmen
- Einverständnis datenweitergabe an beratungsstelle
- opfer muss nicht Wohnung verlassen
- Kollege, opferschutzbeauftragte, weißer Ring (Email, tel Nr.)
- Merkblätter opferschutz allgemein, Merkblatt HG
- Sicherheitsgespräch gefährdete”nicht Tür aufmachen, so verhalten wenn er zurück kehrt”
- Freunde, Familien helfen zu kontaktieren, bleiben bis jmd. Angerufen
- Tagebuchnr. Tel Nr.
- Schlüssel bleibt bei uns, wurde Sst