Häusliche Gewalt Flashcards
Defi
Physischer, sexueller, psychischer Gewalt aber auch mittelbar gegen sachen die in enger persönlicher Beziehung zum gewaltanwender stehen oder gestanden haben.
Wann liegt es vor
-Bestehende
-Ehemalige
-in Auflösung befindet
Lebensgemeinschaft, häusliche Gemeinschaft
Opfer muss in Wohnung wohnen! Egal ob sie Eigentümer ist.
Wg nicht,
GewSchG welche androhungen können Sie treffen?
Ist keine Eingriffsbefugnis für uns.
§ 1 zum Schutz vor Gewalt und nachstellung
Kann anordnen dass Täter:
Wohnung betritt, vor Wohnung aufzuhalten, Orte aufzusuchen wo Opfer ist, Verbindung zum Opfer unterbinden…
§ 2 Überlassung der Wohnung
Regelt die Überlassung
§ 3
§ 4 Zuwiderhandlung kann bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden.
Asylunterlunft
Enge persönliche Beziehung zwischen streithähne keine Pflicht.
Können auch nach 16a der Wohnung verweisen. 10 Tage.
Am besten mit hausverbot von security!
Dauer VA
Da die MN über einen klar definierten Zeitraum bst Verhaltensregeln aufgibt.
Anhörung VA
- Um Rechte von betroffenen bewahren
- aber auch um Beweisemittel und sachaufklärung
Und Täter kriegt die Chance Sache klarzustellen
Bei GiV können wir von Anhörung absehen
Davor natürlich Belehrung nach 163a IV und 163 StPO wichtig! Da er oft beschuldigte auch ist.
Betroffene nicht anwesend
Kann auch telefonisch oder durch Dritte
Dauergefahr
Schaden kann jederzeit eintreten.
Ist zwar ungewiss wann aber man muss jederzeit damit rechnen.
Gleichzusetzen mit gegenwärtige Gefahr.
Je desto formel
Gefahrenprognose
- ex ante Sichtweise
- in Zukunft schauen ob ein Schaden zu erwarten ist aber auch Vergangenheit und Gegenwart abwägen
- begangene ST
- zeitlicher abstabd
- verhalten, körperliche Verfassung
- Aussagen Kinder, Nachbarn
Alles spielt mit rein.
Indizien für wiederholungsgefahr
Zustand Wohnung, kampfspuren, Verletzungen, psychischer Zustand
Datensysteme, Täter oft bekannt oft unter alko und Drogen gewaltdelikte
Drohungen von Täter
TAZ
- Gewinnung anlassbezogener Erkenntnisse
- Stabilisierung der Lage
- GA Leib leben Freiheit Opfer
- GA Leib leben Kräfte
- Gewährleistung beweis sichererung straftaten
GS
- gefahrenpotential vor Ort reduzieren
- Schutz des Opfers steht im Mittelpunkt
- medizinische Versorgung Zeit gerecht
- opfer Hilfe leisten
Tam
Aufklärung Sicherung/eigensicherung Dokumentation Absperrung Durchsuchung Kontrolle Räumung Beweissicherung Ggf ingewahrsamnahme
Formulare
Steafanzeige Fotoanlage Anzeigenbestätigung Ggf. Strafantrag Vollmacht Entbindung ärztliche Schweigepflicht Einwilligung datenweitergabe Wonungsverweisung Sicherstellungprotokoll Schlüssel Ggf. Gefährderansprache Ggf Einsatzbereich
Opferschutzmerkblatt
Merkblatt für Opfer häusliche Gewalt
Frist
10 Tage kann um 10 Tage verlängert werden.
In der Zeit soll. Opfer sich über Amtsgericht Hilfe übers GewSchG holen.
10 Tage beginnen am nächsten Tag.