Gewahrsam Flashcards
Welche Verwaltungsvorschrift
Polizeigewahrsamsordnung für das Land BBg
Runderlass des Ministerium des Inneren 5.4.1995
Drei Beispiele für Polizeigewahrsam
Gewahrsam geht also außerhalb und innerhalb der Dienststelle.
Beispiele:
- Einkesselung einer Person (bei einer Demo)
- hineinsetzen im Funkwagen
- Gesa
- Gewahrsamszelle
- mobile Zelle
Definition.
Polizeigewahrsam sind sämtliche Gewahrsame der Polizei, einschließlich der Gewahrsamsbereiche in den Dienststellen.
Jeweils zwei Beispiele repressiv/präventiv
- 163b I S. 3 StPO
- 127 I. V.m 112 StPO
- 17 PolG
- 12 I S. 2,3 PolG
Besonderheiten Kinder/Jugendliche
- Kinder dürfen nicht in die Zelle
- Kinder / Jugendliche, die sich der Obhut entzogen haben, müssen unverzüglich dem Jugendamt oder Sorgeberechtigten übergeben werden.
- Jugendliche und Erwachsene getrennt voneinander
- Kinder/ jugendliche dürfen nicht in die Zelle, wenn mitgenommen wird dann geeignete Räumlichkeiten suchen
Drei besondere Personengruppe
- Kranke
- Ältere Personen
- geistig behinderte
Schwangere,
Formulare
- Merkblatt
- Festnahmeanzeige BBPOL 1020
- Ingewahrsamnahme BBPOL 1024
- Einlieferungsprotokoll BB POL 1025
- Festhalteprotokoll
-Verwahrprotokoll (sind mind. 5 Jahre aufzubewahren)
(Verletzungen Fotos werden dort vermerkt)
- Hausordnung
- Liquidation vom Arzt
- Verzeichnis der Gegenstände
- Entlassungsverfügung
Wann ist Arzt notwendig
- Alkoholintoxikation
- verletzte personen
- überdosis
- kranke personen
- benötigt Medikamente
- eigenene verlangen Arzt wünscht
! Immer im Zweifel ob Person es durchhält!
Durchsuchen wann?
- Einlieferung
- wiedereinlieferung
- Übergabe an andere Dienststelle
- wenn er Besuch empfangen hat
- wenn er Zelle verlässt
Bei jedem Ortswechsel
Welche Gegenstände dürfen Sst werden
- Beweismittel
- der Entziehung unterliegen
- verwendet werden können um zu verletzten, Sachbeschädigung B: Messer, Uhr, schnürsenkel, Schuhe, Gürtel, Werkzeuge, Feuerzeug…
-
Wie oft kontrollieren Raum und Person
Mind. Stündlich
Suizidgefährdet viertel stündlich oder dauernd
Betrunkene/hilflose mind. Erste 2h viertelstündlich
Raum: immer bevor person reinkommt und wenn Person Raum verlassen hat.
Besuchsdauer
Angehörige: 15min
Anwalt: unbegrenzt
GS Leitfaden 371
- Bis Einschluss immer unter Kontrolle haben, absprechen.
- Vor Einschluss durchsuchen. Nie drauf verlassen dass er schon durchsucht wurde.
- Gefangene räumlich trennen.
- Nur zu zweit eintreten, beobachten, erst den unteren riegel öffnen, rückwärts gehen.
- Ohne Waffee betreten, wenn nicht möglich drauf aufpassen.
- Anliegen von gefangen auf Angriffsvorbereitung und fluchtvorbereitung prüfen
- Bei waschen, Verrichtungen immer dabei sein, nur ein Gefangener darf sich außen aufhalten.
- Durchsuchen nach jedem außenkontakt, auch Besucher kontrollieren
- Alle täglichen Gegenstände könnten als Waffen genutzt werden.
- Warnhinweis an Tür bei Träger von Infektionen
Weitere wichtige Punkte
- Besuch nur unter Gegenwart von sachbearbeiter
- muss deutsch gesprochen werden außer Aufpasser spricht die Sprache oder dolmetscher
- nur in PI nicht in Revier, WDF zuständig
- eine Körperpflege pro Tag gestattet
- Rauchen darf gestattet werden, wenn Sicherheit nicht gefährdet
- möglichst einzeln wenn Anhaltspunkte Homosexualität, betrunken, gewalttätig, geisteskrank, rauschgift
- Betrunkener in besonderen Räumen unterbringen
- Kontrollen wichtig, haben garantenpflicht, sind während Aufenthalt auch strafrechtlich für Sie zuständig
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-
Vorgehen in Praxis
- Verbringung in PI
- Oberkörper ausziehen, Taschen leeren in Behältnis
- Abgabe Gegenstände, Gürtel…
- Nochmalige Durchsuchung
- Bargeld vorzählen lassen
- Entkleidung für Durchsuchung in Zelle
- Ggf. Arzt untersuchen, Tauglichkeit
- Belehrung Hausordnung
- Einschluss, Schuhe bleiben davor
- Asservierung der Gegenstände, dokumentieren
- Unterlagen fertigen
- An WDF übergeben