Finanz- und Steuerpolitik Flashcards

1
Q

Finanztheorie und - politik

A

Der Staat, die öffentliche Hand, beeinflusst die volkswirtschaftliche Entwicklung erheblich über die Güter- und Dienstleistungsnachfrage sowie Transferleistungen an Menschen und Unternehmen

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2
Q

Wirtschaftsliberale/neoklassische Theorie

A

Möglichst geringe Eingriffe des Staates in die Wirtschaft, da Staatseingriffe nur die funktionsfähigen Märkte stören

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3
Q

Keynesianische Theorie

A

Finanzpolitik als wichtiges Instrument zur Verwirklichung wirtschaftspolitischer Ziele (Stabilitäts-und Wachstumsgesetz)

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4
Q

Allokationsaufgaben

A

Sicherstellung eines handlungsfähigen Staatsgaushalts zur Finanzierung eines ausreichenden Standards meritorischer Güter (soziale Sicherheit, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Bildung und Forschung, Infrastruktur)

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5
Q

Lenkungsaufgaben

A

Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung (Preisstabilität)
Sozialverträgliche Begleitung des ökonomischen Strukturwandels

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6
Q

Verteilungsaufgabe

A

Herstellung einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung über Steuer- und Transferpolitik zur Stabilisierung der gesellschaftlich harmonischen Wohlstandsentwicklung
Politisches Konfliktfeld: Bedarfs- vs. Leistungsgerechtigkeit

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7
Q

Abgaben(arten)

A

Sammelbegriff für alle Kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen; Abgabe ist der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge

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8
Q

Steuern

A

Geldzahlungeb, die keine konkrete, direkt zurechenbare Gegenleistung des Staates bewirken; werden von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaft) zur Erzielung von Einnahmen allen Menschen und Wirtschaftssubjekten auferlegt, bei denen Besteuerungstatbestand zutrifft, an den das Gesetz dir Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann dabei Nebenzweck sein; Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes

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9
Q

Gebühren

A

Sind Zahlungen Fürth besondere Leistungen Eisner öffentlichen Körperschaft oder für die freiwillige oder erzwungene Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen (Verwaltungsgebühren: Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen, Genehmigungen, Passgebühren, Zollabfertigungen oder Nutzungsgebühren: Müllabfuhr, Fernsehen, Friedhof, Krankenhaus, Hagen)

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10
Q

Beiträge

A

Stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme Eisner konkreten Leistung Eisner öffentlichen Einrichtung day (Straßenanliegerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, IHK-Beitrag)

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11
Q

Sonderabgaben

A

Dienen der Finanzierung Eisner bestimmten öffentlichen Leistung, müssen den Abgabepflichtigen zugute kommen, sogenannte Gruppennützlichkeit

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12
Q

Äquivalenzprinzip (Gebühren und Beiträge)

A

Bei Gebühren und Beiträgen ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit zwischen Zahlung und Gegenleistung anzustreben (z.B. Kommunale öffentliche Gebührenhaushalte)

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13
Q

Non-Affekationsprinzip (Steuern)

A

Bei Steuern gilt im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen grundsätzlich das Verbot der Zweckbindung einzelner Steuern an bestimmte Staatsausgaben. Im Gegenzug kann auch der Einzelne die Steuerzahlung nicht verweigern, weil er mit der Verwendung der Steuermittel nicht einverstanden ist

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14
Q

Steuererhebungsprinzip

A

Über die Steuern, deren Höhe und Bemessungsgrundlagen bestimmt die jeweilige Legislative der Gebietskörperschaften (Parlamente in Bund, Land und Kommune)

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15
Q

Grundsatz der progressiven Besteuerung

A

Bei Steuern soll der einzelne die Steuer gleichsam als Anteil für die Allgemeinheit zur Erreichung des Staatszweckes entrichten. Dieser Anteil soll für alle gleichmäßig verteilt sein, wonach jeder gleichermaßen daran zu beteiligen ist. Hieraus ergibt sich der Grundsatz der progressiven Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen) und Menschen

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16
Q

Indirekte Steuern

A

Berücksichtigen die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers nicht (Umsatzsteuer)
Überwälzungsmöglichkeit auf den Endkonsumenten bei der Umsatzsteuer

17
Q

Direkte Steuer

A

Berücksichtigen die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers (Einkommens-, Erbschafts-, evtl. Vermögenssteuer)
Keine Überwälzungsmöglichkeit

18
Q

Einkommen

A

Einkommenssteuer natürlicher Personen auf sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, unselbstständige Arbeit (Lohnsteuer), Kapitalvermögen (Kapitalertragssteuer), Vermietung und Verpachtung, sonstiges Einkommen
Körperschaftssteuer besteuert Einnahmen juristischer Personen (GmbHs, AGs)

19
Q

Einkommensverwendung

A

Ergiebiges Steueraufkommen, negative Verteilungswirkung
Umsatzsteuer (19%, 7% ermäßigt), Branntwein-, KfZ-Steuer, mit Lenkungswirkung gegen demeritorische Güter (Tabak)
Zölle auf importierte Güter, fließen der Europäischen Union zu

20
Q

Vermögen und Vermögensverkehr

A

Erbschafts-, Schenkungs-, Vermögenssteuer

21
Q

Aufkommen von Steuern

A

43% der Menschen in Deutschland zahlen keine direkten Steuern (z.B. Lohn- oder Einkommenssteuer)
Hauptsteueraufkommen nach Steuerart 2017:
Einkommenssteuer (+Lohnsteuer): ca. 255 Mrd. €
Umsatzsteuern: ca. 226 Mrd. €
Gewerbesteuer: ca. 53 Mrd. €
Körperschaftssteuer: ca. 29 Mrd. €
Energiesteuer: ca. 41 Mrd. €
Solidaritätszuschlag: ca. 18 Mrd. €
Tabaksteuer: ca. 14 Mrd. €
Grundsteuer: ca. 14 Mrd. €
Versicherungssteuer: ca. 13 Mrd. €