Finanz- und Steuerpolitik Flashcards
Finanztheorie und - politik
Der Staat, die öffentliche Hand, beeinflusst die volkswirtschaftliche Entwicklung erheblich über die Güter- und Dienstleistungsnachfrage sowie Transferleistungen an Menschen und Unternehmen
Wirtschaftsliberale/neoklassische Theorie
Möglichst geringe Eingriffe des Staates in die Wirtschaft, da Staatseingriffe nur die funktionsfähigen Märkte stören
Keynesianische Theorie
Finanzpolitik als wichtiges Instrument zur Verwirklichung wirtschaftspolitischer Ziele (Stabilitäts-und Wachstumsgesetz)
Allokationsaufgaben
Sicherstellung eines handlungsfähigen Staatsgaushalts zur Finanzierung eines ausreichenden Standards meritorischer Güter (soziale Sicherheit, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Bildung und Forschung, Infrastruktur)
Lenkungsaufgaben
Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung (Preisstabilität)
Sozialverträgliche Begleitung des ökonomischen Strukturwandels
Verteilungsaufgabe
Herstellung einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung über Steuer- und Transferpolitik zur Stabilisierung der gesellschaftlich harmonischen Wohlstandsentwicklung
Politisches Konfliktfeld: Bedarfs- vs. Leistungsgerechtigkeit
Abgaben(arten)
Sammelbegriff für alle Kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen; Abgabe ist der Oberbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge
Steuern
Geldzahlungeb, die keine konkrete, direkt zurechenbare Gegenleistung des Staates bewirken; werden von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaft) zur Erzielung von Einnahmen allen Menschen und Wirtschaftssubjekten auferlegt, bei denen Besteuerungstatbestand zutrifft, an den das Gesetz dir Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann dabei Nebenzweck sein; Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes
Gebühren
Sind Zahlungen Fürth besondere Leistungen Eisner öffentlichen Körperschaft oder für die freiwillige oder erzwungene Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen (Verwaltungsgebühren: Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen, Genehmigungen, Passgebühren, Zollabfertigungen oder Nutzungsgebühren: Müllabfuhr, Fernsehen, Friedhof, Krankenhaus, Hagen)
Beiträge
Stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme Eisner konkreten Leistung Eisner öffentlichen Einrichtung day (Straßenanliegerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, IHK-Beitrag)
Sonderabgaben
Dienen der Finanzierung Eisner bestimmten öffentlichen Leistung, müssen den Abgabepflichtigen zugute kommen, sogenannte Gruppennützlichkeit
Äquivalenzprinzip (Gebühren und Beiträge)
Bei Gebühren und Beiträgen ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit zwischen Zahlung und Gegenleistung anzustreben (z.B. Kommunale öffentliche Gebührenhaushalte)
Non-Affekationsprinzip (Steuern)
Bei Steuern gilt im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen grundsätzlich das Verbot der Zweckbindung einzelner Steuern an bestimmte Staatsausgaben. Im Gegenzug kann auch der Einzelne die Steuerzahlung nicht verweigern, weil er mit der Verwendung der Steuermittel nicht einverstanden ist
Steuererhebungsprinzip
Über die Steuern, deren Höhe und Bemessungsgrundlagen bestimmt die jeweilige Legislative der Gebietskörperschaften (Parlamente in Bund, Land und Kommune)
Grundsatz der progressiven Besteuerung
Bei Steuern soll der einzelne die Steuer gleichsam als Anteil für die Allgemeinheit zur Erreichung des Staatszweckes entrichten. Dieser Anteil soll für alle gleichmäßig verteilt sein, wonach jeder gleichermaßen daran zu beteiligen ist. Hieraus ergibt sich der Grundsatz der progressiven Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen) und Menschen