FAUB Flashcards
Was hat der FAUB am 14.06.2023 klargestellt?
Bestimmung einer Abfindung und anderer Angemessenheitsprüfung allein auf Börsenkursbasis ist NICHT sachgerecht
Was sind die Besonderheiten des Börsenkurs-Falles?
- Abfindung in Aktien basierend auf Umtauschrelation entsprechend dem kurz zuvor veröffentlichten Übernahmeangebot
- beide börsennotierten Unternehmen spezialisiert auf Immobilienwirtschaft, Zeitwerte der Assets öffentlich bekannt
- Anteile der beherrschten Aktiengesellschaft bis kurz vor Bekanntmachung des Unternehmensvertrags in breitem Streubesitz,
- Abfindung erfolgte in Aktien, d.h. es kam auf die Angemessenheit der Wertrelation an
- vom Landgericht verwendete Relation der Börsenkurse war mit der Relation der gutachtlich ermittelten Ertragswerte nahezu identisch
Was sind Typsiche Anwendungsfälle der Börsenkursfälle
- Wertrelevante unternehmensinterne Informationen sind Kapitalmarkt nicht bekannt und nicht im Börsenkurs reflektiert
- empirisch: Markt und die Börsenkurse unterliegen kurzfristigen Stimmungen -> Börsenkurse daher ungleich fundamentalen Unternehmenswert
- abgefunden typischerweise in bar -> Angemessenheit des absoluten Werts entscheidend
Was ist laut FAUB die Folge des Börsenkurs Urteils für die Unternehmensbewertung?
- Unternehmensbewertung auf Basis mittel/langfristiger Planung sowie weiterer Faktoren
- Börsenkurse umfassen die wertrelevanten Infos nur teilweise
- kein Ersatz durch Börsenkurse möglich
- Abstellung rein auf Börsenkurse widerspricht Schutzzweck Angemessenheitsprüfungen
Zu was nahm der FAUB am 20.03.22 Stellung?
Auswirkung Russlandkrieg in Ukraine auf unternehmensbewertung, insbesondere Stichtagsprinzip
An welchen zwei Stellen sind Unsicherheiten sind laut FAUB bei den Zukunftserfolgsverfahren zu berücksichtigen?
- Erwartungen künftiger Überschüsse
- Risikoprämie
Was sagt der FAUB grundsätzlich zum Stichtagsprinzip?
- Unternehmenswerte zeitpunktbezogen auf Stichtag
- Bewertungen auf Basis der Infos die im Zeitablauf abhängig
- Auseinanderfallen Bewertungsstichtag und Bewertungsdurchführung nur Infos die bei angemessener Sorgfalt hätte erlangt werden können
Wie sind die Bewertungsstichtage bis 23.02.22 zu behandeln?
- maßgebliches Ereignis erst am 24.02.23
- Berücksichtigung unmittelbarer und mittelbarer Auswirkungen scheidet aus
- Hinweis auf Nichtbeachtung im Gutachten
Wie sind die Bewertungsstichtage nach 23.02.22 zu behandeln?
- Erkennbarkeit der Auswirkung des Ukraine-Krieges im Einzelfall zu beurteilen
- konkretes Geschäftsmodell und räumliche Aktivitäten zu berücksichtigen
Was sind laut FAUB die Ausmaße und Dauer der Effekte des Ukraine-Krieges auf die finanziellen Überschüsse?
- Ausmaß = Umfang
- Aussagen zur Dauer: gegenwärtig nicht abschätzbar
- zu differenzieren
- direktes Engagement (Produktionstätigkeit, rechtliche Beteiligungen) in Ukraine oder Russland
- Geschäftsbeziehungen im Bereich der Beschaffungs/Absatzmärkte
- Analyse inwieweit Einschränkungen bzw. Ausfälle von Absätzen/Produktion erkennbar
Was können die weiteren Auswirkungen von direktem Engagement in Ukraine/Russland sein?
- Wertminderungen von Beteiligungen
- Kapitalverkehrskontrollen
- eingeschränkte Dividendenausschüttungsmöglichkeiten
- eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
- Zahlungsschwierigkeiten bzw. Zahlungsausfälle bis hin zu Enteignungen
- nicht versicherten Vermögenswertvernichtungen durch den Krieg
Was ist bei indirekten Engagement zu untersuchen?
- Restriktionen in direkten Zuliefererströmen und Absatzkanälen
- Auswirkungen sich auf die Kosten- und Umsatzentwicklung ergeben
- steigende Rohstoffpreise, Inflation,
Welche langfristigen wertrelevanten Konsequenzen können sich aus dem Ukraine Krieg ergeben?
- Langfristige Wirtschaftliche Situation ändert sich
- Entkopplung der Wirtschaftsräume
- nach Krieg veränderter Zugruff auf Beschaffung/Absatzmärkte
- je nach Branche sehr große Unterschiede
Welchen Einfluss hat der Ukrainekrieg auf die Kapitalkosten?
- Langfristige Auslegung des IDW S1: Langfristige Kapitalmarktbetrachtung
- kurzfristige Ausschläge nicht zwingend langfristige Auswirkung
- daher weiterhin durchschnittliche Marktrenditen 7-9% nach Steuern bzw. 6-8% vor Steuern
- Erhöhte Unsicherheit ist ausschließlich in der Unternehmensplanung, NICHT in einer pauschal erhöhten Risikoprämie abzubilden.