Exkurs - Einkommen- und Körperschaftsteuer bei grenzüberschreitend operierenden Unternehmen Flashcards
Warum sind grenzüberschreitende Vorgänge relevant?
Umwandlungssteuerrecht macht Wertansätze u.a. davon abhängig, ob für WG weiterhin Besteuerungsrecht für DE existiert
Generelle Unterscheidung
Inländische Kapitalgesellschaft
- Best. auf Gesellschaftsebene
- Dividendeneinkünfte
- Anteilsveräußerung
Ausländische Kap. Ges.
- Best. auf Gesellschaftsebene
- Dividendeneinkünfte
- Anteilsveräußerung
Inländische Pers. Ges.
- Best. laufender Einkünfte
- Best. von Betriebs- / Teilbetriebsveräußerung
Ausländische Pers. Ges.
- Best. laufender Einkünfte
- Best. von Betriebs- / Teilbetriebsveräußerung
Inländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschaftsebene
-bei inländischer Betriebsstätte: Körperschaftssteuer als Ertragssteuer für KapG
- ausländische Betriebsstätte:
- nicht DBA Fall: Körperschaftssteuer als Ertragssteuer für KapG, da § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anrechnung oder Abzug ausländischer KSt gem. § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG, max. i.H.d. auf die ausländischen Einkünfte entfallenden inländischen KSt.
- DBA Fall: Vermeidung DB entweder durch Freistellung- oder Anrechnungsmethode, BS-Gewinn unterliegt dann nur der ausländische KSt. des Staates
Inländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschafterebene (Dividende)
- inländischer Gesellschafter: unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG, TEV oder Abgeltungssteuer, Herkunfts der Gewinne (aus oder inländische BS) irrelevant
- ausländischer Gesellschafter (nat. Person):
- nicht DBA: beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a,
§ 50 Abs. 2 EStG, i.d.r. Quellensteuerabzugsverfahren (25% der Bruttodividende) - DBA Fall: wie nicht DBA Fall, jedoch Begrenzung Quellensteuer auf 15%
- nicht DBA: beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a,
Inländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschafterebene (Anteilsveräußerung)
- inländischer Gesellschafter:
- Anteile im BV: Einkünfte gem. § 15 EStG oder § 16 EStG (100 %-Beteiligung)
- Anteile im PV: Einkünfte gem. § 17 EStG oder § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG
- ausländischer Gesellschafter:
-nicht DBA Fall: beschränkte Steuerpflicht- DBA Fall: beschränkt, wie nicht-DBA, Besteuerung in DE, wenn in inländischer BS gehalten, keine Best, wenn in PV gehalten
Ausländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschaftsebene
- inländische BS:
- nicht DBA Fall: beschränkte Körperschaftssteuerpflicht (§ 2 Nr. 1 KStG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), Bemessunggrundlage
Ausländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschaftsebene
- inländische BS:
- nicht DBA Fall: beschränkte Körperschaftssteuerpflicht (§ 2 Nr. 1 KStG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), Bemessungsgrundlage: BS-Gewinn
- DBA Fall: beschränkt, wie nicht DBA, Besteuerungsrecht für DE nach OECD-MA - Best. wie nicht DBA
- ausländische BS: nicht relevant für DE
Ausländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschafterebene (Dividenden)
- inländischer Gesellschafter:
- nicht DBA: unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), TEV oder Abgeltungssteuer, Anrechnung oder Abzug der ausl. Quellensteuer
- DBA Fall: unbeschränkt, wie nicht DBA, Besteuerungsrecht für DE, Anrechnung ausländischer Quellensteuer
- ausländischer Gesellschafter: nicht relevant für De
Ausländische Kapitalgesellschaft auf Gesellschafterebene (Anteilsveräußerung)
- inländischer Gesellschafter:
- nicht DBA: unbeschränkte Steuerpflicht, Anteile im BV: Einkünfte gem. § 15 EStG oder § 16 EStG (100 %-Beteiligung)
Anteile im PV: Einkünfte gem. § 17 EStG oder § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Anrechnung einer ausl. Steuer gem. § 34c Abs. 1, § 34d Nr. 4 Buchst. b EStG - DBA Fall: unbeschränkt, wie nicht DBA, Besteuerungsrecht für DE
- nicht DBA: unbeschränkte Steuerpflicht, Anteile im BV: Einkünfte gem. § 15 EStG oder § 16 EStG (100 %-Beteiligung)
- ausländischer Gesellschafter: nicht relevant für DE
Inländische Personengesellschaft: Besteuerung laufender Einkünfte
- inländischer Gesellschafter: unbeschränkte Steuerpflicht
- ausländischer Gesellschafter: beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG); Veranlagung (§ 50 Abs. 1 EStG)
- Gewinnanteile der inländischen Betriebsstätte: inländische und ausländische Gesellschafter (MU) versteuern die inländischen Betriebsstättengewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG
- Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätte:
- BS in nicht DBA Staat:
- inländischer Ges: Gewinn zählt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, ggf. Anrechnung bzw. Abzug der ausländischen Steuer
- ausländischer Ges: nicht relevant für DE
- BS in DBA Staat:
- Inländischer Ges: entweder Freistellungs- oder Anrechnungsmethode, meist Frei.
- ausländischer Ges: nicht relevant für DE
- BS in nicht DBA Staat:
Inländische Personengesellschaft: Veräußerungen
Veräußerung eines im Inland oder Ausland belegenen Betriebs/Teilbetriebs:
* Besteuerungsrechte wie bei laufendem Gewinn
* ggf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 16 EStG
* § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1, 3 EStG beachten
Ausländische Personengesellschaft
Besteuerung analog zur inländischen Personengesellschaft