Einheit 7 - Öffentliche Einnahmen Flashcards

1
Q

Erkläre das Entgeltprinzip (= eines der Finanzierungsprinzipien)

A

Das Entgeltprinzip (Vorteilsprinzip, benefit principle) besagt, dass Abgabenzahler gemäß den ihnen vom Staat gewährten Vorteilen aus der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Finanzierung dieser Leistungen herangezogen werden sollen

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2
Q

Nenne Gründe für die Anwendung des Entgeltprinzips

A
  • Konnex zwischen Leistung und Finanzierung („marktnahes“ Finanzierungsprinzip)
  • Vermeidung von Sondervorteilen
  • Vermeidung von Steuerwiderstand
  • Nachfragedämpfung (Erzeugung von Kostenbewusstsein)
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3
Q

Nenne Gründe für die Nicht-Anwendung des Entgeltprinzips

A
  • Technische Unmöglichkeit: Nicht-Ausschließbarkeit bei reinen öffentlichen Gütern
  • Allokatives Argument 1: Nicht-Rivalität im Konsum bei (reinen) öffentlichen Gütern
  • Allokatives Argument 2: Positive externe Effekte durch Konsum öffentlicher und meritorischer Güter
  • Verteilungspolitische Gründe: Entgeltfinanzierung kann politisch unerwünscht sein (aber: Möglichkeit sozial gestaffelter Entgelte mit Querfinanzierung)
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4
Q

Nenne vier Formen der Entgeltfinanzierung

A
  • marktmäßige Äquivalenz
  • kostenmäßige Äquivalenz
  • lokale kostenmäßige Äquivalenz
  • gruppenbezogene kostenmäßige Äquivalenz
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5
Q

Erkläre marktmäßige Äquivalenz

A

= marktkonforme Äquivalenz

  • Orientierung an der individuellen Zahlungsbereitschaft
  • Umfang und Struktur staatlicher Aktivität werden durch individuelle Nachfrage und nicht durch den politischen Willensbildungsprozess determiniert

Aber: Nachbildung von Marktprozessen zur Finanzierung staatlicher Leistungen widerspricht den Markt ergänzenden und den Markt korrigierenden Funktionen des Staates (Bsp. Finanzierung von Sozialleistungen)

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6
Q

Erkläre kostenmäßige Äquivalenz

A

Äquivalenz zwischen Kosten der öffentlichen Leistungen und den erhobenen Abgaben (Kostendeckungsziel)

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7
Q

Erkläre lokale kostenmäßige Äquivalenz

A

lokaler Nutzerkreis trägt gemeinsam die Kosten einer
öffentlichen Leistung (kommunale Äquivalenzsteuern zur Finanzierung von lokaler Infrastruktur)

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8
Q

Erkläre gruppenbezogene kostenmäßige Äquivalenz

A

eine Solidargemeinschaft trägt gemeinsam die Kosten einer öffentlichen Leistung (Sozialversicherungsbeiträge)

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9
Q

Erkläre das Entgeltprinzip in der finanzwirtschaftlichen Praxis

A

Gebühren
- auf einen Bürger bezogen
- preisähnliche Benutzungsgebühren vs. steuerähnliche
Verwaltungsgebühren (unterschiedlicher Spielraum hinsichtlich der Inanspruchnahme)

Beiträge (inklusive Sozialversicherungsbeiträge)
- Umlagecharakter (gruppenbezogen)
- geringer Freiheitsgrad

Äquivalenzsteuern
- kein direkter Bezug der Zahlung (Gebühr oder Beitrag) zur Inanspruchnahme einer konkreten Leistung, aber zurechenbare Kostenverursachung; Bsp. KöSt (Nutzung öffentlicher Infrastruktur durch Unternehmen) oder MöSt (Nutzung von Straßen durch „Treibstoffverbraucher“)

Erwerbseinkünfte

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10
Q

Erkläre das Leistungsfähigkeitsprinzip (= eines der Finanzierungsprinzipien)

A

Das Leistungsfähigkeitsprinzip (ability to pay principle) postuliert, dass jeder Bürger zur Finanzierung von staatlichen Leistungen nach Maßgabe der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit beizutragen hat

  • finanzielle Leistungsfähigkeit heißt dabei: Fähigkeit, Abgaben an den Staat entrichten zu können
  • Gerechtigkeit der Besteuerung steht im Mittelpunkt (horizontale vs. vertikale Steuergerechtigkeit)
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11
Q

Beantworte die zentrale Frage des Leistungsfähigkeitsprinzip: Wann liegt finanzielle Leistungsfähigkeit vor (Indikatoren der Leistungsfähigkeit)?

A
  • finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn eine Person, ein Unternehmen oder eine Regierung über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt, um seine oder ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, und gleichzeitig finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ausgaben oder Investitionen in zukünftige Wachstumsinitiativen aufbauen kann
  • die Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten (BBM) eines Individuums als optimaler Maßstab
  • empirisch erfassbare Indikatoren, die mit den BBM eng korreliert sind Einkommen, Konsum und Vermögen

Merke: Eine Finanzierung nach der Leistungsfähigkeit orientiert sich demnach an den BBM, welche vor
allem anhand des Einkommens empirisch erfassbar gemacht werden

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12
Q

Erkläre Einkommen als Indikator der Leistungsfähigkeit

A

Erfassung des Einkommens:
- Quellentheorie lässt z.B. Spekulationsgewinne aus

  • Reinvermögenszugangstheorie ist konfrontiert mit:
    Erfassungsproblemen (z.B. Naturalleistungen, innerfamiliäre Transfers); mit Problemen der Doppelbesteuerung (z.B. Sparen in Form von Vorsorgeaufwendungen; Korrespondenzprinzip)

Personelle Abgrenzung des Einkommens Haushalts- vs.
Individualbesteuerung bei progressivem Tarif (Voll- und
Ehegattensplitting)

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13
Q

Erkläre Konsum als Indikator der Leistungsfähigkeit

A
  • persönliche Ausgabensteuer Typ Kaldor: Konsumvolumen als Bemessungsgrundlage einer Ausgabensteuer

+ Vorteil: Sparen und damit Kapitalbildung nicht doppelbesteuert
- Nachteil: aufwendige Administration (aber keine/kaum praktische/n Erfahrungen)

Konsumbesteuerung in abgewandelter Form realisiert als zins- und sparbereinigte Einkommensteuer (bspw. Abzug der gesetzlichen Pensionsversicherungsbeiträge von Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (Sparbereinigung) oder Steuerfreistellung der Einkünfte aus privaten Pensionen

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14
Q

Erkläre Horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit

A
  • wenn ein Indikator für Leistungsfähigkeit (Einkommen) vorhanden ist, dann sind theoretisch horizontale und vertikale Steuergerechtigkeitsvorstellungen realisierbar
  • horizontaler Steuergerechtigkeit: subjektives und objektives Nettoprinzip der Einkommensteuer als
    Instrumente zur Realisierung
  • vertikale Steuergerechtigkeit: Opferprinzipien als Varianten zur Verwirklichung
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15
Q

Erkläre die Opferprinzipien (als Varianten zur Verwirklichung von vertikaler Steuergerechtigkeit)

A
  • die Opferprinzipien postulieren, dass zur Realisierung vertikaler Steuergerechtigkeit eine vorgegebene Steuerlast so verteilt wird, dass alle dasselbe Opfer erbringen (Opferprinzipien als „Steuerlastverteilungsnorm“)
  • Opfer heißt Kürzung der Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten (BBM); da
    das Einkommen die BBM empirisch erfassbar macht, heißt Opfer eine Reduktion im Einkommen
  • Ausmaß der Einkommensreduktion hängt von der Nutzenfunktion und von der Art des unterstellten Opfers ab; Annahme: BBM sind eine konkave Funktion des Einkommens (abnehmender Grenznutzen)
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16
Q

Nenne und erkläre die drei idealtypischen Formen von Opferprinzipien

A
  • gleiches relatives Opfer: Nutzenkürzung in Relation zum Ausgangsnutzenniveau für jede Person gleich, um gegebenes Steueraufkommen zu erzeugen
  • gleiches absolutes Opfer: gleicher absoluter Nutzenentgang jeder Person um ein gegebenes Steueraufkommen zu erzeugen
  • gleiches marginales Opfer: gleiches marginales Opfer bei Ausweitung des Steueraufkommens um eine Einheit
    („Nivellierung“)
17
Q

Erläutere die Wahl des Opferprinzips

A

erst mit Wahl eines Opferprinzips wird festgelegt, was unter „Gerechtigkeit“ zu verstehen ist (a priori ist kein Opferprinzip gerechter als das andere)

  • zumeist wird das gleiche relative Opfer mit der Besteuerung nach der vertikalen Leistungsfähigkeit gleichgesetzt
  • Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist nicht gleich einer Besteuerung mit Umverteilungswirkung; Besteuerung mit Umverteilungswirkung verlangt eine Veränderung der Primärverteilung von Einkommen
18
Q

Erläutere die Opferprinzipien im Zusammenhang mit dem Steuertarif

A

welcher Steuertarif zur Verwirklichung eines bestimmten Opfers realisiert werden soll, hängt vom Verlauf der Nutzenfunktion ab

  • gleiches marginales Opfer mit progressivem Tarif; gleiches relatives und gleiches absolutes Opfer je nach Verlauf der Nutzenfunktion mit unterschiedlichen Tarifformen zu realisieren
  • Annahme eines abnehmenden Grenznutzens des Einkommens und Verwirklichung des gleichen relativen Opfers als Begründung eines progressiven Steuertarifs
19
Q

Nenne (Umsetzungs-) Probleme des Leistungsfähigkeitsprinzips

A
  • Ermittlung der Nutzenfunktionen: Kenntnis der
    Nutzenfunktionen ist zentral für eine Entscheidung über die Tarifform, die bspw. gleiches relatives Opfer realisiert
  • Problem der Messung
  • Leistungsfähigkeitsprinzip erleichtert es den Trägern der Finanzpolitik, ihren Eigennutzen zu verfolgen
20
Q

Erkläre Steuern auf die Einkommensentstehung

A
  • zentrale Frage: Was ist Einkommen?
    (Reinvermögenszugangs- vs. Quellentheorie)
  • Veranlagung oder Quellenabzug als mögliche Einhebungsverfahren
  • z.B.: veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer
21
Q

Erkläre Steuern auf die Einkommensverwendung

A
  • Veranlagung („persönliche Ausgabensteuer“) oder Besteuerung am Kaufvorgang
  • z.B.: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, sales tax etc.), spezielle Verbrauchsteuern
22
Q

Erkläre Steuern auf das Vermögen

A
  • verschiedene Arten von Vermögen: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen und sonstige Wirtschaftsgüter mit Verkehrswert (z.B. dauerhafte Konsumgüter,
    Grund und Boden, Bodenschätze, Patente, Nutzungsrecht, Edelmetalle und Edelsteine, Forderungen wie Aktien und andere
    Anteilsrechte)
  • Bewertung mit Marktwert vs. administrative Vorgaben (z.B.: Einheitsbewertung)
  • Problem nicht realisierter Wertzuwächse
23
Q

Nenne die drei Arten von Vermögensteuern

A
  • Steuer auf Vermögensbestand (allgemeine reale
    Vermögensteuer, Grundsteuer)
  • Steuer auf Vermögenszuwachs (Vermögensveräußerungsteuer, capital gains-tax/KESt)
  • Steuer auf Vermögensumschichtung (Erbschaft- und
    Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer)
24
Q

Erkläre Steuersysteme aus positiver, normativer u. realer Sicht

A
  • positive Sicht: Ein Steuersystem ist die Gesamtheit aller
    Steuern eines Staates
  • normative Sicht: Ein Steuersystem ist die zielorientierte
    Verknüpfung von Einzelsteuern zu einem Gesamten (rationales Steuersystem).
    – rationales Steuersystem gibt demnach an, wie ein auf bestimmte Ziele gerichtetes Steuersystem ausgestaltet sein soll
    – Besteuerungsgrundsätze als zentrale normative Basis eines rationalen Steuersystems (fiskalische Grundsätze, ethisch-sozialpolitische Grundsätze, wirtschaftspolit. Grundsätze)
  • reale Steuersysteme sind historisch gewachsen und nicht rational
25
Q

Erkläre die Struktur des österr. Steuersystem

A
  • das österreichische Abgabensystem kennt vor allem Abgaben auf die Einkommensentstehung und auf die Einkommensverwendung- Vermögensteuern sind fiskalisch wenig relevant und Bedeutung sinkt
    (Abschaffung Erbschaft- und Schenkungsteuer 2008).
  • Abgaben auf die Einkommensentstehung haben insbesondere die Lohnsumme als Bemessungsgrundlage: hohe Belastung des Faktors
    Arbeit durch Lohnsteuer, Kommunalsteuer (=Lohnsummensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge
  • das Aufkommen an indirekten Abgaben ist relativ hoch
  • Besteuerung von Kapital ist relativ gering
  • die Abgabenquote beträgt 43,7 Prozent des nominellen BIP (2021)
26
Q

Nenne die wichtigsten Steuern im Überblick

A
  • Lohnsteuer und Umsatzsteuer sind die fiskalisch wichtigsten Steuern
  • Körperschaftsteuer, veranlagte Einkommensteuer,
    Kapitalertragsteuern, Mineralölsteuer, Tabaksteuer sowie Motorbezogene Versicherungsteuer sind weitere fiskalisch wichtige gemeinschaftliche Bundessteuern (> 2 Mrd. EUR Aufkommen)
  • Kommunalsteuer, Grundsteuern und Gebühren sind fiskalisch wichtige Gemeindeabgaben
  • Sozialversicherungsbeiträge - mit Ausnahme jener zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit - werden separat im Haushalt des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger budgetiert
27
Q

Was ist die Einkommensteuer?

A
  • Steuer auf die Einkünfte natürlicher Personen (7 Einkunftsquellen)
  • Teilsteuern: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuern (Steuersatz 27,5 bzw. 25%; Finalsteuer; Schedulensteuer), veranlagte ESt
  • Steuerabsetzbeträge, auch als Steuerabzüge bekannt, sind bestimmte Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann, z.B.: Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag, etc.
28
Q

Was ist die Körperschaftssteuer?

A
  • Steuer auf die Einkünfte juristischer Personen (AG, GmbH etc.)
  • proportionaler Tarif mit 2023 24% und ab 2024 23% für
    Ausschüttungen und Thesaurierungen (Mindeststeuer von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals für jedes volle Kalendervierteljahr)
  • Ausschüttungen (an natürliche Person) werden auf 2 Ebenen besteuert: 24 bzw. 23% KöSt sowie 27,5% KESt (wird von der Körperschaft einbehalten, Endbesteuerung)
  • Gruppenbesteuerung (Verlustausgleich über die Grenze zwischen Gruppenmitgliedern ist möglich: Gruppenträger kann im Inland die Verluste der Töchter im Ausland mit den eigenen Gewinnen gegenrechnen)
29
Q

Was ist die Umsatzsteuer?

A
  • Mehrwertsteuer (Nettoallphasen-Umsatzsteuer)
  • gespaltener Tarif in Österreich:
    – 20% Standardsatz gilt für Lieferungen, sonstige Leistungen, Einfuhr, Eigenverbrauch und innergemeinschaftliche Erwerbe

– reduzierter Satz von 10% für Vermietung zu Wohnzwecken, Beherbergungsleistungen, Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke, Personenbeförderung im Inland, Müllabfuhr,
Lieferung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel

– reduzierter Satz von 13% auf Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc., Umsätze von KünstlerInnen, Film- oder Zirkusvorführungen, Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen

– reduzierter Satz von 19% (deutscher USt-Satz) für die in den Gebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze (Kleinwalsertal)

EU-Harmonisierung der Bemessungsgrundlage (Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU) und der Mindestsätze (15 bzw. 5%)