Einheit 6 - Budgetpolitik und öffentliche Ausgaben Flashcards

1
Q

Nenne die finanzwissenschaftliche Definition von Budget

A

Das Budget ist …
- die in regelmäßigen Abständen vorgenommene
- systematische Zusammenstellung der prinzipiell vollzugsverbindlichen Voranschläge,
- der für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum
geplanten Ausgaben und
- der zur Deckung dieser Ausgaben vorgesehenen geschätzten Einnahmen

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2
Q

Welche vier Funktionen können vom Budget abgeleitet werden?

A
  • Finanzwirtschaftliche Funktion
    (Ausgaben- und Einnahmenplanung; fiskalisches Ziel)
  • Wirtschafts- und sozialpolitische Funktion
    (allokations-, verteilungs- und stabilitätspolitische Funktion)
  • Parlamentarische Kontrollfunktion
    (Grundfunktion des Budgets)
  • Administrative Lenkungsfunktion
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3
Q

Allgemein: Was sind Haushaltsgrundsätze und wozu dienen sie?

A

Haushaltsgrundsätze:
- sollen sicherstellen, dass die Funktionen des
Budgets in der Praxis auch umgesetzt werden
- geben vor wie ein Budget zu erstellen ist und
welche Eigenschaften es aufweisen muss

Merke: In Österreich sind die Haushaltsgrundsätze einerseits aus der Bundesverfassung (Art. 13 und 51) und andererseits aus dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG 2013; siehe Seite 9) ableitbar.

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4
Q

Nenne die vier Haushaltsgrundsätze, welche die parlamentarische Funktion des Haushalts
betreffen und sich daher an die Abgeordneten richten oder deren Arbeit erleichtern sollen

A
  • Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit
  • Haushaltsgrundsatz der Öffentlichkeit
  • Haushaltsgrundsatz der Klarheit
  • Haushaltsgrundsatz der Einheit
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5
Q

Nenne die drei Haushaltsgrundsätze, welche die Struktur des zu beratenden Haushaltsplans festlegen und die Exekutive zur Offenlegung zwingen sollen

A
  • Haushaltsgrundsatz der Ausgeglichenheit
  • Haushaltsgrundsatz der Nonaffektation
  • Haushaltsgrundsatz der Vollständigkeit
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6
Q

Nenne die zwei Haushaltsgrundsätze, welche die administrative Lenkungsfunktion des Haushalts betreffen

A
  • Haushaltsgrundsatz der (quantitativen, qualitativen und temporären) Spezialität
  • Haushaltsgrundsatz der Genauigkeit
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7
Q

Nenne die 7 Haushaltsgrundsätze, die im BHG 2013 festgeschrieben sind

A
  • Wirkungsorientierung
  • Gleichstellung
  • Transparenz
  • Effizienz
  • Getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes
  • Einjährigkeit
  • Bruttobudget
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8
Q

Nenne die vier Schritte des Haushaltskreislaufes

A
  1. Budgetentwurf
  2. Beschluss des Bundesfinanzgesetzes (BFG)
  3. Budgetvollzug
  4. Budgetkontrolle
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9
Q

Erläutere die einzelnen Schritte des Haushaltskreislaufes (Graphik)

A

1.) Bundesregierung beschließt den vom Bundesminister für Finanzen erstellten Entwruf des BFRG für die nächsten vier Jahre

2.) Nationalrat bewilligt (Bundesfinanzrahmengesetz) BFRG und (Bundesfinanzgesetz) BFG

3.) Minister führt Gebarungsvollzug unter Beachtung des BFRG und BFG durch

4.) Rechnungshof prüft die Verwaltung und erstellt Bundesrechnungsabschluss

5.) Nationalrat bestätigt korrekten Vollzug des abgelaufenen Budgets

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10
Q

Erkläre den Schritt 1. Budgetentwurf

A
  • Vorgaben des Bundesministers für Finanzen in Form von Budgetrichtlinien
  • Voranschläge der einzelnen Bundesministerien
  • Entwurf des BFG (inkl. BVA und Personalplan) durch BMF (oder wenn BMF nicht zeitgerecht vorlegt durch Antrag der NR-Abgeordneten)
  • Ministerratsbeschluss (einstimmig)
  • 10 Wochen vor Ablauf des Jahres als Regierungsvorlage an den Nationalrat
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11
Q

Erkläre den Schritt 2. Beschluss des Bundesfinanzgesetzes (BFG)

A
  • Budgetrede des BMF
  • Parlamentarische Beratungen im Budgetausschuss und im Plenum des Nationalrates
  • Beschluss des BFG im Nationalrat bis Ende des Jahres (wenn keine rechtzeitige Beschlussfassung: automatisches oder gesetzliches Budgetprovisorium)
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12
Q

Erkläre den Schritt 3. Budgetvollzug

A
  • durch zuständige Bundesminister und dem BMF (Gesamtführung)
  • Instrumente: Monatsvoranschlag sowie Budget- und
    Personalcontrolling
  • ab bestimmten Wertgrenzen obliegen Verfügungen über Bundesvermögen, Übernahme oder Umwandlung von Haftungen des Bundes und Eingehen oder Umwandlung von Finanzschulden dem Nationalrat
  • unter bestimmten Voraussetzungen (Regelung im jeweiligen BFG) sind Budgetüberschreitungen durch den BMF möglich (vierteljährlicher Bericht an den NR)
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13
Q

Erkläre den Schritt 4. Budgetkontrolle

A
  • Kontrolle des Budgetvollzugs durch den Rechnungshof (Prüfung der Haushaltsgebarung als Hilfsorgan des NR)
  • Bundesrechnungsabschluss erstellt durch den Rechnungshof und Beschluss durch den Nationalrat
  • Der Fiskalrat (weisungsfrei) hat die Aufgabe, die Budgetziele nach den europäischen Vorgaben zu beobachten, Empfehlungen abzugeben und falls notwendig Anpassungspfade aufzuzeigen
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14
Q

Nenne drei Mängel der traditionellen Haushaltsplanung

A
  • Kurzfristigkeit des Budgets
  • Inputorientierung
  • Ineffizienzen in der Auswahl von Handlungsalternativen
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15
Q

Nenne drei Reformansätze in Bezug auf die traditionelle Haushaltsplanung

A
  • Ansätze zur mittel- bis langfristigen Finanzplanung
  • Ansätze zur verstärkten Outputorientierung
  • Ansätze zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in der Mittelverwendung
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16
Q

Erläutere die Reformansätze zur mittel- bis langfristigen Finanzplanung

A

Problem der Jährlichkeit des Budgets:
- Mittelfristige Wirkungen der Budgetpolitik auf das Budget selbst (Folgekosten; finanzielle Überforderung des Budgets) und auf die Volkswirtschaft (Wirkungen auf die vorgegebenen Ziele der finanzwirtschaftlichen Staatstätigkeit) werden nicht beachtet

Finanzrahmen:
- ersetzt das (unverbindliche) Budgetprogramm
- gibt die Eckpunkte von Budgetpolitik und Personalplanung vor
- verbindlich (revolvierend) auf 4 Jahre ausgerichtet
- legt Ausgabenobergrenzen für die 5 Rubriken fest
- wird im Herbst mit dem BFG vom NR beschlossen (häufige Novellen)
- Überschreitungen sind nur im Verteidigungsfall oder bei Gefahr im Verzug möglich
- antizyklische Wirkung des Budgets wird durch variable Obergrenzen für konjunktursensible Ausgaben (bspw. Arbeitsmarktverwaltung) sichergestellt (insgesamt ca. 25% der Gesamtausgaben)

17
Q

Erläutere Lösungsansätze für mittel- und langfristige Planung in Österreich

A
  • zentrales Budgetplanungsinstrument: B-Finanzrahmengesetz inkl. Strategiebericht
  • Erstellung einer langfristigen Budgetprognose (BMF alle 3 Jahre über mind. 30 Jahre)
  • Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
  • (EU-) Stabilitätsprogramm
18
Q

Erläutere die Reformansätze zur Outputorientierung

A

Problem: Inputorientierung begünstigt allokative Ineffizienzen

Lösungsansätze:
- ältere Ansätze: PPBS, Zero-Base-Budgeting und Sunset Legislation
- neuere Ansätze: Neue Steuerungsmodelle (New Public
Management)
- in Österreich: ab 2. Etappe der BHHRechtsreform (2013): wirkungsorientierte Haushaltsführung mit Globalbudgets (inkl. Umstellung auf kaufmännisches Rechnungswesen: Doppik)

19
Q

Erläutere die Reformansätze zur besseren Mittelauswahl

A

Problem bei Handlungsalternativen: ohne systematische Analyse der Kosten- und Nutzenwirkungen eines Mitteleinsatzes entstehen i.d.R. Unwirtschaftlichkeiten etwa in Form von Kostenineffizienzen oder Zielverfehlungen

Lösungsansätze:
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Kosten-Wirksamkeits-Analyse

20
Q

Erkläre das Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse (KNA)

A
  • zeichnet sich durch die Gegenüberstellung der bewerteten Nutzen (Vorteile) und der bewerteten Kosten eines möglichen Projektes aus. Ziel ist, aus mehreren Alternativen das beste Projekt herauszufinden

Theoretisches Konzept:
- Oberziel staatlicher Tätigkeit: Maximierung der sozialen bzw. volkwirtschaftlichen Wohlfahrt steht im Mittelpunkt

  • verschiedene Maßnahmen werden verglichen und evaluiert
  • direkte und indirekte Kosten und Nutzen müssen ermittelt und bewertet werden (intangible Kosten und Nutzen ebenfalls berücksichtigen)
  • Vergleich der Barwerte von Kosten und Nutzen
    (Kapitalwertmethode als Instrument)
  • Maßnahme mit größtem Nettonutzen wird gewählt
  • Problem der Wahl des „richtigen“ Diskontfaktors
    („soziale Zeitpräferenzenrate“)
21
Q

Erkläre das Konzept der Kosten-Wirksamkeits-Analyse (KWA)

A
  • zeichnet sich durch die Bestimmung der Effektivität
    verschiedener Projekte aus

Theoretisches Konzept:
- ein gegebenes (Zwischen-)Ziel soll effektiv realisiert werden

  • Ermittlung und Bewertung des Nutzens nicht notwendig
  • Alternativen werden auf ihre Kosteneffektivität untersucht
  • Kosteneffektivität = Nettokosten der Maßnahme/Grad der Zielerreichung
  • Alternative mit höchster Kosteneffektivität soll umgesetzt werden
22
Q

Erläutere den Aufbau eines Bundesvoranschlags

A
  • der Gesamthaushalt gliedert sich in den Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt
  • Ergebnishaushalt (Ressourcenverbrauch wie G & V; Voranschlag und Rechnung): Erträge und Aufwendungen periodengerecht abgegrenzt; Aufwandsobergrenzen sind gesetzlich bindend für
    Globalbudgets
  • Finanzierungsvoranschlag (Geldfluss; Voranschlag und Rechnung): Einzahlungen und Auszahlungen; Auszahlungsobergrenzen sind gesetzlich bindend für Gesamthaushalt, Rubriken, Untergliederungen
    und Globalbudgets
  • Vermögenshaushalt (nur Rechnung): wird nicht budgetiert, er entspricht der Bilanz des Bundes

Merke: Die einzelnen Voranschläge sind in
Mittelverwendungs- (Personal-, Transferaufwand etc. bzw. Auszahlungen für Verwaltung, Transfers etc.) und
Mittelaufbringungsgruppen (Erträge bzw. Einzahlungen aus operativer Verwaltung etc.) gemäß §§ 30 und 33 BHG 2013 gegliedert.

23
Q

Nenne budgetpolitische Herausforderungen (Ziele u. Maßnahmen) lt. Budgetbericht 2023

A
  • Kurzfristige Ziele: Abmilderung der Auswirkungen der Energiekrise und der hohen Inflation
  • Mittelfristige Ziele: Dauerhafte Entlastung, Transformation der Wirtschaft, proaktive Sicherheitspolitik, Reform des Pflegebereichs
  • Geplante Maßnahmen:
    – Abschaffung der kalten Progression und weitere
    Entlastungsmaßnahmen der ökosozialen Steuerreform

– jährliche Valorisierung der Sozialleistungen

– mehr Mittel für eine klimagerechte, sozialverträgliche und wettbewerbsfördernde Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft

– deutliche Aufstockung des Budgets für Landesverteidigung und mehr Mittel für innere Sicherheit

– umfassende Reform des Pflegebereichs

24
Q

Ordne die folgenden Haushaltsgrundsätze (Wirkungsorientierung, Gleichstellung, Transparenz, Effizienz, Einjährigkeit, Bruttobudget) den vier Funktionen des öffentlichen Haushalts zu

A
  • Finanzwirtschaftliche Funktion: Grundsatz d. Einjährigkeit besagt, dass der Haushaltsplan eines öffentlichen Sektors für ein bestimmtes Haushaltsjahr erstellt wird, in der Regel entspricht dies dem Kalenderjahr; bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben, die im Haushaltsplan aufgeführt sind, sich auf das betreffende Haushaltsjahr beziehen und innerhalb dieses Jahres erzielt bzw. getätigt werden sollen
  • Wirtschafts- und sozialpolitische Funktion: Grundsatz d. Gleichstellung, bedeutet, dass das Budget for sozialpolitische Zwecke eingesetzt werden soll UND Grundsatz d. Wirkungsorientierung besagt, dass im Haushalt nicht nur die Mittel selbst sondern auch ihr Zweck/ Ziel festgelegt werden soll
  • Parlamentarische Kontrollfunktion: Grundsatz d.Bruttobudgets besagt, dass alle Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander und in voller Höhe im Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen UND Grundsatz d. Transparenz besagt, dass das Budget der Öffentlichkeit zugänglich sein soll
  • Administrative Lenkungsfunktion: Grundsatz d. Effizienz verlangt, dass staatliche Ressourcen auf eine Art und Weise genutzt werden, die ein optimales Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und erreichten Zielen gewährleistet