EG-WRRL Grundlagen Flashcards
Ziele des gesetzlichen Regelwerkes (gemäß Artikel 1)
· Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
· Schutz und Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers
· Reduzierung der Grundwasserverschmutzung
· Stufenweise Reduzierung prioritärer Stoffe
· Verbot der Einleitung bzw. Freisetzung prioritär gefährlicher Stoffe
· Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren
Prioritäre Stoffe
Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden europaweit 33 besonders gefährliche Stoffe als sogenannte “prioritäre Stoffe” festgelegt. Es handelt sich um Chemikalien, die besonders gefährlich sind, da sie sich im Körper des menschen und in den Lebewesen im Gewässer anreichern (Bioakkumulation), sehr giftig sind (Toxizität) und sich in der Umwelt nur sehr schlecht abbauen (Persistenz). Die ausgewählten Substanzen sind in ganz Europa relevant. Beispiel für prioritäre Stoffe sind: Quecksilber, Blei, Benzole, Nickel, PAK’s
Kern der EG-WRRL
Umweltziele
· Sie sollen eine langfristige nachhaltige Gewässerbewirtschaftung auf der Grundlagen eines hohen Schutzniveaus für die aquatische Umwelt garantieren.
Grundlagen der WRRL
· solides & integriertes Umweltaqualitätsmanagement in den Einzugsgebieten, das der Gesellschaft die richtigen Entscheidungen ermöglicht, insbesondere die Festsetzung ehrgeiziger Ziele sowie die Berücksichtigung sozioökonomischer & Kosteneffizienzaspekt
Umweltschutzziele
· getrennt für die oberirdischen Gewässer & das Grundwasser formuliert (gemäß Artikel 4)
Drei-Säulen-Konzept
bezieht sich nachhaltige Entwicklung seit dem Rio-Gipfel 1992 also nicht mehr nur vorrangig auf den langfristigen Schutz von Umwelt & Ressourcen, sondern gleichermaßen auf die Verwirklichung sozialer & ökonomischer Ziele
Nachhaltigkeit, was ist das
· natürliche System ausschließlich so zu nutzen, dass es in seinen wesentlichen Charakteristika langfristig erhalten bleibt
· (Wasser)Wirtschaft muss sich an den Grenzen der Tragfähigkeit des Naturhaushalts orientieren und dabei folgende Dimension berücksichtigen
- Ökologie
- Ökonomie
- Soziales
· Nutzung eines regenerierbaren Systems in einer Weise, dass dieses System in seinen wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt und sein Bestand auf natürliche Weise nachwachsen kann
Umweltziele oberirdische Gewässer
· Erreichen eines guten ökologischen Zustandes für natürliche Gewässer bis zum Jahr 2015
· Erreichen eines guten ökologischen Potentials bei erheblich veränderten Gewässern sowie künstlichen Gewässern bis zum Jahr 2015
· Erreichen eines guten chemischen Zustandes bis 2015
· Die Einführung eines grundsätzlichen Verschlechterungsverbotes
Umweltziele Grundwasser
· Erreichen eines guten mengenmäßigen Zustandes bis 2015
· Erreichen eines guten chemischen Zustandes bis 2015
· Die grundsätzliche Umkehr bestehender signifikanter Belastungstrends
· Die Begrenzung respektive Verhinderung des Schadstoffeintrages
Fristen der EG-WRRL
2015
Ziel: Guter Zustand aller Wasserkörper
Fristen der EG-WRRL
2012
Maßnahmenprogramme umsetzen
Fristen der EG-WRRL
2009
Bewirtschaftungspläne aufstellen
Fristen der EG-WRRL
2006
Überwachtungsprogramme
Fristen der EG-WRRL
2004
Bestandsaufnahme
Qualitätskomponenten der EG-WRRL
Referenzzustand
Diagramm