Coaching – Beratung – Psychotherapie Flashcards

1
Q
  1. Benennen Sie die Phasen der Veränderung nach DiClemente & Prochaska 1983.
A
  • Präkontemplation (nicht bereit etwas zu tun)
  • Kontemplation (Absicht Handlung einzuleiten)
  • Vorbereitung (Absicht sofortige Handlung einzuleiten)
  • Handlung
  • Aufrechterhandlung (Handlung gegen Rückfälle)
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2
Q
  1. Nennen Sie die Phasen des Prozessmodells der Beratung.
A
  • (Beziehungsaufbau)
  • Einschätzung der Situation, Klärung des Dienstauftrages
  • Erfassung + Mobilisierung von Ressourcen
  • Aufstellung Plan, Durchfürhung beratischer Methoden
  • Prozessevaluation + Fortzetzung Schritte 2-5 so lange wie nötig
  • Beendigung des Beratungsprozesses
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3
Q
  1. Beschreiben Sie die rechtlichen Unterschiede zwischen Psychotherapie und Beratung.
A
  • Psychotherapie ist gesetzlich gesichert (Beratung unterliegt nicht Psychotherapiegesetz)
  • Beratung wird nicht von Krankenkassen übernommen (sondern von öffentlichen, gemeinnüztigen oder kirchlichen Trägern und Wohlfahrtsverbänden)
  • Beratung ist in der Regel kostenfrei
  • Beide haben Schweigepflicht, aber Berater haben anders als Therapeuten keine Zeugnisverweigerungspflicht
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4
Q
  1. Welche inhaltlichen Unterschiede gibt es zwischen Psychotherapie und Beratung?
A
  • Psychotherapie: Behandlung psychischer Störungen mit Krankheitswert
  • Beratung: fokussiert auf schwierige Lebenslagen, Krisen, Konflikte ohne Krankheitswert (z.B Erziehungsberatung); es werden Tipps und Ratschläge gegeben; Lösungsvorschläge werden von Hilfesuchenden eigenständig umgesetzt; zeitlich kompakter als Psychotherapie (1-5 Kontakte)
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5
Q
  1. Grenzen Sie die Beratung anhand von 4 Punkten von der Psychotherapie ab
A
  • Beratung behandelt keine psychische Störungen mit Krankheitswert sondern fokussiert sich bspw. auf schwierige Lebenslagen/ Krisen
  • Beratung ist zeitlich Kompakter als Psychotherapie (1-5 Kontakte)
  • Psychotherapie ist gesetzlich gesichert (Beratung unterliegt nicht Psychotherapiegesetz)
  • Berater haben keine Zeugnisverweigerungspflicht
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6
Q
  1. Welche rechtlichen Unterschiede gibt es zwischen Coaching, Psychotherapie und Beratung? Erläutern Sie Aspekte wie gesetzliche Regelung (1 Punkt), Berufsausübungsrecht (1 Punkt),
    Schweigepflicht (1 Punkt). Max 3 Punkte
A

-Gesetzliche Regelung: Psychotherapie gesetzlich gesichert, Coaching und Beratung nicht (unterliegen nicht dem Psychotherapiegesetz, nicht über Krankenkasse abgerechnet

-Berufsausübungsrecht: In Beratung und Coaching keine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut, keine Approbation nötig
Coaching ist kein gesetzlich geschützter Begriff.

-Schweigepflicht: Psychotherapeut und Berater unterliegen Schweigepflicht, kein Zeugnisverweigerungsrecht

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7
Q
  1. Nennen Sie bitte vier Merkmale, die Beratung definieren.
A
  • Problemorientiert
  • Bezieht sich auf spezifischen Bereich
  • Erfordert keine Diagnose einer psychischen Störung mit Krankheitswert
  • Wichtige Interventionsform in der psychosozialen Versorgung
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8
Q
  1. In welcher Beziehung steht Coaching zu Beratung?
A
  • Coaching ist subkategorie von Beratung
  • Sammelbegriff für unters. Methoden
  • Bei Beratung werden direkte Lösungsvorschläge geliefert, bie Coaching wird die Entwicklung eigener Lösungen begleitet
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9
Q
  1. Erklären sie anhand eines Beispiels den Unterschied zwischen universeller und selektiver Prävention.
A
  • Universelle Prävention (richtet sich an alle Mitglieder einer Gemeinschaft): Beispiel Fernsehspot zur Kondomnutzung
  • Selektive Prävention (richtet sich an Teilgruppen, auf grund spezieller Probleme oder Risikokonstellationen): Beispiel Grippeimpfung für ältere Menschen
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10
Q
  1. Welche Formen von Prävention können unterschieden werden?
A
  • Primäre vs. Sekundäre vs. Tertiäre Selektion

- Universelle vs. Selektive vs. Indizierte Prävention

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11
Q
  1. Die Reduktion von Folgeschäden ist welche Art von Prävention?
A

Tertiäre Prävention

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12
Q
  1. Welche drei zeitlichen Perspektiven klinisch-psychologischer Interventionen werden unterschieden?
A

präventiv, korrektiv, rehibilitativ

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13
Q
  1. Nennen Sie drei Arten von Präventionen und erklären Sie eine von diesen anhand eines Beispiels.
A
  • Universelle, Selektive, Indizierte Prävention
    z. B. Universelle Prävention richtet sich an alle Mitglieder einer umrissenen Gesellschaft. Ein Beispiel wäre ein Fernsehspot zur Kondomnutzung
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14
Q
  1. Die deutsche Regierung rät allen Menschen über 60, sich gegen Corona impfen zu lassen. Um was für eine Form von Prävention handelt es sich hierbei? Erklären Sie diese genauer.
A

-selektive Prävention
Teilgruppe= alle Menschen über 60
spezielle Probleme/ Risikokonstellation= Covid (größeres Risiko schwerer Verlauf)

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15
Q
  1. Nennen Sie drei Beispiele für eine stationäre psychotherapeutische Versorgung.
A

Psychosomatik, Rehabilitation, Psychatrie

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16
Q
  1. Worin unterscheiden sich die universelle, selektive und indizierte Prävention?
A

-unterscheiden sich dahingehend, welche Personen(-gruppen) angesprochen werden sollen und welchen Hintergrund die jeweiligen Gruppen haben

Universelle P : alle Mitglieder einer umrissenen Gemeinschaft

Selektive P: Teilgruppen, aufgrund spezieller Probleme/ Risikokonstellationen

Indizierte P: Individuen mit eindeutigem Krankheitsrisiko

17
Q
  1. Beschreiben Sie die Schritte des Problemlöseprozesses anhand eines Beispiels.
A
  • Benennen/Definieren des Problems: z.B Alkoholiker sagt er habe keine Kontrolle über seinen Alkoholkonsum
  • Ziel-/Sollzustand erkennen: Frei von Alkohol den Alltag leben
  • Brainstorming/ Lösungswege sammeln (ohne Bewertung): In Klink für Entzug gehen, von Freunden entfernen mit denen nur konsumiert wird…
  • Bewertung: von Freunde entfernen unrealistisch, weil zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwer
  • Auswählen einer Alternative: In Entzugsklink gehen
  • Ausprobieren: Tatsächlich in Entzugsklink gehen
  • Auswerten: Es war ein Erfolg, weil kein Alkoholverlangen mehr besteht und alltag frei von Alkohl gelebt werden kann